Dr. Tamara Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir müssen davon wegkommen, immer nur darüber zu sprechen, wo der Klimaschutz überall unsere Freiheiten einschränke, wo dafür etwas ausgebremst werde, worauf wir verzichten müssten, und wie uns der Klimaschutz überhaupt finanziell belasten werde. Ich sage Ihnen, keinen oder einen zu geringen Beitrag zum Schutz unseres Klimas zu leisten, wird letztlich erstens dazu führen, dass uns nicht der Klimaschutz einschränken wird, sondern der fortschreitende Klimawandel. Zweitens: Wir reden hier nicht von Entweder-oder. Eine PV-Pflicht für Gewerbeneubauten und gewerbezugehörige Parkplätze wird nicht dazu führen, dass Forschung, Innovation und technischer Fortschritt außen vor gelassen werden, so wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, es in Ihrem Entschließungsantrag insinuieren. Ich erinnere mich noch gut an die Aussprache zur Regierungserklärung im Juni dieses Jahres. Darin wurde seitens des Kollegen Baldauf von „klugem“ Klimaschutz gesprochen, was auch immer damit konkret gemeint war. Wir jedenfalls halten den vorliegenden Gesetzentwurf für einen klugen und sehr wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das eine tun heißt nicht, das andere lassen. Weil jetzt das Landessolargesetz verabschiedet werden soll – ich wiederhole mich gern –, werden Forschung und Innovation nicht plötzlich vergessen. Vor dem Hintergrund, Anreize statt Verbote sei die Grundhaltung der CDU, ist es doch schon sehr verwunderlich, dass ausgerechnet der CDU-Fraktion der vorliegende Gesetzesentwurf nicht weit genug geht. Drittens: Das Land hat beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion, die Sie richtigerweise in Ihrem Änderungsantrag formulieren. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2014 mit dem Landesklimaschutzgesetz beschlossen, dass die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden soll. (Abg. Martin Brandl, CDU: Da passiert aber nichts!) – Langsam. Ja, ja, ja. (Zurufe der Abg. Martin Brandl und Gerd Schreiner, CDU) Viele Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, befinden sich bereits in der Umsetzung, zum Beispiel die sukzessive Erschließung geeigneter Flächen für die Installation von PV-Anlagen und das mehrheitliche Beziehen von Ökostrom durch Landesliegenschaften. (Abg. Martin Brandl, CDU: Die Grünen regieren schon zehn Jahre, und es passiert nichts! – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Zudem ist die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen bereits in § 9 des Landesklimaschutzgesetzes genannt. Dort ist in Absatz 5 beschrieben, dass Gemeinden und Landkreise die Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen und das Land sie hierbei beratend unterstützen wird. Die Stärkung und Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe wird beispielsweise durch den kommunalen Klimapakt angegangen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Viertens: Den Beitrag zu den ambitionierten Klimaschutzzielen nicht konsequent und zügig voranzutreiben, wird letztlich dazu führen, dass es sehr viel teurer wird. Wir reden dann bei Weitem nicht mehr über die Dimension der Kosten einer PV-Anlage. Die Rechnung „Klimaschutz versus keinen Klimaschutz“ geht also nicht auf, und das bei Weitem nicht. Verbunden mit unserer Zukunft, um die es hier schließlich geht, ist es umso wichtiger, jetzt die richtigen Weichen in Richtung klimaneutrales RheinlandPfalz zu stellen. Das tun wir mit dem Landessolargesetz. Darin hat uns die Anhörung bestätigt. Alle Anzuhörenden, die zu dem übergeordneten Ziel der Klimaneutralität Stellung bezogen haben, sind sich dahin gehend einig, dass der Schutz des Klimas vorangetrieben werden muss und das ambitionierte Vorhaben von Rheinland-Pfalz positiv zu bewerten ist. Im Zuge des Anhörungsverfahrens und darüber hinaus konnten Unklarheiten bzw. Missverständnisse, die die Formulierungen im Entwurf betrafen, aus dem Weg geräumt werden. Beispielsweise ist zu nennen, dass nach § 4 Abs. 4 explizit von einer ersatzweisen Errichtung auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder Gebäuden in unmittelbarer Nähe gesprochen wird. Hiermit sind zum Beispiel nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen gemeint. Außerdem war es uns ein wichtiges Anliegen, dass niemand zu unwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden soll. Dies ist auch nicht der Fall und wird nach § 8 geregelt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden eine insgesamt sehr positive Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf an den Tag legte und uns in unserem Vorhaben bekräftigte. Deutlich wurde, dass das Landessolargesetz allein die angestrebten ambitionierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien vermutlich nicht abdecken wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht auf ein Entweder-oder setzen, sondern das Landessolargesetz als wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität anerkennen, aber gleichwohl die Punkte, die ich eingangs erwähnte, weiter vorantreiben. Dazu gehören Anreize und Unterstützung bei der Klimaneutralität von öffentlichen Gebäuden. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form zu und lehnt aus den oben genannten Gründen den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der CDU ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
