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Katharina Binz

22.09.2021 Sitzungen 18/7

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits als sich der Abzug der NATO-Streitkräfte aus Afghanistan abzeichnete, hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf gedrängt, Ortskräfte und ihre Familien schneller aufzunehmen und das Aufnahmeverfahren für diese praktikabler zu gestalten; denn zu lange gab es an dieser Stelle unklare Aussagen und teils unüberwindbare Hürden für die Menschen, nach Deutschland zu reisen. Die Bundesregierung hat es allerdings trotz dieser Hinweise nicht vermocht, diesen Menschen eine rechtzeitige Einreise zu ermöglichen, bevor die Taliban im gesamten Land die Macht übernommen haben. Durch die Evakuierungsmission der Bundeswehr und der US-Streitkräfte konnte – das muss man an dieser Stelle festhalten – leider nur ein kleiner Teil der insgesamt 40.000 Ortskräfte und ihrer Familien ausgeflogen werden. Trotzdem bin ich froh, dass es auf diese Weise gelungen ist, Menschen zu retten. Den dabei eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gebührt Respekt und Anerkennung, und mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen der zwölf amerikanischen Soldatinnen und Soldaten, die in diesem Einsatz ihr Leben gelassen haben. Rheinland-Pfalz hat den Bund bei der Evakuierung von Anfang an aktiv unterstützt. Ich bin dem Abgeordneten Herber sehr dankbar, dass er vorhin noch einmal das Verhältnis dargestellt hat, wie sich die Zahlen gestalten. Es sind aber mittlerweile – Stand gestern – rund 550 Personen, die wir aufgenommen haben. Sie haben aber natürlich recht, was das Verhältnis zu den 28.000 in Ramstein angeht. Diese rund 550 Personen setzen sich zusammen sowohl aus Menschen, die von der Bundeswehr, als auch aus Menschen, die von den US-Streitkräften evakuiert wurden. Diejenigen, die von der Bundeswehr evakuiert wurden, sind über den Frankfurter Flughafen eingereist. Sie sind dort von der Bundespolizei registriert, sicherheitsüberprüft und mit einem 90-Tage-Visum versehen worden. Innerhalb dieser Zeit wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheiden, welchen Status sie erhalten, als Ortskraft oder Asylbegehrende. Weitere Zugänge hatten wir aus der Air Base Ramstein. Das betrifft vor allem Personen, die von den US-Streitkräften zwar evakuiert wurden, aber für Deutschland vorgesehen waren. Inzwischen sind 212 Personen auf diesem Weg bei uns angekommen. Diese Personen werden in der Folge zunächst wie reguläre Asylsuchende behandelt, es sei denn, das BAMF teilt uns mit, dass es sich um eine anerkannte Ortskraft handelt. Auch diese Personen wurden von der Bundespolizei registriert und sicherheitsüberprüft. Mir ist an dieser Stelle eines sehr wichtig zu betonen, weil vorhin versucht wurde, in dieser Debatte ein anderes Bild zu zeichnen. Ja, es wäre auch aus unserer Sicht besser und sinnvoller gewesen, eine frühzeitige, schnelle und geordnete Aufnahme der Ortskräfte zu organisieren. Damit wäre eventuell eine Evakuierungsmission in diesem Ausmaß nicht notwendig gewesen. Ich sage aber auch ganz, ganz deutlich, die Aufnahme der Evakuierten war zu jedem Zeitpunkt von uns zu bewältigen, und sie war zu jedem Zeitpunkt kontrolliert. Deshalb muss ich Ihnen, Herr Abgeordneter Frisch, an der Stelle sehr deutlich widersprechen, wenn Sie in einer Pressemitteilung suggerieren, es hätte keine Sicherheitsüberprüfung gegeben. Das entspricht nicht der Realität. Teilweise werden die Menschen in den nächsten Wochen zur Unterbringung in andere Bundesländer verteilt. Ein Teil der Menschen wird aber dauerhaft in Rheinland-Pfalz verbleiben. Dies betrifft sowohl Ortskräfte als auch Menschen, die in das reguläre Asylverfahren übergehen. Ihnen allen muss die erforderliche Unterstützung zukommen, damit sie in ihrer neuen Heimat gut ankommen. Mit Blick auf die neue Lage in Afghanistan stellt sich auch die Frage nach der Situation der großen Gruppe der geduldeten Afghanen in Deutschland und natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Ca. 28.000 leben in Deutschland, davon ca. 2.600 in Rheinland-Pfalz. Hier muss der Bund jetzt handeln. Für die übergroße Mehrheit der unbescholtenen geduldeten Afghanen braucht es ein gesichertes Aufenthaltsrecht und damit ein Ende des Ausschlusses von Integrationsleistungen. Diese Menschen brauchen jetzt eine klare Aufenthaltsperspektive. Hier gilt es, die neue Realität in Afghanistan anzuerkennen und auf Integration zu setzen, anstatt die Menschen weiter in einem unsicheren Duldungsstatus zu belassen, obwohl klar sein dürfte, dass eine Rückkehr nach Afghanistan in absehbarer Zeit nicht zu machen ist. Deshalb ist der Bund in der Verantwortung, eine entsprechende umfassende Bleiberegelung zu erlassen. Ganz entscheidend wird auch sein, diesen Weg finanziell angemessen zu untersetzen. Der Bund darf die Länder und die Kommunen dabei nicht alleinlassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Integrationsministerium haben in den letzten Wochen unzählige Hilferufe erreicht von Menschen, die um ihre Verwandten sowie Freundinnen und Freunde in Afghanistan bangen, aber auch von engagierten Menschen, vor allen Dingen Frauen, der afghanischen Zivilgesellschaft. Ich weiß, dass diese Hilferufe auch bei vielen von Ihnen eingegangen sind und Sie an vielen Stellen dabei unterstützt haben, die Daten an das Auswärtige Amt zu vermitteln. Es ist nach wie vor unklar, ob es dem Auswärtigen Amt gelingen wird, noch Menschen aus Afghanistan herauszuholen. Diese Rückmeldungen zeigen mir aber, es gibt eine große Anteilnahme am Schicksal der Afghaninnen und Afghanen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, indem wir dafür sorgen, dass die hier lebenden Afghaninnen und Afghanen Integrationschancen bekommen, und die Angekommenen gut dabei unterstützen, hier eine neue Heimat zu finden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗