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Christine Klingohr

SPD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in Paragraf 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes festgehalten, stellt die Freie Wohlfahrtspflege eine tragende Säule unseres Sozialstaates dar und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für ein gemeinwohlorientiertes Zusammenleben. Das ehrenamtliche und wohltätige Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kommt in ihrer 2018 veröffentlichten Gesamtstatistik zu der Feststellung, dass die Freie Wohlfahrtspflege bundesweit beinahe zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus wird geschätzt, dass sich circa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig und ehrenamtlich in der Freien Wohlfahrtspflege, ihren Hilfswerken und Initiativen sowie in den ihnen angeschlossenen Selbsthilfegruppen sozial engagieren. Dafür unseren größten Respekt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier bei uns, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird zum Beispiel circa die Hälfte der vollstationären Pflegeplätze von der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus spielen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Jugendhilfe eine wichtige, stützende Rolle in vielen Lebensbereichen und erhalten dafür finanzielle Mittel des Landes. Eines ist dabei ganz klar: Wo staatliche Mittel fließen, dort muss auch die verantwortungsvolle Verwendung dieses Geldes nachgewiesen werden. In der öffentlichen Transparenzdatenbank des Landes kann daher jeder die Tätigkeitsberichte und Mittelverwendungen von Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Trägern der sozialen Arbeit einsehen. Lediglich Berlin verfügt neben Mecklenburg-Vorpommern über ein solches Transparenzportal, und nur Niedersachsen hat die Wohlfahrtspflege in vergleichbarer Weise auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind also deutschlandweit Vorreiter in dieser Sache. Gesetzlich geregelt wird dieses Verfahren seit 2020 in Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz für Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. Festgehalten ist darin, wie die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die finanzielle Unterstützung durch das Land jeweils einzusetzen und die regelkonforme Verwendung nachzuweisen haben. Mittel erhält nur, wer Angaben zu Einnahmen und Ausgaben macht. Über den Einsatz der gewährten Finanzhilfen haben die Spitzenverbände in einem zweijährigen Abstand dem Sozialministerium zu berichten. Die erstmalige Berichterstattung erfolgte bis zum 30. September 2021. Das Sozialministerium hat die Berichte geprüft und dem Land das Ergebnis der Prüfung im Juni 2022 im Rahmen einer Unterrichtung mitgeteilt. Dabei wurde festgestellt, dass an der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel bestehen und Rückforderungen nicht erforderlich sind, hinsichtlich der zukünftigen Berichterstattung jedoch Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Landesregierung hat sich daraufhin selbst das Ziel gesteckt, für die nächste Berichterstattung die Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern und dazu die notwendigen inhaltlichen Anforderungen an die Berichte zu definieren. Auch der Sozialausschuss hat festgestellt, dass die vorgelegten Berichte sehr unterschiedlich gegliedert und unterschiedlich umfangreich sind, sodass die Vergleichbarkeit verbessert werden muss. Die Landesregierung wurde daher in Ihrem Vorhaben bestärkt, die notwendigen inhaltlichen und formalen Anforderungen für die nächste Berichterstattung so zu definieren, dass die Vergleichbarkeit der Berichte zukünftig gewährleistet ist. Diese Beschlussempfehlung wurde im Übrigen im Sozialausschuss ohne Anmerkungen oder Gegenstimmen angenommen. Von all diesen bereits unternommenen Schritten, die grundsätzlich funktionierende Transparenzberichterstattung zu verbessern, findet sich in der Problembeschreibung des vorliegenden Gesetzentwurfs leider nichts. Lediglich die Feststellung des Sozialausschusses wird wiederholt, dass die Berichte der einzelnen Spitzenverbände unterschiedlich erstellt worden seien und eine Vergleichbarkeit dadurch erschwert werde. Wir haben es also mit einem qualitativen Problem mit Blick auf die Berichte zu tun. Daher möchten wir, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig nach einem genauer festgelegten Schema berichten. Eine häufigere Berichterstattung ändert jedoch nichts an der Qualität der Berichte. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, für die nächste Berichterstattung zum 30. September 2023 die erforderlichen Vorgaben zu machen und die Kriterien für die künftige Transparenzberichterstattung zu konkretisieren und festzulegen. Diese Weiterentwicklung geht deutlich über den heute vorgelegten Entwurf hinaus und sorgt für tatsächliche Verbesserung. Wir lehnen den Entwurf daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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