Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die mehr als zwei Monate zurückliegende Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat unser Land schwer getroffen. Viele Betroffene leben noch immer in improvisierten Verhältnissen, noch immer tragen freiwillige Helfer einen Hauptteil der Aufräumarbeiten, der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Gründe dafür gibt es viele. Neben dem enormen Umfang der Zerstörungen gerade auch der Infrastruktur sprechen wir nach wie vor von einer mangelnden Koordination von Einsatz- und Hilfskräften durch und in Verbindung mit Konzeptlosigkeit bei vielen politisch Verantwortlichen. Immerhin wurde von unseren Regierungen inzwischen erkannt, dass es für einen schnellen Wiederaufbau der Region an der Ahr notwendig ist, bürokratische Hürden zumindest teilweise zurückzubauen. Darüber hinaus enthält der vorliegende Gesetzentwurf finanzielle Vergünstigungen, um den am Aufräumen und Wiederaufbau beteiligten ehrenamtlichen Ruhestandsbeamten und nun auch hoch belasteten Bürgermeistern finanziell entgegenzukommen oder Anreize für das Ehrenamt zu schaffen. Vieles davon unterstützen wir, etwa die Änderungen am Landesbeamtenversorgungsgesetz, Spielbankgesetz oder der Nebentätigkeitsverordnung. Auch die Änderung der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter können wir nachvollziehen. Die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes würden wir allerdings gern im zuständigen Ausschuss besprechen, da für uns eine dauerhafte Höherstufung von jetzt schon sehr hoch besoldeten Beamten für eine lediglich temporäre Zusatzbelastung nicht ganz nachvollziehbar ist. Wir unterstützen daher den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, die unsere Bedenken aufgreifen und aus unserer Sicht darüber hinaus sinnvolle Spezifikationen zum Wiederaufbau machen. Dabei ist uns wichtig, dass beim Wiederaufbau der Infrastruktur neben der Redundanz auch die Dateninfrastruktur auf den neuesten Stand gebracht und flächendeckend Glasfaserinternet verlegt wird. Kommen wir zu den Gesetzesänderungen, die den aktuellen Wiederaufbau der Ahrregion unmittelbar erleichtern und wegweisend für künftige Wiederaufbaumaßnahmen sein sollen, auch wenn wir alle hoffen und uns in der Enquete-Kommission dafür einsetzen werden, dass sich eine Katastrophe wie im Ahrtal so schnell nicht wiederholt. Da die Schäden in der Ahrregion sehr umfangreich sind, müssen viele rechtliche Belange für den Wiederaufbau berücksichtigt werden: die Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen, der Wiederaufbau beschädigter oder gar vollständig zerstörter Wohngebäude und Betriebe sowie die Bewahrung alten Kulturguts und die Wiederherstellung der verwüsteten Natur. Änderungen in der Landesbauordnung, dem Denkmalschutzgesetz, dem Landesstraßengesetz und dem Landeswassergesetz sollen diesem Anspruch Rechnung tragen. Ja, bürokratische Hürden werden in vielen Bereichen abgebaut. Gleichzeitig wird dem Hochwasserschutz und der Hochwasservorsorge größere Bedeutung beigemessen. Das ist verständlich, aber wir erwarten, dass gerade beim Wiederaufbau der alten Stadtkerne mit Maß und Ziel gearbeitet wird. Es wäre nichts gewonnen, wenn die Erleichterungen durch die Bürokratiereduzierung durch die Schaffung neuer Auflagen wieder aufgehoben werden würden. In der Begründung zu den Änderungen in der Landesbauordnung zeigen die regierungstragenden Fraktionen immerhin schon einmal, dass sie sich dieser Problematik im Ansatz bewusst sind. Wie wichtig der Politik aber nun Hochwasserschutz und -vorsorge geworden sind, zeigt die Bereitschaft, für das Verlegen von Bahn- und Straßentrassen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes künftig auch Grundstücksenteignungen vorzunehmen. Wir können uns vorstellen, dass sich der eine oder andere Grundstückseigentümer unzufrieden zeigen wird und bitten darum, mit dieser Thematik sehr rücksichtsvoll in Bezug auf das in der Verfassung verankerte Eigentumsrecht umzugehen. Einen Grund möchte ich aber noch ganz ausdrücklich ansprechen: die Änderung in § 9 Landeswassergesetz. Auch hier geht es um den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge, in diesem Fall als Bestandteil des Wohls der Allgemeinheit. Es ist nicht anzuzweifeln, dass Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge dem Wohl und dem Schutz der Allgemeinheit dienen. Genau diese Faktoren werden aber künftig erheblich an Bedeutung gewinnen, wenn es um die Wiederherstellung von veränderten Ufergebieten geht. Hier gibt es viele Fragen zur Finanzierung und dazu, welche Rolle die Faktoren des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge spielen sollen. Wir sind der Auffassung, dass mit viel Feingefühl gearbeitet werden muss, um zu verhindern, dass Betroffene durch neue bürokratische Maßnahmen noch schlechtergestellt werden, als sie es durch die Flutschäden ohnehin sind. (Glocke des Präsidenten) Wir werden uns konstruktiv an der weiteren Ausarbeitung dieser Gesetzesänderungen und der Begleitung ihrer Umsetzung beteiligen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
