Dr. Joachim Streit
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erinnere an die gemeinsame Sondersitzung von Haushalts- und Finanzausschuss, Innenausschuss und Klimaausschuss am 22. Juli. Damals sind zwei Worte genannt worden. Das erste Wort war „schnell“, und das zweite war „unbürokratisch“. Wenn wir heute über dieses Gesetz beraten, sind Hoffnung und Vertrauen von über 50.000 Menschen in unsere Hände gelegt. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat außerordentlich hohe und flächendeckende Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen und an der Infrastruktur verursacht. Wir Freien Wähler begrüßen die Erleichterungen in diesem Gesetz für das Landeswassergesetz, das Landesstraßengesetz, die Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Spielbankgesetz und die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter, die geändert wird. Wir lehnen jedoch die Verknüpfung mit einer B 8-Stelle im Haus des Finanzministeriums ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Auch ich weiß, wie die Gewässer an Grundstücken genagt und sich immer näher an Häuser herangefressen haben, sodass viele beim nächsten Hochwasser drohen, unterspült zu werden. Deshalb sind Hochwasserschutz sowie die Herstellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wichtig. Das ist der Punkt, an dem wir in den Genehmigungsverfahren die Ermessensreduzierung auf Null befürworten müssen. Wenn irgendwo Retentionsflächen zur Verfügung gestellt werden, weil Häuser nicht mehr aufgebaut werden können, müssen wir demjenigen, der sein Haus an anderer Stelle errichten will, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglichen; denn dadurch, dass er sein Haus an der einen Stelle aufgibt, hat er der Umwelt schon vieles zugutegetan. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Eingriffe und Duldungen müssen schnell und unbürokratisch ermöglicht werden. Wir brauchen einen beschleunigten Aufbau bei Straßeninfrastruktur, Versorgungsleitungen, Gas, Wasser, Fernwärme und Glasfaser. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir in dem Gesetz zwischen temporären und anderen baulichen Anlagen unterscheiden. Das ist nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für soziale, kulturelle und sonstige Infrastruktur sinnvoll. Wichtig finde ich auch, dass wir in diesem Gesetz die Freistellungsverfahren für Bauvorhaben im bebauten, aber unbeplanten Innenbereich zur Wiederherstellung von zerstörten und beschädigten Gebäuden finden. Dort ist oft eine Nutzmischung. Daher ist die Beschränkung auf die Art der Nutzung nicht erforderlich. Ich darf aber auch Kritik äußern und zwei Beispiele geben. (Abg. Marco Weber, FDP: Nein!) Das erste Beispiel ist ein Kunstrasenplatz mit Tartanbahn an der Ems, und das zweite Beispiel ist ein Wohnhaus an der Ahr. Der Kunstrasenplatz an der Ems bei Neuerburg ist zerstört und mit den Mitteln, die wir noch beschließen werden, an gleicher Stelle wiederaufzubauen. Das wäre vollkommen falsch. Wie schnell aber geht es, dass an anderer Stelle jetzt ein Platz errichtet wird? Meist ist das nur im Außenbereich möglich. Daher ist es sehr wichtig, dass wir auch § 35 anfassen und Ausnahmetatbestände ermöglichen, wenn Infrastruktur, gerade aus Überschwemmungsgebieten, entnommen wird, um sie möglichst schnell an anderer Stelle wieder zu errichten. Das zweite Beispiel ist ein überschwemmtes Haus einer Familie an der Ahr. Das Haus kann wiederaufgebaut werden. Es ist vollkommen zerstört. Man wohnt zurzeit bei Freunden, möchte aber wieder an die alte Stelle zurück. Das wird auch nicht verboten. Der Bebauungsplan gilt aber noch. Die Frage ist, darf ich an der Stelle das gleiche Gebäude zweigeschossig – das ist im Bebauungsplan vorgesehen – bauen? Jetzt will ich das Ganze aber aufständern. Unten habe ich dann Stellplätze bzw. einen Aufenthaltsraum im Freien, einen Freisitz, aber die zwei Vollgeschosse bilden dann das zweite und dritte Geschoss. Auch hier brauchen wir also Ausnahmen im Baugesetzbuch. Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei den Kollegen der CDU, die die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag eingebracht haben. Es wäre schön gewesen, wir hätten eher davon erfahren. Dann hätten wir das Ganze noch weiter mit Beispielen unterfüttern können. Grundsätzlich ist also dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Mir fehlt aber bei dem Ganzen die Kreativität. Horst Gies hat zu einer Zukunftskonferenz in seinen Landkreis Ahrweiler eingeladen. Wer von den Kolleginnen und Kollegen dort war, hat an diesem Abend Kreativität gesehen. In sechs verschiedenen Arbeitsbereichen haben sich die Menschen, die aus sehr vielen Bereichen des Landes kommen – von Institutionen, aber auch Einheimische und Kommunalpolitiker –, an diesem Abend eingebracht. Das große Thema bei all der Kreativität war: Wie machen wir aus dem Bereich der Ahr, aus dem Kreis Ahrweiler eine Modellregion? Von dieser Kreativität finde ich in diesem Gesetz nichts. Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, Sie sind bei der nächsten Zukunftskonferenz dabei, was ich eben in der Einladung lesen konnte. Dort müssen Sie als Ministerpräsidentin, aber auch mit Ihrer Regierung sicherlich noch liefern. Schauen Sie sich an, was bei dieser Zukunftskonferenz 2.0 herauskommt. Richten Sie dann Ihren Blick auf die Worte und Paragrafen dieses Gesetzes (Glocke des Präsidenten) und hauchen Sie dem Ganzen Kreativität ein. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Anke Beilstein, CDU)
