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Markus Stein

SPD 22.09.2021 Sitzungen 18/7

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, mit dem wir als Land Rheinland-Pfalz das tun, was wir seit dem 14. Juli als unerlässlich bezeichnen können. Wir schaffen die gesetzliche und finanzielle Grundlage für einen Wiederaufbau im Katastrophengebiet, einen Wiederaufbau, der für so viele Menschen seit der Flutkatastrophe einer der wenigen Lichtblicke ist. Die Tragödie im Juli führt bei uns allen zu Gedanken der Trauer und des Mitgefühls. Schon das Lesen der Begründung zu dem vorliegenden Gesetz führt uns vor Augen, von welchem Schadensausmaß wir sprechen: Tote, Verletzte, Betriebe und Unternehmen, die ihre komplette Existenzgrundlage verloren haben, Opfer, Angehörige und andere Menschen, die die traumatischen Folgen der Katastrophe auf unterschiedliche Art und Weise verarbeiten müssen, nicht nur heute, sondern womöglich für den Rest des Lebens. Werte Kolleginnen und Kollegen, in solchen Krisenzeiten gibt es für den Staat und all seine Ebenen nur eine Aufgabe: helfen. Helfen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Nur wenn die Menschen spüren, dass ihnen der Staat auf all seinen Ebenen zur Seite steht, besteht nicht nur eine erste Hilfe, sondern es entsteht ein Lichtblick für die Zeit nach der Katastrophe. Heute ist es unsere Aufgabe, über den vorgelegten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ zu beraten und im Laufe des morgigen Plenums planmäßig darüber zu beschließen. Mit dem Sondervermögen schaffen wir die Grundlage, um nach den ersten Soforthilfen des Landes und des Bundes weitere Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen zu leisten. Diese Maßnahmen für einzelne Betroffene, aber auch die Wiederherstellung einer funktionierenden Infrastruktur für die Allgemeinheit sind Aufgaben von nationaler Bedeutung. In einem zielgerichteten Kraftakt mit einem entschlossenen Vorgehen und dem unbedingten Willen zur Hilfe haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die weiteren 15 Bundesländer gemeinsam mit dem Bund darauf verständigt, die gewaltige Summe in Höhe von 30 Milliarden Euro für einen Wiederaufbaufonds gemeinsam zu stemmen, von welcher der Bund 2 Milliarden Euro allein finanzieren wird, um schnellstmöglich Schäden an seiner eigenen Infrastruktur beseitigen zu können. Von den verbleibenden 28 Milliarden Euro – das hat die Finanzministerin vorhin schon ausgeführt – werden nach einem vorläufigen Verteilungsschlüssel allein 54 % auf das Land Rheinland-Pfalz entfallen, also rund 15,3 Milliarden Euro. Diese werden von Bund und Ländergemeinschaft jeweils hälftig finanziert. Die Länder tragen ihren Anteil über einen Finanzierungszeitraum von 30 Jahren über eine Umverteilung von Umsatzsteueranteilen zugunsten des Bundes. Werte Kolleginnen und Kollegen, man muss nur einen kleinen Vergleich anstellen, um zu sehen, wie wichtig die Solidarität von Bund und Ländern bei der Bewältigung dieser Aufgabe wirklich ist. Die bereinigten Gesamtausgaben des aktuellen Haushalts für das Jahr 2021 belaufen sich auf insgesamt rund 20 Milliarden Euro. Die Schadenssumme aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz ist nicht weit davon entfernt. Wenn das Land Rheinland-Pfalz also den Schaden in seinem Teil der Flutkatastrophe allein schultern müsste, sprächen wir betragsmäßig in etwa von einem kompletten Jahreshaushalt des Landes. Das wäre, mit Verlaub, nicht oder nur sehr schwer zu schaffen. Umso mehr blicken wir mit Dank und Anerkennung auf den Umstand, dass sich eine solch große Solidarität zwischen den anderen Ländern und der Bundesrepublik zeigt. In Richtung der Ländergemeinschaft und nach Berlin sende ich, senden wir ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU) Ich bin zudem sehr froh, dass die Landesregierung bei der Schaffung dieser Grundlage und der Erstellung des Regierungsentwurfs mit Hochdruck arbeitete und damit keine Zeit verloren geht, um den Betroffenen vor Ort schnellstmöglich die Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat bereits angekündigt, mit einer ersten Tranche in Höhe von 14 Milliarden Euro noch in diesem Jahr erste Finanzierungsmittel im Bundessondervermögen bereitzustellen. Wie der Begründung des Gesetzes und den öffentlichen Verlautbarungen bereits zu entnehmen war, werden dem Fonds künftig ab dem Jahr 2022 weitere Beträge jährlich bedarfsgerecht nach Maßgabe des Bundeshaushalts zugeführt. Sehr geehrte Damen und Herren, kein Geld der Welt kann das unermessliche Leid des Verlusts an Verwandten, Angehörigen, Freunden und Bekannten ersetzen. Kein Geld der Welt kann die Traumata heilen, mit welchen so viele Menschen seit dieser furchtbaren Katastrophe umgehen müssen. Geld kann an dieser Stelle nur die Basis und die Grundlage für einen mutigen und entschlossenen Blick nach vorn sein, ein Lichtblick. Ich danke allen Beteiligten für dieses energische Einschreiten und die schnelle Hilfe und kann ankündigen, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich diesem Gesetz die Zustimmung erteilt. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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