landtag-mv.de ↗

Plenarprotokoll 8/54

13.06.2023 · 160 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (18)CDU (13)Die Linke (10)GRÜNE (10)FDP (9)SPD (8)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 54. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 54., 55., 56. und 57. Sitzung liegt Ihnen vor. Der Abgeordnete Hannes Damm hat zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 8/2053 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 51. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 54., 55., 56. und 57. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle haben den Nachrichten entnommen, dass im Landkreis Ludwigslust-Parchim, nahe Lübtheen und Hagenow, mindestens 135 Hektar Wald in Flammen stehen. Sogar eine erste Evakuierung war gestern notwendig. Erschwert wird die Brandbekämpfung dadurch, dass die Gebiete, Sie kennen das, munitionsbelastet sind. Ich denke, dass ich in Ihrer aller Namen spreche, wenn ich sage, dass wir in Gedanken bei den Menschen vor Ort sind, die ganz zweifellos Ängste ausstehen und sich große Sorgen machen. Ebenso denken wir an die Einsatzkräfte, die vor Ort die Brände bekämpfen. Ihnen gilt unser ganz besonderer Dank. Über Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die vor Ort im Einsatz sind, erreichen mich sehr unmittelbare Berichte. Was alle im Einsatz befindlichen Frauen und Männer dort leisten, verdient unseren höchsten Respekt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ereignisse führen uns vor Augen, dass die aktuell hohen Waldbrandstufen sehr ernst zu nehmen sind. Ich bitte alle Einheimischen und Gäste, sich dies zu vergegenwärtigen und sich achtsam zu verhalten. Vielen Dank! Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung – es tut mir leid, dass ich jetzt so zur Tagesordnung übergehen muss – benenne ich für die morgige Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im Mai dem Fraktionsvorsitzenden Franz-Robert Liskow, Bernd Lange, Manuela Schwesig, Beate Schlupp, Christian Winter und Jutta Wegner. Herzlichen Glückwunsch nachträglich! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und ich gratuliere unseren Geburtstagskindern im Juni, und zwar Herrn Schulze-Wiehenbrauk, Constanze Oehlrich und Daniel Peters. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und ich gratuliere zu dem heutigen Geburtstag recht herzlich unserem Kollegen Dirk Stamer. Dirk, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat zwei Dringlichkeitsanträge, auf Drucksache 8/2271 zum Thema „Gewalt von Linksextremisten gegen die Strafjustiz stoppen – Solidarisierung verurteilen“ und auf Drucksache 8/2272 zum Thema „Unzulässige Einmischung der Ministerpräsidentin in den Wahlkampf missbilligen“, vorgelegt. Wir werden diese Vorlagen, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieser Dringlichkeitsanträge erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes, Drucksache 8/1736, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/2263. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2285 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1736 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/2263 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2285 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Noetzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ging es zum einen um die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 7. Juli 2021. Paragraf 6 des Landesrichtergesetzes muss demnach dahin gehend angepasst werden, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen geschaffen wird. Die Entscheidungen über das Beurteilungssystem und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale sind laut Gerichtsurteil zwingend vom Gesetzgeber selbst zu treffen. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen hier nicht aus. Zum Gesetzentwurf haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis haben drei der vorgeschlagenen Änderungen ihre Quelle in dieser Anhörung. Erstens geht es um Anlassbeurteilungen, die zu erstellen sind. Hier ist ein Ermessen ausgeschlossen, was die bisherige Formulierung allerdings nahelegte. Zweitens geht es um die Einführung von Urlaub ohne Dienstbezüge. Hier ist unsere Auffassung, dass es sich um gebundene Ansprüche handelt. Und drittens haben wir die Meinung, dass es bei der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern um sozusagen regelmäßigen Dienst geht und es sich nicht um normale Arbeitszeit handelt. Dieser regelmäßige Dienst wird durch ein Ist im Blockmodell zum gebundenen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung auf Antrag. Eine vierte Änderung verhält sich zum Inkrafttreten des Gesetzes. Über diese erfolgreichen Änderungen hinaus hat die parlamentarische Opposition noch eine Fülle weiterer Vorschläge gemacht. Diese möchte ich hier nicht weiter vorstellen, sondern verweise auf die Redebeiträge, die kommen werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ja einen Änderungsantrag hierzu eingereicht. Letztlich maßgeblich ist, dass es sich bei unserem zweiten Vorschlag – Sie erinnern sich, es ging um den Urlaub ohne Dienstbezüge – auch mit Zustimmung der Opposition um gebundene Ansprüche handelt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Anhörung hat in jedem Falle geholfen und aus dem sehr guten Entwurf der Landesregierung ein noch besseres Gesetz gemacht, wenn Sie sich unserer Entschließung anschließen. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP und Enthaltung vonseiten der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Northoff.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Werte Damen und Herren! Mit dem heute in Zweiter Lesung vorgelegten Gesetzentwurf erfüllt die Landesregierung vor allem Vorgaben, die – das wurde gerade schon erwähnt – vom Bundesverwaltungsgericht gemacht worden sind. Es geht darum, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen in Rechtsnormen geregelt sein müssen, und dienstliche Beurteilungen sollen mit einem Gesamturteil abschließen, wobei es dann also um Eignung nach der Persönlichkeit, die Befähigung, also um Kenntnisse und Fertigkeiten, und um fachliche Leistung geht. Die weiteren Einzelheiten können in einer Rechtsverordnung bleiben. Und aus diesen Gründen – das haben wir auch gerade schon gehört – ist die geltende Fassung des Paragrafen 6 Landesrichtergesetz, weil sie diesen Änderungen nicht genügt hat bisher, neu zu fassen. Und damit sind in diesem Gesetz dann auch zwei weitere Änderungen enthalten, die das Richteramt nur attraktiver machen dürften. Zum einen geht es um die Option der Teilzeitbeschäftigung und der Urlaubsbewilligung und Dienstbezüge, zum anderen wurde auch eine sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Gesetz veranlasst. Wir haben – das haben wir auch gerade gehört – eine Anhörung durchgeführt und haben das noch einmal in Einzelheiten beleuchtet. Es gab zwar den einen oder anderen Änderungsantrag, mein Eindruck jedenfalls war, dass im Großen und Ganzen diesem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt wurde. Kritisch geäußert, kritisch thematisiert wurde, ob man vielleicht nicht hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung Einzelheiten noch ausführlicher und detaillierter hätte klären können. Dann wurde natürlich auch angesprochen, ob man nicht auf die Ermessensspielräume verzichten möge. Und darauf haben wir uns letztlich dann auch geeinigt, um der Verwaltung nicht unnötig Eingriffsmöglichkeiten zu geben. Es gab noch kleinere weitere Diskussionspunkte, aber ich verweise insofern auf den Bericht des Ausschussvorsitzenden, der ja schriftlich in sehr ausführlicher Form dort also vorliegt. Und im Ergebnis der Ausschussberatungen ist dann die dienstliche Beurteilung als verpflichtend zu bestimmten Anlässen dann geschärft worden. In Paragraf 8 ist die Formulierung „ist zu bewilligen“ eingefügt worden. Und damit ist also das Ermessen, was es vorher teilweise gab, weggefallen. Wenn ich mir diese Änderungen so anschaue, so finde ich, dass wir da eine ordentliche Arbeit gemacht haben im Rechtsausschuss. Ich begrüße diese Änderungen. Und ich kann da nur empfehlen, die Annahme des Gesetzes in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung vorzunehmen, und schließe mich also diesen Überlegungen gerne an. Ich bitte um Zustimmung. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

Diese Rede einzeln zitieren

Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Uns liegt heute vor die Zweite Lesung zur Fünften Änderung des Landesrichtergesetzes. Wie schon mehrfach ausgeführt, war eine Änderung notwendig infolge der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 7. Juli 2021, welche grundlegende Bestimmungen in Bezug auf die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vorgab, dass diese zwingend vom Gesetzgeber selber zu treffen sind. Die zweite wichtige Änderung war die Möglichkeit der Beurlaubung von Richterinnen und Richtern ohne Dienstbezüge und zu einer Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsphase. Wie richtig erwähnt wurde, sollte dies die Attraktivitätssteigerung des richterlichen Dienstes im Lande und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Und drittens wurden Gesetzgebungsvorhaben auch zum Anlass genommen, um das bisherige Landesrichtergesetz mit Blick auf die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen umfassend zu bearbeiten. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktive Beratung im Rechtsausschuss der Abgeordneten bedanken. Es wurde eine Sachverständigenanhörung durchgeführt mit ausgewiesener wissenschaftlicher Expertise mit Vertretern aus der Praxis. Mit der nun vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses wird den Bedenken und Anregungen der Sachverständigen in erforderlichem Umfang Rechnung getragen. Erstens. Die Regelung zum Beurteilungssystem, das heißt das Verhältnis von Anlass- und Regelbeurteilungen wurde noch präziser formuliert. Damit ist sichergestellt, dass Anlassbeurteilungen neben den Regelbeurteilungen nicht nach freiem Ermessen erstellt werden können, sondern eben nur, wenn dies zwingend erforderlich ist. Die als relevant angesehenen Anlässe für Beurteilungen im Einzelnen werden dann in einer Rechtsverordnung zu normieren sein. Einer abschließenden Regelung im Gesetz bedarf es dazu nicht. So handhaben es im Übrigen auch die anderen Bundesländer beziehungsweise der Bund selber. Bei der zweiten Änderung wurde die Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums, weitere Regelungen zu dienstlichen Beurteilungen durch Rechtsverordnung zu treffen, noch einmal eingehend dahin gehend überprüft, ob sie den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge tun. Nach Artikel 80 des Grundgesetzes beziehungsweise Artikel 57 der Landesverfassung hat der Gesetzgeber Inhalt, Zweck, Ausmaß einer erteilten Ermächtigung zu bestimmen. Das ist aus unserer Sicht gewährleistet. Die Verordnungsermächtigung benennt den Ermächtigungszweck, die Regelung für Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie für das Beurteilungsverfahren. Zusätzlich enthält sie eine Reihe weiterer Regelbeispiele, die die möglichen Regelungsinhalte weiter definieren und zugleich begrenzen. Damit entspricht sie im Wesentlichen auch der Parallelbestimmung des Bundesbeamtengesetzes, welches nach der BVerwG-Entscheidung ausdrücklich als Beispiel für eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage aufgeführt wurde. Und drittens wurde im Ausschussverfahren die Ausgestaltung der neuen Regelung zur Beurlaubung beziehungsweise zur Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsphase noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Um jegliche Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Entscheidungen über diese Anträge auszuschließen, wurden die ursprünglich vorgesehenen Ermessensregelungen in Anspruchsnorm abgeändert. Den Anträgen auf Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung nach den neuen Regelungen ist zu entsprechen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Am Ende haben wir einen Gesetzentwurf, der alle verfassungsrechtlichen Anforderungen beachtet und Rechtssicherheit sowie Handlungsfähigkeit für die Zukunft gewährleistet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

Diese Rede einzeln zitieren

Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz verdanken wir im Wesentlichen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Juli 2021. Seitdem ist das, was Jahrzehnte unbeanstandet möglich war, dass nämlich die Vorgaben für dienstliche Beurteilungen in einer Rechtsverordnung geregelt werden konnten, nach Meinung des Gerichts nicht mehr möglich. Vielmehr müssen die grundlegenden Vorgaben wegen ihrer Bedeutung für die Auswahlentscheidung in einer Rechtsnorm, also durch Gesetz, geregelt werden. Das Gericht begründet das mit einem auf die Frage der Wesentlichkeit im Laufe der Zeit gewandelten verfassungsrechtlichen Blickwinkel. Bei dem Fall ging es, bei dem konkreten Fall hier ging es um eine Anlassbeurteilung einer Stadtamtfrau. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht hatte die Klägerin insoweit Erfolg, als dass die beklagte Stadt verurteilt wurde, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen. Das geschah. Die dagegen gerichtete Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde von dem Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Auf die Revision wurde das Urteil jedoch aufgehoben, weil die Beklagte in der Beurteilung kein abschließendes Gesamturteil gebildet hatte. In dieses Gesamturteil müssen nämlich die Einzelmerkmale der drei Kriterien des Artikels 33 Absatz 2 Grundgesetz – Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – einfließen. Entsprechend lautete das Urteil auf eine weitere Neubeurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes. Da sämtliche sonstige materiellen Einwände zurückgewiesen wurden, dürfte als sicher davon auszugehen sein, dass sich letztlich an der Beurteilung nach einem jahrelangen Rechtsstreit im Ergebnis nichts ändert. Meine Damen und Herren, ich empfehle vor allem den Nichtjuristen, sich dieses Urteil einmal in Ruhe durchzulesen. Es steht exemplarisch für einen sich mehr und mehr formalisierenden Rechtsstaat, dessen Urteile – speziell in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – immer länger und für den Bürger auch unverständlicher werden. Dies hat dazu geführt, dass das Beurteilungswesen sich zu einem aufgeblähten Bürokratiemonster und einer Wissenschaft für sich entwickelt hat, dies auch vor dem Hintergrund, dass Konkurrentenklagen in Mode gekommen sind. Brauchte man früher für eine zutreffende Beurteilung eine halbe Seite, muss sich der Beurteiler heute durch ein 18-seitiges Formular quälen und anhand vorgegebener Bewertungstexte Punktzahlen von 80 bis 120 vergeben. Ob die Beurteilungen dadurch gerechter geworden sind, mag jeder für sich beantworten. Sie sind jedenfalls das Steuerungsinstrument in der Personalpolitik. Dies vorausgeschickt ist das neue Richtergesetz aus der Sicht meiner Fraktion nicht zu beanstanden – bis auf einen Punkt: Meine Fraktion lehnt das Gendern strikt ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist ein Wahn, Frauen würden bei Benutzung des generischen Maskulinums dort, wo es nicht auf das biologische Geschlecht ankommt, so wie hier bei einer Gruppen- oder Berufsbezeichnung, in irgendeiner Weise diskriminiert. Aus der klaren und griffigen Bezeichnung „Richtergesetz“ will die Landesregierung ein Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte machen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Was für eine inhaltslose sprachliche Aufblähung durch diese Aneinanderreihung von Paarbezeichnungen! Immerhin hat die Landesregierung davon abgesehen, uns ein rechtsprechendes und strafverfolgendes Gesetz vorzulegen. Zuzutrauen wäre es ihr nach dem Debüt mit dem Dolmetschendengesetz – das haben wir ja hier genossen – durchaus. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Förster! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.07.2021 waren die Landesgesetzgeber gefragt, auf dem Gebiet des richterlichen Beurteilungssystems tätig zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die richterliche Beurteilung im Gesetz und nicht in Verwaltungsvorschriften zu regeln ist. Und in der Tat, der Gesetzentwurf überführt das Beurteilungswesen in das Gesetz. Wir werden Ihrem Entwurf heute, genauso wie im Ausschuss, dennoch nicht zustimmen. Ich will das auch kurz erläutern. Das hat einen entscheidenden Grund. Die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit hat in diesem Entwurf nicht den Stellenwert, den sie haben müsste. Darauf haben wir in den Beratungen zu dem Gesetzentwurf auch mehrfach hingewiesen. Davon wollten Sie aber, wie so oft, nichts wissen, meine Damen und Herren von der Koalition. Deshalb weise ich hier im Plenum noch einmal auf die zwei großen Probleme in diesem Gesetzentwurf hin: Erstens. Sie führen eine Teilzeitbeschäftigung für Richterinnen und Richter ein. Das ist das Übertragen von Regeln, die es bereits für Beamte gibt – eine grundsätzlich mal gute Idee, aber eine gute Idee reicht nicht, Sie müssen es auch gut umsetzen. Und da haben Sie im ersten Entwurf einen grundlegenden Fehler gemacht. Sie wollten die Teilzeit nach der Arbeitszeit der Richterinnen und Richter bemessen, obwohl Sie – und da spreche ich die Ministerin an – im Justizministerium eigentlich wissen müssten, dass die Regierung einem Richter seine Arbeitszeiten nicht vorschreiben darf. Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Sie haben dann nachgesteuert und die Arbeitszeit ersetzt durch den regelmäßigen Dienst. Das klingt zwar anders, ist im Kern aber genau dasselbe. Dabei hätten Sie es sich ganz einfach machen können und hätten unserem Vorschlag folgen können. Wir haben vorgeschlagen, die Teilzeit an das zu knüpfen, was in der Praxis eine Rolle spielt, den Arbeitskraftanteil. Das wollen Sie nicht. Warum, haben Sie nicht gesagt. Vielleicht sagen Sie es uns ja heute noch mal in der Aussprache. Das zweite und auch größere Problem: Ihr Umgang mit den Anlassbeurteilungen. In der Sachverständigenanhörung gab es sehr viele und sehr kritische Stimmen, die sich alle einig waren, Ihr Gesetzentwurf zur Anlassbeurteilung berührt die richterliche Unabhängigkeit. Sie wollen Richterinnen und Richter auch dann beurteilen, wenn persönliche Verhältnisse dies erfordern. Eine Beurteilung ist von besonderer Bedeutung für jeden Abschnitt einer richterlichen Laufbahn: die Probezeit, die Lebenszeiternennung, eine Bewerbung auf eine Planstelle. Eine schlechte Beurteilung – und das wissen Sie – kann Karrierepläne begraben. Daher dienen Beurteilungen der Justizverwaltung auch dazu, den richterlichen Nachwuchs zu – in Anführungsstrichen – „sortieren“. Sie verwenden jetzt einen völlig unbestimmten Rechtsbegriff, der es der Justizverwaltung ermöglichen kann, jederzeit und faktisch ohne jeden erkennbaren Grund die Richterinnen und Richter einer Beurteilung zu unterziehen. Das wird erhebliche Folgen für das Vorankommen von Menschen im richterlichen Dienst haben. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat grobe handwerkliche Mängel. Nahezu alle Fraktionen haben Änderungsanträge eingebracht, um diese groben Fehler zu beseitigen. Alle Anträge der Opposition wurden naturgemäß abgelehnt, obwohl es sogar – Frau Kollegin Oehlrich wird sicherlich darauf eingehen –, sogar wortgleiche Änderungsanträge zu denen der Koalitionsfraktionen gab, aber man sah sich natürlich nicht in der Lage, dort auch den Oppositionsfraktionen irgendwo entgegenzukommen. Das ist traurig, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn die Richterinnen und Richter im Land haben es nicht verdient, dass auf ihrem Rücken Parteipolitik ausgetragen wird. Da hätte ich mir ein besseres Zusammenwirken im Interesse der Sache gewünscht. Ihren Gesetzentwurf werden wir daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Ehlers! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich auf meinen Redebeitrag verzichten, weil fast alles gesagt worden ist. Nun komme ich doch noch mal dazu, weil ich mir dann überlegt habe, mich eigentlich für diese Anhörung bedanken zu wollen. Es war eine sehr ausführliche Anhörung bei einem Thema, was jetzt nicht alle vom Hocker reißt, ne?! Herr Ehlers hat es aber noch mal betont, für die Richterinnen und Richter ist das sehr bedeutsam, diese Beurteilung. Sie dient dem Fortkommen. Und deswegen ist es auch wichtig, dass wir das so regeln, dass alle wissen, woran sie sind, denn wir wollen als Justiz attraktiv sein und bleiben. Allerdings muss ich bei einer völlig anderen Anhörung gewesen sein als Herr Ehlers, denn allzu viel Kritik habe ich nicht gehört, wenn ich ehrlich bin. Und wir haben das umgesetzt, wo sich alle einig waren. Da, wo sich alle Anzuhörenden einig waren, haben wir auch sozusagen die Punkte aufgegriffen, haben Änderungsanträge gemacht, die Sie auch sozusagen hier finden. Bei allen anderen Sachen, auch bei den übrigen Änderungsanträgen, die von der Opposition gekommen sind, gab es sicherlich Fürsprecher, aber es gab eben auch Gegenargumente. Deswegen haben wir uns dann dagegen entschieden. Und was den Antrag der GRÜNEN anbelangt, so ist es am Ende ein gemeinsamer Antrag geworden, und deswegen verstehe ich das jetzt hier nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

Diese Rede einzeln zitieren

Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz hat jeder Deutsche nach ihrer/seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Wegen ihrer Bedeutung für Auswahlentscheidungen müssen die wesentlichen Vorgaben für dienstliche Beurteilungen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – das ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden – vom 7. Juli 2021 in einem Gesetz geregelt sein. Eine bloße Verwaltungsvorschrift reicht dafür nicht aus. Die Beurteilung der Richter/-innen muss zudem in Einklang mit der richterlichen Unabhängigkeit erfolgen. Die Regelungen, die derzeitigen Regelungen über die Richterbeurteilungen in Mecklenburg-Vorpommern werden diesen Anforderungen nicht gerecht und sind daher anzupassen. Bislang ist es bei uns so, dass nach der Entscheidung des Gesetzgebers in Paragraf 6 Absatz 1 Landesrichtergesetz Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Richter/-innen dienstlich zu beurteilen sind, Näheres aber dann nach Paragraf 6 Absatz 3 Richtergesetz das Justizministerium bestimmt. Nunmehr soll Wesentliches, wie das Beurteilungssystem und die Vorgabe der Bildung des Gesamturteils und der Würdigung aller Einzelmerkmale, im Gesetz und nicht mehr in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Die neue Regelung der Richterbeurteilung wurde in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf begrüßt, ja, aber es gab auch zugleich von den Sachverständigen wichtige Änderungsvorschläge, die nicht alle in dem geänderten Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, zur Abstimmung aufgenommen worden sind. Die Regelung in Paragraf 6 Absatz 2 Landesrichtergesetz, nach der eine Anlassbeurteilung auch dann erfolgen kann, wenn es die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen erfordern, wurde vom Sachverständigen Martin Redeker vom Hauptrichterrat beim Justizministerium abgelehnt. Ein sachlicher Grund für diese Regelung bestehe nicht. Eine Beurteilung zu einem willkürlich gewählten Zeitpunkt könne die richterliche Unabhängigkeit gefährden. Diese Kritik greift Ziffer 1 des Änderungsantrages meiner Fraktion auf. Nach unserer Fassung des Paragrafen 6 Absatz 2 Satz 2 Landesrichtergesetz sollen Anlassbeurteilungen, wie früher nach der Verwaltungsvorschrift, aus Anlass der Bewerbung um eine Planstelle oder des Endes einer Erprobung im Sinne des Personalentwicklungskonzepts erstellt werden. Eine Beurteilung zu einem willkürlich gewählten Zeitpunkt wird durch diese Regelung vermieden. Claus Dieter Classen, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Greifswald, merkte außerdem an, dass die Betroffenen einer Beurteilung nicht nur Objekt der Beurteilungen seien, sondern am Ende des Verfahrens als Subjekte beteiligt werden sollten. Er schlug daher vor, die Rechte der Betroffenen im Gesetz zu regeln. Diesen Vorschlag greift Ziffer 2 des Änderungsantrags meiner Fraktion auf. Nach unserer Fassung der Sätze 3, 4 und 5 des Paragrafen 6 des Absatz 3 Landesrichtergesetz ist die Beurteilung der zu beurteilenden Person zu eröffnen. Dabei ist zuvor oder im Einvernehmen gleichzeitig Gelegenheit zur mündlichen Erörterung der in Aussicht genommenen Beurteilung sowie gegebenenfalls später eine abweichende Überbeurteilung zu geben. Das soll sich auch auf die Beiträge Dritter zu der Beurteilung erstrecken. Durch diese gesetzliche Regelung würden die Rechte der Betroffenen sichergestellt. Zu den beantragten Änderungen bitte ich um Ihre Zustimmung. Wird der Änderungsantrag meiner Fraktion mehrheitlich abgelehnt, werden wir uns zu dem Gesetzentwurf enthalten. Zwar handelt es sich bei dem Gesetzentwurf um eine notwendige Anpassung der Vorschriften über die Richterbeurteilung, der Gesetzentwurf weist allerdings einige Mängel auf, die durch die Annahme des Änderungsantrages meiner Fraktion vermieden werden könnten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Diese Rede einzeln zitieren

René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun haben Sie, glaube ich, schon sechsmal gehört, warum die Änderung erforderlich ist und was auch Kern der Änderung ist. Insofern erspare ich Ihnen, das jetzt noch ein siebtes Mal zu hören. Ich habe aber natürlich schon noch Anlass, zu begründen, warum wir uns zum Beispiel dem Änderungsantrag der GRÜNEN anschließen werden und warum genau da auch die Kerne unserer oder des Verständnisses aus der Anhörung sich für uns auch in eigenen Änderungsanträgen im Ausschuss abgeleitet haben. Und ich möchte ganz klar noch mal betonen, dass es nicht trivial ist. Es entscheidet tatsächlich über die Karriere von Richterinnen und Richtern. Ich bin im Übrigen nicht bei der AfD, die hier das Gendern kritisiert. Wir reden hier ja Gott sei Dank nicht von Richtenden, auch das hat man ja schon versucht seitens der rot-roten Landesregierung, sondern, solange es um Richterinnen und Richter geht, bin ich sehr wohl dabei, dass das auch eine richtig gewählte Bezeichnung ist und nicht wir wieder in die Partizipienform verfallen. So, aber, warum ist es von Bedeutung? Wie gesagt, der Zugang muss gewährleistet sein zu jedem öffentlichen Amt anhand der Kriterien Leistung, Befähigung und Eignung. Und jetzt geht es eben genau darum, jetzt geht es eben genau darum, um die Rechtsstellung des Beurteilten oder des zu Beurteilenden oder der zu Beurteilenden. Und wenn diese Rechtsstellung nicht ausreichend gewürdigt wird … Und das vermissen wir tatsächlich in diesem Entwurf, und das ist auch aus der Anhörung sehr deutlich hervorgegangen. Der zweite wesentliche Kritikpunkt war der, dass sich die Landesregierung eben auch wieder nichts traut. Man hätte auch anhand dieser Rechtsprechung durchaus weiter gehen können, man hätte viel mehr hineinformulieren können. Ganz offensichtlich fehlt der Mut oder die Fantasie, um das weiter auszugestalten. Insofern fand ich es eine, oder es war eine bemerkenswerte Anhörung, sehr sachlich, sehr konstruktiv, bis zu einem gewissen Punkt, als es um die Schlussfolgerungen ging. Und da habe ich nicht verstanden, warum Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion oder eben auch von der LINKEN-Fraktion so viele Änderungsvorschläge in den Wind geschlagen haben. Wenigstens, wenigstens wirklich die zu Beurteilenden herauszunehmen aus dieser Objektivbetrachtung, mehr subjektive Rechte einzuräumen, das hätte ich erwartet, das wäre auch ein klares Signal gewesen. Das Zweite ist, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Zweite ist … Vielen Dank für die Unterstützung der GRÜNEN-Fraktion! Das Zweite ist, dass es ja hier auch noch mal darum geht, die Attraktivität des Richterberufes hervorzuheben. Ja, wir haben hier eine entsprechende Regelung aufgenommen, wir müssen uns aber immer vergegenwärtigen, wie die Situation an den Gerichten ist. Das Ganze funktioniert ja auch nur, wenn ausreichend Personal da ist. Der Geschäftsverteilungsplan muss ja trotzdem eingehalten werden. Und wenn ich jetzt anlass- oder fast bedingungslos, ohne Angabe von Gründen, hier ohne Dienstbezüge sozusagen eine Freistellung, eine Teilzeitbeschäftigung und alles Mögliche einrichte, dann hat aber der Dienstherr auch die Verantwortung, dass die Gerichte auch weiter funktionieren und laufen. Und das ist tatsächlich die Frage, ob das in der Realität wirklich so umgesetzt werden kann. Da erhoffte ich mir noch mehr Ausführungen seitens der Justizministerin, wie das sichergestellt werden kann, wenn dann jeder sozusagen in eine Teilzeitbeschäftigung gehen kann, wie unsere Gerichte dann noch ausreichend funktionieren können. Und, meine Damen und Herren, wir haben an dieser Stelle schon immer wieder debattiert, wir haben eine Riesenpensionierungswelle vor uns in den nächsten Jahren. Das kann eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates werden, wenn wir es nicht langsam schaffen, mehr Personal zu gewinnen. Insofern, Attraktivität steigern, ja, aber immer mit dem Verantwortungsbewusstsein, dass die Gerichte ihre Arbeit auch erledigen können. Insofern sind Sie an unserer Seite, wenn es um die Attraktivität geht. Sie sind an unserer Seite, wenn es darum geht, die Rechte auch der zu Beurteilenden zu stärken. Wir sind nicht an Ihrer Seite, wenn es darum geht, einfach nur einen Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss umzusetzen und darüber hinaus keine Fantasie anzustrengen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes auf Drucksache 8/1736. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2263 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2285 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2285 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch mal die Gegenprobe bitte! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und CDU, nein, Ablehnung durch die Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2263 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2263 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur … (Unruhe auf der Regierungsbank) Darf ich um etwas Ruhe auf der Regierungsbank bitten?! Es stört doch erheblich. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 8/1884, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/2254. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1884 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/2254 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes auf Drucksache 8/1884. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2254 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich habe jetzt kein Abstimmungsverhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung!) Ich wiederhole noch einmal die Abstimmung: Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1884 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1884 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß Paragraf 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Drucksache 8/1885, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/2264. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1885 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/2264 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Hoffmeister.

Diese Rede einzeln zitieren

Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt auf der Drucksache 8/2264 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor und auch mein abschließender Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 21. März 2023 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport überwiesen. Der Sozialausschuss hat daraufhin in seiner 39. Sitzung beschlossen, zu dem Gesetzentwurf am 3. Mai 2023 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Zudem hat der Ausschuss in seiner 40. Sitzung am 26. April zu dem Gesetzentwurf beraten und in seiner 42. Sitzung am 31. Mai 2023 eine abschließende Beschlussfassung vorgenommen. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle im Namen des Sozialausschusses meinen herzlichen Dank aussprechen. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, durch diesen Gesetzentwurf soll insbesondere die Personalausstattung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen geregelt werden. Die Notwendigkeit ist mit der Änderung des SGB XI zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen entstanden. Mit dem neuen Paragrafen 113c SGB XI ist eine bundeseinheitliche Verankerung von Personalanhaltswerten, die im Rahmen eines wissenschaftlich begründeten Verfahrens zur Bemessung der Personalbedarfsberechnung in vollstationären Einrichtungen entwickelt worden ist, erfolgt. Damit sind bundeseinheitliche Festlegungen zu den Personalanhaltswerten und der sich daraus ergebenden personellen Ausstattung im Pflege- und Betreuungspersonal zum 1. Juli 2023 zu treffen. Diese bundesgesetzlichen Regelungen adressieren das Leistungsrecht und hier das Verhältnis der Pflegekassen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen. Die Regelungen des EQG M-V und seiner Verordnungen werden wiederum das Heimordnungsrecht ansprechen und fallen daher auch in die Zuständigkeit der Länder. Insbesondere die bisher starre Fachkraftquote von 50 Prozent wird mit dieser Änderung aufgehoben. Stattdessen erfolgt eine Anpassung an das Leistungsrecht auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Regelung in Verbindung mit der einrichtungsindividuellen Pflegesatzvereinbarung. In der Anhörung ist erneut deutlich geworden, dass für den Bereich der Pflege das Hauptthema die Personalgewinnung und Personalbindung ist. Man hat im Pflegebereich zu wenig Personal und das ist ein Faktor und Grund für die Unzufriedenheit bei den Beschäftigten und führt gar zu Bewegungen aus dem Beruf heraus. Es erscheint daher angezeigt, diese Abwärtsspirale zu unterbrechen, und die angestrebte Gesetzesänderung kann geeignet sein, zur Verbesserung zu führen. Insgesamt muss man bei dieser Gesetzgebung bezüglich des 113c SGB XI aber über einen Prozess sprechen, der uns auch parlamentarisch als Gesetzgeber weiter beschäftigen wird. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes auf der Drucksache 8/1885, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich Sie im Namen des Sozialausschusses bitten, dem zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.

Diese Rede einzeln zitieren

Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir freuen uns, den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Pflege abschließend behandeln zu können. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, dass der Mix aus Fachkräften und Hilfskräften durch die Einrichtungen individuell auf die Pflegebedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden kann. Wissenschaftlich konnte festgestellt werden, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist als der Fachkraftanteil. Entsprechend nimmt der Fachkraftanteil mit steigendem Pflegegrad zu. In Paragraf 113c des SGB XI ist exakt festgehalten, wie viel Vollzeitäquivalente der jeweils unterschiedlich qualifizierten Pflegekräfte je Pflegebedürftigen mit den wiederum unterschiedlichen Pflegegraden benötigt werden. Vorgesehen ist, dass Pflegefachpersonen überwiegend koordinierte Aufgaben übernehmen und komplexe Pflegeprozesse steuern und gestalten. Pflegehilfs- und Assistenzpersonen sollen im Gegensatz dazu in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig sein. Von dieser kompetenzorientierten und ressourcenschonenden Verteilung der Arbeitskraft erhoffen wir uns eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes, da Pflegekräfte gemäß ihrer Qualifikation eingesetzt werden und dabei weder unter- noch überfordert sind. Nach der neuen Personalbemessung ist insgesamt mehr Personal vorgesehen, davon nicht nur Pflegefachkräfte, sondern vor allem qualifizierte Hilfs- und Assistenzkräfte. Damit wird das Pflegepersonal entlastet und die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen weiter verbessert. Pflegefachkräfte können sich wieder verstärkt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. Die Attraktivität des Pflegeberufs und die Tätigkeit in der Altenpflege wird im Sinne der Vereinbarung der konzertierten Aktion Pflege erhöht. In den Anhörungen im Sozialausschuss wurde deutlich, dass der Entwurf als geeignet betrachtet werden kann, die Personalbemessung in der stationären Pflege nachhaltig zu reformieren. Auch die Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf lässt uns zu diesem Schluss kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir daher einen wichtigen Schritt, um die Personalsituation in der stationären Altenpflege zu verbessern. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ hat festgehalten, dass generell weiter an der Attraktivität der Gesundheitsberufe gearbeitet werden muss. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in diesem Sinne. Natürlich kann auch die reformierte Personalbemessung nur ein Puzzleteil für die Verbesserung sein, aber wir müssen uns stets vor Augen führen, dass die Verbesserung der Fachkräftesituation in unserem Land und die Verbesserung der Ausbildung und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte Hand in Hand gehen. In diesem Sinne möchte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Die starre Vorgabe der 50-Prozent-Fachkraftquote entfällt in diesem Gesetzentwurf. Künftig werden aber immer mehr Hilfs- und Assistenzkräfte gebraucht und da fehlen mir etwas die mahnenden Worte. Hier noch mal, um ganz klar die derzeitige Situation zu analysieren, ein paar Zahlen für Sie: Also in Mecklenburg-Vorpommern liegen wir quasi bei Pflegebedürftigen auf Platz 1 im Bundesvergleich mit 6.400 Pflegebedürftigen je 100.000 Einwohner laut BARMER Pflegereport. Das ist Stand 2019 und das sind insgesamt 102.996 Pflegebedürftige im Land. Das sind sage und schreibe 6,4 Prozent der Bewohner in Mecklenburg-Vorpommern, Tendenz steigend. Und wo stehen wir gerade jetzt mit unserem Personal zurzeit? Wenn wir gucken, Pflegefachkräfte im Bundesvergleich in Mecklenburg-Vorpommern an vorletzter Stelle mit 0,21 Pflegefachkräften je Patient. Bei Pflegehilfskräften im Bundesvergleich sind wir Drittletzter. Weil hier gesagt wurde, man kann durch die Aufgabenverteilung eventuell mehr Personal binden, das halte ich momentan noch für illusorisch. Das müssen Sie mir erklären, wie das geht. Wir liegen hier mit 0,09 Pflegehilfskräften pro zu Pflegenden an drittletzter Stelle, wie schon erwähnt. Dann haben wir die Vollkräfte im Bundesvergleich, die noch notwendig sind, die im technischen Bereich und so weiter arbeiten. Da liegen wir wieder an drittletzter Stelle mit 0,2. Also Frau Drese spricht quasi selber von rund 40.000 Pflegekräften in M-V, von denen 15.563 in der stationären Pflege arbeiten, circa 11.199 in der ambulanten Pflege – wir haben gestern an der Siegessäule sehen können, wie aufgebracht dort schon die Situation ist –, und dann noch einmal 13.283 Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Bis 2030 erwartet die BARMER einen Mehrbedarf an Pflegekräften von circa 6.000 für Mecklenburg-Vorpommern. Da weiß ich nicht, wie das funktionieren soll. Die Erklärung sind Sie uns schuldig und das ist auch dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen. Ja, er wird in Teilen etwas attraktiver, aber er zaubert keine neuen Pflegekräfte und auch keine Pflegehilfskräfte aus dem Hut, meine Damen und Herren. In dem Gesetzentwurf wird die generalistische Ausbildung zur Pflegekraft etabliert, und auch da hat die Anhörung gezeigt, dass wir dort einen Zwischenabschluss brauchen. Also der ist auch gefordert von allen Seiten, dass man nach zwei Jahren dieser Ausbildung mit einer Zwischenprüfung einen Pflegehelferabschluss automatisch bekommt. Das ist auch die Forderung unserer Partei. Dazu habe ich hier heute leider noch nichts gehört. Also da kann man zumindest dafür sorgen, dass nicht Leute, die diesen Beruf quasi als Ausbildungsberuf antreten, ihn aber nicht beenden können, dass sie nicht verloren gehen für unseren Arbeitsmarkt. Das halten wir für einen sehr wichtigen Schritt. Dann noch ein paar Kritikpunkte an dem Gesetz, welches zwar mit mehr und angemessener Zahl von Personal in der Pflege die Qualität verbessern soll, es läuft aber ins Leere, wie gesagt, wenn der Arbeitsmarkt die Pflegekräfte eben nicht hergibt, meine Damen und Herren. Und was hat das Land gemacht bis dato? Herr Glawe war damals Gesundheitsminister von 2016 bis 2021, er ist zudem selber Diplomfachkrankenpfleger. Da war doch quasi die fachliche Voraussetzung gegeben, da hier mal ordentlich Schub reinzubringen. Was ist passiert? Wir haben ein Fachkräfteanwerbungsprogramm mit dem Kontaktbüro Hanoi gemacht oder er hat es auf den Weg gebracht. Und wir haben eine Kleine Anfrage dazu gestellt, und sage und schreibe sieben Krankenpfleger haben quasi für 225.000 Euro Kosten, sieben Krankenpfleger haben die Ausbildung begonnen. Also das kann nicht quasi die Lösung sein, zumal jetzt auch die GRÜNEN wieder auf Weltreise unterwegs sind und aus anderen Ländern Fachkräfte abwerben wollen. Das betrachten wir als Neokolonialismus. Wir haben hier genug Leute im Land, die arbeiten können, (Beifall Stephan J. Reuken, AfD) meine Damen und Herren, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das müssten auch Sie sehen. Sie sind ja auch dafür oder Sie sagen ja selber, dass seit 2015 diverse Fachkräfte eingewandert sind. (Thore Stein, AfD: Genau.) Dann frage ich mich tatsächlich: Wo sind die heute im Jahr 2023? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu. Er kann zumindest in die richtige Richtung gehen, aber, wie gesagt, a) das Fachkräfteproblem oder das Personalproblem ist nicht gelöst dadurch, und zum Zweiten, die Kosten, es wird mit einer jährlichen Erhöhung der Personalkosten von rund 74 Millionen Euro gerechnet. Dies wird zu entsprechenden Mehrausgaben in der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI, aber auch zur Mehrbelastung der Heimbewohner und der Sozialhilfe im Bereich der Hilfe zur Pflege führen – ein völlig unterschlagener Punkt hier, meine Damen und Herrn. Ich sehe hier große Gefahren für die Kommunen, vor allen Dingen der überschuldeten Kommunen bei uns im Land, denn die Mehrbedarfe, die dann automatisch in die Sozialhilfe gehen, hat eben die kommunale Ebene zu tragen. Der Gesetzentwurf kann hier nicht beziffern, wie hoch hier die Mehrausgaben sein werden, und zum Zweiten erhöht er eben aber auch den privaten Anteil, den die Leute ausgeben müssen, die Angehörige in die Pflege geben. Und wir wissen, dass jetzt quasi Leute schon nachträglich enteignet werden, sich in Sozialhilfe begeben müssen, sowohl die zu Pflegenden als auch die Familien dahinter. Das ist eine ganz schädliche Entwicklung, da bedarf es tatsächlich einer völligen Umstellung des Systems. Es kann nicht sein, dass jemand, der ein Leben lang gearbeitet hat, hier noch nachträglich enteignet wird. Wir haben aber auch Lösungsvorschläge gebracht, und der Lösungsvorschlag der AfD, war der, was zumindest das Personal angeht, war eben, die Angehörigenpflege mehr wertzuschätzen und hier auch mal endlich als notwendiges Standbein zu sehen, weil es wird ohne die häusliche Krankenpflege einfach nicht zu leisten sein, was da in Zukunft auf uns zurollt. Das haben Sie ignoriert. Seit 2017 lehnen Sie das Landespflegefördergeld der AfD ab. Wir bitten hier um ein Umdenken in Zukunft. Stimmen Sie unseren Lösungsvorschlägen zu oder beziehen Sie sie zumindest in Ihre Überlegungen mit ein! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.

Diese Rede einzeln zitieren

Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist notwendig gewesen, weil der Bundesgesetzgeber den Ländern aufgegeben hat, hierzu dann auch ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen. Von daher ist es völlig richtig, dass der Ausschuss sich mit diesem Thema befasst hat. Ich will aber darauf hinweisen, dass die CDU-Landtagsfraktion schon im August vorigen Jahres einen Antrag zu diesem Thema gestellt hat. Damals konnte sich die rot-rote Regierung dazu nicht entschließen, die Dinge voranzubringen. Das hat ein Dreivierteljahr gedauert, um dann auch letztendlich die gesetzlichen Weichen für unser Land zu stellen. Natürlich ist dieser Gesetzentwurf einerseits auf den Personalbedarf abgestellt und es ist auch richtig, dass die 50/50-Regelung, also Fachkräfte und Assistenzkräfte, jetzt durch die Umstellung auf generalisierte Pflege auch einer Überprüfung bedarf. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, auch darüber nachzudenken, dass die Landesregierung nicht nur das Bundesgesetz sozusagen in der Personalfrage bei dem Bedarf umsetzt, sondern es müssen weitere Wege gegangen werden, um insgesamt die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Wir haben einerseits auch bei der Anhörung und im Ausschuss festgestellt, dass natürlich die Ausbildungsoffensive ein entscheidendes Thema sein muss, der sich diese Landesregierung und auch die Sozialministerin zu stellen hat. Der Personalmangel wird weiter zunehmen, weil aus diesen Personalbemessungsgrundsätzen mehr Personal für die Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen, also vollstationären Pflegeeinrichtungen auch gebraucht wird, und wir brauchen ausländische Arbeitskräfte. Dazu muss eine Werbekampagne angeschoben werden, und das Land wäre gut beraten, diese Themen auch ernst zu nehmen. Weiterhin geht es darum, ausländischen Pflegekräften einen schnelleren Zugang einmal zu Visa und andererseits zur Anerkennung der Abschlüsse, die sie in anderen Ländern gemacht haben, auch in Deutschland offenzulegen und den Weg freizumachen. Dazu fehlt hier in diesem Land jede Initiative, und das kritisieren wir als Christdemokraten sehr stark. Das Landespflegegeld, was die AfD einfordert, ist natürlich ein Thema, nur, Sie müssten endlich mal Finanzierungsvorschläge auf den Tisch legen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben wir doch bei den Haushaltsberatungen gemacht!) Ja, ja, was Sie da immer auf den Tisch legen, ist einfach immer Brabbel, Brabbel, mehr ist das nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Und ich will Sie darauf hinweisen, das Landespflegegeld, also Blindengeld, ist ja auch noch ein Thema, was vor Jahren abgeschafft worden ist. Also das sind dann Themen, die Sie insgesamt dann auch mal anfassen müssten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber ich höre von Ihnen, Herr de Jesus Fernandes, immer nur die Dinge, die wir Ihnen, die wir in den Ausschüssen vorschlagen. Dann kommen Sie heute wieder mit der Frage, keine generalisierte Ausbildung. Dieses Thema, dass wir nach zwei Jahren eine Zwischenprüfung wollen, ist von der CDU. Das ist nicht von Ihnen, das haben Sie einfach aufgegriffen und schmeißen das jetzt hier in den Raum und sagen, ja, das hat die AfD gesagt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, natürlich, es gibt doch Protokolle!) Das haben Sie überhaupt nicht gesagt. Sie haben de facto abgeschrieben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt doch Protokolle, Herr Glawe!) Sie haben abgeschrieben, mehr haben Sie nicht gemacht. Und dieses Thema, nach zwei Jahren denjenigen eine Chance zu geben, im Gesundheitswesen zu bleiben, sollte ein aktives Thema im Parlament bleiben, denn es ist besser, nach zwei Jahren eine Zwischenprüfung zu machen, und wer im dritten Jahr das nicht schafft oder wer im zweiten Jahr aufhört, der hat dann wenigstens eine Hilfsassistenz in der Pflege sicher. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die generalisierte Ausbildung in der Pflege nach drei Jahren ist natürlich der richtige Weg, den damals die CDU auf der Bundesebene und hier auf der Landesebene vorangetrieben hat. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Pulz-Debler.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Pflege braucht mehr als Applaus, da sind wir uns, so denke ich, alle einig. Die Pflegebranche braucht bessere Arbeitsbedingungen, Anerkennung und die gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber, wie wir mit Menschen, die ihr Leben lang den Dienst an der Gesellschaft geleistet haben, im Alter oder auch in Krankheit umgehen wollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorgaben des Bundes aus dem geänderten XI. Sozialgesetzbuch in Landesrecht überführt werden. Dazu müssen das Einrichtungenqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die dazugehörige Einrichtungenpersonalverordnung bis zum 1. Juli dieses Jahres geändert werden. Vorausgegangen war dem Ganzen auf Bundesebene eine wissenschaftliche Untersuchung und Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundes wird bei uns im Land, wie schon bereits gehört, die Fachkraftquote von 50 Prozent als Pflichtvorgabe in diesen Einrichtungen aufgehoben. Der Personalbedarf soll sich nun am vorhandenen Pflegebedarf ausrichten. Das bedeutet nicht automatisch, dass es einen geringeren Bedarf an Pflegefachkräften gibt. Die Pflegekassen gehen in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern von einem zusätzlichen Fachkräftebedarf im Umfang von 280 Vollzeitäquivalenten aus, und bei den Pflegehilfs- und Assistenzkräften sind es zusätzliche 1.520 Vollzeitäquivalente. Nicht nur die Bereitstellung der erforderlichen Pflegekräfte stellt eine Herausforderung dar, zumal sich die von meiner Fraktion kritisierte Einführung der generalistischen Ausbildung nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit nun tatsächlich irgendwie als Bumerang zu erweisen scheint. Auch die Landesrahmenverträge müssen zügig verhandelt werden, nachdem die gemeinsamen Empfehlungen der GKV mit acht Monaten Verspätung vorgelegt wurden. Und wie schon bisher droht auch weiterhin eine unterschiedliche Ausgestaltung dieser Verträge von Bundesland zu Bundesland, auch das im Zweifel zum Nachteil für uns. Für meine Fraktion ist nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel mehr als 32 Jahre nach der Deutschen Einheit Pflegekräfte im Saarland noch immer ein um fast 500 Euro höheres Gehalt im Monat verdienen. Meine Fraktion sieht das Erfordernis einer grundlegenden Pflegereform, die auch die Finanzierung vom Kopf auf die Füße stellt und Pflege für alle bezahlbar macht, die in dieser Situation Hilfe benötigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie mal einen Vorschlag, wie das geht!) Wir sehen mögliche Verbesserungen durch die Umsetzung der Bundesvorgaben, die Zeit benötigen und nicht risikofrei sind, und zu anderen Problemlagen in der Pflege kommen wir noch im Laufe der Sitzungswoche. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, das wars schon?!)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den stationären Pflegeeinrichtungen des Landes wird eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit durch das Pflegepersonal mit hoher Motivation und Leistungsbereitschaft erbracht. Das umfasst eine sehr körperlich und auch seelisch anstrengende und herausfordernde Arbeit, zumal es häufig auch beim Personal zumindest auf Kante genäht war, die Personalsituation. Deswegen sollte von unserem Landtag das Signal ausgehen, dass jede Pflegekraft und jede Pflegehilfskraft gebraucht wird und herzlich willkommen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Sicherung der Pflegequalität gibt es seit Jahren eine Diskussion um Personalbemessung auf unterschiedlichen Ebenen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Pflegequalität. Und auch das bis jetzt geltende Gesetz mit dieser 50-Prozent-Fachquote war sicherlich mal gemacht worden, um die Pflegequalität zu verbessern. Aber 50 Prozent sagen nichts über die absolute Zahl der Pflegekräfte aus, und so haben wir ja auch in der Anhörung vernommen, dass es bei dem Gesetz, was auf Bundesebene beschlossen wurde, um die Zunahme von Pflegefachkräften und auch von Pflegehilfs- und Betreuungskräften geht. Die entsprechende Gesetzesvorlage fußt ja auf einer wissenschaftlichen Studie nach Personalanhaltsdaten, und wir hatten denjenigen, der diese wissenschaftliche Studie ja auch maßgeblich begleitet hatte, als Sachverständigen hier eingeladen. Und er hat uns über die Ziele dieser Pflegereform auch aufgeklärt, denke ich, und da war deutlich der Satz zu hören, es geht um eine deutliche Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte und der Pflegehilfskräfte. In dieser Studie kam heraus, dass, je höher der Pflegegrad ist, desto höher auch der Personalaufwand. Das ist etwas, was uns ja gar nicht überrascht, das hätte jeder gedacht. Aber wenn man die Zahlen genau anguckt, dann ist es nur bei Pflegegrad 5 so, dass der Anteil der Arbeit durch Pflegefachkräfte die Zahl 50 Prozent übersteigt. Das heißt also, wir werden in Zukunft wahrscheinlich prozentual zwar weniger Pflegefachkräfte an der Gesamtzahl der Pflegekräfte haben, aber absolut trotzdem eine höhere Zahl von Pflegefachkräften. Wir haben jetzt das Gesetz, das EQG vorliegen. Es ist schon gesagt worden, dass diese 50-Prozent-Quote abgeschafft wird. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass trotzdem die absolute Zahl für unser Bundesland 280 zusätzliche fähige Fachkräfte und 1.520 Hilfskräfte bedeuten soll. Und es ist darauf hingewiesen worden – und das steht auch in dem Gesetz so drin –, dass es 74 Millionen Euro Kostenzunahme für die Pflegeversicherung bedeutet und wir noch nicht genau wissen, wie viel Geld also auch die Sozialämter in den Kommunen sozusagen beisteuern müssen. Das führt uns natürlich dahin zu sagen, wie wird das in Zukunft finanziert. Und machen wir uns doch nichts vor, es ist dringend notwendig, dass wir auf bundesgesetzlicher Ebene die Pflegeversicherung reformieren, denn es geht hier um vollstationäre Pflege. Das ist ja eine Pflege, die jenseits auch der Angehörigenpflege liegt. Auch für die Angehörigenpflege wissen wir alle, dass die Kosten seit Jahren steigen und die entsprechende Pflegeversicherungsdynamik diese Kosten nicht mit abbildet. Und das ist für die vollstationäre Pflege ja das Gleiche, und in der Tat werden wir in dieser Woche ja noch sehr viel über die Pflege reden. Richtig ist aber, dass dieses Gesetz zur rechten Zeit kommt, denn das Bundesgesetz soll am 1. Juli greifen. Also wir sind gerade noch richtig, und richtig ist auch, dass jede Initiative, die zu einer höheren Ausbildungszahl von Pflegekräften und auch von Pflegeassistenzkräften führt, willkommen zu heißen ist. Und da müssen wir, glaube ich, als Land immer wieder auch versuchen, zusätzliche Anreize für die Ausbildung in der Pflege zu schaffen. In diesem Sinne, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.

Diese Rede einzeln zitieren

Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mein Arzt hat zu mir gesagt, ich soll schweigen. Genau das tue ich jetzt gerade nicht. Ich hoffe, dass ich meine Rede hier gut schaffe, und bitte verzeihen Sie, wenn vielleicht das nicht so fließend läuft, wie ich mir das vorstelle. Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, ja, ein sehr wichtiges Thema. Ich habe doch einige Themen bei mir jetzt schon mal rausgestrichen, weil wir haben in dieser Woche noch so oft das Thema Pflege, dass ich denke, man muss es nicht zwei- oder dreimal wiederholen. Es geht bei diesem Gesetz darum, dass genügend Pflegepersonal in den entsprechenden Einrichtungen vorhanden ist, und um die langfristige Sicherung der personellen Situation. Ich denke, die Anerkennung dieser verantwortungsvollen Arbeit und auch schweren Arbeit, das steht hier in diesem Parlament außer Zweifel. Und wir haben ja gerade eine Demonstration gehabt, und auch hier, denke ich – unser Slogan war „Handeln statt Klatschen“ –, und auch hier mit diesem Gesetz ist es ein erster Schritt zum Handeln aus unserer Sicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zu berücksichtigen sind hierfür auch auf Landesebene das Einrichtungenqualitätsgesetz und die darauf aufbauende Einrichtungenpersonalverordnung, die ja schon in Kraft getreten sind. Nun ist das Problem des Fachkräftemangels derart akut geworden, dass wir auf jedwede Hilfe in den Pflegeeinrichtungen angewiesen sind. Das ist einfach nicht sinnvoll, auf der in der Einrichtungenpersonalverordnung verankerten Fachkraftquote von 50 Prozent zu bestehen. Mit diesem Gesetz soll nun diese Quote aufgehoben und die generalistische Pflegefachausbildung berücksichtigt werden. Ich denke, hier den Einlassungen, das, was uns Harry Glawe vorgetragen hat, dem stimmen wir eigentlich vollumfänglich zu. Dabei möchte ich es an dieser Stelle erst mal belassen. Wir als Freie Demokraten haben stets eine Abkehr von starren Quoten hin zu flexibler Anerkennung verschiedener Berufswege gefordert, hier in diesem Gesetz ein erster Schritt. „Bedarfsgerechte Pflege statt starrer Quoten“ war einer unserer Wahlslogans. Kommen wir nun aber zu den Kritikpunkten, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf eine überschaubare Regelung zur Streichung der Fachkraftquote und der Anerkennung weiterer Berufe in den Einrichtungen, immerhin, aber mehr auch nicht. Ich fürchte, das ist zu wenig für das umfassende Problem Pflege. (Beifall René Domke, FDP) Jetzt käme der Werbeblock zu alldem, was wir mit Pflege noch alles vorhaben. Wie gesagt, das spare ich mir an dieser Stelle. Die Landesregierung kann viele der Probleme mangels gesetzlicher Kompetenz nicht allein regeln und benötigt deshalb die Unterstützung weiterer Länder. Um Forderungen gegenüber dem Bund aufzustellen und durchzusetzen, sind wir voll dabei. Wir glauben aber, dass dieses Stück-für-Stück-Gesetze-Machen einerseits zu aufwendigen Gesetzgebungsprozessen führt und andererseits der Blick fürs große Ganze verloren geht. Auch zum Teil sind Folgekosten nicht abschätzbar, was inakzeptabel ist. Zum anderen wird die mit der Bundesregelung zur Personalbemessung einsetzende Erhöhung der Personalkosten mit rund 74.000.000 Euro beziffert. Auch diese Zahl fiel heute schon. Gleichzeitig werden entsprechende Mehrausgaben in der sozialen Pflegeversicherung sowie Mehrbelastungen der Heimbewohner und der Sozialhilfe erwartet. Das ist dann doch ein bisschen viel der finanziellen Unsicherheit und durch uns, die wir immer Wert auf Politik legen, die rechnen kann, nicht so mitzutragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sämtliche Kosten im Gesetzentwurf müssen solide durchgerechnet und gegenfinanziert werden. Unser Fazit: richtiges Ansinnen, nur etwas kleinteilig gedacht und nicht konsequent durchgerechnet. Meine Damen und Herren, wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, und gute Besserung! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Herr Glawe, ich kann das schon nachvollziehen, dass Sie sich hier getriggert fühlen durch Ihr Anwerbebüro in Hanoi, … Wo ist er denn jetzt? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er ist im Raum.) Ach, er ist im Raum, alles klar! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) … weil das wirklich erbärmlich ist, für 225.000 Euro und mehrere Auslandsreisen hier gerade mal sieben Leute dazu zu bewegen, hier eine Ausbildung zu machen. Also das ist schon klar, dass Sie da versuchen zurückzuschießen. Nein, und es war nicht die CDU, die hier zuerst diesen Antrag und auch die Sache ins Gespräch gebracht hat. Das will ich hier noch mal ganz klarstellen und auch zurückweisen. Wir haben mehrere Anhörungen gehabt schon zu dieser generalistischen Ausbildung hier in diesem Landtag, und da haben das eigentlich, so, wie das auch sein soll in Gesetzgebungsprozessen und so weiter, in den Anhörungen mehrere Beteiligte kundgetan, dass das guttun würde. Es gibt Kleine Anfragen zur Abbrechersituation, die wurden dann noch mal aufgegriffen und so weiter, und dann haben wir uns selbstverständlich dann diese Forderungen als Erste mit zu eigen gemacht. Das war eben nicht die CDU, das wollte ich hier noch mal ganz klar zum Ausdruck bringen. Und das Zweite ist, wenn wir noch mal über die Kosten reden wollen, über die hier keiner sprechen möchte und was das für die Kommunen bedeutet, das sind 74 Millionen, das ist nur ein Teilbereich, der hier bezahlt wird. Und nachdem die Leute, die ihre Angehörigen in stationäre Pflege geben müssen, die Hosentaschen komplett leer haben, nach außen gekrempelt oder die Hose runterlassen mussten, das Eigenheim verkaufen und sämtliche Rücklagen, Altersrücklagen opfern mussten, damit sie die Kosten überhaupt noch tragen können, dann kommt für diesen Bereich eben nicht die Krankenkasse auf – das ist das andere Problem, was wir heute noch besprechen –, sondern die Pflegekasse. Und die Pflegekasse, wie gesagt, wenn man das privat nicht mehr bezahlen kann, greift dann zurück, und dann geht das in die Kosten der Kommunen über die Sozialhilfe, die ganzen Fehlbeiträge. Und dann haben wir wieder eine staatlich finanzierte stationäre Pflege. Also da ist die ganze Ausfinanzierung unehrlich. Und was das hier bedeutet für Schwerin, brauche ich hier nicht zu erzählen. Wir sind in der Konsolidierung und wir werden dadurch geschröpft. Und bei den Zahlen – die habe ich Ihnen gesagt, die uns hier erwarten, und wir haben hier eben keinen Ausgleich, weil wir nicht genug Personal haben – wird da der Handlungsspielraum, auch hier in der Landeshauptstadt Schwerin, deutlich eingeschränkt werden. Und das ist bis heute nicht durchkalkuliert, und das findet sich auch noch in keinem kommunalen Haushalt wieder, was das bedeutet für die Kommunen. Und ich hätte hier von der Landesregierung klare Berechnungen erwartet. Auch die Kommunen haben es verdient, klare Zahlen auf dem Tisch zu haben für die Leistungen, die sie in Zukunft tragen müssen aufgrund der Gesetzgebung der Landesregierung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Glawe. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch mal was zur generalisierten Ausbildung sagen und zu den Dingen, die Sie ausführen. In dem Moment, wenn Pflege nötig ist, müssen Menschen auch gepflegt werden. Das ist der Grundsatz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da bin ich bei Ihnen.) Und da spielt jetzt die finanzielle Debatte nicht die entscheidende Rolle, sondern es geht darum, menschenwürdig alt zu werden und eine Pflege zu erhalten, die jedem Alter und jedem Krankheitszustand entspricht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jetzt zu der Frage, die Belastungen für die Kommunen: Natürlich ist es so, dass in jedem Pflegeheim Heimkosten anfallen, und die setzen sich zusammen aus den jeweiligen Pflegegraden, aus den Finanzen, die für Pflege bereitgestellt werden müssen, als Betriebskosten et cetera. Und in der Regel sind das im Pflegeheim 80 Prozent und 20 Prozent sind Betriebskosten. Und natürlich hat der Gesetzgeber – und da müssen Sie auf der Bundesebene dann ansetzen – dafür zu sorgen, dass wir von einer Versicherungspflegeteilkasko zu einer Vollversicherung kommen. Das ist der eine Weg. Der andere Weg ist, darüber nachzudenken, die Anteile für die Familien, für die Angehörigen zu reduzieren. Das ist eine politische Aufgabe, über die man nachdenken muss. Und da haben wir ja die Zuzahlungen, die immer deutlicher steigen. Und die Sozialhilfegesetzgebung sagt, ich muss erst mein Vermögen bis auf einen gewissen Wert, der liegt bei 5.000 Euro, eingesetzt haben, um am Ende staatliche Hilfe und damit dann auch kommunale Zuschüsse zu bekommen. Und bei uns ist das der kommunale Sozialverband. So mal für Ihre Erleuchtung so ein bisschen. Und das andere, ich sage es noch mal: Wenn Sie bei der CDU laufend abschreiben, dann ist das zwar schick und vielleicht für Ihre Wählerschaft gut, aber Fakt ist eins, generalisierte Ausbildung haben Sie bis heute nicht verstanden, ganz einfach. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß Paragraf 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch auf Drucksache 8/1885. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2264 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1885 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1885 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Das heißt, ich unterbreche die Sitzung und wir beginnen wieder um 12:55 Uhr. Unterbrechung: 12:40 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:55 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/2271 ein Antrag zum Thema „Gewalt von Linksextremisten gegen die Strafjustiz stoppen – Solidarisierung verurteilen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ich höre und sehe … Doch. (Rainer Albrecht, SPD: Ist ja gar keiner da von denen.) Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir begründen die Dringlichkeit mit dem jüngst gefällten Urteil. Das Urteil gegen Lina Engel ist nach Antragsstellungsfrist gefällt worden. Und wir wollen mit dem Antrag eben eine Verbrüderung, eine Verbindung mit dem Terrorismus wollen wir hier (Julian Barlen, SPD: Herstellen!) abgestellt wissen, Herr Barlen. Nein, nicht herstellen. Das wollen Sie vielleicht, das wollen wir eben gerade nicht, und deswegen von uns dieser Dringlichkeitsantrag. Ich bitte um Zustimmung zur Dringlichkeit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort zur Gegenrede wird gewünscht. Herr Koplin, bitte schön! Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, zwei Dinge zu diesem Antrag: Erstens ist die Dringlichkeit nicht zu erkennen und zweitens muss man mit der Lupe schauen, ob es überhaupt einen Landesbezug gibt. Der einzige Bezug, der sich also – und dann auch nur diffus – herstellen lässt, ist das Kürzel NDR, weil der NDR eine Meldung gegeben hat, die nicht näher bezeichnet wird. Also der Antrag ist weder dringlich, noch hat er Landesbezug. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Koplin! Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Kann ich davon ausgehen, dass, wenn wir … Moment! Ich sehe und höre keinen Widerspruch … Nee, Moment, ich muss mal gucken, der Sprechzettel ist falsch. Ist abgelehnt. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/2272 ein Antrag zum Thema „Unzulässige Einmischung der Ministerpräsidentin in den Wahlkampf missbilligen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Ich sehe, das Wort zur Begründung der Dringlichkeit wird gewünscht. Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Auch hier ergibt sich die Dringlichkeit aus dem Umstand heraus, dass die Oberbürgermeisterwahlen nach Einreichungsfrist stattgefunden haben und die Ministerpräsidentin es nicht vermeiden konnte, dort gemäß ihrem Amt neutral zu sein. (Rainer Albrecht, SPD: Sie ist Landesvorsitzende. – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Na, dann ist ja alles in Ordnung!) Wir wollen diesen Umstand hier durch den Landtag feststellen lassen, wollen eben, dass wir im Landtag besprochen haben, dass es eine ungerechtfertigte Einmischung gegeben hat und noch einige andere Dinge. Deswegen die Dringlichkeit zu diesem Antrag. – Danke schön! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Ja, verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Der Antrag hat aus unserer Sicht keine Dringlichkeit, denn die Ereignisse, die Sie da schreiben, liegen in der Vergangenheit. Was wir aber festgestellt haben, ist, Sie wollen den OB-Wahlkampf (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die Wahl steht noch an!) ins Parlament ziehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Die Wahl steht noch an!) Sie Schlingel! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Wenn die Landesvorsitzende der SPD nach der Wahl ihrem Kandidaten gratuliert, dann ist das, glaube ich, ein ganz normales Vorgehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich habe für Sie geprüft, die Staatskanzlei hat dazu kein Statement rausgegeben, also hat die Ministerpräsidentin dazu nichts gemacht. Worauf Sie anscheinend abstellen, sind Wiedergaben Dritter. Und die Opferrolle, die Sie hier bedienen wollen, der können wir nicht und wollen wir nicht nachkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD – Julian Barlen, SPD: Die persönliche Betroffenheit will ich sehen. – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fraktionsvorsitzende Kramer hat gerade einen Antrag auf Persönliche Erklärung abgegeben. Das ist aber nur zulässig bei entsprechenden Debattengrundlagen, also Anträgen, und nicht bei der Dringlichkeitsbegründung und Ablehnung von Anträgen. Insofern kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/2288 zum Thema „Keine Lager an den EU-Außengrenzen – Für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik in Europa“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 6 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1911. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1911 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) In der Zweiten Lesung zu unserem Gesetzentwurf möchte ich Ihnen noch einmal verdeutlichen, warum diese Anpassung der Landeshaushaltsordnung wirklich wichtig ist. In der vergangenen Finanzausschusssitzung haben wir die aktuelle Maisteuerschätzung in Erfahrung bringen können. Es sieht in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht gut aus. Man rechnet mit deutlich weniger Einnahmen. Um die 150 Millionen Euro globale Minderausgaben will die Landesregierung zum einen jährlich erzielen, ohne konkret zu benennen, wo man keinen Inflationsausgleich oder sogar eine Kürzung vornimmt. Zum anderen droht bei einer so derart klammen Haushaltslage wieder eine kameralistische Kreativitätsorgie, insbesondere vor den Landtagswahlen. Intransparenz und Schummelei mit unseren Steuermitteln, das wollen wir von der AfD-Fraktion aber nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bereits in der Ersten Lesung führte ich aus, dass es im Interesse des Landes ist, aufgrund der immer noch andauernden Corona-Finanzwirtschaft einerseits und aufgrund einer Art, ja, politisch-parlamentarischen Bequemlichkeit bei Einsparungen andererseits für eine Änderung der Landeshaushaltsordnung zu sorgen. Aber kommen wir im ersten Teil zu den Lehren aus der Corona-Zeit und wie wir eine gesetzliche Verbesserung anstreben können. Es ist völlig klar, höhere Mächte, wie wir sie beispielsweise jetzt in der Corona-Zeit hatten, sollen niemals mehr ein kompletter Blankoscheck sein, um maßlos Schulden aufnehmen zu können. Auch die Art und Weise muss dringend angepasst werden. Eine Naturkatastrophe darf niemals mehr zu verfassungswidriger oder unmoralischer Ausnutzung der Situation führen, weil man bestehende, bereits erhobene Steuermittel für eigene politische Zwecke fortführen will. Dem muss der Landtag eine klare Absage erteilen. Und auch die Kritik des Landesrechnungshofs am MV-Schutzfonds, zahlreiche Gerichtsentscheidungen und letztlich auch die dadurch immerwährende immanente Debatte darum, was eigentlich Corona-Bezug hat, zeigten nämlich nur eines: die Methode ist weiterhin imminent. Wir wollen diese situativen Ausnutzungspotenziale minimieren. Ein MV-Schutzfonds 2.0 darf nicht sein. Es braucht eine klare Gesetzesänderung, dass es künftig nicht mehr so einfach ist, die Schuldenbremse zu umgehen. Nicht nur nach Darstellung des Landesrechnungshofes ist die Legitimität dieser Neuverschuldung in erheblichem Maße zweifelhaft, sowohl der Höhe nach als auch mangels Pandemiebezug bei vielen Maßnahmen, auch die Gerichte ließen hier oft kein gutes Haar an der Landesregierung bei den Maßnahmen zur Corona-Pandemie, zuletzt auch sogar vor dem Verfassungsgericht, Sie wissen das, wo meine Fraktion zumindest in vielen Punkten Recht bekam. Leider durften wir – und das wissen Sie auch – nach wie vor eben keine Normenkontrollklage anstreben, da uns die nötige Zahl an Oppositionspolitikern anderer Fraktionen für das Quorum fehlte. Eines ist aber klar, liebe Oppositionsfraktionen und jetzt in der Regierung befindlichen Fraktionen, Oppositionsfraktionen, die sich am Verfassungsbruch der Regierung beteiligt haben oder immer noch aus politischer Machtspielerei daran festhalten, erreichen nur eines: Pyrrhussiege in der Gunst um die Wählerstimmen, Lichasdienste für die Demokratie! Es ist für uns als einzige ernst zu nehmende Oppositionsfraktion unsere logische Änderungsbestrebung, die Ihnen hier vorliegt, und da brauchen Sie auch nicht zu kichern. Wir wollen eine Umgehung der so wichtigen Schuldenbremse schwieriger gestalten. Paragraf 18 der Landeshaushaltsordnung muss deshalb geändert werden. Bisher ist es möglich, ab einer Übersteigerung des Finanzbedarfs von 50 Millionen Euro bei einer Naturkatastrophe Schulden aufzunehmen. Dort liegt der pauschale Schwellenwert, der auch ziemlich veraltet ist. Nach der Annahme dieses Gesetzentwurfs wäre dies erst zulässig, wenn der Finanzbedarf aus einer Naturkatastrophe ein Prozent der Gesamtausgaben übersteigt. Bei einem Prozent wären dies zurzeit ungefähr 100 Millionen Euro. Damit folgen wir nicht einer Privateinschätzung unserer Fraktion, sondern einer Beanstandung aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes. Dieser sieht den aktuellen Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung als zu gering an. Neu wäre nach Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes auch, dass eine Kreditfinanzierung zeitlich befristet wird. Der Finanzbedarf für Naturkatastrophen darf nach Annahme dieses Gesetzentwurfes maximal zwei Jahre andauern. Zwei Jahre, das ist, so, wie eben der Doppelhaushalt auch gestrickt ist, auf zwei Jahre angelegt. Danach ist und im Übrigen war bei Corona auch genug Zeit, reguläre Einnahmen und Ausgaben anzupassen. Eine zeitliche Begrenzung gab es bisher nicht, auch wenn die Verschuldung nicht mehr gerechtfertigt ist. Ob Affenpockenwelle, Dürreperioden oder angeblicher Klimanotstand, es gibt sicherlich viele Versuchungen, echte Katastrophen und Glaubenssysteme, die unterschiedliche Regierungen schnell dazu verleiten, eine Ausnahmesituation auszurufen. Aber für uns gilt, erst die Konjunkturrücklage oder eine Einnahmensteigerung …

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, die rote Lampe war jetzt schon eine ganze Weile an, und ich bitte doch, jetzt die Rede zu beenden. Wir haben fünf Minuten vereinbart.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Schmidt AfD

Ja, und deswegen bitte ich Sie, diesem Teil und natürlich auch dem zweiten Teil, der die globalen Minderausgaben betrifft, zuzustimmen und eine …

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, jetzt muss ich Ihnen leider …

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Schmidt AfD

… Änderung der Landeshaushaltsordnung anzustreben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Diese Rede einzeln zitieren

Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für unser Bundesland. Bereits in der Ersten Lesung haben wir über diesen untauglichen Gesetzentwurf gesprochen und konnten keine Argumente erkennen, die eine Zustimmung beziehungsweise eine Überweisung in den Finanzausschuss rechtfertigen würden. Dies sagt schon sehr viel über die Qualität des Gesetzentwurfes. Darum haben wir ihn auch damals abgelehnt. Sie führen mit dem Gesetzentwurf eine Scheindebatte und machen an verschiedenen Stellen Probleme auf, wo keine sind, denn es gibt zu den Einzelpunkten bereits Regelungen und Grundsätze im Haushaltsrecht. Sie werden angewandt und sie sind aus unserer Sicht auch ausreichend. Daher sind alle Änderungsvorschläge dieses Gesetzentwurfes abzulehnen. Ich komme zu den einzelnen Punkten auch gerne noch mal drauf zu. Sie beabsichtigen bei der Änderung in Paragraf 10 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung, neben der bereits geregelten Unterstützung der Landesregierung bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für einnahmemindernde oder ausgabeerhöhende Anträge seitens der Abgeordneten des Landtages auch die gleiche Hilfe bei einnahmeerhöhenden oder ausgabemindernden Anträgen zu gewähren. Es geht hier lediglich um die finanziellen Auswirkungen und eben nicht, wie Sie das wollen, dass die Regierung Ihnen auch noch die Deckungsvorschläge präsentiert. Ihre Vorschläge lassen daher tief blicken, und zwar in den Abgrund, denn es zeigt, und dies ganz offensichtlich, dass Sie vom Haushalt keine Ahnung haben. Sie wollen Anträge stellen, haben aber keine Deckungsvorschläge und wollen daher die Regierung um Hilfe bitten. Dies ist aus meiner Sicht ein absolutes Armutszeugnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich komme jetzt zum Paragrafen 13a der Landeshaushaltsordnung, den Sie neu einführen wollen. Ihr Vorschlag nach einer qualitativen und quantitativen Begrenzung einer globalen Minderausgabe trägt ebenso nicht durch. Höchstgrenzen werden für globale Minderausgaben weder von der Rechtsprechung noch in der juristischen Literatur abschließend gezogen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Regelung. Dazu macht der Gesetzentwurf auch in der Begründung keine Aussage und verweist lediglich auf einen einzelnen Fachartikel aus dem Jahre 2005. Die beabsichtigte Regelung in der Landeshaushaltsordnung geht ohnehin ins Leere, denn es gilt der Vorrang der gesetzlichen Spezialität. Das bedeutet, dass eine anderslautende Regelung im spezielleren Haushaltsgesetz Vorrang vor der allgemeinen Regelung in der Landeshaushaltsordnung hätte. Zur weiteren Änderung in Paragraf 18: Mit der Änderung von Paragraf 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung will die AfD klarstellen, dass eventuell bei Notlagenkrediten berücksichtigte Einnahmeverluste bei der Inanspruchnahme von konjunkturbedingten Kreditaufnahmen nicht zusätzlich herangezogen werden dürfen. Auch das macht keinen Sinn. Es gibt bereits bestehende rechtliche Regelungen für Ausnahmen von der Schuldenbremse in Mecklenburg-Vorpommern, die für alle denkbaren Konstellationen Handlungsfähigkeiten enthalten. Die LHO enthält dezidierte Regelungen sowohl für konjunkturbedingte als auch für notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Mit den Änderungen der Absätze 6 und 7 der Landeshaushaltsordnung in Paragraf 18 soll für die Aufnahme von Notkrediten ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal eingeführt werden. Dieses lehnen wir ab, genauso wie die Problematik mit dem einen Prozent. Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Glück und weiter gute Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

Diese Rede einzeln zitieren

Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Problembeschreibung Ihres Antrags zeigt sich, dass Sie da Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn Sie in Ihrer Einführung schreiben, die Haushaltspolitik zu Zeiten der Großen Koalition habe die öffentlichen Finanzen genauso geschwächt, wie das jetzt der Fall sei, dann muss ich Ihnen sagen, einfach mal nachlesen. Wir haben nämlich in dem Zeitraum auch unter anderem Haushaltsverbesserungen erreicht, aber wir konnten auch Schulden tilgen. Und das ist etwas mehr, als wir das zurzeit können, aber – sicherlich sind die Zeiten anders der rot-roten Regierung, die jetzt unter anderen Bedingungen reagieren muss, ja, und regieren natürlich auch –, aber wir haben alleine in den Jahren 2016 bis 2018 600 Millionen Euro Schulden getilgt, und das kommt bei Ihrem Antrag überhaupt nicht zur Geltung. Weiter: Meine Damen und Herren, der aktuelle Haushalt der Landesregierung ist mit der teilweise fragwürdigen Nutzung des MV-Schutzfonds nur auszugleichen durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Also heißt das, der Vergleich, den Sie gefunden haben, der hinkt gewaltig. Das Gleiche gilt für die Kritik am Instrument der globalen Minderausgabe. Ausgerechnet da, wo es möglich ist, mal flexibel zu reagieren und nicht an starren Vorgaben sich entlangzuhangeln, da sagen Sie, das geht nicht. Wir wissen alle, Ausgaben/Einnahmen sind nicht immer auf Heller und Pfennig zu kalkulieren. Insofern ist es dieser Spielraum, der dadurch gewährleistet wird, den man nutzen soll, und ja, okay, umgedreht ginge das auch, man könnte auch den Haushalt verbessern. Aber wenn Sie da sagen, globale Minderausgaben in Höhe von ein bis zwei Prozent des Gesamtbudgets entmachtet das Parlament, dann muss ich Ihnen sagen, genau das ist es, was wir nicht wollen, jedes Mal für eine Veränderung des Haushalts das Parlament zur Zustimmung eines Nachtragshaushaltes heranzuziehen. So, und das Letzte, ich mache es kurz: Paragraf 18. Wir hatten – in der, war es in der Märzsitzung – einen Änderungsantrag gestellt, CDU, GRÜNE und die FDP, und da haben wir allein im Punkt 2 15 Vorschläge gemacht, wie man das handeln könnte, Drucksache 8/1985, können Sie alles nachlesen. Und eine Naturkatastrophe auf 24 Monate zu beschränken, wenn die jetzt aber nur 9 Monate ist oder 36 Monate, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) wie gehen wir damit um. Also solch eine grundsätzliche starre Bewirtschaftung, die braucht es nicht, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir lehnen den Entwurf in Zweiter Lesung ab. Ich möchte gern noch mal bekräftigen, dass dieser Gesetzentwurf in seiner Problembeschreibung vor Falschaussagen strotzt und in seiner Problemlösung irrwitzige Vorschläge unterbreitet. Die AfD versteigt sich zur Aussage, wir hätten öffentliche Finanzen nachhaltig geschwächt, und meint damit gleich mehrere Regierungskonstellationen. Frau Berg hatte eben schon auf zwischenzeitliche Schuldentilgungen verwiesen. Ich will ganz gern zur Argumentation heranziehen das Jahresergebnis 2022: Die Einnahmen übertrafen den Planungsansatz um sage und schreibe 759 Millionen Euro. Das ist nicht ungewöhnlich in Zeiten so hoher Inflationsraten. Aber auch, wenn man sich Details des Finanztableaus anschaut, wird deutlich, dass das Gegenteil eingetreten ist von dem, was Sie behaupten. Der Grundstock des Landes im Sondervermögen ist auf 44,3 Millionen angewachsen. Die Versorgungsrücklage stieg von 253 Millionen Euro auf 291 Millionen Euro, der Versorgungsfonds stieg von 685 auf 811 Millionen Euro. All das gehört ja zu den öffentlichen Finanzen. Die AfD behauptet den vollständigen Verbrauch der Ausgleichsrücklage. Tatsächlich ist ein Anstieg der Ausgleichsrücklage zu verzeichnen. Der Rücklagenbestand ist von 1,744 Milliarden Euro auf 2,379 Milliarden Euro, also um 635 Millionen Euro angewachsen. Allein die allgemeine Vorsorge wurde um 183,7 Millionen Euro erhöht, der Energiefonds gar um 345 Millionen Euro. Nun zu den irrwitzigen Vorschlägen – da ist schon etwas gesagt worden –, also die Naturkatastrophe auf zwei Jahre zu definieren. Sie hatten gesagt, diese zwei Jahre sollen hinreichen, um geordnetes und reguläres Einpflegen in einen Haushalt hinzubekommen. Die letzten Jahre sollten uns gelehrt haben, dass das eine Fehlannahme durchaus sein kann. Und wir sollten mit den öffentlichen Finanzen keinesfalls spielen. Die Regelungen, die wir haben, haben sich bewährt und sind tauglich. Und was das Ansinnen betrifft, dass die Regierung Ihre Vorschläge untersetzen oder rechnen soll, das finde ich schon insofern vermessen, als dass Oppositionsfraktionen einen Oppositionszuschlag bekommen. Der ist auch gerechtfertigt, um eine Balance hinzubekommen im Kräfteverhältnis zwischen Regierungsseite und Opposition. Nutzen Sie den Oppositionszuschlag, dann sind Sie auch in der Lage oder dürften in der Lage sein, entsprechend fundierte Änderungsanträge auf den Weg zu bringen! Wir haben einen verantwortungsbewussten, sparsamen Umgang mit finanziellen Ressourcen. Ich denke allein an die Zukunftsinvestitionen zur Energiewende, Bildung, Mobilitätswende, Umwelt-, Klima- und Artenschutz sowie den Sozialstaat. Sie sprechen und beschwören einen konsolidierungsorientierten Haushalt. Wir wollen den zukunftsorientierten Haushalt. Das sind zwei gänzlich unterschiedliche Ansätze. Auch aus dem Grund lehnen wir Ihren Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Weg hier ans Pult fiel mir ein Satz ein: Schwarmintelligenz schlägt AfD-Unverstand. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das könnte man zu diesem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung sagen. Die Rede meines Kollegen aus der AfD hatte überhaupt nichts mit dem Vorschlag auch zu tun, was er da dann vorgeschlagen hat. Nur am Rande kam etwas vielleicht davon zur Geltung. Seit der letzten Lesung dieses Gesetzentwurfs hat sich nichts geändert, und so haben sich auch die Gründe, warum wir diesen Entwurf ablehnen, nicht geändert. Kurz gesagt, der Gesetzentwurf verbessert die Landeshaushaltsordnung nicht. Nein, er schlägt willkürliche Grenzen vor, die den Landtag in seinem Haushaltsrecht in der konkreten Haushaltssituation einschränken. Der Gesetzentwurf stellt als Problem die Handlungsbedarfe in der Mittelfristigen Finanzplanung in den Mittelpunkt. Dem Anschein nach wird der Regierung also geraten, doch etwas sparsamer zu sein. Das ist eigentlich eine Sache, die müssten wir im Landtag angehen. Gleichzeitig wird aber ein Mittel zur Ausgabenreduzierung – das verwundert dann doch –, die globale Minderausgabe, als Angriff auf das parlamentarische Haushaltsrecht angeprangert. Sie schlagen vor, diese auf ein Prozent der jährlichen Ausgaben zu beschränken. Es ist schon gesagt worden, das ist ja nun wirklich sinnlos, weil man dann gar keinen Handlungsspielraum auch für Ersparnisse in der Haushaltsdiskussion hat. Warum das Haushaltsrecht des Parlaments bei einem Prozent globaler Minderausgaben noch gewährt wäre, bei anderthalb Prozent zum Beispiel aber nicht mehr, das haben Sie weder heute noch während der Ersten Lesung deutlich machen können. Verfassungsgefährdend ist die Höhe, wie sie im aktuellen Haushalt verwendet wird, mit Sicherheit aber nicht, auch wenn Ihr Gesetzentwurf etwas anderes suggeriert. Sie schlagen auch vor, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes erst vorliegt, wenn die Notsituationen Ausgaben in Höhe von mehr als einem Prozent der Gesamtausgaben verursachen. Auch unter Berücksichtigung der Einschätzung des Landesrechnungshofs wird hier höchstens die Hälfte des Weges zurückgelegt. In der Begründung findet sich zu dieser vorgeschlagenen Änderung in Ihrem Gesetzentwurf lediglich eine Klarstellung, dass diese Grenze im Jahr 2022 100 Millionen Euro entsprochen hätte. Warum diese Grenze angemessen oder notwendig sein soll, darüber verlieren Sie kein Wort. Die andere Kritik, die im März und auch heute schon vorgebracht wurde von uns, insbesondere zur maximalen Dauer von Naturkatastrophen, ist ja hier auch von anderen Rednerinnen und Rednern schon gesagt worden, möchte ich hier gar nicht erst wiederholen. Feststellen möchte ich lediglich, dass uns dieser Gesetzentwurf leider nicht vorangebracht hat bei der Frage, wie eine verantwortungsvolle Finanzpolitik in diesem Lande aussehen kann. So viel ist klar, pauschale Grenzen ohne Sachbezug helfen uns jedenfalls nicht weiter. Ja, die Landeshaushaltsordnung kann sicher in dem einen oder anderen Punkt überarbeitet werden. Wir hatten dafür ja Vorschläge unterbreitet. Das hat die CDU, die Kollegin von der CDU schon gesagt. Also gerade die Hinweise des Landesrechnungshofs waren ja dabei sehr hilfreich. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet dies nicht. Wir bleiben bei unserer Einschätzung und lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Diese Rede einzeln zitieren

René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, an der Kritik meiner Fraktion an dem vorliegenden Gesetzentwurf hat sich auch seit der Ersten Lesung nichts geändert. Und ich will aber auch noch mal auf einzelne Punkte eingehen und das begründen. Sie beschreiben ja, dass Sie einen Anspruch formulieren wollen, dass den Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatung oder auch im Rahmen des Finanzausschusses seitens der Landesregierung für Anfragen oder zur Vorbereitung von Anträgen auch geholfen werden soll, egal in welche Richtung, ob es um einnahmemindernde oder ausgabeerhöhende oder eben einnahmeerhöhende oder ausgabemindernde Anträge geht. Meine Damen und Herren, meine Wahrnehmung ist die, dass wir diese Hilfe regelmäßig bekommen haben. Möglicherweise müssen Sie sie nur anfordern. Also wir sind jedenfalls Liberale, und wenn ich nicht erkenne, dass es ein Problem gibt, dann brauche ich keinen Beschluss zu fassen über eine Gesetzesänderung, die etwas regelt, dem gar kein Problem zugrunde liegt. Wir haben viel gesetzgeberischen Übereifer hier im Land, und das hemmt uns an vielen Stellen. Aber warum wollen Sie etwas regeln, was überhaupt gar kein Problem ist?! Als weiteren Punkt möchten Sie – das ist auch schon angesprochen worden –, die Globale Minderausgabe beschränken und erschweren, dass der Haushaltsgesetzgeber eben die haushaltspolitische Verantwortung abgibt, auf die Exekutive abwälzt sozusagen. Das kann ich ja noch gewissermaßen nachvollziehen, aber dem wird ja auch ein Rahmen gesetzt. Es ist ja nicht so, dass das uferlos stattfindet. Und ich denke, dass mit der Vorgabe einer Globalentscheidung natürlich wir uns vom Prinzip der Einzelveranschlagung verabschieden als Haushaltsgesetzgeber. Ja, aber das machen wir ja auch ganz bewusst, weil wir natürlich wollen, dass die Budgetverantwortlichen mehr Eigenverantwortung übernehmen, denn die Budgetverantwortlichen wissen doch viel besser, wie ihre Ausgabenstrukturen sind, wissen doch viel besser, wo die Hebel anzusetzen sind. Dass das Grenzen haben muss, darüber sollten wir uns eigentlich auch noch mal unterhalten. Das hat aber jetzt hier nichts in der Landeshaushaltsordnung zu suchen, sondern es ist etwas, wo wir uns mal als Parlament verständigen müssen oder auch als Finanzausschuss, wie wir eigentlich strategisch steuern wollen. Man kann natürlich in dem Bereich der globalen Minderausgaben auch eine gewisse Strategie verfolgen und man kann auch eine Steuerungswirkung entfalten, allerdings das, meine Damen und Herren – anders in den kommunalen Vertretungen, in denen ich sitze –, vermisse ich hier, seit ich Mitglied dieses Landtags bin. Ich habe von strategischer Steuerung in der Haushaltspolitik hier noch relativ wenig mitbekommen. Das Dritte ist tatsächlich befremdlich, wie Sie auf diese 24 Monate gekommen sind, um eine Naturkatastrophe zu begrenzen. Natürlich kann man das vorzeitig anders gestalten, wenn die Naturkatastrophe beseitigt ist, aber umgekehrt kann es auch verlängert werden. Wir sollten uns einfach ehrlich machen und wir sollten in der jährlichen Haushaltsbetrachtung genau die Situation feststellen und entsprechend handeln. Wo ist das Problem? Was braucht das jetzt in der Landeshaushaltsordnung irgendeine andere Regelung? Und die Kollegen von der CDU und von den GRÜNEN haben ja auch darauf hingewiesen, wir haben entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die wurden leider abgelehnt. Wir haben gesagt, genau innerhalb des Haushaltsjahres, also innerhalb von zwölf Monaten, sollte man dazu eine Positionierung finden, und dann kann man das auch entsprechend als Haushaltsgesetzgeber gestalten. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und dann kommen wir noch mal zum vierten Punkt, und auch bei dem Punkt haben wir eine andere Meinung, das ist nämlich die Frage der Notlagenkreditaufnahme, also der Schwelle. Auch dort haben wir Vorschläge eingebracht, zum Beispiel drei Prozent des Haushaltsvolumens der letzten drei Jahre. Ich denke, das ist eine gute, eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage. Auch der wurde damals abgelehnt. Wir werden da weiter drum kämpfen, weil ich glaube, unsere Vorschläge sind zu Unrecht abgewiesen worden. Aber das, was Sie jetzt vorgeschlagen haben, ist nicht wirklich eine Lösung des Ganzen. Ich glaube, ich habe das an den Punkten festgemacht, warum wir das ablehnen werden. Wo ich mir wirklich was wünsche, ist, in der globalen Minderausgabe, aber nicht nur dort, mehr gestalterischen Einfluss des Landtages geltend zu machen. Das liegt aber an uns selbst. Da sind wir, als Parlamentarier sind wir verantwortlich, als Haushaltsgesetzgeber. Aber ich finde schon, Eigenverantwortung auch an die Exekutive zu geben, das ist auch der richtige Ansatz, das muss nicht überreguliert werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1911. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1911 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1911 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz, Drucksache 8/1912. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLAG) – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1912 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Situation im Land ist angespannt. Das merken wir insbesondere dann, wenn es in einer unserer Kommunen mal wieder heißt, dass jetzt schleunigst Container oder neue Unterkünfte entstehen sollen: in Grimmen, in Grevesmühlen, in Gadebusch, am kommenden Wochenende in Greifswald, noch immer in Upahl und jetzt jüngst auch in Bad Kleinen. Die dort gewählten Volksvertreter und engagierten Initiativen, sie haben einen direkten Draht zu den Leuten, sie sprechen mit den Bürgern, sie hören zu, und sie sagen dann sehr oft, nein, so wird das Ganze hier nicht funktionieren. Man muss festhalten, dass in den von mir genannten Gemeinden und Städten die Demokratie sehr lebendig ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Verantwortungsvolle Politik muss einen ungetrübten Blick auf die Verhältnisse haben. In der Migrationsfrage heißt das, die politische Entwicklung in den Kommunen unseres Landes endlich ernst zu nehmen, Augen auf, Gespräche suchen und dabei die Nazikeule auch einmal im Giftschrank der politischen Korrektheit lassen! Das erwarten die Bürger von der Regierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieser Ansatz ist jetzt wichtig, damit die Landespolitik einen Weg mit unseren Bürgern gemeinsam geht. Was wir aber stattdessen erleben, ist oft eine belehrende Haltung, die jeder migrationskritischen Kommune mit dem Knüppel der geltenden Gesetzeslage droht. Upahl ist hierfür das bis heute bezeichnende Beispiel, da an diesem Ort noch immer versucht wird, die Containersiedlung einfach durchzudrücken. Noch immer ist nicht entschieden, ob der bundesweit für Aufsehen sorgende breite Protest aus der Mitte der Upahler Gesellschaft dazu führt, dass man in Schwerin anfängt umzudenken. Stattdessen geht das schon als Eiertanz, von Journalisten als Eiertanz bezeichnete Ringen weiter. So prüft das Innenministerium seit vielen Wochen, ob der vorliegende Bauantrag nun doch entscheidungsfähig ist oder nicht. Hier endlich einmal Farbe zu bekennen, das wäre verantwortungsvoll, Herr Pegel und Frau Schwesig! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren, das Beispiel Upahl zeigt, dass es genau hier um eben jene so wichtige demokratietheoretische Frage geht, die wir mit unserem Gesetzesentwurf ansprechen: Ist es zukünftig möglich, im Falle einer offensichtlichen integrationspolitischen Überforderung innerhalb einer Kommune auch einmal deutlich Nein zu sagen? Die Koalitionsfraktionen haben diesem Ansatz in der Ersten Lesung eine klare Absage erteilt. Was steckt dahinter? Man kann vermuten, dass die Fraktionen von SPD und LINKE eine ungeheuerliche Angst vor gewählten Gremien in den Kommunen haben. Das entbehrt natürlich nicht selten einer gewissen Komik, da es ja nicht sämtlich von AfD-Politikern mehrheitlich bestimmte Gremien sind, denen sie mit der Zustimmung zu unserem Gesetz neue Gestaltungsmacht geben würden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es sind oft ja gerade in den Kommunen gewählte Parteigenossen, denen Sie anscheinend nicht zutrauen, eine Politik im Interesse der Bürger souverän zu entscheiden und zu gestalten. Meine Damen und Herren, die von uns vorgeschlagene Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes dient der Entpolarisierung unserer Gesellschaft. Durch eine verstärkte Mitsprache der kommunalen Ebene in der Verteilungsfrage stärken wir diejenigen, die die lokalen Verhältnisse am besten kennen. Wir machen es, weil diese Menschen es sind, die wirklich beurteilen können, wann die Grenze des Vertretbaren erreicht ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Und es ist die Zumutbarkeit, die ja gerade dem humanen Gedanken unserer Verfassung zum Durchbruch verhilft. Es ist die ureigenste Aufgabe der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass Integration möglichst reibungslos und erfolgreich gestaltet werden kann. Dass dies aktuell nicht der Fall ist, haben wir erst vergangenen Donnerstag in einer sehr eindrucksvollen Sitzung mit einer Expertenanhörung im Bildungs- und Innenausschuss selbst hören können. Dort waren die Berichte sonnenklar. Ein nachhaltiger Bildungserfolg von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund hängt elementar mit der Kontrolle über das Zuwanderungsgeschehen zusammen. Das Verdrängen oder Relativieren dieser auf der Hand liegenden Einsicht verschlimmert die Lage der Kommunen und Schulen. Integration scheitert mit Ansage. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Damit die Zukunft unserer Jüngsten gesichert werden kann, braucht es eine gesetzlich gesicherte Mitsprache der Kommunen bei Zuweisungen des Landes. Auch in dieser Zweiten Lesung muss die Losung daher lauten: Wenn es nicht genug Personal in den Kitas, den Schulen, den Ausländerbehörden und auch bei der Polizei gibt, dann fahren Sie den ganzen Laden Stück für Stück weiter an die Wand. Wenn es an Wohnraum und Kitaplätzen in den Migrantenvierteln unserer größeren Städte bereits mangelt, dann befeuern Sie Entfremdung und Segregation. Selbst Herr Pegel gab ja in der Ersten Lesung zum Gesetzesentwurf zu, dass genau hier der Finger in der Wunde liegt. Meine Damen und Herren, und trotzdem verteidigt diese Regierung noch immer diese Politik. Eines der zentralen Argumente des Innenministers in der Ersten Lesung war, dass wir in Deutschland jedes Jahr 400.000 – Fragezeichen – auch illegale Migranten benötigen, um der Alterung unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Unbestritten ist natürlich, dass die Demografie eine große politische Frage der Zukunft ist. Aber deshalb zu behaupten, dass dies nur über Hunderttausende Migranten zu lösen wäre, verkennt vollkommen, dass andere Länder ganz anders reagieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Und ja, dabei muss man auch sagen, dass jedes Land seine eigene Situation hat. Jetzt aber so zu tun, wie es Herr Minister in seiner letzten Rede getan hat, dass diese Migration als wirtschaftspolitische Notwendigkeit fortgesetzt werden muss, also alternativlos sei, dass hält keinem internationalen Vergleich stand. Das deutlichste Gegenbeispiel, meine Damen und Herren, ist Japan, das in der Tat auch eine ähnlich schwierige Bevölkerungsentwicklung hat, aber komplett anders regiert und reagiert. Die Argumentation von Herrn Pegel ist aber auch von einem weiteren Punkt her kritisch zu beurteilen, denn es ist in der Tat illusorisch, anzunehmen, dass wir vor allem aus sogenannten Asylhauptherkunftsländern – das sind Länder und Staaten wie Irak, Syrien, Afghanistan –, dass wir dort in großer Zahl den hoch qualifizierten Nachwuchs für die Zukunft einer vollkommen ausdifferenzierten Arbeitsgesellschaft bekommen werden. Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistiken sollte das eigentlich jeder Regierung klarmachen. Dieser Personenkreis ist es, der unsere sozialstaatlichen Strukturen belastet und dadurch wichtige Ressourcen, die wir für die Bildung unserer Kinder brauchen, unnötig bindet. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Herr Minister, dass gerade Sie als geschulter Rhetoriker hier das ganz große Fass der Demografie aufgemacht haben, ist bezeichnend. Denn mit diesem Fokus sprechen Sie ja gerade nicht die Frage an, was die Menschen vor Ort selbst wollen – genau das, was wir mit unserem Gesetzesentwurf ansprechen. Zugespitzt könnte man sogar vermuten, dass Sie das gar nicht interessiert, Sie die Menschen vor Ort krampfhaft belehren wollen, was ihre gute Zukunft sei. Aber das ist nicht die Zukunft eines souveränen Menschen, das ist nicht die Zukunft unserer Kommunen. Deshalb wollen wir diese stärken, und dafür braucht es alle Unterstützung im Parlament. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, indem Sie die negativen Aspekte der unkontrollierten Migration kaum diskutieren, verschärfen Sie die Wahrnehmung der Bürger für offensichtliche Probleme. Das erleben wir ja auch ganz intensiv in Schwerin, wenn man dort mit vielen Wählern in diesen Tagen spricht, von denen längst nicht alle im ersten Wahlgang AfD gewählt haben, jedenfalls noch nicht. Und bitte reden Sie auch einmal mit Bürgermeistern über die Folgekosten, die eben gerade nicht vom Land übernommen werden. Und weil das alles so ist, stehen wir am Scheidepunkt: Was wollen wir in unserem Land mit offenen Grenzen?! Hunderttausende Menschen hineinlassen, um dann zu hoffen, dass sich darunter schon irgendwie genügend finden, die dann mit großer Mühe integriert werden?! Dieser Weg ist angesichts der sich zuspitzenden Situation auch in Mecklenburg-Vorpommern fahrlässig. Oder setzen wir wieder verstärkt auf eigene, in der Bevölkerung vorherrschenden Potenziale und versuchen, diese spürbar zu heben? Dieser Weg, der auf echte Bildung, Digitalisierung und technischen Fortschritt setzt sowie massiv in eine familienfreundliche Gesellschaft investiert, ist die Alternative. Und ja, die nächsten Kommunalwahlen für diese Alternative kommen schon bald. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, Sie werden unserem Gesetzesentwurf auch aus Sorge vor mündigen Bürgern dieses Landes und vermutlich auch aus Angst vor dem Shitstorm einer schreienden rot-links-grünen Minderheit oder einer Ministerpräsidentin, die braune Fantasien hegt, werden Sie nicht zustimmen können. Ja, auch Ihnen von der CDU-Fraktion, die verzweifelt den Schulterschluss mit der in diesem Land besonders linken SPD im Blick auf die nächste Landtagswahl suchen, wird dies wahrscheinlich nicht passieren. Aber seien Sie sich bitte nicht zu sicher mit dieser Haltung. Denken Sie an die wachsende Zustimmung für die AfD! Thüringen ist ein aktuelles Beispiel, besonders im demokratisch streitlustigen Osten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir erleben in der Landeshauptstadt, wie Migrationsprobleme de facto nur von Leif-Erik Holm selbstbewusst angesprochen wurden und werden. Im Duell um das Amt des Schweriner Oberbürgermeisters (Enrico Schult, AfD: Da sind Sie ja schon lange raus. – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hier ist kein OB-Wahlkampf! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) scheut es der SPD-Kandidat Badenschier wie der Teufel das Weihwasser, die negativen Folgen der unkontrollierten Migration auch nur anzusprechen. Ihre Reaktion bestätigt das ja jetzt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist gerade diese Taktik des Verschweigens, die immer mehr Menschen an die Wahlurne bringt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn auch, (Thore Stein, AfD: Genau.) und auch, wenn es zukünftig für die Kommunen in M-V nicht klar gesetzlich geregelt sein sollte, zu einer offensichtlichen Überforderung ihrer Kapazitäten Nein zu sagen, auf ihrem Stimmzettel werden sehr viele Menschen genau das machen können. Schon am kommenden Sonntag wird Schwerin eine Wahl treffen, entweder ein sozialdemokratisches „Weiter so“ mit all den gewachsenen Problemen von importierter Kriminalität (Zuruf von René Domke, FDP) bis hin zu gescheiterter Integration oder ein blaues Wunder zu wählen, damit endlich vorhandene Probleme offen angesprochen, angegangen (Zuruf von Ministerin Simone Oldenburg) und ein unübersehbares Zeichen nach Berlin geschickt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, damit die Demokratie grundsätzlich auch auf der kommunalen Ebene gestärkt wird, bitten wir um Zustimmung zum eingebrachten Gesetzesentwurf. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörende! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zunächst hatte Herr Tadsen ja darauf abgestellt, dass ich so verzweifelt rhetorisch bin, dass ich schon grundsätzliche Fragen ansprechen musste, warum wir Migration durchaus für nicht so Verwerfliches halten wie Sie in Ihrer Agitation. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich würde gern den Ball zurückspielen: Wenn man so verzweifelt ist beim OB-Wahlkampf, dass man so einen Punkt anstreben muss, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) überhaupt OB-Wahlkampf machen zu müssen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU) dann tun Sie mir wahrlich leid! Sie werden Sonntag baden gehen, so schlicht ist die Antwort! Sie werden baden gehen! (Enrico Schult, AfD: Sie sind doch schon baden gegangen, Herr Pegel!) Ach, ich bin noch nicht baden gegangen! Schauen Sie doch mal auf die, (Enrico Schult, AfD: Ihre Partei ist doch schon baden gegangen!) schauen Sie doch mal auf die Ergebnisse! Die AfD ist so verzweifelt, (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) dass sie permanent beim Plakatieren Recht brechen muss in dieser Stadt, (Glocke der Vizepräsidentin) indem sie an Verkehrsschildern plakatiert. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) Das sind zurzeit Ihre Verzweiflungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, die Partei, die Recht und Ordnung behauptet, plakatiert an den Verkehrsschildern! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD – Enrico Schult, AfD: Das haben Sie nicht nötig, Herr Pegel! Das haben Sie nicht nötig!) So, jetzt aber zurück zum Thema, denn das wollten Sie ja mit uns diskutieren, ein Gesetzentwurf. Und weil Sie den Gesetzentwurf grundsätzlich begründen, tue ich das auch gerne. Erstens, und das ist keine rhetorische Verzweiflung, sondern tiefe Überzeugung, warum wir dieses Politikfeld betreiben: (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das, was wir bei Flucht und Migration tun, ist schlicht eine Frage politischer und gesellschaftlicher Humanität. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und wenn Sie das angesprochen haben, sind wir uns doch einig. Das ist doch auch mal schön. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Zweitens. Krieg, Verfolgung und andere Fluchtursachen lassen sich durch ein Landesgesetz nach meinem Kenntnisstand nicht verbieten. Punkt! Ja, neben dieser Frage der Humanität gibt es auch eine des eigenen wirtschaftlichen Interesses, und das sind in der Tat – gar nicht von mir vorgetragen, um da Missverständnissen vorzubeugen, diese Arbeitsmarktkompetenz traue ich mir gar nicht zu –, sondern die 400.000 Arbeitskräfte, die wir in etwa Zuwanderung pro Jahr in unseren deutschen, wohlgemerkt bundesdeutschen Arbeitsmarkt bräuchten, sind die Hinweise, die ich von der Arbeitsagentur und deren wissenschaftlichen Institutionen habe. (Petra Federau, AfD: Gekaufte?) Es geht dabei im Übrigen nicht nur um Hochqualifizierte, weil Sie es gerade ansprachen, sondern das klare Signal der Arbeitsmarktforscher ist, es geht über ganz viele verschiedene Berufsgruppen. Die Zeiten, wo wir nur den IT-Experten brauchten oder nur die Ärztin, die haben wir hinter uns gelassen. Sie sagen, dann lasst uns doch lieber die eigenen Kinder gut behandeln. Ich glaube im Übrigen, wenn ich an meine Kindheit denke und die Herausforderungen meiner Eltern, dann sind die Eltern heute zumindest nicht schlechter- und vermutlich auch nicht ewig bessergestellt, sondern wir haben aber nach meiner Überzeugung beim Kindergeld, bei der im Übrigen kostenfreien Kita, bei den Betreuungsleistungen durchaus vieles erreicht. Es nützt mir aber gar nichts, selbst wenn ich am Morgen sogar Geld draufgäbe für einen Kitaplatz, die Kinder sind derzeit nicht da. Und die 400.000 sind die, die mit 18 nicht in den Arbeitsmarkt eintreten, und sind nicht die, die nicht geboren werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und die hier keine Ausbildung finden und weggehen, sind auch für immer verloren, Herr Pegel!) Noch einmal langsam zum Mitschreiben: Es gehen jeden Monat circa doppelt so viele, ich glaube sogar, dreimal so viele – Frau Wegner wird mir im Zweifel mit besseren Daten helfen können – aus dem mecklenburg-vorpommerschen Arbeitsmarkt raus statistisch, als denn reinkommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und das wissen Sie seit Jahren, und Sie tun da nichts?!) Und da nützt es ihnen nichts, egal, wie gut sie die 1.000 ausbilden, es fehlen ihnen 2.000, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann tun Sie was dafür, dass die hierbleiben, Herr Pegel! Darum gehts doch!) weil 3.000 den Arbeitsmarkt verlassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch dabei hilft … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Einen Moment! Einen Moment, Herr Pegel! Also, man kann dazwischenrufen, aber wenn es dann in ein dialogisches Verfahren kommt, dann ist das hier nicht zulässig. Ich erkläre es noch mal: Also bitte die Zwischenrufe auf ein vertretbares Maß reduzieren! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das wäre jetzt Unruhe.) Bitte schön, Herr Pegel!

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Herzlichen Dank! Auch hier hilft uns Migration. Ihr Hinweis, zu sagen, ja, aber nicht allein, das unterschreibe ich Ihnen gern. Deswegen freue ich mich sehr, dass die Ampel sich im Koalitionsvertrag ja auch für die geregelte, die gezielte, in den Arbeitsmarkt hinein integrierende Migration das so vorgenommen hat. Ich sehe gespannt den Abstimmungsergebnissen im Deutschen Bundestag mit der AfD entgegen, weil ich gerade rausgehört habe, dass Sie genau diese Erwartung an uns hegen. Die Ampel wird genau das bedienen, so, wie ich es wahrgenommen habe. Ich freue mich also im Bundestag über die entsprechenden Zustimmungen. Jetzt zu Ihrem konkreten Gesetzentwurf – der ist ja Anknüpfungspunkt für die jetzige Debatte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Erstens, Sie argumentieren und sagen, gebt doch einfach die Demokratie runter in die Gemeinde. Mit dem Argument könnte ich eigentlich auch das Strafgesetzbuch abschaffen, weil möglicherweise in der einen Gemeinde mit dem Betäubungsmittelgesetz und dem Kiffen anders umgegangen werden soll als in der anderen. Ich würde mal umgekehrt argumentieren. Ich durfte viele Jahre Verantwortung tragen für Autobahnbau, für Eisenbahnen, (Thore Stein, AfD: Ja, in Tribsees, oder wo?) ich durfte Verantwortung tragen für Windkraftanlagen. Und in all den Diskussionen kenne ich das Argument, immer dann, wenn jemand sagt, aber vor Ort ist uns Unbehagen gegeben, dann sagt man, gebts in die Gemeinde. Es gibt einfach Planungen, die musst du auf einer übergeordneten Ebene tun, und das ist hier der Kreis. Und auch die Kreise sind ja nicht das Land oder der Bund, sondern sind gemeindliche Ebene. Die kennen die Verhältnisse vor Ort gut. Dort wird sehr klar eingeordnet, wer was leisten kann. Die jetzigen Regelungen dienen also dazu, eine geordnete, zwischen den Verwaltungsebenen abgestimmte Vorgehensweise darzutun. Das ist kein Demokratiedefizit, sondern die Viergliedrigkeit der demokratischen Struktur in Deutschland – Bundesebene, Landesebene, kreisliche Ebene, kommunale Ebene – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) unterscheidet je nachdem, welche Aufgabe in welchem Wirkungsbereich klug und gemeinsam entschieden werden kann. Und deswegen ist es richtig, dass wir an der Stelle mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Regelungen treffen. Die Kreise kennen ihre örtlichen Verhältnisse sehr gut, und sie gehen damit auch sehr klug um, meine Damen und Herren. Mehr Vertrauen eben auch in diese zweite kommunale Ebene täte uns gemeinsam gut. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie das mal den Bürgern!) Ich sag das gerne den Bürgerinnen und Bürgern, weil ich weiß, dass ich eine ganze Menge treffe, die mit mir meine Meinung teilen. Ich weiß ja, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, Sie sind die Bürger, und wir sind die Bürger, die es gar nicht gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, Sie sind Politiker!) Ich erlebe da draußen eine Vielzahl von Menschen, (Thore Stein, AfD: Dann hätten wir weniger.) eine Vielzahl von Menschen, die sehr bewusst genau das unterstützen, was getan wird, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die selbstverständlich eine moralische innere Haltung haben, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die sie zu dieser Humanität auch selbst in Anspruch nimmt, und die sehr klar auch wissen, dass wir an der Stelle helfen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Und ich erlebe im Übrigen auch, dass immer dann, wenn jemand, der zu uns kommt, Namen und eine Funktion kriegt, der Umgang mit den Beteiligten viel leichter wird – das ist im Übrigen losgelöst von Nationalität –, als wenn jemand nur einer Gruppe angehört oder einer gewissen Personenzahl. Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf erneut ablehnen. Er hilft nicht, sondern er verschärft Probleme. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Verschärft haben Sie!) Wir haben eine kommunale Ebene Kreis, die hier klug entscheidet. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ach! Oh, oh, ich habs vergessen, stimmt! Es gab einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Verzeihung! Habe das „KI“ irgendwie im Blickwinkel auch gesehen. Das tut mir leid.

Diese Rede einzeln zitieren

Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Herr Minister, Ihr erster Satz hört sich ja zunächst vielleicht gut an, besser wäre er aber wirklich in der Kirche aufgehoben: Alles richtet sich nach Humanität, denn das bestimmt alles. Punkt! So ungefähr. Hört sich gut an, aber Sie dürfen nicht in dieser Weise der totalen Realität ausweichen. Alle Grundrechte, außer das Grundrecht auf Asyl und sonstige Schutzrechte, haben ein natürliches, haben eine natürliche Grenze. Wenn nichts mehr funktioniert, wenn die Kinder nicht beschult werden können, wenn die Ärzte nicht da sind, wenn der Wohnraum nicht da ist, wenn junge Familien erst recht keinen Wohnraum finden, dann können Sie diesen Leuten, die das ausbaden müssen, nicht erklären, sie sollten um der Humanität willen das alles für gut und richtig befinden. Das geht völlig vorbei. Sie fahren den Karren gegen die Wand, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) solange Sie politisch, auch wenn wir als Land nicht direkt zuständig sind, politisch nicht erkennen, dass es eine Grenze nach oben gibt – auch verfassungsrechtlich, es gibt eine Grenze –, wenn Sie im Grunde das nicht mehr geordnet hinkriegen. Und wir sind nicht im Kriegszustand. Es geht nicht darum, irgendwen jetzt aus dem Feuer zu holen, es geht ja um mehr. Die Menschen müssen integriert werden, und das kneift sich immer mehr mit den Bedürfnissen unseres Volkes. Und wenn Sie von Demografie sprechen: Haben Sie jemals drüber nachgedacht, dass man vielleicht mit mehr Familienpolitik, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) mit mehr Wohnraum und mit einer Politik, wo auch das Wort „Mutter“ wieder vorkommt, die Dinge regeln müsste?! Aber nicht durch eine völlig, (Julian Barlen, SPD: Sagt die Fraktion mit der geringsten Reproduktionsrate!) völlig unkontrollierte, völlig unkontrollierte illegale Migration, (Julian Barlen, SPD: Mal nachdenken!) die Sie ja an anderer Stelle gar nicht wollen, (Julian Barlen, SPD: Tja!) sonst würden Sie nicht mit der Türkei und anderen Ländern Abkommen treffen, (Petra Federau, AfD: Sie sind ja auch die Jüngsten hier.) auch wie Sie es jetzt vorhaben. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das ist ja das Widersprüchliche: Einerseits sagen Sie, das ist alles in Ordnung, andererseits tun Sie hintenherum alles, um doch illegale Migration zu bremsen. (Unruhe bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Ja, ich würde es gerne aufgreifen. Ich würde hinten beginnen. (Thore Stein, AfD: Ich hab noch Zeit.) Erstens. Dinge zu regulieren, ist doch klug und richtig, ohne das Ganze infrage zu stellen. Und nichts anderes tun wir. Ich kann natürlich, und da bemüht sich die Bundesregierung seit vielen Jahren drum, immer wieder auch versuchen, keinen völlig überbordenden Zuzug zu erzeugen. Was wir beide im Diskurs nicht übereinbringen werden, ist, ob 4.900 Menschen, die letztes Jahr mit Flucht- und Asylgründen zu uns kamen, für 1,62 Millionen – das dürfen wir gern mal jetzt in Promille und Prozent umrechnen – tatsächlich die von Ihnen behauptete Überforderung sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!) Und ich behaupte, dem ist nicht so. Und jetzt müssen Sie mir erlauben, dass ich mich mit einer gewissen Polemik – das gestehe ich freimütig ein – Ihrem Satz „Wir sind nicht im Kriegszustand.“ anschließe. Es ist ja stärker Ihre Agitation, die permanent den Eindruck erweckt, als ob wir im Kriegszustand wären. Da sind wir meilenweit von weg. Ich behaupte nicht, dass alles perfekt funktioniert. Deswegen haben wir im Übrigen vor einigen Sitzungen – ich bin jetzt nicht ganz sicher, der vorletzte Zyklus mag es gewesen sein – hier eine umfängliche Debatte geführt. Wir haben als regierungstragende Koalition einen Antrag mit 360-Grad-Blick, der mehrere Punkte, mehrere Punkte aufgegriffen hat, die uns politisch, den Parteien durchaus Diskussionen bescheren, die ein Stück weit wehtun. Wir haben uns eben auch getraut, auf die Dinge zu schauen, von denen wir sagen, ja, die müssen besser laufen. Ich mag bloß nicht immer das Kind mit dem Bade ausschütten, weil 4.900 Menschen auf 1,62 Millionen, ich behaupte, das sind Größenordnungen, die wir noch gut hinbekommen können. Ich weiß, dass wir angespannt sind, ich weiß, dass das herausfordernd ist, das negiere ich auch gar nicht, aber weil etwas herausfordernd ist, ist es noch nicht unmöglich. Und unsere Definitionsschwelle, wo die Unmöglichkeit anfängt, ist aus, ich glaube, politisch unterschiedlichen Blickwinkeln eben auch sehr differenziert. Ich bin überzeugt, wir sind noch an keiner Stelle, wo es nicht mehr geht. Wir sind, da schließe ich mich Ihnen gerne an, eben in keinem Kriegszustand. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Aber jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

Diese Rede einzeln zitieren

Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes steht heute in Zweiter Lesung auf der Tagesordnung. An den Tatsachen und an unserer Auffassung zu diesem Gesetzesentwurf hat sich seit der Ersten Lesung nichts geändert. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach wie vor verpflichtet, in ausreichendem Umfang Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Wir sind uns einig darin, dass die Erstattung der Unterkunftskosten und notwendigen Leistungen an die Landkreise nicht ausreichend ist und auch nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung abdeckt, dass zum Beispiel die Kosten der notwendigen Infrastruktur zu den Einrichtungen und die Folgekosten der Integration für Bildung, Spracherwerb und Gesundheit auch berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung kann sich hier nicht auf der ständig wiederholt behaupteten vollen Kostenerstattung ausruhen. Mit einem individuellen Aufnahmestopp ist den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden jedoch überhaupt nicht geholfen, weil fast alle an der Grenze ihrer wirtschaftlichen, infrastrukturellen oder sozialen Kapazität sind, was die Aufnahme von Flüchtlingen angeht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dann müsste eine Vielzahl von Gemeinden einen Aufnahmestopp verhängen, was unvermeidlich zu einer Überlastung der anderen Gemeinden führt und zu einem Chaos bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Also an der Gesamtsituation würde sich nichts ändern. Notwendig ist die Entlastung und Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung, die Regulierung des Flüchtlingszustroms und die Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter und krimineller Personen durch die Bundesregierung und in dem jetzt verhandelten sogenannten EU-Asylkompromiss auch durch die EU. Mit einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der von Ihnen verlangten Form ändert sich aber, wie gesagt schon, rein gar nichts. Für mich ist das Populismus in reinster Form, weil Sie den Menschen nämlich nicht erklären, was dann auf sie zukommt und auch, dass es die Probleme nicht löst. Und das finde ich der Bevölkerung gegenüber absolut unfair. Und, Herr Tadsen, im Schulterschluss mit allen Demokraten lehnen wir Ihren Gesetzesentwurf auch heute erneut ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Jetzt bin ich mir etwas unsicher: Sollte das eine Zwischenfrage werden? (Thore Stein, AfD: Er war ja schon auf dem Weg.) Aber eine Zwischenfrage kann es dann nicht mehr werden. (Thore Stein, AfD: Zwischenfragen muss ich nicht anzeigen. Das wird angezeigt durch das Herantreten ans Mikrofon.) Ja, wird es eine Kurzintervention? Eine Zwischenfrage kann es nicht mehr werden. (Thore Stein, AfD: Dann machen wir eine Kurzintervention. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie müssen aufmerksam sein. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Also das, Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat vorhin zwei Minuten die Karte hochgehalten, bevor Sie es gesehen haben. Ist auch egal.) also das ist jetzt hier, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist, wie es ist.) also an dieser Stelle weise ich das ausdrücklich zurück. Das können wir auch gerne prüfen lassen, weil das wird ja alles aufgezeichnet. Er hat die Karte hochgehalten, da ist er gerade nach vorne gegangen, und zwar so ein bisschen halbhoch, damit wir hier mal richtig sind, und es sollte eine Zwischenfrage werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Beim Vorredner.) Das hat doch jetzt damit nichts zu tun. Also Sie kriegen gleich einen Ordnungsruf von mir! So, es gibt also einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Tadsen!

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Frau Abgeordnete Allwörden, Sie haben uns vorgeworfen, dass wir die Situation verschlimmern wollen. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir einfach nur populistisch auf die Situation reagieren. Das möchte ich hier in aller Form und Deutlichkeit einmal zurückweisen. Uns gehts darum, eine ganz klare Analyse herzustellen, wo Kommunen selbstständig einmal darstellen können, wie ihre Situation ist. Es geht darum, objektiv festzustellen, wenn es nicht mehr geht. Und dass dann Chaos entsteht, dem würde ich absolut widersprechen. Es geht gerade darum, dass das Land Verantwortung zeigt und dass das Land in einer solchen Situation, wenn eine Kommune so auftritt, selber dafür sorgt, dass eine katastrophale Situation in einem kleinen Ort stattfindet. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und nichts anderes ist das Anliegen dieses Gesetzesentwurfes. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Von daher kann ich nur zurückweisen, was Sie sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich bitte darum, dass Sie darauf reagieren, auf diesen argumentativen Ansatz, dass das Land in die Pflicht kommt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?

Diese Rede einzeln zitieren

Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Bitte schön!

Diese Rede einzeln zitieren

Ann Christin von Allwörden CDU

Wie ich ja eben schon in meiner … Es ist, deswegen wundere ich mich, dass Sie mich jetzt etwas fragen, was ich eben gerade ausführlich ausgeführt habe. Ich halte es trotzdem für rein populistisch, was Sie machen, weil Sie den Leuten eben nicht erklären, was ich gerade erklärt habe, Herr Tadsen. Da brauchen Sie auch nicht mit den Augen zu drehen. Ich habe Ihnen gerade erklärt, was passiert, wenn jede Gemeinde für sich entscheidet, sie erklärt hier einen Aufnahmestopp. Ich weiß nicht, warum ich Ihnen das jetzt noch mal erklären muss. Aber ich habe es hier ausführlich erklärt, es würde ein Chaos … (Horst Förster, AfD: Sie haben doch jetzt das Chaos schon.) Sie haben ja nicht … (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich erkläre, sehr wohl gehe ich darauf ein. Sie sind der Meinung, Sie möchten, dass jede Gemeinde entscheiden kann, wann sie Aufnahmestopp möchte. Und ich habe erklärt, ganz ausführlich, warum ich der Meinung bin, dass es kein sinnvolles Mittel ist, Herr Tadsen. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Wenn Sie das nicht verstanden haben oder Sie das nicht so sehen wie ich, ist das eine Sache, aber sich hier hinzustellen und zu meinen, ich müsste das jetzt endlich mal argumentativ belegen, ist eine Frechheit. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Entschuldigung, aber das geht gar nicht! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Viele Verantwortliche, Ehrenamtliche und engagierte Mitarbeitende in den Verwaltungen der Kommunen, der Kreise und des Landes leisten gerade sehr viel, um die derzeitige Situation bestmöglich für alle Beteiligten zu meistern, sowohl im Sinne der Geflüchteten als auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank genau an diese Menschen, die mit uns gemeinsam an konstruktiven Lösungen arbeiten. Wir als Land werden ihnen weiterhin zur Seite stehen, immer dort, wo es nötig, und immer dort, wo es möglich ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, die unzähligen Krisenherde auf der Welt bedingen es, dass wir derzeit auch auf Unterbringungsmöglichkeiten zurückgreifen müssen, die ganz sicher nicht unseren Idealvorstellungen entsprechen und die hoffentlich temporärer Natur sind. In erster Linie wollen wir eine würdige Unterbringung, ein Schutzraum für alle Menschen, die gezwungen sind, vor Krieg, Verfolgung und anderem Leid zu fliehen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) In dieser Pflicht sehen wir uns, und das unterscheidet uns von der AfD-Fraktion. Verantwortung, Solidarität, Menschenwürde, darum schert sich der rechte Rand einen Dreck. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist eine Frechheit, Herr Noetzel! Schämen Sie sich! Eine Frechheit!) Wir wollen Herausforderungen meistern, die AfD will spalten. Die AfD spaltet Gemeinschaften, unsere Gesellschaft (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) und mit diesem Gesetzentwurf auch Kommunen und ganze Gebietskörperschaften. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja lächerlich.) Wir lehnen dieses Pamphlet als Ausdruck der pauschalen Ablehnung des Menschenrechts auf Asyl entschieden ab. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Meine Damen und Herren, ich will gar nicht zu viel Worte zu diesem Gesetzentwurf verlieren. Ich habe alles Notwendige bereits in der Ersten Lesung im März gesagt. Dieser Gesetzentwurf löst keine Probleme, sondern führt mit Vollgas in die staats- und gesellschaftspolitische Sackgasse und ist schlicht verfassungswidrig. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ihre Politik führt dazu.) Grundpfeiler unseres Miteinanders, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wie das Solidaritätsprinzip, der Föderalismus und die Bundestreue, die alle Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – zu wechselseitiger Rücksichtnahme und gegenseitiger Hilfeleistung verpflichtet, wären passé. Gehen wir den Vorschlag noch mal gedanklich durch! Voraussetzung ist natürlich, dass wir, wie die AfD es tut, weder unseren verfassungsmäßigen Auftrag noch das Grundgesetz respektieren. Also, angeheizt von der blaubraunen „Nein zum Heim“-Stimmungsmache spricht die erste Kommune gegen Aufnahme von Flüchtlingen, oder spricht sich dagegen aus, dann die nächste und die übernächste und so weiter. Frau von Allwörden hat das Szenario hier gerade schon skizziert. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Aus der untersten Ebene, den Kommunen, werden kleine Wehrdörfer, die an der Grenze ihres Ortes einen Schlagbaum und ein Stoppschild errichten. Das mag die Höcke-Marionetten hier rechts zwar in ihrer rückwärtsgewandten völkischen Romantik beflügeln, hätte aber zur Folge, dass wir als Land handlungsunfähig wären. Was wir mit den Menschen machen, die auf diesem Staatsgebiet dennoch Schutz suchen und sich bereits hier befinden, verrät der Gesetzentwurf nicht, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) bewusst nicht, denn ich ahne nichts Gutes bei einer Partei, in der eine hohe Funktionärin den Schießbefehl an der Grenze ausrufen wollte. Insofern passt dieser Gesetzentwurf in das reaktionäre Profil dieser rechten Spaltungspartei, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wobei er das eigentliche Anliegen verschleiert, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) verschleiert, welches nämlich heißt: Nein zur Solidarität, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nein zu Menschenrechten, Nein zur Freizügigkeit in der Europäischen Union, Nein zum Grundrecht auf Asyl. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir halten an diesen Grundsätzen und Errungenschaften fest, stellen uns der Herausforderung und der Verantwortung. Wir, und zwar als Koalition, für die ich heute hier spreche, (Zuruf von Petra Federau, AfD) sagen entschieden Nein zu diesem Gesetzentwurf, Nein zu Nationalismus und Nein zur AfD. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich möchte an dieser Stelle und aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass wir in unserem Bemühen nicht nachlassen sollten, unsere Kollegen mit dem korrekten Namen anzusprechen. Und ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nichts hat sich seit der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes geändert, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) nicht die Grundhaltung der Abgeordneten der AfD-Fraktion und auch nicht die Haltung meiner Fraktion zu diesem völlig unbrauchbaren Antrag. Deswegen wiederhole ich hier in aller Deutlichkeit, die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen am Flüchtlingsaufnahmegesetz sind rundweg abzulehnen. Sie wollen der kommunalen Ebene ermöglichen, selbst einen Aufnahmestopp von Schutzsuchenden zu erklären, wenn, ich zitiere, „wirtschaftliche, infrastrukturelle oder soziale Kapazität“ erreicht ist. Dieser Weg ist eine Sackgasse und lädt förmlich dazu ein, die Versorgung und Unterbringung von Schutzsuchenden zum polemischpolitischen Spielball in den Kommunen zu machen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Glauben Sie mir, unsere Kommunen brauchen vieles, aber Ihre Flyer, Ihr Geschrei und Ihre ewigen Parolen vom Abschiebestopp brauchen sie mit Sicherheit nicht, werte Abgeordnete der AfD-Fraktion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was sie auch nicht brauchen, ist dieser Gesetzentwurf. Wir sind gerade schon dankenswerterweise durch die Ausführungen meiner Kolleg/-innen, die vor mir gesprochen haben, ausreichend darauf eingegangen, dass es gesetzlich überhaupt gar keinen Weg gibt, diese Regelung einzuführen. Und außerdem möchte ich an dieser Stelle noch mal auf etwas hinweisen, was ich im März schon gesagt habe, dass nämlich das aktuelle Flüchtlingsaufnahmegesetz grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten, auch auf schwierige Situationen und Sondersituationen bei der Unterbringung einzugehen, ausweist. Diese werden, das müssten Sie eigentlich wissen, zum Beispiel gerade im Landkreis Nordwestmecklenburg angewendet, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wo sehr wenige bis gar keine Zuweisungen stattfinden aufgrund der angespannten Unterbringungssituationen. Letztlich müssen aber die Minderzuweisungen abgebaut werden, damit jeder seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird. Ich stimme da der Kollegin von Allwörden komplett zu. Was würde denn passieren, wenn auf einmal alle sagen, wir können nicht mehr?! Dann hätten wir komplettes Chaos und die Leute würden tatsächlich wahrscheinlich in Berlin oder in Stern Buchholz oder Horst in den Erstaufnahmeeinrichtungen irgendwo im Zelt dann warten müssen. Ich möchte hier an dieser Stelle nicht versäumen, noch mal die guten Nachrichten auch zu erzählen. Wir konnten diese Woche der Zeitung entnehmen, dass im Landkreis Ludwigslust-Parchim es mit großen Schritten vorangeht, dass es dort keine Engpässe zu geben scheint, dass es dort eine Bevölkerung zu geben scheint, die nicht auf die Straße geht und gegen Geflüchtete demonstriert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die demonstrieren ja auch nicht gegen die Flüchtlinge, sondern gegen die Regierung.) Deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass natürlich das nicht kleinzureden ist. Das hat der Minister auch sehr schön ausgeführt. Es gibt eine angespannte Lage, es gibt Herausforderungen in den Kommunen. Aber glauben Sie mir, wenn Sie einmal auch mit ein paar Bürgermeister/-innen in Nordwestmecklenburg ins Gespräch kommen würden, beispielsweise mit Herrn Griese in Warin oder auch mit Herrn Prahler in Grevesmühlen, dann wüssten Sie, dass auch dort viele Pläne vorhanden sind, die gerade in der Umsetzung sind. Das wird Zeit brauchen. Eine Baugenehmigung braucht nun mal ein paar Monate. Aber wir sind da, glaube ich, in vielen Bereichen auf einem guten Weg, und nur, weil die, die alle Leute abgrenzen und abschotten wollen, lauter sind und auf die Straße gehen, heißt das nicht, dass die Mehrheit dieser Gesellschaft keine Schutzsuchenden bei uns aufnehmen möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Tenor des vorliegenden Gesetzentwurfes ist klar: Es geht Ihnen darum, Ihre Story von völlig überlasteten Kommunen am Rande des Zusammenbruchs weiterzuspinnen. Es geht Ihnen um Panikmache, es geht Ihnen um Ausgrenzung und Abschottung, und es geht Ihnen, um die Ausführung vorhin mal aufzugreifen, um das Herbeireden eines Kriegszustandes. Es geht Ihnen nicht um die Belange der Kommunen und es geht Ihnen schon gar nicht um die Belange der schutzsuchenden Menschen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dieser Antrag hilft kein bisschen, die vorhandenen Probleme in den Kommunen zu lösen, und er hilft auch kein bisschen, um die Not von schutzsuchenden Menschen zu lindern und gleichzeitig die Chancen von Migration und Flucht hier vor Ort zu nutzen. Das gemeinsame Ziel – und ich freue mich sehr, dass ich das aus den bisherigen Ausführungen hier auch gehört habe – der demokratischen Fraktionen in diesem Saal ist ganz klar: Die bei uns ankommenden Menschen sollen direkt ein Teil der Gemeinschaft vor Ort werden, mit kleinen, gut angebundenen Unterkünften, nah am Puls der Gesellschaft, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) mit Sprachlernangeboten von Tag eins, mit Schule und Kita von Beginn an und mit Menschen in der aufnehmenden Gesellschaft – das sind wir –, die den Mut haben, einen Schritt auf diejenigen zuzugehen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die neu dabei sind, die Ängste und Vorurteile abzubauen, anstatt sie mit dem Hass von rechts außen weiter zu schüren. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Und ich danke allen, die das jeden Tag für uns tun! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und der Dank ist schon mal gefallen, man kann es oft genug nicht sagen. Es gibt so viele Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in diesem Land, die wirklich Großartiges leisten, die seit 2015/16 teilweise jeden Abend, jedes Wochenende sich kümmern, (Zuruf von Petra Federau, AfD) die Sprachlernangebote geben, die Menschen bei sich zu Hause aufnehmen, die versuchen ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie auch?) Ja, ich habe auch bei mir schon Leute aufgenommen, wenn Sie es ganz genau wissen wollen. Das ist nichts, worüber ich hier im Plenum reden muss. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer? Wie lange? Wie viele?) Ich werde mit Ihnen sicherlich nicht den Namen und die Adresse der Leute teilen, die bei mir Zuflucht gefunden haben. Vielen Dank! Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Diese Rede einzeln zitieren

René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch bei diesem Gesetzentwurf habe ich Ihnen eigentlich in der letzten Lesung oder in der Ersten Lesung ja schon aufgezeigt, warum Ihr Antrag abzulehnen ist. Sie greifen einmal mehr – und das können Sie nicht von sich weisen – eine vermeintlich populäre Forderung auf. Sie glauben, dass Ihnen die Massen hinterherlaufen werden, nur, weil Sie Probleme beschreiben oder beziehungsweise auch Probleme emotional aufheizen, anheizen, aber keine Lösung bieten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Doch!) Ihre Forderung – das wissen Sie doch ganz genau –, Ihre Forderung ist rechtlich überhaupt gar nicht umsetzbar. Das wissen Sie. Sie sind auch in internationalem Recht gefangen. Und – wenn Sie schon hier Ihren Oberbürgermeisterwahlkampf dauernd reinbringen –, meine Damen und Herren, ich weiß nicht, was Sie für eine Erwartungshaltung haben. Was, was will denn ein Herr Holm hier auf der kommunalen Ebene machen?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Erzählen Sie doch den Leuten nicht solch einen Blödsinn, dass es irgendetwas ändern würde! Der Mann würde wahrscheinlich die Probleme noch stärker ... (Petra Federau, AfD: Nein.) Natürlich, er würde sie verstärken, (Petra Federau, AfD: Nein, sondern Herr Badenschier.) er würde die Menschen gegeneinander aufhetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist das Problem, was Sie haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Wir alle wissen, dass es Lösungen braucht. Wir brauchen Lösungen, keine Problembeschreibungen! Wir haben Menschen, die in unserem Land Schutz suchen, ja, und das dürfen Sie doch nicht ständig in Abrede stellen. Sie sind angemessen unterzubringen. Punkt! Sie sind zu integrieren. Punkt! Dass es dort Schwierigkeiten gibt, ich glaube, da sind wir uns alle einig, da sind wir uns alle einig, und da passiert eine ganze Menge. Wir haben auf europäischer Ebene eine Verständigung, wir haben in der Bundesregierung eine Verständigung. Es werden viele Dinge, die sicherlich in den letzten Jahren und Jahrzehnten verschlafen wurden, wo man vielleicht auch immer wieder versucht hat, einige Probleme mit Geld zuzudecken, die sind jetzt da, die werden angesprochen, die werden angegangen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir werden uns dazu immer noch weiter unterhalten. Wir alle sind aufgefordert, die Kommunen zu unterstützen. Das ist aber nicht nur finanziell, das geht auch um die Integrationsbemühungen. Und das Problem jetzt dadurch lösen zu wollen, meine Damen und Herren von der AfD, dass derjenige der Landräte, welcher am schnellsten erklärt, die wirtschaftliche, infrastrukturelle oder soziale Kapazität sei überstrapaziert, ja, was soll denn das bringen?! A) Was soll das überhaupt sein? Wie will man das erklären, wie will man das messen?! Und wenn der dann keine Zuweisungen mehr bekommen würde, ist es doch Augenwischerei. Es ist ja mehrfach angedeutet worden. Was passiert denn dann, wenn das auf einmal alle feststellen?! (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Mehrfach habe ich Ihnen die Frage gestellt, was machen wir denn, wenn alle Landkreise Überbelastungen anmelden? Wie regeln wir denn diese Situation? Wie gehen Sie denn mit den Menschen um? Was passiert denn mit denen, die schon in Erstaufnahmeeinrichtungen sind? Dann zeigt das Land auf einmal eine Überlastung an, und dann geht es immer weiter. Dann alle Bundesländer?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, genau.) Ach ja, und dann?! Wie gehen Sie denn wirklich mit den Leuten um? Das ist doch die Frage! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und was machen Sie an den Grenzen? Genau diese Frage wurde gestellt. Wir haben jetzt einen Vorschlag auf europäischer Ebene, der sinnvollerweise auch weiterdiskutiert werden muss. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber das kommt doch nicht von unten nach oben, das kommt doch nicht aus der Kommune, dass die Kommune sagt, wie an den Außengrenzen der EU man sich zu verhalten hat. Da gibt es doch, da gibt es ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dass die FDP von oben nach unten regiert, von oben nach unten durchregiert, das wissen wir ja. Von oben nach unten.) Sie haben doch gehört, Verfassungstreue, ja, was sagen Sie denn zur Verfassungstreue?! Und außerdem, es sollte ja wohl auch angekommen sein, dass ... (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kennen Sie das Asylgesetz Paragraf 18?) Ja, natürlich! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zitieren Sie doch mal!) Ja, das muss ich mir gerade von Ihnen jetzt sicherlich nicht erklären lassen, meine Damen und Herren. Sie haben hier einen Vorschlag eingebracht, der untauglich ist. Sie missachten geltendes Recht. Punkt, Ende, aus! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sie wollen da ran, Sie wollen da ran, dass Schutzsuchende hier eben keinen Schutz mehr finden. Dann sagen Sie es auch ehrlich! (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dann sagen Sie es auch ehrlich, dass Sie es leid sind, humanitär zu helfen! Dann stellen Sie sich bitte auch hin und begründen das! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und diese Überforderungsdebatte, ich kann sie nicht mehr hören. Wenn wir Herausforderungen haben, müssen wir uns diesen Herausforderungen stellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir ticken da anders. Wir haben immer wieder ein 4-Säulen-Modell oder ein 4-Türen-Modell angesprochen, und daran müssen wir uns auch mal orientieren. Es gibt nun mal ein Recht auf Asyl, das können Sie hier nicht wegdiskutieren. Es gibt die Frage der internationalen Abkommen, nämlich für Kriegsflüchtlinge, können Sie nicht wegdiskutieren. Haben wir auch wenig Einfluss drauf, erst recht nicht die kommunale Ebene. Drittens, die qualifizierte Zuwanderung, das ist hier mehrfach angesprochen worden: Was haben wir denn hier für einen Stand mit Arbeits- und Fachkräften?! Da kommen wir doch nicht drum herum! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir können jetzt immer die Schuld zuweisen, aber wir brauchen diese Arbeitskräfte. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Wir brauchen diese Arbeitskräfte. Und das Nächste ist, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) das Nächste ist, die vierte Tür – und da haben wir viele Vorschläge gemacht –, es muss auch eine Tür nach draußen geben. Da sind wir auch dabei, dass Verfahren beschleunigt werden, dass natürlich Bleibeperspektiven auch rechtzeitig geprüft werden. Was wir aber nicht brauchen, ist, dass hier ständig irgendwelche Leute ihre Kraft daraus ziehen, dass sie Probleme auswälzen. Wir brauchen Leute, die ihre Kraft daraus ziehen, dass sie die Motivation haben, diese Probleme zu lösen, und das sind wir Freien Demokraten und das sind die anderen demokratischen Fraktionen. Sie haben sich hier mit diesem Antrag wieder beiseitegesetzt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ins Abseits gesetzt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider für eine Minute. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und 30 Sekunden, genau 31. Ich habe gestoppt.) Also ich diskutiere das nicht. Ich habe hier zwei verschiedene Stoppzeiten, und ich mache das für eine Minute. Und ich habe Ihnen das vorher gesagt, damit Sie darauf, damit Sie drauf eingestellt sind. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider wendet sich an das Präsidium.) Und wenn Sie hier das jetzt diskutieren, kriegen Sie gar keine Minute!

Diese Rede einzeln zitieren

Jens-Holger Schneider AfD

Ja, danke!

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Dann kriegen Sie nämlich gar nichts mehr. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, ich habe die Möglichkeit, wegen Verletzung der Ordnung des Hauses zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Also von daher würde ich sagen, wir bleiben jetzt bei einer Minute, und alles andere wird dann passieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens-Holger Schneider AfD

Liebe Landsleute! Sehr geehrte Damen und Herren! Wertes Präsidium! Mache ich das mal ganz schnell. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Was Sie uns hier vorhalten, entbehrt insofern jeglicher Grundlage, weil wir darauf direkt explizit hingewiesen wurden in den Debatten im Kreistag. Herr Domke war dabei, Frau Shepley war vielleicht auch dabei, als der Landrat gesagt hat, wenn ihr was ändern wollt, ändert das Flüchtlingsaufnahmegesetz – das haben wir versucht –, weil wir überfordert sind. Heutiger Artikel, „Handelsblatt“, „Medienspiegel“ Teil 2: „Kommunen wollen das Grundgesetz ändern“, unter anderem „Kommunenchef Landsberg“, ich zitiere, „erwartet von dem Treffen der Länderchefs ein ‚klares Signal, dass man die gravierenden Probleme vor Ort in den Kommunen und die damit verbundenen Kapazitätsgrenzen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht endlich erkennt und Lösungen entwickelt.‘“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben hier gehört, wir haben hier gehört in der Expertenanhörung, unter anderem von unseren Spitzenvertretern der kommunalen Selbstverwaltung, wie lange es dauert, eine Schule zu bauen. Zehn Jahre! Wir haben die Probleme jetzt. Wir haben die Ukrainer neben den Flüchtlingen. Die Flüchtlingszahlen haben sich um 77 Prozent erhöht. Wir schieben in ein System, das jetzt schon nicht mehr in der Lage ist, ...

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Letzter Satz, Herr Schneider!

Diese Rede einzeln zitieren

Jens-Holger Schneider AfD

Ja, danke schön! ... diese Probleme zu lösen. Verschließen Sie weiter die Augen, Sie werden sehen, wo das hinführt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz – auf Drucksache 8/1912. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind in der Abstimmung! Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1912 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1912 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1913. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1913 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Heute unser Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung! Eingebracht haben wir den, weil der Landesrechnungshof wiederholt festgestellt hat, dass hier immer noch gegen Regeln verstoßen wird, weil es immer noch Träger gibt, die falsche Abrechnungen einreichen, weil die Transparenzdatenbank die Daten, die sie hergeben sollte, nicht hergibt. Und wir haben ja einen Lösungsvorschlag gemacht, a) wie wir solchen Problemen künftig schneller auf die Schliche kommen können, und wollen deswegen, dass wir einen jährlichen Bericht haben. Das ist auch daran geknüpft, dass das Geschäftsjahr jährlich zum Abschluss gebracht werden muss, also überreichen sich die Daten auch wesentlich besser von den Trägern. Anders, als hier vorher verkündet wurde letztes Mal bei den Redebeiträgen, dass man so was nicht braucht, sehen wir das immer noch anders. Und wir möchten gerne, dass die Offenlegung der Geschäftsführergehälter zu erfolgen hat und dass die Transparenzdatenbank ihren Zweck auch vollumfänglich erfüllt, meine Damen und Herren. Hintergrund ist, von vielen Spitzenverbänden wurde das zwar eingereicht, aber eben nicht von allen. Man hat sich jetzt hier versteckt und hat gesagt, man darf quasi einer GmbH nicht vorschreiben, dass sie ihre Geschäftsführergehälter offenlegen muss. Das müssen sie auch gar nicht, wir wollen aber, dass es hier drinsteht in dem Gesetz. Und das heißt, wenn es ein Träger eben nicht macht und seine Geschäftsführergehälter nicht offenlegt, dann kriegt er eben auch keine Landesgelder, weil das beruht nämlich auch auf Freiwilligkeit, wenn das hier in dem Gesetz steht. Und das hat sich damit erledigt. Wenn man hier Transparenz erzwingen muss, dann eben so. Und deswegen sehen wir diesen Gesetzentwurf als notwendig an. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Noch ein paar Aspekte zur Transparenzdatenbank: Also wir haben aktuell 287 eingetragene Träger, Stand 21.03.23, und diese Zahl korrespondiert aber nicht mit den weit höheren geförderten Trägern im Jahr 2020 zum Beispiel. Da haben wir nämlich die 667 Träger, und die tauchen jetzt hier in der Datenbank eben nicht auf. In dem im Aufbau befindlichen Zuwendungsverzeichnis seitens des Landes wurden Förderbeiträge eingestellt, eben genau zu diesen geförderten Trägern, die in der Transparenzdatenbank wiederum nicht auftauchen. Und da stellt sich die Frage, wenn 280 Mitwirkende dort ihre Daten abgeliefert haben, die anderen aber eben nicht, ob diese Transparenzregeln für die ebenfalls gelten und ob hier Gelder zurückgefordert werden müssen aus den Jahren 2021 und 2022, weil wir haben ja auch in dem Gesetz die Aufgabenübertragung seitens des Landes an die Kommunen drinstehen. Also wir hatten ja mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bemängelt, dass es keine Steuerung seitens der Landesregierung gibt. Und die Landesregierung hat danach gesagt, wir wollen auch nicht steuern, und deswegen schreiben wir das auch in das Gesetz, dass das in Zukunft die kommunale Ebene machen muss, und schieben alle Aufgaben eben auch da hin, schieben dann das Geld auch da hin. Und dann ist immer noch die große Frage, die auch noch keiner beantwortet hat: Was ist mit den ganzen Trägern, die auf kommunaler Ebene dann eben mit weitergereichtem Landesgeld finanziert werden? Wer kontrolliert diese Transparenzpflichten? Warum wird es nicht kontrolliert? Ich habe eine Kleine Anfrage dazu gestellt, da werden Sie auch nicht schlau draus. Also hier muss eindeutig nachgeschraubt werden. Und dann zu den Complianceregeln, die gibt es ja in der Transparenzdatenbank – gut, durchaus gute Eintragungen. Da will ich mal einen AWO-Kreisverband, Ludwigslust e. V., positiv hervorheben, einer von wenigen AWO-Kreisverbänden, und der hat zum Beispiel tolle Angaben gemacht zur Vergütung, völlig transparent. Und dann gibt es aber auch wieder die negativen Gegenbeispiele. Da haben wir einmal keine Transparenz in wichtigen Rubriken, wie zum Beispiel die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. Die kriegen zwar Geld, aber sie tauchen da eben dann gar nicht auf, weil sie gar keine Angaben gemacht haben. Und wenn wir dann noch mal gucken im Zuwendungsverzeichnis, wer ebenfalls nicht drinsteht, dann in der Transparenzdatenbank, das ist einmal FABRO, Förderverein des Migrantenrats der Hansestadt Rostock e. V., MIGRANET-M-V, Netzwerk der Migrantinnenselbstorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern, Landesgelder 58.000 Euro Förderung – da sind wir drüber, über diese 50.000 –, taucht nicht in der Transparenzdatenbank auf. Dann haben wir den Verein zur Förderung der Prävention in M-V e. V., 84.000 Euro Landesgelder – taucht nicht auf. BUNDjugend kriegt ebenfalls noch Geld, 43.000 – findet sich nichts in dieser Transparenzdatenbank, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Vorpommern e. V., 68.000 Euro – keine Eintragung in der Transparenzdatenbank, Arbeiterwohlfahrt, Stadtverband Neubrandenburg, 40.700 Euro – keine Eintragung in der Transparenzdatenbank. Es lässt sich auch so weiter fortführen, meine Damen und Herren. Wie gesagt, uns sind eben die Worte des Landesrechnungshofs nicht egal, sondern er hat hier seine Aufgabe bestens ausgeführt und auch noch mal kundgetan, dass hier ungefähr 600.000 Euro Landesgeld zu Unrecht ausgezahlt wurden. Und wir möchten, dass da ein Riegel vorgeschoben wird, und möchten gern, dass Frau Drese bei ihrer Aussage bleibt, wer keine Daten liefert, der kriegt eben kein Geld, damit wir uns die Wohlfahrtsebene dann eben dahin gehend erziehen, dass sie vernünftige Daten abliefern und dann eben nicht das Ehrenamt der vielen fleißigen Menschen weiter beschädigen. Das haben wir nämlich nicht vor, weil ich schon ahne, dass es uns wieder vorgeworfen wird. Ein ausdrückliches Lob geht natürlich genau an diesen Bereich, die Leute, die sich ehrenamtlich betätigen, die für unsere Menschen vor Ort da sind. Und wir wissen alle aus dem Untersuchungs…, (Thomas Krüger, SPD: Es sind nicht Ihre Menschen!) aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass es dort die Chefetagen eben waren und dass es in der Führungsebene gravierende Probleme gab und, ich würde behaupten, bei einigen auch noch gibt. Und das sind die Leute, die dem Ehrenamt einen Bärendienst erweisen, nicht wir mit unserer noch besseren Transparenzforderung, die wir hier in dem Gesetzentwurf drinstehen haben. Und ich werbe hier noch mal. Also Sie hatten ja die Möglichkeit – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, es gibt ja Gesetzgebungsprozesse, man reicht sie ein, und dann macht man ja eigentlich, werden die überwiesen, macht man Anhörungen dazu und guckt, ist das Problem real angefasst damit oder so, das findet ja hier schon gar nicht mehr statt, sie werden nicht überwiesen, die Anträge –, hier hätte man die Möglichkeit gehabt, den Bund der Steuerzahler noch mal dazuzuziehen und auch noch mal den Landesrechnungshof, vielleicht auch den einen oder anderen Träger oder die LIGA, und hätte gucken können, ist das hier berechtigt oder nicht oder hätte noch Änderungsbedarf machen können, vielleicht gibt es ja noch ein paar Punkte, die haben wir völlig außer Acht gelassen. Und dann kommt das Gesetz in die Zweite Lesung und dann erwartet man auch von allen Beteiligten, die sich an demokratischen Prozessen hier beteiligen wollen, die demokratischen Fraktionen hier im Hause, dass sie das dann auch tun mit Änderungsanträgen. Das passiert nicht. Man lehnt von der Opposition generell die Anträge ab, die werden nicht in die Ausschüsse überwiesen. Das heißt also, die Regierenden sagen, das ist uns egal, wir wollen hier nicht über Probleme reden und wir wollen hier auch keine konstruktiven Lösungsvorschläge mit Demokraten in diesem Haus verhandeln, wir machen unser Ding, Opposition, arbeitet mal bitte fleißig weiter für den Papierkorb. Das ist ein ganz schlechtes Signal auch für die Bürger da draußen, aber das haben sie mittlerweile durchschaut. Aber Sie haben ja noch mal die Möglichkeit, hier heute unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

Diese Rede einzeln zitieren

Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in Paragraf 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes festgehalten, stellt die Freie Wohlfahrtspflege eine tragende Säule unseres Sozialstaates dar und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für ein gemeinwohlorientiertes Zusammenleben. Das ehrenamtliche und wohltätige Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kommt in ihrer 2018 veröffentlichten Gesamtstatistik zu der Feststellung, dass die Freie Wohlfahrtspflege bundesweit beinahe zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus wird geschätzt, dass sich circa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig und ehrenamtlich in der Freien Wohlfahrtspflege, ihren Hilfswerken und Initiativen sowie in den ihnen angeschlossenen Selbsthilfegruppen sozial engagieren. Dafür unseren größten Respekt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier bei uns, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird zum Beispiel circa die Hälfte der vollstationären Pflegeplätze von der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus spielen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Jugendhilfe eine wichtige, stützende Rolle in vielen Lebensbereichen und erhalten dafür finanzielle Mittel des Landes. Eines ist dabei ganz klar: Wo staatliche Mittel fließen, dort muss auch die verantwortungsvolle Verwendung dieses Geldes nachgewiesen werden. In der öffentlichen Transparenzdatenbank des Landes kann daher jeder die Tätigkeitsberichte und Mittelverwendungen von Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Trägern der sozialen Arbeit einsehen. Lediglich Berlin verfügt neben Mecklenburg-Vorpommern über ein solches Transparenzportal, und nur Niedersachsen hat die Wohlfahrtspflege in vergleichbarer Weise auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind also deutschlandweit Vorreiter in dieser Sache. Gesetzlich geregelt wird dieses Verfahren seit 2020 in Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz für Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. Festgehalten ist darin, wie die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die finanzielle Unterstützung durch das Land jeweils einzusetzen und die regelkonforme Verwendung nachzuweisen haben. Mittel erhält nur, wer Angaben zu Einnahmen und Ausgaben macht. Über den Einsatz der gewährten Finanzhilfen haben die Spitzenverbände in einem zweijährigen Abstand dem Sozialministerium zu berichten. Die erstmalige Berichterstattung erfolgte bis zum 30. September 2021. Das Sozialministerium hat die Berichte geprüft und dem Land das Ergebnis der Prüfung im Juni 2022 im Rahmen einer Unterrichtung mitgeteilt. Dabei wurde festgestellt, dass an der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel bestehen und Rückforderungen nicht erforderlich sind, hinsichtlich der zukünftigen Berichterstattung jedoch Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Landesregierung hat sich daraufhin selbst das Ziel gesteckt, für die nächste Berichterstattung die Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern und dazu die notwendigen inhaltlichen Anforderungen an die Berichte zu definieren. Auch der Sozialausschuss hat festgestellt, dass die vorgelegten Berichte sehr unterschiedlich gegliedert und unterschiedlich umfangreich sind, sodass die Vergleichbarkeit verbessert werden muss. Die Landesregierung wurde daher in Ihrem Vorhaben bestärkt, die notwendigen inhaltlichen und formalen Anforderungen für die nächste Berichterstattung so zu definieren, dass die Vergleichbarkeit der Berichte zukünftig gewährleistet ist. Diese Beschlussempfehlung wurde im Übrigen im Sozialausschuss ohne Anmerkungen oder Gegenstimmen angenommen. Von all diesen bereits unternommenen Schritten, die grundsätzlich funktionierende Transparenzberichterstattung zu verbessern, findet sich in der Problembeschreibung des vorliegenden Gesetzentwurfs leider nichts. Lediglich die Feststellung des Sozialausschusses wird wiederholt, dass die Berichte der einzelnen Spitzenverbände unterschiedlich erstellt worden seien und eine Vergleichbarkeit dadurch erschwert werde. Wir haben es also mit einem qualitativen Problem mit Blick auf die Berichte zu tun. Daher möchten wir, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig nach einem genauer festgelegten Schema berichten. Eine häufigere Berichterstattung ändert jedoch nichts an der Qualität der Berichte. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, für die nächste Berichterstattung zum 30. September 2023 die erforderlichen Vorgaben zu machen und die Kriterien für die künftige Transparenzberichterstattung zu konkretisieren und festzulegen. Diese Weiterentwicklung geht deutlich über den heute vorgelegten Entwurf hinaus und sorgt für tatsächliche Verbesserung. Wir lehnen den Entwurf daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

Diese Rede einzeln zitieren

Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die AfD-Fraktion zwei vermeintliche Zielstellungen, Sie haben es gehört: Dazu gehört in Punkt 1 die Verkürzung der Berichtspflicht der Wohlfahrtsverbände von zwei Jahren auf ein Jahr. In ihrem Gesetz liest sich das bei der AfD. Diese Argumentation scheint mir etwas zu kurz gegriffen, denn es ist ja nicht die Frage einer bloßen Verkürzung, es geht um Qualität und Quantität, es geht darum, Transparenz zu schaffen. Und ich will darauf hinweisen, dass wir im Sozialausschuss uns darauf geeinigt haben, dass einerseits eine Matrix erstellt wird, die dann auch die Berichterstattung aller derjenigen, die Förderung bekommen haben, dann auf einem Level erscheinen lässt. Also wir geben vor oder das Ministerium gibt vor, welche Inhalte die Berichte auszugestalten haben und welche Inhalte auch für die Prüfung wichtig sind. Ich denke, das ist entscheidend, und daher hätte ich mir jetzt heute gewünscht, dass in dem Gesetzentwurf auch die AfD da Vorschläge zu macht, aber Fehlanzeige. Meine Damen und Herren, wir haben natürlich auch darüber zu diskutieren, müssen die Geschäftsführergehälter der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt ausgewiesen werden, wie ist die Mittelverwendung et cetera. Alles das können Sie heute schon auch in den Berichten nachlesen, jedenfalls habe ich mir die Mühe gemacht, das eine oder andere stichprobenartig zu prüfen. Und wichtig wird sein, dass das Sozialministerium die Hinweise des Landesrechnungshofes ernst nimmt, diese Matrix erstellt und dann dafür sorgt, dass der nächste Bericht, der dann jeweils nach zwei Jahren abzugeben ist, dann auch einer ordentlichen Prüfung, einer richtigen Mittelverwendungsnachweisdarstellung auch entspricht. Von daher ist es eben wichtig, dass einerseits die prüfende Stelle, das Sozialministerium, aber auch der Rechnungshof dann jederzeit die Dinge auch nachvollziehen können. Es geht ja hier um Steuergelder, die ausgereicht werden, und da hat auch der Staat das Recht und die Pflicht, die Kontrolle der Wohlfahrtsverbände sicherzustellen. Dazu gehören auch gemeinnützige Verbände et cetera, aber Ihnen ging es ja in besonderer Weise auch um die hohen Gehälter, vermeintlich hohen Gehälter der Geschäftsführer bei den Spitzenverbänden. Meine Damen und Herren, da Ihr Gesetzentwurf relativ mangelhaft ist, werden wir dem Antrag nicht zustimmen können und verweisen darauf, dass wir am Ende eine Befassung im Sozialausschuss hatten und uns darüber verständigt haben, wie diese Matrix im Grunde aussehen soll. Das Ministerium wird die noch im Detail dann entwickeln und dann an die jeweiligen Zuwendungsempfänger dann auch zur Berichterstattung herausschicken, um ein einheitliches Verfahren sicherzustellen. Von daher brauchen wir jetzt diesen Gesetzentwurf von der AfD nicht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch! Doch! Doch!) Nein, brauchen wir nicht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sicher!) Sie müssen ihn auch dann mal (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sicher!) richtig quantifizieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ja, ich meine, Sie können ja dabei bleiben. Ich will Ihnen ja gar nicht Ihren Gesetzentwurf wegnehmen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber wir können leider heute dem nicht zustimmen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ansonsten stehe ich Ihnen für Gespräche am Rande draußen gerne zur Verfügung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Komm ich drauf zurück.) Also, ne?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie da noch was zu sagen haben, bitte! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Nicht, dass es Ärger gibt, Herr Glawe. Nicht, dass es Ärger gibt bei Ihnen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Pulz-Debler. (Unruhe bei Enrico Schult, AfD, und Harry Glawe, CDU) Ich würde doch dann auf den Vorschlag zurückkommen wollen, dass das dann draußen passiert, ja?! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffi Pulz-Debler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede aus der Sitzung vom 22. März nicht wiederholen, sondern nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Koalitionsfraktionen bereits gehandelt und die Landesregierung aufgefordert haben, die Vergleichbarkeit und damit die Qualität der Berichterstattung zu verbessern. Zum anderen möchte ich namens meiner Fraktion unser Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege in unserem Land und den vielen dort engagiert tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erneuern. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir die Wohlfahrt nicht verunglimpfen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In Zweiter Lesung debattieren wir heute einen Gesetzentwurf, zu dem eigentlich – die Kollegin hat es mir gerade vorweggenommen – bereits alles gesagt wurde. Er hat in allererster Linie ein Ziel, nämlich die Arbeit der Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-Vorpommern auf einen mittlerweile abgeschlossenen Skandal aus dem Jahr 2016 zu reduzieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Rede war vorgeschrieben, wollte sie nicht mehr ändern.) Seien es die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, sie alle organisieren und leisten Arbeit, die in unserer Gesellschaft unentbehrlich ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber die Rede beim ersten Mal, die Sie gerade vorlesen.) Sei es in der Altenpflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) der Kinder- und Jugendarbeit oder der Hilfe für Suchtgefährdete, ohne die Wohlfahrtsverbände, all die Haupt- und Ehrenämtler wäre unsere Gemeinschaft, unser Sozialwesen nicht das, was es heute ist. Die Forderung ... (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, gerne applaudieren, ja! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klatscht doch mal! – Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Forderung der AfD, zum einen die Geschäftsführer/- innengehälter darzulegen und zum anderen die Berichterstattung von zwei Jahren auf eine jährliche Berichtspflicht zu verkürzen, lehnen wir ab, denn im ersten Bericht der Landesregierung zum Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz wurde durchaus deutlich, dass es bezüglich der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel gibt und Rückforderungen nicht erforderlich sind. Kritik gab es hier – das ist heute schon erwähnt worden – vor allem bezüglich der uneinheitlichen Berichterstattung, was die Vergleichbarkeit der Berichte erschwerte. Es war jedoch erst Ende vergangenen Jahres, dass der Landtag die Landesregierung beauftragte, sich hier um die notwendigen inhaltlichen Kriterien zu bemühen und Vergleichbarkeit herbeizuführen für den nächsten Berichtszeitraum. Hier stehen wir auch dazu, denn es ist zentral zu prüfen, inwieweit rechtliche Regelungen anzupassen sind, um einer zweck- und rechtswidrigen Mittelverwendung vorzubeugen. Im Herbst dieses Jahres – die Kollegin Klingohr hat es ausgeführt – sollen dann konkrete und einheitliche Anforderungen an die Berichte formuliert sein und wir können uns dann ja gerne vorab im Ausschuss darüber austauschen, inwiefern die Landesregierung hier vorangeschritten ist. Ihren Gesetzentwurf sieht die bündnisgrüne Fraktion aber eher als einen Vorwand – erneut –, wie auch in Ihrer Rede geschehen, die Wohlfahrtsverbände unseres Landes in den Dreck zu ziehen. Da machen wir nicht mit, wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

Diese Rede einzeln zitieren

Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir hatten bereits im März zu diesem Thema eine umfangreiche Debatte und unsere Meinung hat sich dort nicht geändert. Meine Vorredner waren zudem sehr fleißig, da könnte ich gleich eine ganze Seite weglassen, aber ich will mich auch im Hinblick auf die Zahl der noch anstehenden Tagesordnungspunkte außerordentlich kurzfassen. Es ist kein Geheimnis, dass wir mit den Berichten im letzten Jahr nicht zufrieden waren, aber das war, glaube ich, nicht ein Problem der Quantität – das ist auch in den vorhergehenden Beiträgen so schon herausgekommen –, die Qualität der Berichte war schlicht und einfach ungenügend. Die Berichte müssen zukünftig geeignet sein, um eventuelle Verstöße bei der Mittelverwendung zu erkennen. Maßnahmen und Forderungen sind, denke ich, bereits getroffen. Wir haben im Sozialausschuss da auch drüber gesprochen und, wie gesagt, dort Regeln verlangt. Die wird es dann ja auch geben. Ich möchte auch noch sagen, es geht hier überhaupt nicht um einen Generalverdacht gegenüber den Wohlfahrtsverbänden. Sie leisten eine wirklich wichtige Arbeit und sind nun mal ein Teil unseres sozialen Kitts der Gesellschaft. Das muss hier einfach noch mal gesagt werden. Ich bin davon überzeugt, dass das verloren gegangene Vertrauen zurückerlangt werden kann. Für uns gilt schlicht und einfach, Qualität vor Quantität, und wir bleiben bei unserer Ablehnung. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1913. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1913 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1913 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 8/2288 ein Antrag zum Thema „Keine Lager an den EU-Außengrenzen – Für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik in Europa“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Frau Shepley! Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir sehen die Dringlichkeit in diesem Antrag in zweierlei Punkten: Der erste Punkt ist, dass die Einigung der europäischen Innenminister/-innen am 8. Juni stattgefunden hat. Die Antragsfrist für diesen Antrag, die noch reguläre, wäre am 31. Mai gewesen. Des Weiteren versucht der Antrag, einen Weg für die nun anstehenden Verhandlungen aufzuzeigen und einen Auftrag dafür mitzugeben, und dabei gilt es natürlich, keine Zeit zu verlieren. Die Auswirkungen für das, was gerade diskutiert wird, werden uns alle in ganz Europa betreffen. Insofern sehen wir auch die Schwere und die Größe des Themas damit begründet. Und als letzten Punkt möchte ich anführen, dass wir hier von Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen Europas reden und dass wir denken, dass ein Antrag dieser Art keine Aufschiebung zeitlicher Art deswegen bekommen sollte. Und deswegen bitten wir um Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit. Lassen Sie uns das heute, in dieser Plenarwoche debattieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, ich melde mich die ganze Zeit schon.) Ja, wer hat sich jetzt zuerst gemeldet? (Enrico Schult, AfD: Ja, Herr Fernandes natürlich.) Dann bitte schön, Herr de Jesus Fernandes! (Zuruf aus dem Plenum: Er lehnt jetzt für euch auch ab.) Thomas de Jesus Fernandes , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Wir alle wissen um den Asylkompromiss, den die Europäische Union auf den Weg bringen möchte. Und wir wissen oder wir haben zumindest hier gehört, dass die GRÜNE hier im Land anscheinend Probleme mit der Regierungspartei im Bund hat, mit ihrer eigenen Regierungspartei. Und wir lehnen die Dringlichkeit auch aus dem Grunde ab, weil Sie eben selbst auch Teil der Bundesregierung sind, also mit Teil Ihres eigenen beschriebenen Problems, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) und empfehlen Ihnen dann, wenn Sie da Handlungsbedarf sehen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) machen Sie eine Selbsthilfegruppe auf und reden Sie mit Ihrem Bundesverband! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Das war aber zur Enthaltung, nicht zum Thema Dringlichkeit.)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, eben ist die Frage aufgerufen worden, ob es eine weitere Gegenrede geben kann. Da ist unsere Geschäftsordnung nicht ganz eindeutig. Da wir aber jetzt eine Gegenrede der Opposition zu einem Oppositionsantrag hatten, würde ich das Wort auch der Regierungskoalition als Gegenrede zubilligen wollen. Von daher bitte schön, Herr da Cunha! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Der Dringlichkeitsantrag ist uns heute zugegangen. Wir haben – und das hat die Antragstellerin eben schon gesagt – letzte Woche die Einigung der europäischen Innenministerinnen und Innenminister vernommen, das Ganze findet jetzt in einem Rechtsetzungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat statt. Da sind wir jetzt keine Verhandlungspartner an der Stelle. Der Landtag hat in der Vergangenheit immer gezeigt, dass wir für unser Land dort auch Wege aufgetan haben, was das gesamte, was die gesamte Situation für uns bedeutet. Das werden wir weiterhin begleiten, wir sehen aber nicht die Dringlichkeit hier in diesem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. (Torsten Renz, CDU: Sprechen die LINKEN gar nicht mehr?) Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich dann um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt worden. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1979, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines, ... (allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es wäre nett, wenn hier ein bisschen mehr Ruhe eintritt. (Torsten Renz, CDU: Das sehe ich genauso.) Und ich sehe jetzt gleich einen Ordnungsruf! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) … Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben, Drucksache 8/2218. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1979 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben (Erste Lesung) – Drucksache 8/2218 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1979 in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2218 hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel. (Minister Christian Pegel: Nicht erst die GRÜNEN?) Das ist eine Aussprache. Wir bringen jetzt ein.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörende! Was wir Ihnen vorlegen, basiert und ist auch schon erörtert worden vor knapp drei Monaten im Kontext des heute ebenfalls mitberatenden Gesetzentwurfes von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Anlass für diesen Gesetzentwurf ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor einigen Monaten, die auf die polizeilichen Eingriffsbefugnisse des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die weitgehend 2020 eingeführt worden sind, 2020/2021 in Kraft getreten sind, rekurriert. Dabei geht es um die Normen über die besonderen Mittel bei der Datenerhebung, die Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, die Telekommunikationsüberwachung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle und zur Rasterfahndung, die der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen wurden. Das Gericht hat entschieden, dass diese Regelungen in Teilen verfassungswidrig sind, soweit, und das ist der Regelfall bei der Kritik, die dort beschriebenen Eingriffsschwellen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausreichend konkret oder nicht ausreichend „hoch“ – in Anführungszeichen – qualifiziert beschrieben sind. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die angegriffenen Normen der Abwehr gewichtiger Gefahren dienen müssen, damit sie entsprechend diesen Zielen, die Sie, oder den Zwecken, denen Sie entsprechen wollen, entsprechen können, aber umgekehrt hat das Gericht uns für den Großteil der Normen eben auch ausdrücklich bestätigt, dass diese legitime und bedeutende Zwecke verfolgen und zur Erreichung dieser Zwecke auch durchgehend geeignet und erforderlich sind, eben nur die Tatbestandsmerkmale konkretisiert, die Qualifikationen, die Herangehensweisen, die Herausforderungen, um diese entsprechenden Eingriffsbefugnisse anwenden zu können, geschärft, nachgeschärft werden müssen. Da das Gericht für einen größeren Teil der Bestimmungen „lediglich“ die Verfassungswidrigkeit – „lediglich“ in Anführungszeichen – festgestellt hat, aber nicht die Nichtigkeit, zu gut Deutsch, diese Regelungen gelten weiter, aber bis zu einem gesetzten Enddatum, nämlich dem 31.12. dieses Jahres, und zusätzlich eben auch nur unter zusätzlichen Einschränkungen, die das Bundesverfassungsgericht für diese Übergangszeit für die Anwendung dieser Normen definiert hat, haben wir an der Stelle Zeitdruck. Und deshalb nimmt der vorliegende Gesetzentwurf auch lediglich genau diese vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffenen Punkte auf und formuliert dafür anhand der vom Gericht sehr detailliert, sehr deutlich gegebenen Hinweise entsprechend die Änderungsnormen. Wir wissen, dass es durchaus breitere Diskussionen gibt. Wir wissen natürlich auch, dass das Gesetz selbst zum 31.12. des kommenden Jahres für die 2020 eingesetzten Normen eine eigenständige Evaluierungspflicht im Gesetz vorsieht. Das werden wir entsprechend in das kommende Jahr hinein vornehmen. Es wird sich dann ein weiterer, sicherlich umfassender Anpassungsbedarf im Gesetz ergeben, der einer solchen weiteren Novelle im kommenden und übernächsten Jahr vorbehalten bleibt. Wir haben aber wegen der klaren Frist, dass die angegriffenen Normen, soweit sie verfassungswidrig sind, nur bis Ende dieses Jahres übergangsweise angewendet werden dürfen, einen Zeitdruck, der dazu führt, dass wir mit einem vorgezogenen kleinen Gesetz wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung bereits jetzt einmal im Vorgriff tätig werden müssen beziehungsweise Sie bitten müssen, entsprechend tätig zu werden. Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes sind allerdings zwei weitere Punkte, und zwar zwei Punkte, die den Landesdatenschutzbeauftragten seit Längerem umtreiben, die Sie beide in Paragraf 25 und Paragraf 48b finden. Paragraf 48b regelt ein bisschen salopp die Frage, ob der Landesdatenschutzbeauftragte der Polizei gegenüber lediglich ermahnen darf, dass gewisse getroffene Regelungen nicht datenschutzkonform seien, oder ob er tatsächlich anweisen darf, dass eine gewisse Aktivität zu unterlassen ist. Diese Bestimmungen sind in den deutschen Polizeigesetzen und auch in den bundesgesetzlichen Regelungen eher ähnlich weitgehend, nicht alle, aber weitgehend ähnlich denen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das führt aber dazu, dass wir zurzeit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission führen, bei dem momentan auch die Profis uns nicht sagen können, wo die Reise hingeht. Wir laufen da also ein erhebliches rechtliches Risiko und würden dieses mit diesem Gesetzentwurf ebenfalls lösen wollen, denn an Vertragsverletzungsverfahren hängen, wenn man vom EuGH entsprechend verurteilt wird, in der Regel ganz erhebliche Strafzahlungen. Und darüber hinaus würden wir in Paragraf 25 Absatz 6 für eine bessere Abgrenzungsverständlichkeit zwischen den strafprozessualen und den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen eine Nachschärfung vornehmen, die ebenfalls der Datenschutzbeauftragte seit Längerem anregt. Ansonsten gilt, wir setzen das Bundesverfassungsgericht lediglich eins zu eins mit diesem Gesetzentwurf, mit dem Entwurf, den wir Ihnen vorschlagen, um. Wir hoffen, dass Sie dem folgen können. Ich will darauf hinweisen, dass von den angehörten Verbänden keine Bedenken erhoben worden sind, teilweise ganz ausdrücklich Unterstützung signalisiert wurde und dass wir vor allen Dingen die, wenn Sie in die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes hineinschauen, immer wieder angemahnten, deutlich stärker zu konkretisierenden Gefahrensituationen, die konkrete, konkretisierte Gefahr darzulegen und in die Tatbestände aufzunehmen haben, dass wir darüber hinaus die Eingriffsschwellen, an unterschiedlichen Stellen auch die dringende Gefahr zu konkretisieren hatten. Das haben wir vorgenommen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Sofern es hier Detailfragen gibt, freue ich mich auch darüber, glaube aber, dass die zumindest im Innenausschuss und gegebenenfalls auch im Rechtsausschuss sinnvoller und im Zweifel auch detaillierter von uns erörtert werden können. Ich freue mich im Zweifel aber trotzdem auf Ihre Fragen. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

Diese Rede einzeln zitieren

Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Weil sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an heimliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei nicht genügen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2022 mehrere Vorschriften des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Meine Fraktion wollte möglichst schnell Rechtsklarheit schaffen und hat daher schon vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Änderung des SOG in den Landtag eingebracht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nun hat die Landesregierung nachgezogen und ihren Entwurf vorgelegt – Zeit, beide Gesetzentwürfe nebeneinanderzulegen und mal miteinander zu vergleichen. Nach der aktuellen Fassung des Paragrafen 26a SOG müssen die Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich abgebrochen werden, wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung der betroffenen Personen berührt ist. Das gilt nicht, wenn mit dem Abbruch der Maßnahme eine Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamt/-innen oder Vertrauenspersonen oder ihrer weiteren Verwendung verbunden wäre. Diese Ausnahmeregelungen gingen dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Fortgesetzt werden dürfe eine dem Kernbereich privater Lebensgestaltung berührende Überwachungsmaßnahme nur dann, wenn dies zum Schutz von verdeckt ermittelnden oder einer Vertrauensperson gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sei. Die von der Landesregierung vorgelegte Neufassung der Vorschrift greift diese Maßgabe auf. Werden jedoch Daten aufgezeichnet, stellt der Entwurf der Landesregierung den Abbruch der Aufzeichnung unter den Vorbehalt des technisch Möglichen. Das aber kann meine Fraktion nicht befürworten. Die Technik sollte dem Recht folgen und nicht das Recht der Technik. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als besonderes Mittel der Datenerhebungen ist in Paragraf 33 SOG unter anderem der Einsatz von Vertrauenspersonen und von verdeckt Ermittelnden geregelt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Diese Maßnahmen dürfen, so das Bundesverfassungsgericht, nur dann eingesetzt werden, wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut von besonderem Gewicht bestehe. Die von der Landesregierung vorgelegte Neufassung der Vorschrift nimmt diese Maßgabe auf. Allerdings hält die Landesregierung darüber hinaus am Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung auch gegen Personen fest, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine terroristische Straftat begehen oder an dieser teilnehmen werden. Die entsprechende Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Landesregierung versucht sich in ihrem Entwurf an einer Neufassung. Meine Fraktion lehnt jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs für besondere Mittel der Datenerhebung auf sogenannte Vorfeldtaten ab und bleibt bei der beantragten Streichung. In Paragraf 33b SOG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei technische Mittel zur Wohnraumüberwachung einsetzen darf. Erlaubt ist die Wohnraumüberwachung laut Bundesverfassungsgericht nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Weil Paragraf 33b Absatz 1 Satz 2 SOG die Gefahr der Begehung einer sogenannten Vorfeldtat genügen lässt, hatte das Bundesverfassungsgericht diese Norm für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Landesregierung will jedoch auch hier weiterhin technische Mittel zur Wohnraumüberwachung auch in den Fällen sogenannter Vorfeldstraftaten einsetzen können und legt eine entsprechend korrigierte Fassung der Befugnisnorm vor. Weil meine Fraktion den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung in den Fällen sogenannter Vorfeldstraftaten ablehnt, bleiben wir auch hier bei der beantragten Streichung der entsprechenden Vorschrift, hier des Paragrafen 33b Absatz 1 Satz 2 SOG. Paragraf 33c regelt die sogenannte Onlinedurchsuchung. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass eine Befugnis zur Onlinedurchsuchung nichts im SOG zu suchen hat. Bei dem darin liegenden verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme werden bestehende IT-Sicherheitslücken ausgenutzt. Damit solche Eingriffe auch in Zukunft vorgenommen werden können, müssen diese Sicherheitslücken geheim bleiben, weil sie ansonsten beseitigt würden. Das aber kollidiert mit dem staatlichen Auftrag, die Integrität informationstechnischer Systeme zu schützen. Wir sind daher nicht für eine Korrektur der vom Bundesverfassungsgericht monierten Vorschrift, so, wie dies die Landesregierung in ihrem Entwurf versucht, sondern für eine Streichung. Und das Gleiche gilt aus unserer Sicht auch für die Befugnis zur Quellentelekommunikationsüberwachung. In Paragraf 33d SOG ist der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 33d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt, soweit er durch den Verweis auf Paragraf 67a Absatz 1 SOG die konkretisierte Gefahr der Begehung einer Vorfeldtat für den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation genügen lässt, da eben darin keine verfassungsrechtlich ausreichende Eingriffsschwelle zu sehen sei. Die Landesregierung will jedoch auch weiterhin technische Mittel zur Überwachung der Telekommunikation in den Fällen der sogenannten Vorfeldstraftaten einsetzen können und legt auch hier eine Neufassung vor. Weil wir aber den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation in den Fällen sogenannter Vorfeldtaten ablehnen, bleiben wir auch hier bei der beantragten Streichung. Paragraf 35 SOG regelt die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung. Eine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung ist, so das Bundesverfassungsgericht, nur zulässig, wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut von mindestens erheblichem Gewicht besteht. Das wird durch die von der Landesregierung vorgelegte Neufassung des Paragrafen 35 Absatz 1 Satz 1 SOG nicht hinreichend berücksichtigt. Außerdem hält die Landesregierung an der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung auch in den Fällen sogenannter Vorfeldstraftaten fest. Und weil wir auch in diesen Fällen, also genau dieselbe Konstellation wie vorher, die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung ablehnen, bleiben wir bei der von uns beantragten Streichung des Paragrafen 35 Absatz 1 Satz 2 SOG. Paragraf 44 SOG ermächtigt die Polizei zur Rasterfahndung. Die für die Rasterfahndung zur Verhinderung einer Begehung terroristischer Straftaten normierter Eingriffsfälle genügt nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 daher für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Vorschrift ist nach dem Antrag meiner Fraktion aus dem SOG zu streichen. Wenn ich das richtig sehe, sieht der Regierungsentwurf diesen Fall ebenfalls nicht mehr vor, was wir in dem Fall natürlich begrüßen würden. Fazit nach alledem: Die Landesregierung setzt mit ihrem mutlosen Entwurf nur die Dinge um, zu denen sie sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sieht. Doch nicht nur das, sie bastelt auch an Vorschriften herum, die vom Bundesverfassungsgericht bereits für nichtig erklärt worden sind. Effektiver Grundrechtsschutz sieht anders aus. Nur durch konkrete Vorgaben des Gesetzgebers für die Polizeibeamt/-innen wird sichergestellt, dass die ergriffenen Überwachungsmaßnahmen auch dem Gesetz entsprechen. Meine Fraktion wird natürlich dennoch der Überweisung des Regierungsentwurfs in den Innenausschuss zustimmen. Für den Gesetzentwurf meiner Fraktion beantrage ich erneut eine Überweisung ebenfalls in den Innenausschuss. Dann können beide Entwürfe dort gemeinsam beraten werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Bernd Lange.

Diese Rede einzeln zitieren

Bernd Lange SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute befassen wir uns zum wiederholten Male mit dem SOG. Um es kurz zu machen, wir werden der Streichorgie in Drucksache 8/1979 nicht zustimmen. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!) Das Bundesverfassungsgericht hat das SOG nicht als verfassungswidrig erklärt, sondern nur einzelne Eingriffsnormen gerügt. Dem könnte mit dem Entwurf der Landesregierung abgeholfen werden. Es ist wichtig, dass unsere Sicherheitsorgane brauchbare Werkzeuge in den Händen halten. Die damalige Koalition hatte vor dem Hintergrund der Sicherheitslage diese Normen als notwendig angesehen und eingefügt. Dass das Bundesverfassungsgericht einzelne Normen gerügt hat, zeigt, dass unser Land ein funktionierender Rechtsstaat ist und – ohne dass es einer medialen Skandalisierung bedarf – Korrekturen vorgenommen werden, um Rechtssicherheit herzustellen, gerade in solchen hochsensiblen Bereichen. Ich werbe darum, den Gesetzesentwurf der Landesregierung in den Ausschuss zu verweisen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

Diese Rede einzeln zitieren

Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Innenminister hat schon vieles zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung gesagt. Herr Lange, Bernd hat eben auch noch mal bestätigt, dass wir ein funktionierender Rechtsstaat sind. Auch die AfD-Fraktion hat sich seinerzeit bei der Novellierung des SOG schwergetan, weil für uns nämlich auch die Frage im Raum stand, auf der einen Seite die Sicherheit des Staates, auf der anderen Seite aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, der Betroffenen durch diese Maßnahmen. Und wir haben auch innerparteilich da Schelte einstecken müssen, weil die AfD-Fraktion seinerzeit dem Antrag zugestimmt hat. Aber wir haben eben auch zugestimmt, weil genau diese Änderungen damals auch für uns als notwendig angesehen worden sind, um Terrorismus besser zu bekämpfen, um Extremismus eben besser zu bekämpfen, um Organisierte Kriminalität besser zu bekämpfen. Und da steht man dann halt immer wieder vor der Frage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung und Recht auf die Sicherheit eines jeden einzelnen Bürgers hier in unserem Land. Und dass der Bundesgerichtshof da jetzt einige Passagen dieses SOG gerügt hat, war für mich so nicht erwartbar. Funktioniert aber, wie Kollege Lange schon gesagt hat, dass unser Rechtsstaat eben noch funktioniert. Aus dem Grunde bin ich dankbar der Landesregierung, auch dem Innenministerium für den Entwurf, den wir dann sehr gerne im Innenausschuss beraten können und beraten müssen. Und ich verwehre mich auch gegen Äußerungen der anderen Parteien, der sogenannten Opposition, hier von Schnellschuss zu reden und das Innenministerium habe eine Klatsche kassiert vom Bundesgerichtshof. Nein, es wurden einzelne Maßnahmen gerügt, darüber muss man reden. Und auch dieser Entwurf ist kein Schnellschuss. Der Minister hat es gesagt, es waren ein paar Punkte, die angesprochen worden sind, die durch den Bundesgerichtshof gerügt worden sind. Diese sind jetzt richtigzustellen, damit unsere Polizeibeamten hier im Land rechtssicher eben ihrer Arbeit, der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr, nachkommen können. – Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte im Innenausschuss. Bis dann! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

Diese Rede einzeln zitieren

Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf unseren Zeitplan würde ich das jetzt auch nicht unnötig in die Länge ziehen wollen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Ich möchte nur auch mich noch mal Herrn Lange anschließen, der das so schön treffend formuliert hat. Der „Streichorgie“ aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN schließen wir uns auf gar keinen Fall an. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal ganz, ganz deutlich klarmachen, dass die Gründe für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften nicht den Kern des Gesetzes betreffen und es lediglich um die rechtliche Ausgestaltung der eingeräumten Befugnisse geht. Das möchte ich hier noch mal ganz deutlich klarstellen. Diese rechtlichen Ausformulierungen sind jetzt in dem Gesetzesentwurf angepasst worden. Die überweisen wir jetzt sehr, sehr gern in den Ausschuss. Darüber sprechen wir. Darüber freue ich mich auch, dass das so jetzt auch nur lediglich so umgesetzt wurde, so, wie der Minister das auch im Innenausschuss angekündigt hat. Ich glaube, demnach gibt es dem eigentlich jetzt nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich freue mich darauf, dass wir auch im Ausschuss wieder über das SOG sprechen. Und dann haben wir also jetzt einmal eine Ablehnung für den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einmal die Zustimmung für die Überweisung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl durch die vorangegangenen Ausführungen, insbesondere des Innenministers, aber auch bereits in der Debatte zum SOG-Gesetzentwurf der Bündnisgrünen im März ist die Problemstellung deutlich geworden. Einzelne Bestandteile des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sind, so, wie sie aktuell gefasst sind, schlicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hierzu einen klaren Auftrag erteilt. Die Hürde der entsprechenden Eingriffsbefugnisse ist bis zum Jahresende so zu heben, dass sie mit dem Grundgesetz und den Grundrechten der Betroffenen vereinbar ist. Meine Damen und Herren, ich spreche es nicht zum ersten Mal an und es wird vermutlich auch nicht das letzte Mal sein: Ich empfinde es als ein tatsächliches Problem, dass Sicherheitsgesetze nicht selten über das Ziel hinausschießen, um von Verfassungsgerichten die Grenze des gerade noch so Zulässigen ausloten zu lassen, vorausgesetzt, es gibt Menschen, die bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um über diesen Weg die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen und im Zweifel wiederherstellen zu lassen. An dieser Stelle möchte ich den Beteiligten auch noch einmal danken, dass sie diesen Weg gegangen sind. Meine Fraktion hat 2020 nämlich genau aus diesem Grund gegen die Verabschiedung des SOG M-V in seiner derzeitigen Fassung gestimmt. Wir haben die Verfassungsmäßigkeit insbesondere der neuen Eingriffsbefugnisse angezweifelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung scheint dieser eklatante Rechtsmangel behoben zu werden. Wir werden – und das sage ich insbesondere in Richtung, meine Damen und Herren, der GRÜNEN-Fraktion – aber auch noch im Innenausschuss die Gelegenheit haben, dies zu diskutieren. Ich möchte an dieser Stelle zunächst auch dem Innenministerium danken, das den Gesetzentwurf recht zügig vorbereitet und vorgelegt hat, sodass wir als Gesetzgeber bei der weiteren Behandlung nicht in Zeitnot geraten. Meine Damen und Herren, neben der Verfassungsmäßigkeit hat uns als Fraktion, genauso wie das breit getragene Bündnis, die sogenannte Sicherheit, bereits 2020 die Frage der Verhältnismäßigkeit beschäftigt. Auch dies hat uns dazu bewogen, das SOG in der aktuellen Fassung abzulehnen. Fakt ist, wir brauchen handlungsfähige Strafverfolgungsbehörden. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, die handelnden Behörden mit den entsprechenden Werkzeugen auszustatten. Unsere Aufgabe ist es jedoch ebenso, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und zu verteidigen. Das ist das Grundwesen eines funktionierenden Rechtsstaates. Insofern kann ich die Intention der Bündnisgrünen durchaus nachvollziehen. Polizeiliche Befugnisse, die geeignet sind, massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, sollten auf ein tatsächlich notwendiges Maß beschränkt werden. Ich nehme stark an, dass sich die künftigen Debatten unter demokratischen Fraktionen auch weiterhin zwischen den Grundsätzen „Weniger ist mehr“ und „Haben ist besser als brauchen“ bewegen werden. Aber diese Frage beschäftigt uns heute weniger. In diesem ersten Schritt geht es schlicht darum, dass wir dem SOG M-V die verfassungsmäßigen Grenzen setzen, indem die durch das Bundesverfassungsgericht angegriffenen Regelungen entsprechend neu gefasst werden. Das werden wir auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesregierung gut machen können, denke ich. Erst im zweiten Schritt, der Evaluierung und Novellierung des SOG M-V, sollten wir die Befugnisse, an denen man durchaus grundlegende Kritik äußern kann, auch grundlegend auf den Prüfstand stellen. Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ich habe es in der vergangenen Debatte bereits gesagt, ich halte Ihren Gesetzentwurf für einen Schnellschuss, denn Sie machen den zweiten vor dem ersten Schritt. Gründlichkeit geht in diesem höchstsensiblen Bereich eben vor Schnelligkeit. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Den Entwurf der Landesregierung werden wir als gute Grundlage zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur weiteren Beratung in die entsprechenden Ausschüsse überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff

Diese Rede einzeln zitieren

David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema SOG beschäftigt uns in dieser Legislatur nicht zum ersten Mal, auch in der letzten Legislatur war das ganze SOG Thema. Und während die Linksfraktion beim letzten Mal das Ganze noch abgelehnt hat, sind das ja fast geradezu Jubelstürme für das neue SOG, obwohl das eigentlich nur so ein kleines Reparaturgesetz ist, mit dem wir uns hier gerade befassen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Der Beitrag der „Ostsee-Zeitung“ heute zu dem Thema hat ja auch noch mal ein Bild von der Demo, von der Aktion, also zur sogenannten Sicherheit, von der Demonstration dort veröffentlicht. Und wer da genau hinguckt, da werde ich sicherlich schwer leugnen können, dass ich auch 2020 bereits gegen das SOG in der bestehenden Form demonstriert habe. Und das hat natürlich damit zu tun, dass wir auch damals schon gesagt haben, das ist so nicht rechtens. Und wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht sagt, das ist so nicht rechtens, und zwar mit Ansage, dann würde ich das schon als eine gewisse Klatsche für die Landesregierung empfinden an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir haben dennoch jetzt einfach einen neuen Sachverhalt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, so geht das nicht. Wir hatten aber auch beim letzten Mal schon über das Thema diskutiert. Und da hieß es ja eigentlich eher so aus dem Innenministerium, na ja, wir können das mit Dienstanweisungen und Nichtanwenden von den nicht konformen Regeln eigentlich auch lösen. Jetzt haben wir doch noch mal so ein Reparaturgesetz, das wir hier wieder vorlegen. Ich denke mir nur so: Ja, was denn nun?! Was machen wir denn jetzt hier irgendwie nur vernünftig? Eine Alternative wäre es natürlich auch gewesen, jetzt nicht mit einem Reparaturgesetz so zu kommen, sondern auch einfach das SOG auf den vorvorherigen Stand zurückzurollen, um dann einfach noch mal in Ruhe über alle Eingriffe – und die können wir ja von oben bis unten hier durchdeklinieren –, über alle Eingriffe noch mal zu diskutieren und zu gucken, was jetzt nun rechtens ist. Und dafür haben wir als FDP-Fraktion ja auch in dieser Legislatur hier in diesem Hause schon den Antrag einer Überwachungsgesamtrechnung eingereicht. Das heißt also, jede einzelne kleine Maßnahme, die da irgendwo definiert ist, die mag ja für sich in Ordnung sein, muss man im Detail immer gucken. Aber wenn wir uns die Summe aller Überwachungsmaßnahmen des Staates gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes angucken, dann muss das Ergebnis unterm Strich immer noch richtig sein und im Verhältnis stehen. Und deswegen brauchen wir auch diese Überwachungsgesamtrechnung an der Stelle. Und daher glauben wir eigentlich auch, wenn wir das Ganze jetzt schon in die Ausschüsse geben, so nett sind wir dann an der Stelle natürlich schon, also auch die Behandlung des GRÜNEN-Antrages noch mal in den Ausschüssen macht durchaus Sinn, insbesondere, weil ja die Evaluierung im nächsten Jahr auch noch erfolgen soll. Warum beschäftigen wir uns dann nicht vielleicht einfach schon mal einen Tag früher mit dem Thema? Dann können wir uns auch mit den Expertinnen und Experten bei den Anhörungen jetzt schon mal damit beschäftigen, weil wir ja wissen, dass wir das im nächsten Jahr noch mal wieder machen werden, und die große Bandbreite des gesamten Gesetzes aufmachen. Deswegen macht es Sinn, das alles im Ausschuss zu behandeln. Nichtsdestotrotz hätten wir andere, bessere Vorschläge dazu gehabt und hoffen eigentlich auch, dass wir jetzt in diesem Anhörungsverfahren zu diesem Reparaturgesetz durchaus schon mal ein paar Zwischenerkenntnisse aus der Evaluierung des gesamten SOG bekommen, damit wir das auch vernünftig bewerten können. Und deswegen freue ich mich auf die Debatte im Innenausschuss zu dem Thema. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort … (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich verzichtet.) Nein, verzichtet. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Redezeit mehr!) Vielen Dank! Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1979. Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Ab satz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 8/1979 in den Innenausschuss und die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1979 zur Beratung in den Innenausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Überweisung, ne? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) … des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen wünscht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Um Gottes willen, nein! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) den bitte ich jetzt noch mal um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Überweisung dieses Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen zur Einzelabstimmung des Antrages – Moment! –, des vorliegenden Gesetzentwurfes. Nein, wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1979 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2218 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Sehe ich nicht, Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes, auf Drucksache 8/2245. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2245 – Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat gebeten der Abgeordnete der SPD Herr Tilo Gundlack.

Diese Rede einzeln zitieren

Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen dem Parlament heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Mit dem Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes streben die einreichenden Fraktionen zwei Änderungen an: Erstens soll in Artikel 1 der Paragraf 1 Absatz 2 des Landesrechnungshofgesetzes geändert werden. Hierbei wird klargestellt, wo der beziehungsweise die Sitze des Landesrechnungshofes sein sollen. Hier ist nun beabsichtigt, einen Sitz in Schwerin und einen anderen Sitz in Neubrandenburg gesetzlich festzulegen. Wir wissen ganz genau, dass dies in der Realität bereits so ist, aber ein leichter Hauch von Unsicherheit schwebt trotzdem immer mit – daher diese beabsichtigte gesetzliche Klarstellung. Ein Nebenaspekt ist hierbei, dass nicht mehr die Landesregierung den Sitz bestimmt, sondern nunmehr erfolgt dies durch das Parlament. Das ist bereits auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern so, und ist auch richtig so. Zweitens soll der Paragraf 3 Absatz 3 des Landesrechnungshofgesetzes geändert werden. Hierbei sehen wir den Realitäten tief in die Augen, denn seit 2006 haben sich der Arbeitsmarkt und die Organisation des Landesrechnungshofes mit der Reduzierung von Abteilungen verändert von sechs auf vier. Zur zukünftigen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Landesrechnungshofes wird ausreichend und auch qualifiziertes Personal mit unterschiedlichen Berufsbildern benötigt. Daher soll das Quorum der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt von einem Drittel auf ein Viertel abgesenkt werden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies auch der ausdrückliche Wunsch des Landesrechnungshofes ist. Gerade in Gesprächen mit dem Landtag, insbesondere im Finanzausschuss, wurden eben diese Punkte sehr oft angesprochen und auch ausführlich diskutiert. Der Landesrechnungshof hat Vakanzen und versucht, diese auch händeringend aufzulösen und somit neu zu besetzen. Hinzu kommt allerdings auch, dass der Landesrechnungshof einen sehr hohen Anspruch an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat – auch zu Recht. Es ist schon klar, dass wir nicht alle Probleme damit lösen können, aber es ist ein guter Anfang und gibt dem Landesrechnungshof einen kleinen Werkzeugkasten an die Hand. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nun nunmehr um eine Überweisung an den Finanzausschuss zur weiteren Bearbeitung bitten. Hier ist eine zügige Beratung vereinbart mit dem Ziel einer Zweiten Lesung im Juliplenum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Lieber Landesrechnungshof! Der vorliegende Gesetzentwurf soll einige Feinheiten des Landesrechnungshofes regeln. Es ist ein, wie eben schon erwähnt, ausdrücklicher Wunsch des Landesrechnungshofes, selbst einige juristische Änderungen zu verwirklichen. Mit dem Gesetz soll verabschiedet werden, dass der Landesrechnungshof fortan seinen Hauptsitz in Schwerin und darüber hinaus eine Außenstelle in Neubrandenburg haben soll. Zudem wird festgelegt, dass mindestens ein Viertel und nicht mehr ein Drittel der Mitglieder des Landesrechnungshofes Volljuristen sein sollen, denn die Fachkräfteentwicklung bereitet große Sorgen. Dies sind keine riesenhaften Sprünge, und es geht auch nicht um Geld oder um Kosten. Von daher können wir als AfD-Fraktion hier auch klar mitgehen, auch wenn wir wieder einmal im Vorfeld nicht gefragt wurden, ob wir auf diesen Antrag mit draufwollen. Ist uns auch schnurzpiepegal, wir können damit leben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Unsere Umfragewerte steigen ja durch Ihre Ignoranz. Und von daher sehen wir das nicht als problematisch an. Wir sind da eher verwundert, dass die LINKEN, die SPD und die CDU dort mitzeichnen. Letztlich – immerhin, Herr Gundlack hat es ja realisiert – sind Sie ja damit dann einverstanden, dass die extreme Absturzsituation bei den juristischen Fachkräften in M-V hausgemacht und für die Zukunft sehr problematisch ist. Die Rechtsanwaltskammer hat es auf einem Parlamentarischen Abend vergangenes Jahr ja vorgerechnet, dass die Bedarfslücke bei Juristen sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft, als auch bei den Verbänden und in der Justiz selbst ja im Jahre 2031 circa 50 Prozent betragen wird. Vielleicht ist Ihnen das jetzt noch mal in Erinnerung gekommen. Es ist doch schon mehr als bedenklich, dass die Zahl fähiger Juristen so dermaßen abgesunken ist, dass die Fachleute hier eine Anpassung wollen, weil man sich sorgt, in Zukunft nicht mehr ausreichend Juristen zu finden. Der Satz aus dem Gesetzestext, ich zitiere, „Vor dem Hintergrund der Fachkräfteentwicklung ist die Anpassung der Regelung, dass nunmehr ein Viertel der Mitglieder Volljuristen sein müssen, sachgerecht“, Zitatende, heißt für mich – aus dem formal Diplomatischen ins Deutsche übersetzt – nichts anderes als, die Landesregierungen haben die Nachwuchsförderung von Juristen so dermaßen gegen die Wand gefahren, dass man nun die Qualität zumindest auf der juristischen Ebene senken muss, heißt im Umkehrschluss ja nicht, dass beispielsweise die finanz- oder die wirtschaftswissenschaftliche Qualität dadurch sinkt. Aber wir können nur dringend davor warnen, künftig anderswo das zur Mutter aller Lösungen zu machen, weitere Qualitätsanforderungen abzusenken, weil man keine Juristen mehr findet. Wir müssen eher schauen, dass wir die Juristerei attraktiver gestalten und mehr Juristen ausbilden, beispielsweise wieder an der Universität Rostock. Und auch ein weiteres Personalbudget für den Landesrechnungshof muss zur Haushaltsdebatte wieder Thema werden. Meine Fraktion hat in der vergangenen ordentlichen Haushaltsberatung drei neue Planstellen der Besoldungsgruppe A13 für den Landesrechnungshof beantragt. Dies wurde bekanntlich von Ihnen abgelehnt. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und anderen Oppositionsfraktionen, für uns gilt jedenfalls, auch die Quantität der Fachkräfte im Hof muss steigen, zumal sich der Wust an staatlichen Aufgaben und damit auch Ausgaben immer mehr erhöht. Das bitten wir, bei der nächsten Haushaltsgesetzgebung im Hinterkopf zu behalten. Diesem Gesetzentwurf stimmen wir zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil wir das jetzt alles schon zweimal gehört haben, will ich es kurzmachen. Der Abgeordnete Gundlack hat die zwei wesentlichen Änderungen mit dem Festschreiben der Sitze in Schwerin und der Außenstelle in Neubrandenburg erwähnt. Und dann geht es noch darum, dass statt einem Drittel nur noch ein Viertel Volljuristen beschäftigt wurde. Und ich finde das eigentlich ganz überzeugend. Das Ganze, Herr Schmidt, heißt ja „Landesrechnungshof“ und nicht „Landesjuristenhof“. (Beifall René Domke, FDP) Insofern ist eine gewisse juristische Expertise nie verkehrt. Aber ich denke mal, ein Viertel Volljuristen im Landesrechnungshof wird dafür völlig ausreichen. Insofern stimmen wir diesem gemeinsamen Gesetzentwurf gerne zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Wer weiß, was die Anhörung noch ergibt.)

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein vernunftgetragener Gesetzentwurf. Der Landtag ist souverän, das wird noch mal jetzt neu fixiert, was die Rahmenbedingungen betrifft, was die Orte betrifft, was die Festlegungen betrifft, wo der Landesrechnungshof seinen Sitz hat. Wir stellen klar – und das ist einfach praktikabel, Herr Schmidt, was Sie dabei konstruieren, mag in Ihrer Gedankenwelt eine Rolle spielen –, für uns ist wichtig, dass der Landesrechnungshof seine Aufgaben erfüllen kann. Und das kann er sehr pragmatisch und hoch qualifiziert unter den Bedingungen, wie wir sie mit diesem Gesetzentwurf dann fixieren wollen. Und mich als Neubrandenburger freut natürlich, dass Neubrandenburg als Außenstelle festgeschrieben wird und ein alter Streitpunkt noch aus den 90er-Jahren damit beigelegt werden kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir werden der Überweisung zustimmen und freuen uns auf das Geschehen dann letztendlich auch in der Zweiten Lesung und das Fixieren des neuen Gesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ein übersichtliches und kurzes Gesetz oder ein Gesetzesvorschlag, bei dem ich eine ganze Menge gelernt habe, nämlich die Menge, dass es ursprünglich mal sechs Abteilungen gab und jetzt nur vier. Das heißt, es waren natürlich mal mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da und konnten sicherlich zur damaligen Zeit das Aufkommen der Arbeit eines Landesrechnungshofes gut bewältigen. Möglicherweise sind die vier Abteilungen ja auch Folge unserer Digitalisierungsstrategie im Lande. Das geht aber aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Wir sind ja Miteinbringer dieses Gesetzentwurfes, weil wir es schon richtig finden, dass wir diese beiden Regelungen, die ja besprochen worden sind, was die Sitze und Außenstellen betrifft und die Frage der Viertelung jetzt, was die Juristen betrifft, mittragen und würden uns auf die Beratungen im Ausschuss sehr freuen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

Diese Rede einzeln zitieren

René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, es ist ja beschrieben, was Inhalt ist, es ist in der Tat auch übersichtlich. Ich denke, es ist gut, dass wir gesetzlich fixieren, dass der Landesrechnungshof seine Aufbauorganisation, seine Strukturen auch anpassen kann – gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern absolut zielführend. Das Zweite sehe ich mit etwas gemischten Gefühlen. In der Tat, die Beschränkung der Anzahl der Juristinnen und Juristen im Landesrechnungshof in Führungsverantwortung ist eine Reaktion darauf, dass es gar nicht mehr ausreichend Nachbesetzungsbewerber in Zukunft geben wird. Das werden wir in vielen, vielen anderen Verwaltungsbereichen auch erleben. Auf der anderen Seite ist es auch eine Riesenchance, es ist eine Riesenchance, interdisziplinär solche Organisationen zu führen. Und das kann nicht von Schaden sein. Nicht per se ist immer der Volljurist die geborene Führungskraft, auch das muss mal angesprochen werden. (Heiterkeit bei Birgit Hesse, SPD: Doch!) Nein, ist es nicht. (Heiterkeit bei Birgit Hesse, SPD: Doch!) Und auf der anderen Seite gibt es eben gerade, gerade, was den Rechnungshof betrifft, gibt es, glaube ich, sehr, sehr gute Ansätze, wie man interdisziplinär arbeiten kann. Wenn wir uns die Aufgaben des Rechnungshofes anschauen, ergibt sich das sofort im Bild, dass man vielleicht auch auf Wirtschaftsprüfer zurückgreifen kann, dass man zum Beispiel auch auf steuerberatende Berufe zurückgreifen kann, dass man auf, was weiß ich, alles zurückgreifen kann, Betriebswirte, Volkswirte oder eben auch andere Strukturen. Ich glaube, das ist wichtig. Was mir ein bisschen zu kurz kommt, jetzt wurde hier wieder so eine kleine Lobeshymne auf den Landesrechnungshof angestimmt. Es hätte uns auch gut zu Gesicht gestanden, endlich mal über das Rederecht der Präsidentin nachzudenken. Es wäre doch schön gewesen, wenn sie die Belange oder die Bedürfnisse des Rechnungshofes hier selbst einmal hätte vorstellen können. Unseren Vorschlag dazu kennen Sie. Ringen Sie sich da endlich durch, diesem Rederecht Vorschub zu leisten, dieses Rederecht zu beschließen! Denn es wäre wirklich gut. Es ist eine besondere Institution mit Verfassungsfragen, und dann wäre es auch schön, wenn der Rechnungshof selbst vortragen kann zu seinen eigenen Aufbauorganisationsplänen und auch zu der personellen Besetzung in den Führungsverantwortungen. Herzlichen Dank! Wir werden natürlich die Sachen im Ausschuss positiv begleiten, und ich denke, damit wird auch den Bedürfnissen des Rechnungshofes Rechnung getragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2245 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld (Landesgehörlosengesetz), auf Drucksache 8/2092. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld (Erste Lesung) – Drucksache 8/2092 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Landesgehörlosengeldgesetz soll es heißen. Analog einem Landesblindengeld beantragen wir hier, dass den Gehörlosen, bei denen aufgrund ihrer Sinnesbehinderung Mehrausgaben und Mehraufwendungen an der Tagesordnung sind, hier dieses ausgeglichen wird, und das auch unanrechenbar auf zum Beispiel Sozialleistungen et cetera. Gehörlose sind hier benachteiligt. Wir haben hier eine Anhörung gehabt der AfD-Fraktion im Sozialausschuss, die wir beantragt haben, und zwar zur Situation von Gehörlosen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich fand die sehr aufschlussreich. Und wir sind ja seit 2017 dabei, für Gehörlose dieses Gehörlosengeld auf den Weg zu bringen, haben natürlich diesen Gesetzentwurf nicht zum ersten Mal hier liegen, haben in den Haushaltsverhandlungen immer auch das Geld, was wir hierfür zur Verfügung stellen wollen, als Änderungsantrag mit eingebracht, genauso natürlich wie bei unserem Landespflegefördergeld, meine Damen und Herren. Und die Anhörung fand ich sehr erhellend. Also ich fand, das war bei Weitem die gehaltvollste Anhörung, die wir jemals hier hatten. Was mich ein bisschen traurig stimmt, ist, dass wir hier seitens der Planer irgendwie vergessen haben, Gebärdendolmetscher hierherzuholen, die uns quasi ermöglichen oder den Gehörlosen ermöglichen, hier auch dem Gesetzgebungsverfahren zu folgen. Und das ist auch mit ein Hauptkritikpunkt, den die Verbände und Gehörlosen hier im Land mit angebracht haben. Sie haben eben auch bemängelt, dass Frau Schwesig sich sehr gerne hier hingestellt hat und Regierungserklärungen abgegeben hat zur neuen Corona-Lage et cetera, aber die Gehörlosen völlig hinten runtergefallen sind. Die haben davon schwer etwas mitbekommen können, weil es eben keine geeigneten Mittel des Transportes eben dieser Redeinhalte gibt. Also diese Leute sind außen vor. Und wenn wir hier von breiter Beteiligung sprechen, dann stehen wir grundsätzlich bei den Gehörlosen. Die Gehörlosen haben eben auch Mehraufwendungen, wie gesagt, ich habe es schon gesagt. Sie brauchen Lichtmelder, sie brauchen andere Geräte wie Rauchmelder, die auch eben nicht nur durch akustische Signale auf sich aufmerksam machen. Selbstverständlich müssen die auch installiert und gewartet werden. Aber das sind nur einige der Kleinigkeiten. So haben sich Eltern ebenfalls geäußert, dass sie Probleme haben, wenn sie für ihre Kinder quasi einen Gebärdendolmetscher brauchen. Hier wurde auch angeführt, dass eine Stunde Gebärdendolmetschereinsatz circa 85 Euro kostet, was, wie gesagt, jetzt von diesen Leuten selber getragen werden muss. Wir haben einen höheren Stromverbrauch für diese Leute, höhere Telekommunikationskosten und spezielle Dienste für Gehörlose und Hörgeschädigte, die dann eben auch Geld kosten. Und wir haben auch gehört in dieser Anhörung, dass Gehörlose eben nicht unbedingt immer in hoch bezahlten Berufen arbeiten, weil sie eben auch benachteiligt sind durch ihre Sinneseinschränkung schon bei der Ausbildung. Ich hoffe, dass es in Zukunft hier anders aussieht. Wir haben ja das Bundesteilhabegesetz, und da soll ja zumindest laut Gesetz jeder die gleichen Möglichkeiten haben. Also sind Sie eigentlich durchs BTHG verpflichtet, hier auch die Gesetzgebungsprozesse eben auch für diese Leute zur Verfügung zu stellen. Das tun Sie bis heute nicht. Sie haben hier zumindest die Möglichkeit, einem kleinen Teil der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern – so viele sind das tatsächlich gar nicht, das sind circa 1.250 Personen hier in Mecklenburg-Vorpommern – hier eine Erleichterung zu ermöglichen, analog dem Landesblindengeld, weil auch blinde Leute natürlich Mehrausgaben haben, hier ein Landesgehörlosengeld in Höhe von 200 Euro auf den Weg zu bringen. Wir sind wie gesagt in der Ersten Lesung, und ich würde mich tatsächlich freuen, wenn man hier mal über seinen Schatten springt und dann auch für die Überweisung in den Ausschuss stimmt. Oder ob man hier eben ein Signal setzt, wie ich es hoffentlich heute hier nicht sehe, dass man einfach sagt, uns ist das Thema egal, wir brauchen hier weder einen Gebärdendolmetscher für diese Gesetzgebungsprozesse noch eine Anhörung, noch brauchen wir dieses Gehörlosengeld. Ich hoffe, das kann nicht Ihr Ansinnen sein, meine Damen und Herren. Wir sind nämlich hier fast schon ziemlich alleine. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits hier Ausgleichszahlungen genau für diese Personengruppe. Und ich will hier einmal noch mal sagen, ich möchte gerne zitieren den Jonas Brendicke. Das ist ein Mann vom Landesverband, vom Gehörlosenlandesverband e. V. Er sagt, „M-V tut gut.“ gilt nicht für mich. Hat er gesagt, und das habe ich aus der Anhörung mitgenommen und das sollten Sie vielleicht auch mitnehmen. Tun Sie was für diesen Bereich, dass diese Leute hier endlich Gehör finden in diesem Hohen Haus, auch wenn sie heute diese Einbringung leider nicht mitverfolgen können, meine Damen und Herren! Und stimmen Sie bitte für die Überweisung in den Ausschuss, damit wir uns gerne damit noch mal inhaltlich auseinandersetzen. Vielleicht ist es ja auch zu wenig Geld, was wir hier angesetzt haben. Es kann natürlich sein, dass aufgrund von Inflation sich die Summe schon wieder überholt hat. Und darum werbe ich hier noch mal für breite Zustimmung für die Überweisung und die Bearbeitung dann im Sozialausschuss mit entsprechender Anhörung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört ja keiner.) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es sei denn, sie sagt, sie macht es schon, dann ist es okay.)

Diese Rede einzeln zitieren

Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beschäftigen uns heute mit dem Thema Landesgehörlosengeld, und ich nehme der AfD durchaus ab, sich im ehrlichen Sinne für die Interessen gehörloser und hörgeschädigter Menschen einzusetzen. Allerdings bleibt der Gesetzentwurf sehr an der Oberfläche und spätestens bei dem plakativen Verweis auf andere Bundesländer werden Äpfel mit Birnen verglichen. Zunächst einmal: In sieben – und nicht wie in Ihrem Gesetzentwurf in neun – Bundesländern gibt es derzeit ein monatliches Landesgehörlosengeld. Die monatlichen Zahlungen reichen dabei von 57,91 Euro in Sachsen-Anhalt bis 161,28 Euro in Berlin. Dort wird es aber als Landespflegegeld ausgezahlt. Das zeigt schon die nur sehr schwer zu vergleichenden Leistungen in den einzelnen Ländern. Sie fordern zudem 200 Euro im Monat, so viel wie in keinem anderen Bundesland. So bleibt zunächst festzuhalten, soweit andere Bundesländer ein Landesgehörlosengeld bereits eingeführt haben, handelt es sich hierbei um freiwillige Leistungen, die der Höhe nach stark variieren beziehungsweise an unterschiedliche Bedingungen in den jeweiligen Bundesländern geknüpft sind. Wie machen wir das in Mecklenburg-Vorpommern? Müssen gehörlose und hörgeschädigte Menschen hier auf Hilfen verzichten, wie die AfD suggeriert? Klare Antwort: Nein. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Menschen mit einer Hörbehinderung keineswegs auf finanzielle Unterstützung verzichten und können zahlreiche anderweitige Leistungen beantragen. So existieren eine Reihe von bundesrechtlich einheitlichen Regelungen, nach denen diesbezüglich spezielle Leistungen gewährt werden. Beispielhaft möchte ich nennen: Paragraf 10 Sozialgesetzbuch, die „Teilhabe behinderter Menschen“, Paragraf 82 des IX. Sozialgesetzbuchs, „Leistungen zur Förderung der Verständigung“, oder 19 des X. Sozialgesetzbuchs. Die Vorschrift beinhaltet Kommunikationshilfen hörbehinderter Menschen in Behörden und Kostenübernahme von der Behörde oder dem für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger. Hinzu kommt, wie andere schwerbehinderte Personen können auch hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen und bei Zuerkennung eines Grades der Schwerbehinderung entsprechende Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dabei geht es etwa um Steuervergünstigungen entsprechend der Höhe des Grades der Schwerbehinderung, um Schwerbehindertenrabatte bei kulturellen Ereignissen, Ermäßigung oder Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren, kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern, die kostenlose Beförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung, Telekom-Sozialtarife, Rabatte bei Kfz-Neuwagenkäufen, Befreiung von der Hundesteuer für ausgebildete Hunde und Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auf Rehabilitationsleistungen und Hilfsmittel. Wir möchten aber noch mehr im Rahmen der weiteren Umsetzung des 2021 verabschiedeten Maßnahmenplanes 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. So wollen wir Maßnahmen ergreifen, die neben blinden und sehbehinderten auch gehörlosen Menschen zugutekommen oder zukünftig zugutekommen werden. Beispielhaft möchte ich aufzählen: – den Abbau von baulichen, sächlichen und kommunikativen Barrieren in Neu- und Umbauten von Gebäuden der Landesverwaltung, im Krankenhausbereich durch die Fortschreibung der Landesbauordnung und der Bauförderung, – die Einführung einer Alarmauslösung im Zwei-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale, insbesondere für gehörlose und schwerhörige Menschen, – die Schaffung von Standards, die die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst verbessern sollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ferner sind zum Ausgleich besonderer Teilhabebedarfe gehörloser Menschen individuelle und passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe möglich. Hier besteht ein Antragserfordernis gegenüber dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, also dem jeweiligen Sozialamt. Last, but not least, das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert zudem seit Jahren den Gehörlosenlandesverband e. V., Zweckbetrieb Dolmetscherdienst für Gehörlose, und freiberufliche Gebärdensprachdolmetscher als freiwillige Landesleistung für Einsätze im privaten Bereich hörbehinderter Menschen. Ebenso erhalten das Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen im Hause der Begegnung Schwerin e. V. und Hörbiko Neubrandenburg im Rahmen der Förderung der Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege Landeszuschüsse, um Menschen mit Hörbehinderung zu beraten. Diese Zuschüsse sind für Einsätze bei Familien, Schuldner-, Suchtberatungsstellen, Informationsveranstaltungen von Vereinen und Verbänden im Rahmen des Ehrenamtes, Familienangelegenheiten, Wohnungsverwaltung und Rechtsanwälten vorgesehen, sofern dort kein anderer Rechtsanspruch besteht. Sie merken also, eine ganze Breite von Angeboten, die es bereits gibt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.

Diese Rede einzeln zitieren

Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist klar, Gehörlose benötigen ausreichend Unterstützung. Dies gilt für alle Behinderten und Beeinträchtigten. Aus Sicht der CDU-Fraktion braucht es daher eine grundsätzliche Debatte, wie die Unterstützung bundesweit und, wenn es geht, auch landesseitig ausgestaltet wird. Das sind Themen, dass zum Beispiel in Sachsen-Anhalt – das hatte die Ministerin schon erwähnt – ein Gehörlosengeld von 57 Euro pro Person gezahlt wird, in NRW von 77 Euro. Und die AfD fordert hier in Mecklenburg-Vorpommern 200 Euro. Die entscheidende Frage, die heute diskutiert werden muss, welche Hilfen gibt es, da hat Frau Ministerin anschaulich vorgetragen, übers SGB oder über die Hilfen für Hörbiko und andere, dass die Dinge, auch bei Wohnanlagen, dass es da einerseits mit Sirenen oder andererseits mit Licht dann auch Anlagen gibt, die genutzt werden können. Aber das ist sozusagen die eine Seite der Medaille, die die Ministerin recht gut ausgeführt hat. Aber im Kern des Antrages der AfD geht es ja darum, ein Behindertengeld auf den Weg zu bringen, das eine gewisse Gleichbehandlung aller ermöglicht. Andererseits ist es natürlich dann auch immer eine Frage, wie finanzieren wir das und können wir am Ende dann neben den Bundeshilfen auch Landeshilfen gewähren? Diese Debatte muss aus meiner Sicht intensiv geführt werden. Dazu reicht es jetzt nicht, einen Antrag auf den Weg zu bringen, das Landesgehörlosengeld einzuführen. Da brauchen wir eine Debatte über alle Fraktionen hinaus. Und vor allen Dingen müssen wir dafür sorgen, dass es am Ende auch ein einheitlicher Chor ist und nicht jeder da seine Vorstellungen mit einbringt. Am Ende muss ein Konzept her, das tragbar ist. Und die Fragen der Lebensbedingungen Gehörloser sind natürlich auch sehr unterschiedlich. Meine Damen und Herren, da viele Bundesländer dieses Thema auch noch nicht aufgegriffen haben, will ich sagen, ja, es ist ganz gut, dass man dieses Thema diskutiert, aber dazu reichen mir die inhaltlichen Angaben, die die AfD hier gemacht hat, noch lange nicht aus. Wir brauchen einerseits eine einheitliche bundesweite Diskussion. Und über die Frage, können wir uns das im Land hier leisten, ist noch nicht entschieden und ist noch nicht mal diskutiert worden. Von daher will ich auch darauf hinweisen, dass die Regelung für Taubblinde auch noch nicht diskutiert worden ist. Und auch das sind Dinge, die heute nicht vorgetragen worden sind. Von daher ist dieser Gesetzesentwurf nicht ausreichend und daher lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Mal versucht die AfD, sich den Mantel des Sozialen umzuhängen, heute in Form des uns vorliegenden Gesetzentwurfes, mit dem die AfD die Landesregierung auffordern möchte, ein Landesgehörlosengeld einzuführen. Im Januar 2020 hat die AfD dieses Ansinnen mittels eines Antrages gefordert. Das Landesgeld sollte damals 100 Euro monatlich betragen und gehörlosen sowie schwerhörigen Menschen zukommen. Der Gesetzentwurf stellt gegenüber dem Antrag eine neue Qualität dar, was ihn jedoch nicht besser macht. So war der Antrag damals schon gegriffen und er ist es auch heute, und die Schwäche des Gesetzentwurfs setzt sich bei der Definition der Berechtigten fort. Meinen Sie in Ihrem Entwurf alle schwerhörigen Menschen oder nur die mit dem Schweregrad IV der Schwerhörigkeit, und warum dann nicht auch die Menschen mit Schweregrad III? Über wen und über wie viele Berechtigte reden wir? Das ist nur ein Schwachpunkt, wenn auch ein wesentlicher Schwachpunkt des Entwurfes. Im Bundeswahlprogramm der AfD 2021 taucht das Wort „Inklusion“ einmal auf und richtet sich gegen eine angebliche ideologisch motivierte Inklusion, wie auch im Landeswahlprogramm. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet sich nichts. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) In zwei winzigen Absätzen geben Sie vor, sich für mehr Arbeitsplätze mit fairer Entlohnung für schwerbehinderte Menschen (Jens-Holger Schneider, AfD: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.) sowie für Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern einsetzen zu wollen. Sie wollen den Menschen da draußen weismachen, dass Ihnen Menschen mit Behinderung wichtig und vermeintlich gleich viel wert sind wie andere Menschen – natürlich außer den Ausländern. (Stephan J. Reuken, AfD: Wo lesen Sie das eigentlich alles? – Zuruf von Horst Förster, AfD) Welche Gesinnung Sie tatsächlich verfolgen, zeigt eine Kleine Anfrage Ihrer Bundestagsfraktion aus dem April 2018, als Sie unter anderem wissen wollten, wie viele Fälle der durch Heirat in der Familie entstandenen Behinderungen einen Migrationshintergrund haben. Wie schäbig ist das denn bitte?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gefragt hatte die AfD-Fraktion damals auch, wie viele der in der Bundesrepublik lebenden Schwerbehinderten keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Alle Fraktionen im Bundestag haben die AfD völlig zu Recht wegen dieser Anfrage kritisiert. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Hindernisse für Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie wollen die Menschen genauso täuschen wie Ihr Oberbürgermeisterkandidat in Schwerin. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Die Anhörung mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen sowie vielen Expert/-innen im Sozialausschuss hat, denke ich, viele von uns nachhaltig gleichermaßen beeindruckt und auch schockiert – beeindruckt, denn es gehört eine Menge dazu, den Alltag als Gehörloser oder als Mensch mit kommunikativer Einschränkung zu bewältigen, und geschockt, weil es so schien, als wäre fast gar nichts in unserer Gesellschaft dafür ausgelegt, Menschen mit kommunikativen Behinderungen entgegenzukommen, die Kanäle überhaupt zu öffnen, die es bräuchte, um sich auf den Weg des gemeinsamen Verstehens und der Inklusion zu begeben. Von Gebärdensprachmittler/-innen über den Zugang zu Vereinsleben oder den Kinobesuch, die Informationsbeschaffung im Amt, die so wichtigen Notrufsysteme, Aufstiegschancen im Job beziehungsweise erst mal eine Berufsausbildung machen zu können, vor all diesen für uns Hörende selbstverständlichen Situationen finden Gehörlose und Hörbehinderte massive Sprachbarrieren, die eine Teilhabe zunächst ausschließen. Nichts geht spontan zu machen, alles muss beantragt werden oder geht gar nicht. Werte Kolleg/-innen, mein Eindruck aus der Anhörung war nicht – und damit komme ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion –, dass das Hauptproblem der gehörlosen und hörbehinderten Menschen in M-V ein fehlendes Landesgehörlosengeld ist. Auch in einem nachfolgenden Termin bei der Gehörlosenseelsorge in Rostock – an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank und herzliche Grüße an die Diakonin Dorothea Engelbrecht und ihr Team für ihre Zeit und ihre so wichtige Arbeit – haben wir zwar über ein Landesgehörlosengeld gesprochen, es wurde aber nicht als oberste Priorität gesehen. Vielmehr haben wir die vielen, vielen strukturellen Probleme thematisiert und das fehlende Bewusstsein für die Probleme und Alltagssorgen der circa 1.250 in Mecklenburg-Vorpommern lebenden hörbehinderten oder gehörlosen Menschen. Diese Probleme, sie gehen tief und sie sind vielfältig. Und da wird es nicht zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen, wenn Sie, werte Abgeordnete der AfD-Fraktion, uns hier in jeder Legislatur einen Antrag vorlegen, der das Ganze auf eine scheinbar einfache Lösung wie das Landesgehörlosengeld herunterbricht, denn bei Ihnen grüßt ja wirklich in jeder Wahlperiode das Murmeltier. Haben Sie 2020 noch 100 Euro gefordert, so sind es jetzt 200 Euro monatlich. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wie Sie auf diese Summe kommen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) so ganz ohne Bedarfsermittlung, bleiben Sie heute genauso mit der Antwort schuldig wie in der Debatte 2020. Sowohl die Selbsthilfe M-V als auch der Gehörlosenverband stellten in ihren Stellungnahmen heraus, dass wir ohne konkrete Zahlen und Informationen über die Zielgruppe nichts sagen können über passgenaue Hilfen in diesem Land. Wir brauchen Zahlen, wir brauchen Daten, wir brauchen Fakten. All die fehlen hier, wie natürlich auch in anderen Bereichen. (Stephan J. Reuken, AfD: Wann wollen Sie damit anfangen?) Auch das, werden Sie sich erinnern, spreche ich in fast jedem Sozialausschuss an, dass wir in vielen Bereichen bessere Zahlen brauchen, um die Probleme in diesem Land zu erkennen und dann maßgeschneiderte Lösungen finden zu können. (Stephan J. Reuken, AfD: Was ist denn Ihre Lösung?) Wir müssen Bedarfe ermitteln, um dann sagen zu können, wie ein Teilhabegeld in irgendeiner Höhe ausgestaltet sein kann. Und wenn wir dann von dem Geld mal weiterkommen und wir wieder auf die strukturellen Barrieren zu sprechen kommen, vieles ist heute schon genannt worden, ich habe es in meiner Einleitung gesagt, es gibt so viele Dinge, die wir angehen müssen, dass es dafür ein umfangreiches Konzept brauchen wird: die Landesbauordnung bis hin zu den Gebärdensprachdolmetscher/-innen, eine lange, lange Liste, die wir hier angehen müssen. Ich möchte aber mit der Zeit, die ich habe, noch eine andere Sache ansprechen, und das ist die Bildung und die frühkindliche Bildung im Bereich gehörlose beziehungsweise hörbehinderte Menschen. Wir haben – und auch das ist uns allen sicherlich in Erinnerung, die dabei waren – von einem Schüler gehört in dieser Anhörung, der sagte, ein 11-Jähriger, dass er gerne mehr lernen würde, dass er gerne aber auch mehr verstehen würde, weil an der einzigen Schule in unserem Land, am Landesförderzentrum „Hören“ in Güstrow, gibt es leider nur wenige Lehrer/-innen, die überhaupt gebärden können. Und das hieß für diesen 11-Jährigen, er hat nur zwei Fächer, in denen er überhaupt dem Unterricht folgen kann. Und in den anderen Fächern, weil er nicht von den Lippen ablesen kann, sitzt er einfach da und kriegt keine Informationen mit. Und ich finde, wir müssen uns in diesem Land wirklich fragen, wie es sein kann, dass das einzige Kompetenzzentrum in diesem Land, was für Kinder mit Hörbehinderung da ist, es nicht sein kann, dass es Lehrkräfte gibt, die nicht gebärden können. Das finde ich absolut nicht richtig und das muss sich ändern! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Darauf hat dann auch noch mal der Elternverband hörgeschädigter Kinder hingewiesen. Da dreht es sich natürlich auch darum, dass wir endlich die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen müssen, die das Recht auf Bildung natürlich verankert. Und wir brauchen auch in Kitas und Schulen weitere Wege, uns dem Ganzen zu öffnen und zu sagen, wieso wird eigentlich Gebärdensprache nicht als Fremdsprache ins normale Curriculum mit aufgenommen. Es ist durchaus eine bereichernde Sprache. Davon können alle Kinder lernen, da können alle Kinder mitgehen. Und es kommt zum Beispiel, da gibt es auch wieder ein gutes Beispiel, in Rostock Schmarl gibt es eine Kita, die das schon praktiziert, die sozusagen fallbezogen/anlassbezogen das eingeführt hat, wo dann die Erzieher/-innen geschult wurden, und dort wird jetzt teilweise auch mit gebärdet. Das finde ich super und an solchen Beispielen sollten wir alle lernen. Mein Fazit noch mal ganz kurz – ich möchte nicht alles wiederholen, was meine Vorredner/-innen gesagt haben –: Gehörlose Menschen werden in unserer Gesellschaft nicht nur nicht gehört, sondern auch nicht gesehen. Wir müssen Bewusstsein für ihre Problemlagen schaffen und dann Stück für Stück strukturelle Hürden abbauen. Dass die AfD sich mit der simplen Forderung nach einem Landesgehörlosengeld, dessen Höhe sie völlig aus der Luft gegriffen hat, mal wieder mit einer übereinfachen Lösung polemisch an einem sehr komplexen Problem abarbeitet, das überrascht doch wenig. Wir sollten ihr aber nicht die Genugtuung geben, die Belange hörbehinderter Menschen in unserem Land scheinbar als Einzige für wichtig zu erklären. Lassen Sie uns daher vielmehr als Demokrat/-innen in diesem Raum gemeinsam Schritte einleiten, um Inklusion für alle wirklich möglich zu machen, die heute noch am Rande der Gesellschaft stehen! – Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

Diese Rede einzeln zitieren

Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag fordert die Einführung eines Gehörlosengeldes entsprechend dem Blindengeld. Ich denke mal, grundsätzlich ist so eine Forderung ja nicht falsch. Wir als Fraktion unterstützen alle Menschen mit Einschränkungen. Wir wollen eine Teilhabe am sozialen Leben für alle ermöglichen, damit sie ihr ganzes Potenzial für sich und die Gesellschaft entfalten können. Das ist ein zutiefst liberaler Kerngedanke, daher können wir die Absicht dieses Antrages durchaus nachvollziehen. Aber wir fordern einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Menschen mit Behinderung einbezieht. Es geht nicht um einzelne Gruppen wie Blinde oder Gehörlose. Das Ziel muss schlicht und einfach sein, einen zentralen inklusiven Ansatz für alle betroffenen Menschen zu schaffen. Ich denke, in zwei vorhergehenden Beiträgen haben wir das durchaus auch schon so gehört. Wir wünschen uns eine zentrale Stelle, die sich gebündelt um die Belange der Menschen kümmert und Angebote aus einer Hand anbietet. Es ist nicht einfach, immer das zu treffen, was Menschen tatsächlich brauchen. Wir wollen die soziale Teilhabe insgesamt stärken und müssen gleichzeitig spezifisch auf die Herausforderungen der einzelnen Gruppen eingehen. Einfach Geld bereitzustellen, wird da nicht reichen. Vielmehr müssen unsere gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen die Teilhabe ermöglichen. Wir sehen auch, das haben wir im Sozialausschuss diskutiert, dass die Landesregierung hier durchaus bereits aktiv ist, wenn wir uns beispielsweise den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anschauen. Deutlich wurde aus einer Darstellung des Sozialministeriums im Ausschuss aber auch, dass konkrete Zahlen und auch ein nachvollziehbarer konkreter Plan für die Zukunft fehlen. Es müssten daher zielgerichtete Teilhabemaßnahmen konzipiert, umgesetzt und evaluiert werden. Am Beispiel der Gehörlosen, das wurde in jedem Vortrag gesagt, wir hatten eine wirklich sehr emotionale, aber leider auch erkenntnisreiche Anhörung im Sozialausschuss – erkenntnisreich dahin gehend, dass das nicht so toll war. Also ich persönlich war unglaublich betroffen, wie es den Menschen, den Gehörlosen hier bei uns geht, trotz aller Dinge, die für sie auch schon gelten. Es wurde auch deutlich, dass das Land durchaus Strukturen und Beratungsangebote geschaffen hat, aber es doch zu wenig bei den Menschen ankommt. Auch die Gehörlosendolmetscherausbildung für M-V und deren Einsatz sollte zwingend neu überdacht werden. Es gibt, das muss man so negativ sagen, ja, die Pressekonferenzen der Ministerpräsidentin waren nicht zugänglich für Menschen, die gehörlos waren. Das habe ich jetzt nicht wirklich verstanden. Sie hatten gerade während der Pandemie ein Informationsdefizit. Das war so. Das ist traurig, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) und ich denke, solche Dinge müssen wir ändern. Wir haben in unserem Land den höchsten Anteil an Menschen mit Schwerbehinderung, die alle ihren individuellen Anspruch auf Teilhabe haben. Einfach die Gießkanne nutzen und für einzelne betroffene Gruppen Geld gießen, wird da sicher nicht reichen. Nein, was wir brauchen, ist ein integrativer Ansatz, der alle Menschen, alle körperlichen wie physischen Herausforderungen einbezieht. Diese Debatte – und da stimme ich Ihnen, Kollege Harry Glawe, voll zu –, diese Debatte sollten und müssen wir führen. Sie kann nie zu Ende sein. Meine Damen und Herren, wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Rainer Albrecht, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.

Diese Rede einzeln zitieren

Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im Januar dieses Jahres – wir hörten es bereits – haben wir uns in einer Sitzung des Sozialausschusses mit der Situation und der Teilhabe der Gehörlosen in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Dort haben wir auch die Möglichkeit eines Landesgehörlosengeldes diskutiert. Ein Fazit war, dass die Mehrkosten für Betroffene und dadurch die finanziellen Bedarfe sehr unterschiedlich sind. Die Unterschiede zwischen den Arten von Hörschädigungen sind teils sehr groß, ebenso die technischmedizinischen Möglichkeiten, um adäquat mit diesen Schädigungen umzugehen oder sie womöglich auszugleichen. Ein pauschaler Zuschuss, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, erscheint uns daher nicht als ausreichend zielgerichtetes Mittel. Betonen möchte ich, dass alle Menschen mit Handicap darauf einen Anspruch haben, in ihrer Selbstbestimmung unterstützt zu werden, damit ihnen eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Festgehalten wird dieser Anspruch in Paragraf 1 des Bundesteilhabegesetzes. Dieser gilt auch für gehörlose Menschen. Weiterhin hält das BTHG konkrete Leistungen zur Teilhabe fest. Paragraf 78 regelt Assistenzleistungen und Paragraf 82 regelt die Leistungen zur Förderung der Verständigung. Hier haben wir Leistungen, die je nach individuellem Bedarf zugesprochen werden. Frau Ministerin Drese hat darüber hinaus weitere Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen heute hier genannt. Bereits im Januar 2020 hat der Landtag einen Antrag diskutiert, in dem die Schaffung eines Landesgehörlosengeldes vorgeschlagen wurde. Im Vergleich zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wurde damals eine gänzlich andere Summe genannt, die als Unterstützung nötig sei. Weder in der zurückliegenden Initiative noch in dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung begründet. Das haben auch die Kolleginnen und Kollegen vor mir bereits erwähnt. Der Bedarf ist schlicht sehr unterschiedlich und lässt sich daher nur individuell abschätzen. Meine Nichte ist gehörlos, die Tochter meines Bruders. Es sind zwei Gehörlose, also es sind gehörlose Eltern mit zwei hörenden Kindern, eine faszinierende Familie, gut im Leben integriert. Sie haben beide eine sehr gute Kita- und Schulausbildung genießen können und haben auch eine Berufsausbildung bei der Krankenkasse machen können und sind wie gesagt voll im Leben berücksichtigt und auch angekommen. Und diese Mischung, so, wie Sie es gesagt haben, aus Kita, Schule, Sport war eine wichtige Voraussetzung auch für diese Familie. Da kann dann auch, so, wie wir es auch mit guten Beispielen im Sozialausschuss gehört haben, Inklusion sehr gut gelingen. Wir sollten jedoch immer im Blick haben, dass Landesmittel möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Genannt sei hier exemplarisch natürlich noch einmal der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, die neben blinden und sehbehinderten auch gehörlosen Menschen zugutekommen. Dazu gehört zum Beispiel der Abbau von Kommunikationsbarrieren im Internet und bei der Mediennutzung. Insbesondere, um den Betroffenen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Beruf und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, bedarf es immer wieder und natürlich auch in Zukunft weiterer Anstrengungen. Auch in Schule, Ausbildung und im Job sollen Gehörlose – so wie meine Nichte mit ihrer Familie – gut inkludiert sein und nicht am Rande stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und David Wulff, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich fange jetzt mal rückwärts an. Also die SPD, Frau Klingohr, also da höre ich heraus, dass die Leute ja unterschiedliche Ausprägungen ihrer Sinnesbehinderungen haben. Und bei Ihren Ausführungen, wie das Geld festgelegt wird, und das kann ja nicht pauschal sein, habe ich ja a) die Befürchtung, dass die SPD sogar noch die Hand an das Landesblindengeld legt mit Ihren Begründungen. Ich hoffe, dem ist nicht so. Wir haben das analog zum Landesblindengeld natürlich auch eingebracht und so begründet. Und das Landesblindengeld steigt natürlich auch, weil dort eben auch die Ausgaben steigen wie bei jedem anderen Bürger auch, und deswegen haben wir das dementsprechend angepasst. Überraschend dürfte das für Sie alles nicht gewesen sein, weil in den Haushaltsverhandlungen dieselbe Summe von uns eingereicht wurde. Also verstehe ich die ganze Empörung in dem Bereich schon mal gar nicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann noch mal an die FDP mit der „Gießkanne für alle“. Nein, das ist doch keine Gießkanne. Das ist für einen ganz kleinen Bereich eine Hilfe, wie gesagt, analog dem Landesblindengeld, das es eben auch gibt. Das sind 430 Euro. Und dazu gibt es noch weitere Förderungen für die Blinden in unserem Land. Und das ist auch richtig so und die sollen ja auch nicht abgeschafft werden. Es ist eine Zahlung, die Sie hier machen können. Das ist ganz einfach – weil hier gesagt wurde, es ist nicht so einfach –, doch, es ist ganz einfach, Sie können ein Landesgehörlosengeld hier auf den Weg bringen und Sie können diesen Leuten das Alltagsleben tatsächlich erleichtern, wenn Sie es denn wollen. Ich habe es nur halt hier nicht herausgehört. So, dann zu der GRÜNEN, die sich da auch fragt, wie kommen diese 200 Euro zustande, und sich auch daran umherhangelt und meint, ja, weil diese 200 Euro da stehen, müssen wir jetzt diesen Antrag ablehnen. Also das war wirklich unterirdisch, muss ich ehrlich sagen, mit den ganzen Unterstellungen, die da mit drin waren. Und ja, wir haben die Worte dieses kleinen Jungen hier alle noch im Ohr, und wir haben uns von der AfD-Fraktion auf den Weg gemacht und sind zu diesem Förderzentrum nach Güstrow gefahren und haben dort einen ganzen Tag hospitiert und haben uns das alles erklären lassen et cetera. Und da haben wir unter anderem auch über den Jungen gesprochen. Und das Landesförderzentrum in Güstrow hat einen ganz anderen Ansatz und deswegen gibt es dort eben nicht nur die Beschränkung auf Gebärden. Die möchten natürlich, dass alle Leute dort ein selbstbestimmtes Leben, ein freies Leben führen können, und deswegen wird dort mit Cochlea-Implantaten gearbeitet und mit solchen Mitteln und Möglichkeiten, dass eben kein Mensch persönlich immer mit einem Gebärdendolmetscher rumlaufen muss, sondern dass er auch so in der Gesellschaft sich zurechtfinden kann. Und das ist auch wichtig, weil man kann nicht permanent jemanden an seiner Seite haben das ganze Leben lang. Der Ansatz ist ein ganz anderer. Wie gesagt, ich empfehle Ihnen, gehen Sie da mal hin und schauen Sie sich das mal an! Da werden Sie überrascht sein, was da tatsächlich passiert. Dann haben wir DIE LINKE, Frau Pulz-Debler. Was soll ich, was soll ich dazu sagen? Jetzt hat sie ihren Mantel wieder an, wo sie ja sagt, wir haben den Mantel des Sozialen uns umgehängt und das kauft sie uns nicht ab. Frau Debler, Frau Pulz-Debler, wir sind hier schon eine Legislatur länger unterwegs wie Sie. (Beatrix Hegenkötter, SPD, und Christiane Berg, CDU: Als!) Wir haben uns dieses Themas immer angenommen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Wir sind direkt mit dem Landesverband und mit den Betroffenen im Gespräch seit Anfang an und haben auch dieses Gehörlosengeld zusammen mit dem Landesverband auf den Weg gebracht. Und ich kann mir schon vorstellen, warum der Kollege Koplin bei Ihrem Redebeitrag nach draußen gegangen ist, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das hat ganz andere Gründe. Sie müssen nichts konstruieren.) weil das wurde der Sache tatsächlich überhaupt nicht gerecht. Wie Sie mit Menschen mit Behinderungen umgehen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unerhört!) und was Sie uns hier unterstellen, (Heiterkeit und Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) das war wirklich unter aller Sau, wenn ich das mal so sagen darf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Dann zum Thema Inklusion. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Eine reine Unterstellung!) Inklusion wird eben (Zurufe von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) in der Behindertenrechtskonvention so verstanden, (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) dass jedem nach seinen Möglichkeiten mit besten Mitteln geholfen werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich hoffe, das sehen Sie auch so, weil ansonsten wollen Sie ja anscheinend auch die Hand an das Landesförderzentrum in Güstrow legen, wenn Sie das nicht für erachtenswert halten, dass genau dieser Bereich extra gefördert werden muss, damit diesen Leuten geholfen wird. Also, das Thema Taubblinde wurde noch aufgemacht von Herrn Glawe. Natürlich, Leute, die taubblind sind, haben Anspruch auf Blindengeld und dann eben auch auf unser Gehörlosengeld. Die sind ja doppelt beeinträchtigt, ja. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Dann kommen wir an bei Frau Drese. Frau Drese führte hier aus, es gibt doch alles, was wollen Sie hier, den Leuten wird schon geholfen, so groß in dem Tenor, und es bedarf überhaupt nicht unserer Geschichte, damit man dort ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Ja, wie ist es denn? Sie haben gesagt, Kostenübernahme in Behörden, alles ist geregelt, man muss nur einen Antrag stellen. Das ist der erste Punkt: Was ist selbstbestimmtes Leben? Da haben Sie wahrscheinlich einen anderen Eindruck als wir. Wenn ich erst Anträge schreiben muss, um irgendwo hinzukommen, dann liegt da irgendwas im Argen. Erzählen Sie mal irgendjemandem, einem Gehörlosen, er soll mal bitte beim Rufbus anrufen auf dem Land und soll sich da irgendwie bemühen, möglichst schnell zu einer Behörde zu kommen, weil er vielleicht sagt, ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen zum Beispiel, und will da mal fragen, was da los ist. Das bezahlt er alles selber. Die Behörde bezahlt das nur, wenn die Behörde eingeladen hat. Also wo ist da das Selbstbestimmungsrecht und vor allen Dingen das Informationsrecht eines jeden Bürgers, wenn er da etwas machen will, wenn er davor gezwungen ist, Anträge zu schreiben. Spontanität gibt es dort gar nicht. Und Sie stellen hier die Leute quasi als Bittsteller hin. Bei uns sind sie keine Bittsteller, sondern genau aus diesem Grund möchten wir, dass diese Summe zur Verfügung gestellt wird. Das sind 200 Euro, wo Sie hier den Riesenspagat hinlegen und uns komische Sachen unterstellen und versuchen, das auch noch irgendwie madig zu machen, das Thema. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Das wird der Sache wirklich überhaupt nicht gerecht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) genauso wenig wie, dass Sie sich in keinster Weise hier bemüht haben, Gebärdendolmetscher auflaufen zu lassen, damit die hier die Debatte wenigstens verfolgen können. Wir werden das hier weitertragen. Sie können ja so über die Leute denken. Sie können ja so über unsere Arbeit denken und Sie können sich auch hier hinstellen und können sagen, es wird ausreichend berücksichtigt, das Thema, oder es gibt viel Wichtigeres, wie Frau Shepley gesagt hat. Das können Sie gerne machen. Wir werden das transportieren, wie gesagt, und am Ende stehen Sie dann wahrscheinlich womöglich bei 2,8 Prozent da. Also wir haben es beziffert und wir haben sogar die Ausgaben, also um mal jetzt auf Ihren Gesetzentwurf von heute früh zurückzukommen, wir haben sogar die Ausgaben mit eingepreist, die der kommunalen Ebene entstehen würden, wenn Sie das durchsetzen. Also das ist ein ganz kleiner, einfacher Antrag, ein Gesetzesantrag, weil die Sache auch wirklich einfach wäre, wenn Sie dem einfach zustimmen würden. Das würde bedeuten, für circa einen Personenkreis von 1.250 Personen eine Hilfe für ihr Leben, damit sie ein selbstbestimmtes Leben und eben kein Antragstellerleben oder Bittstellerleben führen können, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um ihre Kosten zu dämpfen, anrechnungsfrei zu den sozialen Leistungen, die sie eben noch irgendwo beantragen. Und wenn das alles so schlecht sein soll, dann erklären Sie mir mal bitte, warum das andere Bundesländer hier so machen! Ihren Spagat hier, den kauft Ihnen keiner mehr ab. Sie hätten ja mal über Ihren eigenen Schatten springen können und hätten zumindest einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen können. Das haben Sie nicht getan. Das zeigt auch Ihre ganze Art, Politik auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung zu machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, bevor ich Ihnen Dank sage für Ihren Wortbeitrag, möchte ich Sie daran erinnern, dass wir hier uns gemäßigt äußern wollen und Ihre Wortwahl zu überprüfen. Ich weise den Ausspruch „unter aller Sau“ als unparlamentarisch zurück. (Horst Förster, AfD: „Unterirdisch“ wäre besser gewesen.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2092 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute sehr intensiv und konzentriert gearbeitet, sodass wir unsere Tagesordnung noch erweitern können. Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, jetzt im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 9 den Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Vereinbarungsgemäß rufe ich dann nunmehr den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Auch das Treibhausgas-Budget ist endlich – Klimavorbehalt auf Landesebene einführen, auf Drucksache 8/2090. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auch das Treibhausgas-Budget ist endlich – Klimavorbehalt auf Landesebene einführen – Drucksache 8/2090 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Hannes Damm.

Diese Rede einzeln zitieren

Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Im März dieses Jahres hat das Intergovernmental Panel On Climate Change, besser bekannt als das IPCC, der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen, den Synthesereport zu seinem 6. Sachstandsbericht vorgestellt. Er spiegelt den aktuellen Stand der Klimaforschung wider und ist damit im Kampf gegen die Klimakrise die zentrale Orientierung dafür, wo wir in diesem Kampf stehen und womit wir in Zukunft rechnen müssen. Und die Aussichten, werte Abgeordnete, sind düster. So wird dort etwa festgestellt, Zitat: „Die globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030, die sich aus den bis Oktober 2021 angekündigten national festgelegten Beiträgen … ergeben, machen es wahrscheinlich, dass die Erwärmung im Laufe des 21. Jahrhunderts 1,5 ˚C überschreitet, und erschweren die Begrenzung auf unter 2 ˚C.“ Die Erwärmung um mehr als 1,5 Grad Celsius, die laut Paris verhindert werden sollte, wird im globalen Durchschnitt demnach bereits bis 2030 oder spätestens bis 2040 erwartet. Weiter heißt es dort: „Für jedes künftige Erwärmungsniveau werden viele klimabedingte Risiken höher als im Fünften IPCC-Sachstandsbericht … bewertet, und die projizierten langfristigen Folgen sind bis zu einem Vielfachen höher als derzeit beobachtet … Die Risiken und die projizierten negativen Folgen sowie die damit verbundenen Verluste und Schäden durch den Klimawandel steigen mit jeder noch so kleinen Zunahme der globalen Erwärmung an … Klimatische und nicht-klimatische Risiken werden sich zunehmend gegenseitig beeinflussen und zu sich gegenseitig verstärkenden und kaskadenartigen Risiken führen“, sogenannte Kipppunkte, „die komplexer und schwieriger zu beherrschen sind …“ Zitatende. Der IPCC stellt fest, dass bereits jetzt einige Veränderungen unumkehrbar sind. Anpassungsoptionen schwinden rasant. Als wissenschaftliche, mit sehr hohem Vertrauen fundierte Aussage schlussfolgert der Synthesebericht, das Zeitfenster, in dem eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle gesichert werden kann, schließt sich rapide. Darüber hinaus werden sich die in diesem Jahrzehnt getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen jetzt und für Tausende von Jahren auswirken. Werte Abgeordnete, die Zeit rennt uns davon. Jetzt ist die Zeit, alle noch verbleibenden Chancen zu nutzen. Jede jetzt verschlafene, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) jede jetzt verschlafene Weichenstellung wird uns in Zukunft teuer zu stehen kommen. Umgekehrt heißt das aber auch, jede erreichte Einsparung zählt. Es kommt auf jeden von uns heute geleisteten Beitrag an. Und da Klimaschutz uns alle und alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens betrifft, müssen jetzt alle vorhandenen Register gezogen werden. Deswegen muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir heute keine Entscheidungen mehr treffen, die dem Klimaschutz entgegenstehen, dass wir in allen Bereichen stets überprüfen, ob es klimafreundlichere Alternativen gäbe. Nur so ist unser Handeln gerecht gegenüber künftigen Generationen. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung ein Verfahren erarbeitet, um künftige Beschlüsse stets unter einem Klimavorbehalt zu treffen. Das heißt, dass dann das, was im Grunde sowieso schon selbstverständlich ist, nach einem klar geregelten, nachvollziehbaren und transparenten Verfahren umgesetzt wird, nämlich, dass stets die Klimawirkung von Beschlüssen mitgedacht und überprüft wird und auf Basis dessen eine Abwägung potenziell klimafreundlicher Alternativen erfolgt. Das ist bei den Finanzmitteln beim Haushalt selbstverständlich, denn auch da ist das Budget, wie wir heute wissen, begrenzt. Zudem soll die Klimawirkung auch explizit in allen in den Landtag eingebrachten Initiativen berücksichtigt werden, denn dass wir in unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Abgeordnete die Belange des Klimaschutzes zumindest mitdenken und in unserem politischen Handeln berücksichtigen, das sollte auch unser eigener Anspruch an unser Handeln sein. Und damit gehen wir als Politik dann mit gutem Beispiel voran. Nur so können wir glaubwürdig die Transformation zur Klimaneutralität vorantreiben, die eine enorme Aufgabe für alle Bereiche und Akteure unserer Gesellschaft darstellt. Wir müssen den Klimaschutz klar als das benennen, was er ist – kein politisches Sonderthema, sondern eine Querschnittsaufgabe, die Lösungen in allen Politikfeldern von allen hier im Raum verlangt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Klimavorbehalt ist dabei eine Möglichkeit, den Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes gerecht zu werden, denn dort ist in Paragraf 13 festgelegt: „Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck“ des Klimaschutzgesetzes, also den Klimaschutz, „und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen.“ Zur Realisierung eines Klimavorbehaltes bei Anträgen und Beschlüssen wäre etwa eine Abschätzung ihres Einflusses auf die Treibhausgasbilanz und das Budget von Mecklenburg-Vorpommern und eine Gegenüberstellung mit den Landesklimaschutzzielen denkbar. Daraus lassen sich auch Klimafolgekosten abschätzen. Dazu lassen sich etwa die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Kostensätze für Treibhausgase nutzen. Bei all unseren Entscheidungen muss uns klar sein, Klimaschutz bedeutet auch die Bewahrung der Stabilität unserer Gesellschaft, die Bewahrung unseres Wohlstands, unseres Lebensstandards und der gesamten Schöpfung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz ist mithin auch eine Frage wirtschaftlich rationalen Handelns. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung, der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und der Prognos AG kam zu dem Ergebnis, dass ein Szenario des Klimawandels mit nur mittelschweren Schäden allein in Deutschland bis 2050 Kosten in Höhe von 500 Milliarden Euro erzeugen würde. Die Kosten zwischen 2000 und 2021 beliefen sich bereits auf mindestens 145 Milliarden Euro, davon fielen allein 80 Milliarden Euro seit 2018 an. Es wird also immer schneller immer mehr. Bei einem starken Klimawandel kommen sogar Kosten von über 900 Milliarden Euro auf uns bis 2050 zu. Kosten aufgrund von Extremwetterereignissen wie etwa Hitzewellen würden sich jährlich auf das bis zu Fünffache des bisherigen Niveaus erhöhen. Durch vorausschauende und frühzeitige Vorsorge durch klugen Klimaschutz hingegen könnten, so die Ergebnisse der Studie, diese Kosten in Höhe von mehreren Hundert Milliarden Euro eingespart werden. Und auch deshalb braucht es einen Klimavorbehalt, speziell, wenn es um die Frage der nachhaltigen und zukunftsfesten Verteilung unserer Finanzmittel geht. Jede Investition in den Klimaschutz, die wir heute tätigen, spart uns und zukünftigen Generationen Kosten in der Zukunft. Die Bilanz ist positiv, jeder vernünftige Mensch würde investieren. Klimaschädliche Investitionen hingegen sind Investitionen gegen eine solche Zukunft. Derartige, mithin kurzsichtige Ausgaben können und dürfen wir uns nicht mehr leisten, werte Abgeordnete. Wir müssen Fehlentscheidungen, Lock-in-Effekte und Pfadabhängigkeiten frühzeitig erkennen und vermeiden, da sie andernfalls weit über die Gegenwart hinauswirken und die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen gefährden. Die Anwendung eines Klimavorbehaltes unterstützt vor diesem Hintergrund eine nachhaltige Finanzplanung, denn er zwingt uns, immer wieder die folgenden Fragen zu stellen: Ist diese oder jene Investition zukunftsfest und nachhaltig? Welche Folgekosten entstehen durch ihre Klimawirkung? Welche Alternativen richten geringere Schäden an oder schützen sogar das Klima und bringen uns trotzdem ans gleiche Ziel? Werte Abgeordnete, viele von uns beschäftigen sich auch heute schon mit diesen Fragen, wenn sie Entscheidungen treffen. Den meisten von uns ist die Dringlichkeit der Lage auch bewusst, ist bewusst, dass der Klimaschutz keinen Aufschub mehr verträgt. Wir in M-V sehen klar, was Trockenheit und Dürren bereits heute für Schäden anrichten: (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wald- und Moorbrände, Bodentrockenheit, Meeresspiegelanstieg, Hitzewellen – all das wird sich in den nächsten Jahren noch weiter intensivieren. Und wer die Wissenschaftscommunity online auch mal verfolgt, wir sehen die wärmste Meerestemperatur seit Beginn nicht nur der Messungen, sondern auch der historischen Daten ever. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir sehen die geringste Eisdecke am Nordpol und aktuell haben wir 1,1 Grad Erderwärmung in Deutschland. Politische Maßnahmen, habe ich gesagt, steuern auf eine 2,7-Grad-Erwärmung im globalen Durchschnitt zu. Das ist eine Durchschnittstemperatur inklusive auch der Wassermengen, das bedeutet 6 Grad Celsius, 6 Grad in Deutschland, in M-V, und das kann sich hier niemand vorstellen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht irgendwie schädliche Dürre für unsere Landwirte oder eine Evakuierung einzelner Dörfer, wie wir sie aktuell sehen, wegen eines Waldbrandes, nein, das ist eine lebensfeindliche Welt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ereilen wird uns das noch in diesem Jahrhundert. Treffen wird das die Jüngeren in diesem Raum oder ihre Kinder und Enkelkinder, die heute schon geboren sind. Es wird Zeit, dass wir und die Landesregierung dem auch ganz klar in unserer täglichen Arbeit Rechnung tragen. Das gelingt auf effiziente, transparente und klar geregelte Art und Weise durch einen Klimavorbehalt. Wir sehen das in anderen Bundesländern, da funktioniert das schon. Lasst uns doch mal als M-V da mitziehen! Lasst uns doch auch mal zu denen gehören, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welches?) die voranschreiten! Lassen Sie uns nachhaltige Politik für diesen Landtag, für diese Landesregierung verbindlich machen! Ich werbe für Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat in Vertretung des Landwirtschaftsministers ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine Damen und Herren! Werte Zuhörende! Der Antrag weist zu Recht darauf hin, dass aktuell im Klimaschutz ein dringender Handlungsbedarf besteht. Und nicht nur im Rahmen dieser Debatte, sondern auch auf EU-Ebene spielt dieser Umstand eine zunehmend wichtige Rolle. Regelmäßig kommen neue Vorschläge, wie die Treibhausgasemissionen in ganz Europa weiter reduziert werden können, hinzu. Ein Beispiel ist der aktuelle Vorschlag zur Minderung von Methanemissionen. Hervorzuheben ist, dass die Vorschriften für direkte Methanemissionen aus dem Öl-, fossilem Gas- und Kohlesektor sowie aus Biomethan nach dessen Einspeisung in das Gasnetz gelten sollen, also zum Beispiel für Methanlecks, für Abfackeln oder Ablassen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und zwar nicht nur hier vor Ort, sondern auch für importierte fossile Energieträger. Die EU ist dabei derzeit der weltweit größte Importeur von Erdgas. Wenn bei allen Importen strenge Vorschriften für die gesamte Kette von Förderung, Verarbeitung, Transport und Verwendung gelten, nutzt das dem Klimaschutz direkt. Der aktuelle IPCC-Bericht legt den Finger an der Stelle in die Wunde und zeigt, auf welche dramatische Klimaänderung wir zusteuern und wie dringend agiert werden muss, um die Erderwärmung schnell zu stoppen. Hierzu hat sich die Landesregierung eindeutig bekannt. Die Koalition hat sich eindeutig bekannt, indem in der Koalitionsvereinbarung das Klimaschutzziel konkret benannt wurde: Mecklenburg-Vorpommern will 2040 klimaneutral sein. Wir sehen den dringenden Handlungsbedarf und erarbeiten hierzu aktuell das Klimaschutzgesetz, um die entsprechende Verbindlichkeit für unser Bundesland, für Mecklenburg-Vorpommern herzustellen. Sie können sich dabei sicher sein, dass wir die Gefährdung durch den Klimawandel für unser Land sehr wohl im Blick haben. Die Ereignisse der letzten Jahre haben uns sehr, sehr deutlich vor Augen geführt, wie empfindlich unser Bundesland an dieser Stelle ist. Es hat furchtbare Dürreperioden gegeben, die sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Wäldern schlimme Auswirkungen hatten, und deren dramatische Folgen – Sie haben es eben angesprochen – sehen wir aktuell in der massiven Trockenheit und den dadurch entstehenden Vegetations- und Waldbränden mit ihren verheerenden Folgen. Genauso gab es auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Temperaturrekorde. Klimaschutz und Klimawandel in allen Bereichen zu berücksichtigen, ist daher im Sinne dieser Regierungskoalition und Landesregierung für die erfolgreiche Entwicklung unseres Bundeslandes von entscheidender Bedeutung. Im zweiten Punkt zielt Ihr Antrag darauf ab, alle Beschlüsse der Landesregierung, insbesondere Gesetzentwürfe, Anträge und Rechtsverordnungen, sowie das Verwaltungshandeln der nachgeordneten Behörden auf ihre Klimawirkung und klimafreundlichere Alternativen prüfen zu lassen. Hierzu soll ein gesondertes Verfahren entwickelt werden. Sie schlagen dafür einen Klimawirkungscheck vor. Diese Idee haben die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Hauses intern bewertet. Andere Bundesländer führen bereits solche Klimachecks durch. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Teilweise werden Haushaltstitel oder der gesamte Haushalt bewertet. In anderen Bundesländern stehen Gesetzesvorhaben im Fokus von Klimachecks. Auch Förderprogramme sind in einigen Bundesländern eingeschlossen. Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich, da die konkrete Prüfung in sehr unterschiedlicher Art und Weise und Prüftiefe erfolgt. Die Idee ist also keineswegs neu. Auch im Beteiligungsprozess zum Klimaschutzgesetz wurde dieser Vorschlag eingebracht. Jedoch ist die Forderung im Antrag aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen schlicht nicht notwendig. Dies hat den Grund aber nicht darin, dass die Wichtigkeit des Klimaschutzes und das Verständnis für dieses Thema nicht im Vordergrund stehen würde. Der Grund ist vielmehr, dass wir ein anderes Instrument uns vorgenommen haben und entwickelt haben. In der Koalitionsvereinbarung wurde bereits festgelegt, dass der Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck bei der Aufstellung des Landeshaushaltes, bei Gesetzesvorhaben, bei Förderinstrumentenvergaben und Beschaffungen eingeführt werden wird. Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen dann künftig einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck. Ein Nachhaltigkeitscheck umfasst auch die Prüfung von Klimawirkungen, also die Fragen rund um Klimaschutz und Klimawandel, ist jedoch umfangreicher. Es werden ökologische, ökonomische und soziale Verträglichkeiten geprüft. Dieser Check ist bei den Kolleginnen und Kollegen in Vorbereitung. Ziel ist es, ein effizientes System zu entwickeln, was zielführend eingesetzt werden kann und einen angemessenen Aufwand in unserer Landesverwaltung verursacht. Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass sich Regierungskoalition und Landesregierung für den Nachhaltigkeitscheck entschieden haben. Daher ist es nicht erforderlich, einen zusätzlichen weiteren Klimawirkungscheck einzuführen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

Diese Rede einzeln zitieren

Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der hier vorliegende Antrag beinhaltet eine Thematik, die der eine oder andere Kommunalvertreter in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht schon einmal erlebt hat, denn es ist noch gar nicht so lange her, da haben so manche Kommunen – auch in Mecklenburg-Vorpommern, aber insbesondere im wohlhabenden Südwesten der Bundesrepublik – den Klimanotstand ausgerufen. Also man stellte fest, dass … (Zuruf von Petra Federau, AfD) Ich glaube, Schwerin hat auch den Klimanotstand ausgerufen. Was es jetzt genau für Folgen hatte für die Menschen, ist mir bis heute schleierhaft. Jedenfalls sollte fortan auch alles, was die Verwaltung tut, eben unter einen Klimavorbehalt beziehungsweise einen Klimacheck gestellt werden. Man findet im Netz auch eine ganze Reihe dieser sogenannten Klimachecks. Da kann man sich dann so durchklicken, meistens eine PowerPoint-Präsentation, und kann also fleißig als gewissenhafter Bürokrat ankreuzen, wo denn eventuelle Auswirkungen von Maßnahmen im täglichen Verwaltungsleben dann Auswirkungen auf das Klima haben. Wenn man dann nach ungefähr 90 Minuten fertig ist, kommt man zu einem Ergebnis. Was das dann letztlich in der Umsetzung bedeutet, bleibt mir nach wie vor schleierhaft. Ich glaube, das kann auch gar keiner wirklich beantworten. Herr Minister Pegel hat eben auch ausgeführt, es gibt eine ganze Reihe Bundesländer, die haben solche Klimachecks schon eingeführt. Auch da ist mir nicht wirklich ersichtlich geworden, was das jetzt für konkrete Auswirkungen auf die Politik beziehungsweise diese Umsetzung der Politik gehabt hat, wahrscheinlich gar keine. Und somit ist es auch unnötig, genau, und die Auswirkungen auf das Wetter sind wohl auch eher von geringer Natur gewesen. Sie bleiben in Ihrem Antrag auch sehr vage, formulieren ein Ziel, dann haben Sie hier eben so einen Grundsatzvortrag gehalten, der auch auf den Evangelischen Kirchentag gepasst hätte. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also Sie wollen uns erzählen, dass die Welt kurz vor dem Untergang steht, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass die Welt kurz vor dem Untergang steht und wir jetzt also ganz schnell handeln müssen, in welcher Form, das bleibt auch hier schleierhaft. Wie stellen Sie sich das vor, also in der Praxis? Wir haben nun mal als Landesregierung, die Landesregierung hat, wir als Regierung, nicht als Regierung, wir als Landtag haben selbstverständlich Maßnahmen umzusetzen. Die wollen Sie alle erst mal prüfen lassen. Dann kommen Sie zu dem Ergebnis, dass der Straßenbau nicht gerade klimafreundlich ist. Wollen Sie dann einstellen? Also es bleibt auch hier absolut praxisfern. Das Gleiche, Sie wollen ja auch in Ihrem Antrag darauf hinaus, dass wir als Fraktionen, wenn wir hier Gesetzesentwürfe einbringen, auch entsprechend darstellen, welche Auswirkungen diese Gesetzesentwürfe beziehungsweise die Gesetze, die daraus resultieren, dann letztlich auf das Klima haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das wollen Sie, in der Geschäftsordnung wollen Sie das also verankern. Auch hier stellt sich mir die Frage, in welcher Tiefe soll das erfolgen, nach welchen Standards, wer definiert die und in welchem Umfang. Und werden dann Gesetzesentwürfe hier abgelehnt mit der Begründung, dass ihre Klimawirkung von wem auch immer als negativ dargestellt wird? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollen wir natürlich auch nicht. Und grundsätzlich sind generell diese Maßnahmen, diese Maßnahmenpakete, die Sie hier fordern, schlichtweg abzulehnen, da sie letztlich unser Bundesland und seine ganze Verwaltung mit noch mehr Bürokratie überziehen. Und ich glaube, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das kostet auch Geld.) wir sind uns hier alle einig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Energie.) dass das Letzte, was wir hier brauchen, noch mehr Bürokratie ist. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, Herr Damm, ich habe das letztens schon in der Debatte gesagt, wenn Sie hier immer davon erzählen, dass wir in Deutschland durch unseren Ausstoß von Treibhausgasen dafür verantwortlich sind, dass ein wie auch immer geartetes Weltklima kurz vor dem Kollaps steht, die Zahlen kennen Sie auch aus den Debatten, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus den Debatten, die Auswirkungen der deutschen Treibhausgasemissionen (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf das Weltklima sind absolut gering bis hin zu nichts, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sie sind nichtsbedeutend, die von M-V sind noch geringer. Also verschonen Sie uns doch bitte mit Ihrem quasi religiösen Eifer hier! Das ist unglaublich anstrengend (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und führt uns nicht wirklich weiter. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin erst mal sehr dankbar, dass wir heute den Punkt vorziehen konnten und so etwas Bewegung noch in unsere Tagesordnung bekommen. Die GRÜNEN möchten einen sogenannten Klimavorbehalt einführen. Dadurch soll das gesamte Handeln der Landesregierung dem politischen Ziel des Klimawandels untergeordnet werden. Dazu sollen wir heute beschließen, die Geschäftsordnung des Landtages zu ändern. Deswegen stehe ich heute auch als Parlamentarischer Geschäftsführer hier, weil Geschäftsordnungsfragen – so kenne ich das bisher jedenfalls – haben wir immer versucht im Einvernehmen hier zu lösen und gemeinschaftlich zu beraten. Ich glaube, das wäre auch der bessere Weg gewesen. Wir sind – und das werde ich jetzt ausführen – weder inhaltlich noch rechtlich davon überzeugt, dass das der richtige Punkt ist. Zunächst zum Inhalt: Im Antrag wird die Behauptung aufgestellt, ich zitiere wörtlich: „Nach 1990 und auch seit dem Übereinkommen von Paris … 2015 sind die Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern indes nahezu konstant geblieben.“ Bereits diese Aussage, die ja im Ausgang Ihrer gesamten Überlegungen steht, stimmt nicht. Vielmehr haben sich die Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1990 bis 2017 um 26,7 Prozent reduziert. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Das lässt sich in einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus der letzten Wahlperiode – ich glaube, es war die Kollegin Schwenke von den LINKEN – (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für jeden nachlesen, in der Drucksache 7/5464. Als weitere Grundlage dient dem Antrag der Synthesereport des IPCC, wonach ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um über 1,5 Grad Celsius wahrscheinlich sei. Abgesehen davon, dass der Antrag dazu schweigt, bis wann diese Entwicklung eintreten soll, muss gesagt werden, dass auch diese Aussage kritisch zu hinterfragen ist. Die Aussagen sind Schätzungen über Eventualitäten in der Zukunft, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Um das einmal zusammenzufassen, Sie wollen aufgrund einer unzutreffenden Annahme und Schätzungen, die einer Schwankungsbreite unterliegen, den Handlungsspielraum einer demokratisch gewählten Landesregierung eindämmen. Das, meine Damen und Herren, lehnen wir als CDU-Fraktion ab. Zusätzlich wird natürlich auch hier mit Ängsten und Sorgen experimentiert, so auch in Ihrem Antrag. Da lesen wir, es werde zu Dürreperioden, Wasserknappheit und Hitzeextremen kommen, sollten wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, meine Damen und Herren, auch bei aller Ernsthaftigkeit der Diskussion (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat Frau Shepley selber gesagt.) und wenn wir die Bilder der letzten Tage sehen, dass es ja durchaus Grund zur Sorge gibt, aber ich glaube, mit der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages werden wir auch künftig keine Dürreperioden und Waldbrände in Mecklenburg-Vorpommern verhindern. Da sind wir uns hoffentlich drin einig, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Aus meiner Sicht zeigt der vorliegende Antrag in keine gute Richtung und erinnert an „Fridays for Future“- Aktivisten, die mittlerweile erklären, die Demokratie sei für den Klimaschutz zu langsam. Und hier, meine Damen und Herren, zeigt sich der Unterschied zwischen Panikmache und seriöser bürgerlicher Politik. Wir wollen das Klima schützen durch Innovation und Fortschritt, nicht durch Bevormundung und Gängelung. Ihr Antrag überzeugt aber auch juristisch an der Stelle nicht. Sie wollen das Handeln der Regierung beeinflussen, indem die Geschäftsordnung des Landtages geändert werden soll. Die Geschäftsordnung des Landtages bindet als parlamentarisches Binnenrecht aber nur die Legislative und nicht die Exekutive. Und von daher ist es hier der völlig falsche Ort, um das Ziel zu erreichen. Sie müssten vielmehr einen Antrag auf Änderung der Landesverfassung stellen. Das tun Sie nicht. Vielleicht sagen Sie auch gleich noch mal, warum Sie es nicht tun. Stattdessen kommen Sie mit dem Antrag, der auf wackligem Fundament steht, und wollen hier unsere demokratischen Entscheidungsprozesse aus den Angeln heben. Dem, meine Damen und Herren, werden wir nicht zustimmen. Wir sind dafür für eine vernünftige Auseinandersetzung und auch Diskussion beim Thema Klimaschutz. Wir halten aber die Änderung der Geschäftsordnung hier für nicht den richtigen Weg, um hier in diesem wichtigen Ziel ein Stück voranzukommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar, dass sie dieses wichtige und zentrale Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wie das immer so ist mit den Anträgen der GRÜNEN: Kann man den Feststellungsteil in aller Regel auch mitgehen, sieht es bei den Forderungen meist anders aus. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Natürlich steht unsere Koalition dazu, dass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern unseren Teil dazu beitragen müssen, die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen und einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um über 1,5 Grad Celsius möglichst zu verhindern. Die Koalition aus SPD und DIE LINKE wird alle Anstrengungen unternehmen, Geld und Personal in die Hand nehmen und ihre Politik an diesen Zielen ausrichten, denn dazu haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet. Der Minister hat schon einiges zum Thema Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck gesagt. Ich will jetzt nicht noch mal zitieren. Sie finden das aber in unserem Koalitionsvertrag unter Zeile 244 Absatz 27. Vielleicht nehmen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, unsere Selbstverpflichtung und die Verpflichtung für die Landesregierung nicht ernst, weil darin das Wort „Klimawirkung“ oder Ähnliches nicht vorkommt. Ich halte es aber für selbstverständlich, dass bei einem Nachhaltigkeitscheck natürlich auch die Klimawirkung von Vorhaben oder Gesetzen dazugehört. Außerdem ist es für mich auch umfangreicher, weil mit diesem Check neben den Klimawirkungen auch auf die Auswirkungen auf künftige Generationen und auf soziale Auswirkungen geschaut wird. Und dazu stehen wir. Der Prozess zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes für unser Land läuft auch gerade. In diesem Gesetz werden Sie auch konkrete Vorgaben zum Klimaschutz finden, und zwar für alle Bereiche, die zum Klimaschutz beitragen können. Das gilt dann eben auch für alle Bereiche. Ihr Antrag läuft also, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, etwas ins Leere, zumindest, wenn es um den Punkt II geht. Kommen wir zu den Punkten III und IV: Hier wollen Sie die Geschäftsordnung des Landtages geändert haben. Herr Ehlers hat einiges dazu gesagt. Auch ich finde dieses Vorgehen gelinde gesagt etwas unhöflich und rein rechtsförmlich auch nicht richtig. Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen, mögliche und gewünschte Änderungen der Geschäftsordnung dieses Hauses möglichst im Einvernehmen zu erreichen. So hätte ich für dieses Ansinnen erwartet, dass sich Ihre Fraktionsspitze im Vorfeld mal an die anderen Fraktionen wendet und für Mehrheiten wirbt, und sei es nur über den Ältestenrat. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann kommt noch die Geschäftsordnung selbst ins Spiel. Im Paragrafen 109 „Änderung der Geschäftsordnung“ steht dazu: „Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in zwei Lesungen beraten. Die Regelung der Geschäftsordnung für die Behandlung von Gesetzentwürfen gilt entsprechend.“ Es reicht eben nicht, sich nur mal schnell den Paragrafen 46 anzuschauen, ein Komma zu setzen und zwei Wörter einzufügen. Man muss auch für Mehrheiten werben und Regularien einhalten. Eine Vermischung eines, ich sage mal, normalen Antrages mit einem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung halte ich daher für schwierig, außer man will bewusst für eine Ablehnung seines Anliegens sorgen, allein schon aus formalen Gründen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das Ihr Plan war, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern nehme Ihr Anliegen ernst. Ich bitte Sie daher, sprechen Sie im Vorfeld mit den anderen Fraktionen und werben Sie für Ihr durchaus berechtigtes Anliegen, zumindest wenn es um die Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses geht. Wir lehnen heute Ihren Antrag ab und erwarten von Ihnen, dass Sie für alle geplanten Änderungen der Geschäftsordnung Ihrerseits möglichst Einvernehmen mit den anderen demokratischen Fraktionen herstellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wir verstehen die Intention Ihres Antrages wirklich, das Thema ist Ihnen ja in Leib und Seele gebrannt, aber der Argumentation können wir leider gar nicht folgen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habt ihr Hilfe?) Und der vorliegende Antrag macht es sich unserer Meinung nach ein bisschen zu einfach und fordert von der Landesregierung die Entwicklung eines praktisch umsetzbaren und transparenten Verfahrens zur Einführung eines sogenannten Klimavorbehalts. Wie das im Detail und ganz genau aussehen soll, da schweigt sich der Antrag aus. Ich denke, das tut er aus einem guten Grund. Das hier Geforderte oder Angedachte ist nämlich nicht mal einfach praktisch, transparent und vor allem nicht bürokratiearm umsetzbar. Würde man diesem Antrag folgen und tatsächlich einen Klimavorbehalt für alle Gesetzesentwürfe der Regierung, eine Änderung der Geschäftsordnung wurde hier schon angesprochen – was haben wir hier noch aufgeschrieben fix –, alle Anträge, alle Rechtsvorschriften als auch für jegliches Verwaltungshandeln einführen, dann würde man eine ganz neue Dimension der Bürokratie auch schaffen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich halte das weder für praktikabel noch für sinnvoll und auch nicht für notwendig beziehungsweise dem eigentlichen Ziel dienlich. Ich bin ein praktisch denkender Mensch, ich stelle mir das gerade vor, wie wir das in der Praxis machen wollen, mit welchem Personal. Sollen das die Menschen, die bisher in der Landesverwaltung arbeiten, zusätzlich auch noch mit ausarbeiten oder müssen da mittel- beziehungsweise langfristig noch weitere Mitarbeiter eingestellt werden? Dann stellt sich entweder die Frage, welche Aufgaben die Mitarbeiter in der Landesverwaltung liegen lassen sollen oder woher diese Menschen kommen sollen, die wir denn auch natürlich zusätzlich einfach einstellen müssten. Und dann – da werden Sie gleich aufschreien, Herr Damm –, woher kommt das Geld, um das alles zu finanzieren?! (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Habe ich ja erklärt.) Ja, sehe ich komplett anders, sorry. Und neben all diesen genannten Fragen, die ich hier gerade mal so aufgestellt habe, bezweifle ich ernsthaft den Sinn einer solchen wie im Antrag geforderten Maßnahme. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Also wenn wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen wollen, reicht es nicht aus, dass in Mecklenburg-Vorpommerns Verwaltung ein paar Menschen überprüfen, ob Papier A besser ist oder Papier B besser ist und wie wir umsteigen. Es würde meiner Meinung nach auch noch nicht mal ausreichen, wenn das in ganz Europa so gemacht wird in den Verwaltungen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen doch mal ins Handeln kommen hier!) Einen Effekt hätte so ein Vorgehen wohl, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) einen Effekt hätte so ein Vorgehen wohl: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat mal einer ein Taschentuch für Frau Oehlrich?) Wir würden einfach als abschreckendes Beispiel dienen, (Horst Förster, AfD: Genau. Das tun wir doch jetzt schon.) denn der Rest würde unglaubwürdig auf Deutschland schauen und sich fragen, was wir hier überhaupt tun. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn wir als Deutschland zeigen, dass Klimaschutz mit absurden Kosten, absurder Bürokratie und absurd gesteigertem Arbeitsaufwand und mit einem Wohlstandsverlust einhergeht, dann werden uns andere Länder dieser Welt auch einfach nicht folgen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Und trotzdem ist die FDP in der Ampel.) Ja. Denn in den meisten Ländern dieser Welt gibt es noch nicht mal Wohlstand, sozusagen haben sie vielleicht auch nichts zu verlieren. Das ist auch eine Ansichtssache. Deutschland kann – kann! – beim Klimaschutz wirklich eine Vorreiterrolle einnehmen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen wir schon.) und tatsächlich etwas voranbringen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder haben wir gemacht.) nämlich dann, wenn es praktikabel ist (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die Menschen vor allen Dingen mitnimmt und ihnen keine Angst macht. Mit diesem vorliegenden Antrag und seinen Folgen erreichen wir einfach das Gegenteil. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.

Diese Rede einzeln zitieren

Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass sich das Klima nahezu rasant verändert, merkt aktuell nicht nur jeder Kleingärtner, jeder Bauer und all die Feuerwehrmänner und -frauen, die bereits Anfang Juni mit Waldbränden zu kämpfen haben. Und an dieser Stelle möchte ich dem Dank meiner Fraktion für die aufopferungsvolle Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im Land und der übrigen Rettungsdienste und Hilfskräfte Ausdruck verleihen, die mit ihrem Einsatz Leib und Leben schützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) Euch allen viel Kraft und einen sicheren Einsatz! Meine Damen und Herren, wir sehen also den Klimawandel längst in unserem alltäglichen Umfeld und er ist wissenschaftlich und eindeutig zweifelsfrei erwiesen. Auch wenn es immer noch Menschen gibt, die den Klimawandel leugnen – Stichwort AfD –, so ist das Problem doch in weiten Teilen der Bevölkerung präsent und bekannt. (Nikolaus Kramer, AfD: Fake News! Fake News!) Und die Problemstellung ist im Koalitionsvertrag DIE LINKE und SPD längst verankert und auch mit Maßnahmen unterlegt. Minister Pegel hat umfangreich ausgeführt, dass unser Klimavorbehalt im Koalitionsvertrag „Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck“ heißt und dass sich dieser bereits in Vorbereitung befindet. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Der Klimavorbehalt wird also Teil eines viel umfassenderen Nachhaltigkeitschecks mit ökologischer, ökonomischer und sozialer Verträglichkeitsprüfung. Darüber hinaus wird aktuell parallel – auch das ist angeklungen – ein Klimaschutzgesetz mit umfangreichem Beteiligungsprozess erarbeitet. Beide Instrumente werden zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 beitragen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, einen Aspekt möchte ich noch anmerken: Das Vorblatt zu Klimawirkungen müsste zusätzlich auch jede einzelne Fraktion anfertigen, die einen Gesetzentwurf schreibt. Und ich bin mir sicher, dass sich Hannes Damm das im Alleingang zutraut. Faktisch wäre es aber die Einschränkung des Initiativrechtes der Fraktionen, Gesetzentwürfe zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn so etwas, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn so etwas Komplexes (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie die Klimawirkung menschlichen Handelns schreibt man nicht mal eben einfach im Vorbeigehen. Zusammengefasst: Wir sind beim Thema Nachhaltigkeit längst in der Spur und auf dem richtigen Weg. Ihren Antrag brauchen wir nicht. Die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! (Thore Stein, AfD: Bla, bla, bla!) Schade, dass wir hier nicht zusammenfinden. Ein bisschen enttäuscht war ich ehrlich gesagt von dem Redebeitrag aus der CDU, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) weil ich habe das schon mal auch in der Eingangsrede ausgeführt, am Ende geht es hier um die Bewahrung der Schöpfung. Das ist eines der zentralen Ziele auch, die Sie sich als Grundsatz gesetzt haben in der Partei. Und da hätte ich mir ein bisschen mehr erwartet, ein bisschen mehr Reflexion. Und jetzt will ich einmal von vorne anfangen. Also, Herr Pegel hat gesagt, da kommen immer wieder neue Vorschläge hier aufs Tableau, und dann lehnen wir übrigens immer wieder die ganzen neuen Vorschläge alle ab. Das Gegenteil wäre richtig, sich alle diese Vorschläge mal anzunehmen und einfach anzufangen, weil wir hier schon seit vielen, vielen Jahren einfach kein Handeln sehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vielleicht sind aber Ihre Vorschläge Mist.) Und wenn man dann sagt, das wäre nicht notwendig, dann würde ich auch noch mal auf die MV-Emissionen kommen, die auch Herr Ehlers, ehrlich gesagt, sehr, sehr irreleitend zitiert hat. Es ist nämlich so, dass die gesunken sind, ja, um 30 Prozent innerhalb von einem Jahr durch den Kollaps der Wirtschaft nach der Wiedervereinigung. Und seitdem ist es eine gerade Linie. Da hat sich einfach nichts getan. Und sich dann dafür zu feiern oder die Regierung hier dafür zu feiern, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass hier irgendwas passieren würde, tut mir leid, aber das ist ein bisschen schwach an dieser Stelle. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und der Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck, der hier immer wieder auch genannt worden ist, natürlich haben wir den Koalitionsvertrag auch gelesen, da steht allerdings, um Herrn Seiffert mal zu zitieren, kein Wort zum Klima. Das stimmt. Und weil man Nachhaltigkeit eben in ganz viele verschiedene Richtungen auslegen kann und außerdem der Klimawandel aus unserer Sicht – ich habe das ja vorhin dargestellt – eine existenzbedrohende Aufgabe für unsere Generation ist und für uns als Politik ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) finde ich es angemessen, dass man das hier extra berücksichtigt. Wenn es dazu führt, dass Sie es in Ihren Nachhaltigkeitscheck aufnehmen, diese Klimaprüfung, dann haben wir schon viel erreicht, dann sind wir auch dankbar. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das war von Anfang an vorgesehen.) Aber dass es eben in der Umsetzung nicht immer weiter Lippenbekenntnisse sein dürfen, dass da eine gewisse Verbindlichkeit reingehört, das wollten wir sicherstellen mit diesem Vorbehalt, den wir hier reingeschrieben haben, und das verstößt auch nicht gegen irgendein demokratisches Selbstbefassungsrecht hier. Wir haben beim Haushalt genau das Gleiche, einen Haushaltsvorbehalt. Da wird einmal geprüft, wie viel Geld kostet das, und dann kann man sich immer noch entscheiden, ja, dieses Geld auszugeben, das ist es mir politisch wert. Dafür machen wir das. Und das wäre analog genauso beim Klima auch da. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Darum gehts Ihnen! Sie wollen Geld ausgeben für Ihre eigene Branche. Das ist aber auch alles.) Und der Herr Beitz, Sie haben gesagt, der Klimawandel ist bewiesen, ist auch bewiesen, dass es eben ein Budget gibt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vom Steuerzahler.) eine Obergrenze sozusagen von den möglichen Emissionen, die man machen kann, bevor man hier in eine Welt reinläuft, die man nicht mehr beherrschen kann als Politik. Und auch das Thema Investment, also sozusagen jetzt zu investieren, damit man Folgekosten vermeidet, und dass es viel billiger ist, als nichts zu tun, auch das ist nachgewiesen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Und wir sehen das in der Politik. In Deutschland sind wir eben großartig in Lippenbekenntnissen. Wir haben in der Ära Merkel das Kyoto-Protokoll verhandelt und, als Deutschland, als Umweltministerin Merkel da eingegriffen hat, irgendwie auch gerettet. Wir haben das Paris-Abkommen mit allen Staaten und der Begrenzung auf 1,5 Grad als Lippenbekenntnis – und das tut mir leid, mehr ist es eben bisher noch nicht – in allen Staaten gemeinschaftlich verhandelt und wir haben ein deutsches Klimaschutzgesetz verabschiedet, auch in der Ära Merkel, das aber regelmäßig nicht eingehalten wird und das zum ersten Mal eingehalten worden ist, weil wir eine globale Pandemie hatten. Und das sind die Fakten, die auf dem Tisch liegen! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir brauchen mehr Pandemien.) Und da muss ich sagen, ja, da müssen wir ins Handeln kommen, da müssen wir endlich mal ein bisschen mehr auf den Tisch legen, als zu sagen, ja, wir machen das schon, wir beachten das, wir erarbeiten das gerade, und Herr Damm ist wieder derjenige, der hier spinnend vorangeht. (Michael Meister, AfD: Das stimmt ja auch. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dann lesen Sie mal die Veröffentlichung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler! Wir haben einen evidenzbasierten Politikansatz, ich jedenfalls, meine Fraktion jedenfalls. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und danach zu handeln, bedeutet, jetzt zu handeln. Es ist allerallerhöchste Zeit, und wenn Sie eh so was vorhaben, dann machen Sie es doch einfach! Machen Sie doch einfach mal mit, versuchen Sie das doch mal! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es geht eben nicht darum, was Herr Ehlers gesagt hat, dass wir dem Klima alles unterordnen, sondern dass wir lediglich prüfen, welche Auswirkungen es hat. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und die Dürren, die Hitzeperioden, das sehen wir heute in der Statistik, und da reden wir nicht von einer Lottostatistik und einer Wahrscheinlichkeit von eins zu ein paar Millionen, sondern da reden wir von 66 Prozent statistischer Wahrscheinlichkeit oder höher. Jeder vernünftige Mensch würde darauf setzen, dass das passiert. Und dann noch zuletzt zur FDP: Das Zitat – also dieser Aufwand, der ist aus unserer Sicht nicht notwendig, wer soll das machen, dafür noch Personal einstellen mit dem Geld – und dann, das sehe ich leider anders, das passt nicht zusammen, tut mir leid. Dieser Aufwand muss uns notwendig sein, weil wenn wir den nicht tun, diesen Aufwand, dann werden wir hier halt bald nicht mehr sitzen und uns unterhalten können in einer gepflegten demokratischen Art und Weise. Ja, ein Klimawandel, eine Klimakatastrophe, auf die wir zusteuern, die steuert auch auf einen Kollaps der demokratischen Prinzipien drauf zu. (Stephan J. Reuken, AfD: Dafür tun Sie ja alles.) Und was schlagen Sie selbst vor als FDP? Zum Beispiel den Zertifikatehandel, der genau das ist, der genau fördern soll Investment in Klimaschutz und Divestment in klimaschädliche Ausgaben. Der Markt soll das regeln. Nichts anderes schlagen wir vor, das hier zu berücksichtigen. (Zurufe von René Domke, FDP, und David Wulff, FDP) Zum Beispiel komme ich leider nicht mehr, da die Zeit abgelaufen ist. Ich belasse es bei dem Satz, Herr Seiffert: Die Feststellungen, da können wir mitgehen, bei den konkreten Aufforderungen leider nicht – Lippenbekenntnisse! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2090. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2090 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 14. Juni 2023, 09:30 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:01 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren