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Bernd Lange

SPD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute befassen wir uns zum wiederholten Male mit dem SOG. Um es kurz zu machen, wir werden der Streichorgie in Drucksache 8/1979 nicht zustimmen. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!) Das Bundesverfassungsgericht hat das SOG nicht als verfassungswidrig erklärt, sondern nur einzelne Eingriffsnormen gerügt. Dem könnte mit dem Entwurf der Landesregierung abgeholfen werden. Es ist wichtig, dass unsere Sicherheitsorgane brauchbare Werkzeuge in den Händen halten. Die damalige Koalition hatte vor dem Hintergrund der Sicherheitslage diese Normen als notwendig angesehen und eingefügt. Dass das Bundesverfassungsgericht einzelne Normen gerügt hat, zeigt, dass unser Land ein funktionierender Rechtsstaat ist und – ohne dass es einer medialen Skandalisierung bedarf – Korrekturen vorgenommen werden, um Rechtssicherheit herzustellen, gerade in solchen hochsensiblen Bereichen. Ich werbe darum, den Gesetzesentwurf der Landesregierung in den Ausschuss zu verweisen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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