Gerd Schreiner
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, ich verstehe gut, dass Sie das Gesetz über den grünen Klee loben müssen. Es ist aber wie im richtigen Leben: Es gibt Teile des Gesetzes, die richtig gut sind, Teile des Gesetzes, die okay sind, und es gibt einen Teil, der richtig Mist ist. Was ist also richtig gut? Gut ist beispielsweise ganz am Anfang das, was wir zum Thema „Infrastruktur“ regeln. Aus meiner Sicht legen wir den unbestimmten Rechtsbegriff der Änderung einer baulichen Anlage in Katastrophensituationen sehr klug so weit aus, dass ohne Planfeststellungsverfahren schnell und unbürokratisch beispielsweise eine Straße, die halbseitig von der Ahr weggerissen worden ist, im ungefähren, aber nicht hundertprozentigen Trassenverlauf wiederhergestellt werden kann. Normalerweise bräuchte man dafür komplizierte Verfahren. Es ist jedem einsichtig, dass dort jetzt schnell eine Straße gebaut werden muss. Es ist eine gute Sache, dass wir das ermöglichen und man es nur ungefähr machen muss. Damit ist es vielleicht nicht getan. Eine Anregung von uns ist, wir sollten darüber nachdenken – das steht unter anderem in unserem Entschließungsantrag –, ob wir in solchen Katastrophenfällen schnell gerade auch redundante Infrastrukturen aufbauen, weil sich zeigt, dass es wichtig ist, Ortslagen nicht nur mit Straßen an der Ahr zu erschließen, sondern zum Beispiel auch über andere Wege. Sie sprachen von der Straße durch den Wald. Das ist sehr gut, wir unterstützen das ausdrücklich. (Beifall der CDU) Dann gibt es Dinge, bei denen wir sagen, okay, das ist in Ordnung. Das betrifft beispielsweise das ganze große Thema, was Sie bei Wohnhäusern tun. Es ist sehr interessant, die Formulierung einer Begründung zu lesen, die lautet, dass es dort ähnlich wie bei den Straßen nicht darum gehe, eine „zentimetergenaue Rekonstruktion“ vorzunehmen. Ja, das ist richtig und gut so. Hoffentlich wird es keine zentimetergenaue Rekonstruktion; denn das Gebäude ist schließlich an der Stelle, an der es steht, beschädigt oder zerstört worden, weil es nicht an die Lage, in der es gebaut war, angepasst war. Daher ist es sinnvoll, es nicht zentimetergenau zu konstruieren, sondern so zu errichten, dass es vielleicht besser auf Situationen reagiert. Wir möchten deshalb die Bauherren und Entwurfsverfasser ausdrücklich ermutigen, auf diese Öffnung produktiv zu reagieren und beispielsweise zusätzliche Rettungswege einzuplanen. Auch das steht in unserem Entschließungsantrag. Darin liegt aber natürlich auch ein bisschen das Problem, das wir an der Stelle sehen. Bauverwaltung, Entwurfsverfasser und Bauherren bilden idealerweise eine Einheit, die sich gemeinsam darum bemüht, einen für den Bauherrn, aber auch für die Nachbarschaft optimalen Entwurf zu verwirklichen. Mit diesem Gesetz und der Beschleunigung, die in ihm steckt, laden wir sehr viel Verantwortung bei den Bauherren und den Entwurfsverfassern ab. Die Bauverwaltung als ein wichtiger Partner tritt notgedrungen in den Hintergrund und fehlt vielleicht in vielen Prozessen. Auch wenn jetzt enorm viele Bauanträge auf die Bauverwaltung zulaufen, sollten wir insofern nach wie vor offen dafür sein, schnelle und unbürokratische Änderungen vorzunehmen, wo immer Fragen sind und Dinge anders gemacht werden sollen. Auch das steht im Entschließungsantrag. Es ist uns sehr wichtig, dass wir uns nicht auf landesgesetzliche Regelungen beschränken, sondern auch über den Bundesrat an das Baugesetzbuch herangehen. Wir müssen in solchen Situationen, gerade wenn wir Dinge tun, die die Grundzüge der Planung berücksichtigen, schnell und unbürokratisch Bebauungspläne und Flächennutzungspläne anpassen können. Wenn nun die Rechtsverordnung kommt und in ihr steht, welche Gebäude nicht mehr gebaut werden dürfen, an welchen Stellen Bauverbotszonen sind und diese Bauverbotszonen im Bereich gültiger Bebauungspläne liegen, dann wäre es sinnvoll, diese Bebauungspläne kurzfristig und nicht nach einem ewig langen Verfahren anzupassen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht Jahre darauf warten müssen, dass für diese Bauverbotszonen neue Pläne entwickelt werden. (Beifall bei der CDU) Dazu wäre es aber wichtig, dass wir über den Bundesrat entsprechende Initiativen lostreten, die das Baugesetzbuch ändern, weil das dort geregelt ist. Es gibt aber auch einen Teil dieses Gesetzes, der richtig Mist ist. Das sind die Punkte 8 und 9. Dabei geht es um zwei Geschichten. Im Huckepackverfahren soll, unter Umgehung der ordentlichen Haushaltsberatungen, die jetzt auch auf Sicht anstehen, ein zweifellos guter Beamter im Finanzministerium, der aktuell ein Gehalt von B 6 bekommt, nach B 8 kommen. Das kann man machen, Frau Ministerin Ahnen. Ich unterstelle also ausdrücklich, das ist ein guter Beamter; ich verstehe nur nicht, warum Sie das machen. Ich sage, das kann man eigentlich nicht machen. Für solche Dinge haben wir ein ganz klar geregeltes Haushaltsaufstellungsverfahren. Ganz viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung sind qualifiziert und sollten befördert werden, andere Stellen bekommen usw. Warum gerade einen, und noch dazu einen ganz oben? Das herauszunehmen, Frau Ministerin, halte ich für ausgesprochen unklug, für ausgesprochen unklug! (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Rein formal, so sehr wir die Eilbedürftigkeit für das Gesamtpaket unterstützen, in diesem Punkt unterstützen wir die Eilbedürftigkeit nicht. Deshalb beantragen wir, den Punkt 8 morgen nicht abzustimmen, sondern im Wege des Haushaltsverfahrens ganz normal zu beraten. Ich bitte Sie, sich das zu überlegen. Es gibt eine zweite Geschichte, die richtig Mist ist. Das ist der Punkt 9, und dank Herrn Fernis wissen wir auch, dass es sich um einen Lexkern handelt. Was steht da? Darin steht, dass, wenn ein Pensionär des Landes in einem Katastrophengebiet – beispielsweise an der Ahr – arbeitet und er dafür entlohnt wird, ihm das nicht auf seine Pension angerechnet werden soll. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn beispielsweise ein Vermesser des städtischen Vermessungsamts aus Mainz in seiner Pensionszeit an die Ahr geht, wenn er sagt, ich helfe dort, und dafür eine Vergütung bekommt, dass ihm das auf seine Pension als Vermesser nicht angerechnet wird. Das finde ich völlig in Ordnung. Es geht hier aber vor allen Dingen um den ehemaligen Herrn Staatssekretär. Herr Kern hat in seiner Amtszeit als Staatssekretär nicht weniger als zehn Novellen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz begleitet. Vielleicht sollte er sich einmal fragen – wie alle politisch Verantwortlichen –, ob er bei der einen oder anderen Novelle etwas übersehen hat, was den Menschen an der Ahr jetzt geholfen hätte. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach du meine Güte!) Er bekommt 8.000 oder 9.000 Euro Pension, und jetzt macht er sich Sorgen, dass das Geld angerechnet wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Der Gesetzgeber beschließt das Gesetz, nicht Herr Kern! Das haben wir beschlossen, Herr Kollege!) Die Helfer an der Ahr, die in der Matsche stehen, die Helfer von Boehringer, die da hoch fahren, im Arbeitseinsatz von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, machen das unentgeltlich, und sie machen es, weil sie in der Stunde der Not helfen wollen, (Beifall der CDU) wenn Tote und Verletzte zu beklagen sind. Zuerst an die eigenen Schäfchen zu denken, zuerst an das eigene Personal zu denken, das finden wir Mist. Deshalb lehnen wir den Punkt 9 entschieden und aus Überzeugung ab. Überlegen Sie sich, ob Sie das wirklich machen wollen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
