Dr. Joachim Streit
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Besondere Ereignisse erfordern besondere Gesetze. Die Freien Wähler werden diesem Gesetz zustimmen. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe hat tiefe Schneisen gerissen. Ein Sondervermögen vermag manches nicht. Es bringt keine Toten zurück, es heilt keine Verletzungen, und es heilt auch keine Seelen. Ein Sondervermögen vermag aber finanziell zu helfen. Das Sondervermögen zeigt auch unsere Solidarität, die Solidarität der Menschen in Rheinland-Pfalz und die Solidarität der Bundesländer und des Bundes mit Rheinland-Pfalz. An viele ging ein Ruf, in die Eifel, an die Ahr und an die Kyll zu kommen, um zu helfen. Viele kamen. Jetzt hilft ganz Deutschland. Wir können sagen, alle kommen mit. (Beifall der FREIEN WÄHLER) 30 Milliarden Euro Aufbauhilfe sind, auch wenn die Noten auf Papier gedruckt sind, kein Pappenstiel, sondern geprägte Solidarität, Ausdruck des Menschseins in Deutschland und Ausdruck unseres Menschseins in Rheinland-Pfalz. Die nationale Aufgabe des Wiederaufbaus wird durch den nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ gesichert und durch die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens in den Jahren 2021 bis 2050 gestemmt. Das ist ein Enddatum, das viele von uns sicherlich nicht mehr in Verantwortung erleben werden. Es ist deshalb auch ein Wechsel auf die Zukunft und ein Wechsel für die Jungen von heute sowie diejenigen, die noch geboren werden. Es ist aber gerecht, weil das, was wir dort, wo wir die Heimat wiederherstellen, von diesem Geld erbauen, für die Menschen ist, die etwas verloren haben und eine neue Heimat haben müssen. Diese Heimat wird auch Zukunft für diejenigen sein, die erst hineingeboren werden. Das heute ist der Anfang. Dieses Sondervermögen wird, wie der Name des Gesetzes sagt, beim Aufbau helfen, auch wenn am Anfang vielleicht erst der Aufkauf und Abriss von Gebäuden stehen wird. Die Praxis wird zu beweisen haben – Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Finanzen, Kitas, Jugend und Schulen, Soziales, Ordnung und Verkehr, Bauen, Umwelt und weitere Förderprogramme –, ob sie denn halten. Hier kommt für mich ein ganz wesentlicher Teil mit ins Spiel, nämlich die Europäische Union und die EU-Förderprogramme. Grundsätzlich steht demnach der Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Abrufung von Hilfsgeldern für die von der Flut betroffenen Gebiete zur Verfügung. Im Jahr 2013 erhielt Deutschland nach schweren Überschwemmungen 360 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds. Dieses Geld half den Kommunen in Deutschland, ihre Haushalte zu entlasten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden ebenfalls Mittel aus dem EUSolidaritätsfonds beantragt. Die Frist zur Beantragung beträgt zwölf Wochen. Die Flut vom 14. Juli ist nun zehn Wochen her. Die Antragsfrist läuft in zwei Wochen ab. Der Winter naht; wir haben keine Zeit zu verlieren. (Unruhe bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU)
