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Christof Reichert

CDU 22.09.2021 Sitzungen 18/7

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“. Dieses Gesetz – wir haben es schon von den Vorrednern gehört – regelt die formale haushaltsrechtliche Umsetzung des Aufbauhilfegesetzes und der Aufbauhilfeverordnung 2021 des Bundes in Landesrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Flut- und Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres hat die Menschen, die Unternehmen, die Winzer, die Landwirte stark getroffen. Viele Menschen haben alles verloren, stehen quasi vor dem Nichts. Auch der Staat, vom Bund über das Land bis zu den Kommunen, steht vor einer Mammutaufgabe, insbesondere dahin gehend, die Infrastruktur wiederherzustellen. In einer großen Solidarität vieler Helferinnen und Helfer wurden in den letzten Wochen vor allem Aufräumarbeiten durchgeführt. Jetzt gilt es, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Betroffenen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfen zum Wiederaufbau. Die Menschen brauchen eine klare Perspektive, müssen Gewissheit haben, wo, wie und mit welchen Mitteln sie sich ihre Heimat wieder aufbauen können. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die CDU-geführte Bundesregierung gemeinsam mit allen Bundesländern ein 30 Milliarden Euro starkes Sondervermögen aufgelegt hat. Die Aufbauhilfe des Bundes ist ein großer Akt der Solidarität mit den Betroffenen vor Ort, aber auch mit uns als Land Rheinland-Pfalz, reduziert sie doch den durch Landesmittel beizusteuernden Aufwand zum Wiederaufbau auf jährlich knapp 12 Millionen Euro. Unser herzlicher Dank gilt dem Bund und der Ländergemeinschaft für die Bereitschaft, die Beseitigung der Flutschäden und den Wiederaufbau als nationalen Kraftakt anzusehen und gemeinsam zu helfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, keinem von uns ist zum heutigen Zeitpunkt klar, welcher Aufwand insgesamt tatsächlich notwendig sein wird, um die Schäden zu beseitigen. Deshalb können wir auch mittragen, dass im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für das Jahr 2021 nur Leertitel ausgewiesen sind. Wir erwarten allerdings, dass ab 2022 die Titel mit Zahlen hinterlegt werden. Klarheit herrscht darüber, dass der Wiederaufbau einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Ja, wir werden einen langen Atem brauchen. Deshalb ist die Bildung eines Sondervermögens auch bei uns im Land sicherlich das richtige Instrument, um die notwendige Flexibilität der finanziellen Abwicklung über die einzelnen Haushaltsjahre hinweg zu gewährleisten. Aus dem Sondervermögen des Bundes wird Rheinland-Pfalz – wir haben es schon gehört – nach dem vorläufigen Schlüssel einen Betrag von rund 15,3 Milliarden Euro erhalten. Als Parlament müssen wir wissen, was mit dem Geld passiert. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz geregelte halbjährliche Unterrichtungspflicht. Die Situation vor Ort gebietet uns schnelles Handeln. Deshalb ist es auch der richtige Weg, das Gesetz im verkürzten Verfahren zu behandeln. Dem Gesetzesentwurf werden wir gern zustimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt, schnelle Hilfe ist gefordert. Das betrifft jetzt insbesondere den Vollzug der Aufbauhilfen. Da muss ich auch ein paar kritische Worte an Sie richten. Während in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen unter einem starken Ministerpräsidenten Armin Laschet (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie Heiterkeit und Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) bereits seit dem 13. September – da können Sie etwas lernen, liebe Mitglieder der Landesregierung – (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Bumm tata! – Zuruf von der SPD: Der war gut!) die Förderrichtlinien für die Aufbauhilfe bestehen und veröffentlicht sind, Informationsbroschüren die Betroffenen aufklären, offene Fragen online und per Service-Hotline beantwortet werden können und es bereits seit dem 17. September möglich ist Förderanträge zu stellen, (Abg. Anke Beilstein, CDU: Hört, hört!) heißt es für die Betroffenen in Rheinland-Pfalz hingegen: warten. Die Förderrichtlinien sind bisher nur angekündigt. Wir haben vorhin von der Frau Ministerin gehört, sie seien mittlerweile beschlossen. Sie sind aber noch nicht veröffentlicht und stehen noch nicht zur Verfügung. Das Antragsverfahren soll im Oktober starten; wie gesagt, in NordrheinWestfalen läuft es schon seit letzten Freitag. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hört, hört!) Die Menschen vor Ort können nicht verstehen, dass nur wenige Kilometer entfernt schon alles geregelt ist, während Rheinland-Pfalz im Schlafwagen unterwegs ist. (Beifall bei der CDU –

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