Jens Guth
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Tagesordnungspunkt steht ganz im Zeichen der Flutkatastrophe im Norden unseres Landes. Wir alle haben die unfassbaren Zerstörungen, die in der Flutnacht am 14. Juli im Norden unseres Landes geschehen sind, noch vor Augen; zum vorherigen Tagesordnungspunkt sind wir alle bereits darauf eingegangen. Nach der Trauer um die Toten und der akuten Krisenbewältigung mit vielen Helferinnen und Helfern vor Ort steht nun die Beseitigung der Vielzahl von Schäden in Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sowie die Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur als große Herausforderung für die kommenden Jahre im Fokus. Herr Minister Lewentz, Herr Staatssekretär Becht, zwei Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium und Frau Ministerin Spiegel, haben im letzten Innenausschuss umfangreich über die derzeit laufenden Maßnahmen und den aktuellen Stand berichtet. Herr Minister, ich sage an dieser Stelle vielen Dank für die umfangreiche Berichterstattung. Das Wortprotokoll, in dem man nachlesen kann, was derzeit bereits an Aktionen und Maßnahmen in der Region erfolgt, umfasst nahezu 50 Seiten und ist im Offenen Parlamentarischen Auskunftssystem des Landtags (OPAL) abgelegt. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir die Voraussetzungen für mehr Tempo beim Wiederaufbau schaffen. Hierzu soll ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, der einen zügigen Wiederaufbau ermöglicht und bürokratische Hürden bzw. Verzögerungen aus dem Weg räumt. Dazu sollen gleich mehrere Landesgesetze sozusagen im Schnellverfahren geändert werden; denn nach der Beratung heute wollen wir gleich morgen die Gesetzesänderungen beschließen. Der Bund hat den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ geschaffen, der von Bund und Ländern – wir haben es gerade beraten – finanziert wird und aus dem die entsprechenden Mittel zur Finanzierung der Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Frau Ministerin Ahnen, Bund und Länder haben damit klargemacht, der Wiederaufbau wird nicht am Geld scheitern. Nach den großen Zeichen der Solidarität von vielen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort soll heute von den Regierungsfraktionen und vielleicht vom gesamten wird auch nicht an der Bürokratie oder rechtlichem Klein-Klein scheitern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen vor, die der Beschleunigung, Begünstigung und Vereinfachung des Wiederaufbaus dienen. So passen wir beispielsweise die Landesbauordnung an, damit schnell Behelfsbauten errichtet werden können, zum Beispiel für zerstörte oder beschädigte Gebäude der sozialen, kulturellen und technischen Infrastruktur, aber auch für Notunterkünfte. Im Landesstraßengesetz schaffen wir eine Regelung, um Feld- und Waldwege vorübergehend für den öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen. Auch die kommunalen Ehrenämter haben wir bei diesem Gesetzentwurf im Blick. Die vielen kommunalen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind oftmals rund um die Uhr im Einsatz. Dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung. Diese Mehrbelastung darf sich aber auch in einer Aufwandsentschädigung niederschlagen. Daher schaffen wir durch eine Änderung der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter die Möglichkeit, eine erhöhte Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der Mehrbelastung zu gewähren. Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist klar, die Folgen dieser Flutkatastrophe werden uns noch lange beschäftigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir aber einen wichtigen Grundstein für einen schnellen, strategischen, nachhaltigen und zukunftsfesten Wiederaufbau. Wir werden die Menschen und die Region nicht aus den Augen verlieren und den Wiederaufbau begleiten und verfolgen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
