Iris Nieland
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Katastrophe vom 14. auf den 15. Juli in diesem Jahr bedeutet für viele Menschen einen enormen finanziellen Schaden. Schlimmer noch traf es jene, die einen Menschen, ein Familienmitglied, einen Freund verloren haben. Blankes Entsetzen, das sind bis heute die Worte, mit denen viele ihre emotionale Situation beschreiben. Hier und heute ist es daher besonders wichtig, dass dieses Parlament ein Signal setzt, die Region und die Menschen finanziell zu unterstützen. Zunächst gab es die Soforthilfen. Natürlich, naturgemäß waren diese Soforthilfen ein Tropfen auf den heißen Stein. Insgesamt werden wir Milliardensummen für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten benötigen. Das vorliegende Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ soll nun diesen ersten Beitrag dazu leisten, den Menschen finanzielle Hilfe zu geben, damit sie sich wieder Heimat aufbauen können. Diesem Landesgesetz vorausgegangen ist das Bundesgesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, welches die Verteilung der Lasten vorsieht. Wegen der nationalen Tragweite vereinbarten Bund und die Länder dankenswerterweise jeweils die hälftige Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in den geschädigten Regionen. Insgesamt werden so 30 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Meine Damen und Herren, die Sorgfaltspflicht als Haushalts- und Finanzpolitikerin erfordert es, dass ich einige Worte zu dem Instrument eines Sondervermögens sage. Grundsätzlich verweise ich darauf, dass Sondervermögen immer auf Notwendigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu betrachten sind. In dieser außergewöhnlichen Katastrophenlage und für die notleidenden Bürger entscheiden wir uns als Alternative für den Vorrang der Hilfe, der Humanität und der Unterstützung der Betroffenen. Deswegen stimmen wir diesem Sondervermögen zu. Gleichwohl will ich schon darauf hinweisen, dass die Mittel, die wir heute festsetzen, nicht ausreichen werden und man sich wohl bereits sehr zeitnah darüber Gedanken machen muss, welche Landesmittel zur Behebung der Schäden zur Verfügung zu stellen sein werden. Als Referenz kann hier angeführt werden, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kalkuliert, dass sich allein die versicherten Schäden auf 7 Milliarden Euro belaufen werden. Wir wissen auch, dass die Elementarschadenversicherungen oft gar nicht möglich waren. Insofern geht der GDV davon aus, dass der größere Teil der Schäden überhaupt nicht versichert ist. Auch im Bereich der Infrastruktur können wir heute schon annehmen, dass weit mehr Mittel gebraucht werden. Das sind Fragen, die wir mit Sicherheit in den anstehenden Haushaltsberatungen zu bedenken haben. Am Ende wird es sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir sehr, sehr viel mehr Geld nachlegen müssen. Finanzielle Hilfe ist wichtig, aber ich zitiere dazu, mit Erlaubnis des Präsidenten, den Präsidenten des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen, Christoph Schmidt. Er weist zu Recht darauf hin, dass Finanzmittel wichtig sind, aber fehlende Finanzmittel nachweislich nicht das primäre Investitionshemmnis sind, sondern die bereitgestellten Mittel aufgrund bürokratischer Hemmnisse oft nur zögerlich abfließen. Diese Frage müssen wir sehr genau im Blick haben. Ich denke, dass möglicherweise das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz hier noch etwas bietet. Zuletzt möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, sehr herzlich all jenen Menschen zu danken, die so selbstlos und hingebungsvoll geholfen haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
