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Hans Jürgen Noss

SPD 22.09.2021 Sitzungen 18/7

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Schnieder hat schon einiges zu dem Gesetz gesagt. Ich glaube, dass dieses Gesetz in der Form, in der wir es jetzt haben, überreif war. Wir haben bereits einige Fälle gehabt, in denen es sehr wichtig war, dass wir die Transparenz nach vorn schieben, weil dort vieles im Unklaren war. Wir haben einige größere und andere kleinere Fälle, aber es sind bereits von den Personen entsprechende Konsequenzen gezogen worden. Daher kann man sagen, das Gesetz hat seinen Sinn bereits jetzt erfüllt. Was die Tatsache der ehrenamtlichen Kommunalbeamten betrifft, ist das Ganze in der Form, dass diese dabei sind, bereits bei der Gesetzesänderung am 18. November 2020 der Fall gewesen. Es ist natürlich so, es macht wenig Sinn, wenn wir in diesem Bereich eine überforderte Bürokratie aufbauen; denn das Ehrenamt ist davon getragen, dass die Leute diesen „Job“ gern machen und wir sie nicht zu viel gängeln. Wir waren der Meinung, dass wir deshalb unbedingt eine Grenze, einen Schwellenwert, einführen sollten, unter dem nichts angezeigt werden muss, über dem aber die entsprechenden Dinge angezeigt werden sollen. Ich glaube, dass nicht so viele davon betroffen sein werden, aber es dient der gesamtkommunalen Transparenz, wenn wir auch diese Fälle in dieses Gesetz einbringen. Wie gesagt, der Schwellenwert von 4.000 Euro ist so, dass man damit ganz gut leben kann. Wir halten diese Regelung für eine gute Lösung und bringen sie daher als Änderungsantrag der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP heute ins Plenum ein. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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