Pia Schellhammer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Änderung des Landesbeamtengesetzes. Vorangegangen war bereits eine Änderung des Landesbeamtengesetzes aus dem letzten Jahr. Darin haben wir geregelt, dass wir für gewählte Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler Ebene Transparenz einführen, dass Nebentätigkeiten und Ehrenämter offengelegt werden, damit Bürgerinnen und Bürger wissen, welche möglichen Interessenkonflikte bei den gewählten Vertreterinnen und Vertreter auch auf kommunaler Ebene vorliegen können. Das war gut und richtig. Auch hier hatten wir, ähnlich wie jetzt in der Debatte, einen sehr breiten Konsens unter den Fraktionen und haben das Gesetz auf den Weg gebracht. (Zuruf von der SPD: Bei den demokratischen Fraktionen!) Wir nehmen aber die Rückmeldungen der kommunalen Ebene ernst. So haben sich die kommunalen Spitzenverbände an uns gewandt und gesagt, insbesondere für das kommunale Ehrenamt bedeutet das eine gewisse Hürde, und wir wollen mit Euch ins Gespräch kommen, inwieweit wir eine Änderung erwirken können. Über den Sommer haben die Diskussionen stattgefunden. Wir nehmen diese Hinweise gern auf, weil uns das kommunale Ehrenamt sehr wichtig ist. Nicht nur die kommunalen Ratsmitglieder, sondern auch unsere vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Beigeordneten vor Ort, die sehr viel stemmen, wollen wir unterstützen. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam eine Regelung gefunden haben, die Transparenz an den Tag legt. Das heißt, ab einer bestimmten Summe – wir haben 4.000 Euro für richtig gehalten – soll offengelegt werden, weil möglicherweise ein Interessenkonflikt vorliegen kann, darunter aber nicht. Das heißt, wir unterstützen das Ehrenamt, aber wir schaffen auch weiterhin Transparenz. Deswegen ist es eine gute Regelung, und meine Fraktion wird dem gerne zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD)
