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Hendrik Hering

22.09.2021 Sitzungen 18/7

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich darf darauf hinweisen, entsprechend Artikel 91 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Rheinland-Pfalz hat der Landtag das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wir beginnen bei der Abstimmung mit dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/944 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er hat auch nicht das notwendige Quorum entsprechend der Verfassung erhalten. Wer dem Antrag des Abgeordneten Christian Baldauf und der 30 weiteren Abgeordneten der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1068 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. Damit ist dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt, da er die notwendige Mehrheit erhalten hat. Als Landtag haben wir nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses und entsprechend des Untersuchungsausschussgesetzes den Vorsitzenden und den Stellvertreter zu wählen. Dem Vernehmen nach wird es für den Vorsitz einen Vorschlag der SPD-Fraktion geben. – Frau Bätzing-Lichtenthäler, bitte.

Protokoll ↗