landtag-rlp.de ↗

Doris Ahnen

22.09.2021 Sitzungen 18/7

Sehr geehrter Herr Präsident, Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schreckliche Flutkatastrophe vom 14./15. Juli steht uns allen noch vor Augen. Es steht uns aber auch vor Augen, dass es seither eine beispiellose Welle der Solidarität gegeben hat, viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen gespendet haben, Hilfe organisiert haben oder selbst in das Krisengebiet gefahren sind, um vor Ort anzupacken, und dass die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr bis an den Rand ihrer Kräfte gearbeitet haben. All das ist auch ein ermutigendes Zeichen für den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft und verdient unseren größten Respekt. (Beifall der SPD sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Das Land, unterstützt vom Bund, hat unmittelbar nach der Katastrophe schnell finanzielle Soforthilfe in Höhe von bislang fast 35 Millionen Euro für Private und über 13 Millionen Euro für Unternehmen bewilligt. Für die betroffenen Landkreise und die Stadt Trier wurden 100 Millionen Euro bereitgestellt. Solidarität und Zusammenhalt erfahren wir in diesen Tagen auch in besonderer Art und Weise vom Bund und der Gemeinschaft der Länder; denn Sie alle wissen, dass der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden ist und davon 28 Milliarden Euro für Wiederaufbaumaßnahmen der Länder vorgesehen sind, die hälftig von Bund und Ländern, also auch von Rheinland-Pfalz, finanziert werden. Rheinland-Pfalz steht aus diesen Mitteln zunächst ein Anteil von knapp 54,53 % zur Verfügung. Das sind voraussichtlich bis zu 15 Milliarden Euro. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und auch beim Bund dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, so schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir umfassende Hilfe leisten können. Das ist wirklich ein solidarischer Moment der besonderen Art gewesen. (Beifall im Hause) Jetzt geht es darum, dass diese Mittel in Anspruch genommen werden können und bei den Betroffenen ankommen. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf zum Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz wollen wir dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Ebenso wie der Bund und das ebenfalls von der Hochwasserkatastrophe stark betroffene Land Nordrhein-Westfalen haben wir uns dabei für ein Sondervermögen entschieden, ein haushalterisches Instrument, das in der Landesverfassung festgeschrieben ist. Auch die guten Erfahrungen anderer Länder nach der Flut im Jahr 2013 haben uns dazu bewogen, diesen Weg zu wählen, damit wir eine kurzfristige, transparente und überjährige Verwendung der bereitgestellten Mittel ermöglichen können. Hinzu kommt – auch das darf man deutlich sagen –, der Wiederaufbauprozess wird Jahre dauern. Deswegen wird die Laufzeit dieses Sondervermögens nicht befristet sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Vorschriften über Errichtung, Zweckbestimmung, Finanzierung und Verwaltung des Sondervermögens. Bei der Verwendung der Mittel sind bundesrechtliche Vorgaben, insbesondere die Aufbauhilfeverordnung 2021 und die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, zu beachten. Daneben hat die Landesregierung eine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung der betreffenden Finanzhilfen beschlossen. Nach all diesen Vorgaben und Vorschriften darf man, glaube ich, sagen, die Hilfen werden umfangreich sein, und es wird umfassende Hilfe zum Wiederaufbau gewährt. Wir wollen damit den finanziellen Beitrag leisten, damit die betroffenen Regionen möglichst schnell wieder aufgebaut werden können. Dem Gesetzentwurf – das haben Sie gesehen – ist der Wirtschaftsplan beigefügt. Das werden wir in Zukunft bei den jeweiligen Haushaltsberatungen machen. Wir werden selbstverständlich zum Schluss eines Jahres eine Jahresrechnung machen, und wir werden halbjährlich den Landtag über den entsprechenden Mittelabfluss unterrichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die haushalterischen Voraussetzungen, damit die Aufbauhilfen in Rheinland-Pfalz bereitgestellt werden können. Es handelt sich aus meiner Sicht um nicht weniger als die Grundlage für die künftige Wiederherstellung und den Wiederaufbau der vom Hochwasser zerstörten Landesteile. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich um Unterstützung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗