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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Heute unser Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung! Eingebracht haben wir den, weil der Landesrechnungshof wiederholt festgestellt hat, dass hier immer noch gegen Regeln verstoßen wird, weil es immer noch Träger gibt, die falsche Abrechnungen einreichen, weil die Transparenzdatenbank die Daten, die sie hergeben sollte, nicht hergibt. Und wir haben ja einen Lösungsvorschlag gemacht, a) wie wir solchen Problemen künftig schneller auf die Schliche kommen können, und wollen deswegen, dass wir einen jährlichen Bericht haben. Das ist auch daran geknüpft, dass das Geschäftsjahr jährlich zum Abschluss gebracht werden muss, also überreichen sich die Daten auch wesentlich besser von den Trägern. Anders, als hier vorher verkündet wurde letztes Mal bei den Redebeiträgen, dass man so was nicht braucht, sehen wir das immer noch anders. Und wir möchten gerne, dass die Offenlegung der Geschäftsführergehälter zu erfolgen hat und dass die Transparenzdatenbank ihren Zweck auch vollumfänglich erfüllt, meine Damen und Herren. Hintergrund ist, von vielen Spitzenverbänden wurde das zwar eingereicht, aber eben nicht von allen. Man hat sich jetzt hier versteckt und hat gesagt, man darf quasi einer GmbH nicht vorschreiben, dass sie ihre Geschäftsführergehälter offenlegen muss. Das müssen sie auch gar nicht, wir wollen aber, dass es hier drinsteht in dem Gesetz. Und das heißt, wenn es ein Träger eben nicht macht und seine Geschäftsführergehälter nicht offenlegt, dann kriegt er eben auch keine Landesgelder, weil das beruht nämlich auch auf Freiwilligkeit, wenn das hier in dem Gesetz steht. Und das hat sich damit erledigt. Wenn man hier Transparenz erzwingen muss, dann eben so. Und deswegen sehen wir diesen Gesetzentwurf als notwendig an. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Noch ein paar Aspekte zur Transparenzdatenbank: Also wir haben aktuell 287 eingetragene Träger, Stand 21.03.23, und diese Zahl korrespondiert aber nicht mit den weit höheren geförderten Trägern im Jahr 2020 zum Beispiel. Da haben wir nämlich die 667 Träger, und die tauchen jetzt hier in der Datenbank eben nicht auf. In dem im Aufbau befindlichen Zuwendungsverzeichnis seitens des Landes wurden Förderbeiträge eingestellt, eben genau zu diesen geförderten Trägern, die in der Transparenzdatenbank wiederum nicht auftauchen. Und da stellt sich die Frage, wenn 280 Mitwirkende dort ihre Daten abgeliefert haben, die anderen aber eben nicht, ob diese Transparenzregeln für die ebenfalls gelten und ob hier Gelder zurückgefordert werden müssen aus den Jahren 2021 und 2022, weil wir haben ja auch in dem Gesetz die Aufgabenübertragung seitens des Landes an die Kommunen drinstehen. Also wir hatten ja mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bemängelt, dass es keine Steuerung seitens der Landesregierung gibt. Und die Landesregierung hat danach gesagt, wir wollen auch nicht steuern, und deswegen schreiben wir das auch in das Gesetz, dass das in Zukunft die kommunale Ebene machen muss, und schieben alle Aufgaben eben auch da hin, schieben dann das Geld auch da hin. Und dann ist immer noch die große Frage, die auch noch keiner beantwortet hat: Was ist mit den ganzen Trägern, die auf kommunaler Ebene dann eben mit weitergereichtem Landesgeld finanziert werden? Wer kontrolliert diese Transparenzpflichten? Warum wird es nicht kontrolliert? Ich habe eine Kleine Anfrage dazu gestellt, da werden Sie auch nicht schlau draus. Also hier muss eindeutig nachgeschraubt werden. Und dann zu den Complianceregeln, die gibt es ja in der Transparenzdatenbank – gut, durchaus gute Eintragungen. Da will ich mal einen AWO-Kreisverband, Ludwigslust e. V., positiv hervorheben, einer von wenigen AWO-Kreisverbänden, und der hat zum Beispiel tolle Angaben gemacht zur Vergütung, völlig transparent. Und dann gibt es aber auch wieder die negativen Gegenbeispiele. Da haben wir einmal keine Transparenz in wichtigen Rubriken, wie zum Beispiel die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. Die kriegen zwar Geld, aber sie tauchen da eben dann gar nicht auf, weil sie gar keine Angaben gemacht haben. Und wenn wir dann noch mal gucken im Zuwendungsverzeichnis, wer ebenfalls nicht drinsteht, dann in der Transparenzdatenbank, das ist einmal FABRO, Förderverein des Migrantenrats der Hansestadt Rostock e. V., MIGRANET-M-V, Netzwerk der Migrantinnenselbstorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern, Landesgelder 58.000 Euro Förderung – da sind wir drüber, über diese 50.000 –, taucht nicht in der Transparenzdatenbank auf. Dann haben wir den Verein zur Förderung der Prävention in M-V e. V., 84.000 Euro Landesgelder – taucht nicht auf. BUNDjugend kriegt ebenfalls noch Geld, 43.000 – findet sich nichts in dieser Transparenzdatenbank, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Vorpommern e. V., 68.000 Euro – keine Eintragung in der Transparenzdatenbank, Arbeiterwohlfahrt, Stadtverband Neubrandenburg, 40.700 Euro – keine Eintragung in der Transparenzdatenbank. Es lässt sich auch so weiter fortführen, meine Damen und Herren. Wie gesagt, uns sind eben die Worte des Landesrechnungshofs nicht egal, sondern er hat hier seine Aufgabe bestens ausgeführt und auch noch mal kundgetan, dass hier ungefähr 600.000 Euro Landesgeld zu Unrecht ausgezahlt wurden. Und wir möchten, dass da ein Riegel vorgeschoben wird, und möchten gern, dass Frau Drese bei ihrer Aussage bleibt, wer keine Daten liefert, der kriegt eben kein Geld, damit wir uns die Wohlfahrtsebene dann eben dahin gehend erziehen, dass sie vernünftige Daten abliefern und dann eben nicht das Ehrenamt der vielen fleißigen Menschen weiter beschädigen. Das haben wir nämlich nicht vor, weil ich schon ahne, dass es uns wieder vorgeworfen wird. Ein ausdrückliches Lob geht natürlich genau an diesen Bereich, die Leute, die sich ehrenamtlich betätigen, die für unsere Menschen vor Ort da sind. Und wir wissen alle aus dem Untersuchungs…, (Thomas Krüger, SPD: Es sind nicht Ihre Menschen!) aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass es dort die Chefetagen eben waren und dass es in der Führungsebene gravierende Probleme gab und, ich würde behaupten, bei einigen auch noch gibt. Und das sind die Leute, die dem Ehrenamt einen Bärendienst erweisen, nicht wir mit unserer noch besseren Transparenzforderung, die wir hier in dem Gesetzentwurf drinstehen haben. Und ich werbe hier noch mal. Also Sie hatten ja die Möglichkeit – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, es gibt ja Gesetzgebungsprozesse, man reicht sie ein, und dann macht man ja eigentlich, werden die überwiesen, macht man Anhörungen dazu und guckt, ist das Problem real angefasst damit oder so, das findet ja hier schon gar nicht mehr statt, sie werden nicht überwiesen, die Anträge –, hier hätte man die Möglichkeit gehabt, den Bund der Steuerzahler noch mal dazuzuziehen und auch noch mal den Landesrechnungshof, vielleicht auch den einen oder anderen Träger oder die LIGA, und hätte gucken können, ist das hier berechtigt oder nicht oder hätte noch Änderungsbedarf machen können, vielleicht gibt es ja noch ein paar Punkte, die haben wir völlig außer Acht gelassen. Und dann kommt das Gesetz in die Zweite Lesung und dann erwartet man auch von allen Beteiligten, die sich an demokratischen Prozessen hier beteiligen wollen, die demokratischen Fraktionen hier im Hause, dass sie das dann auch tun mit Änderungsanträgen. Das passiert nicht. Man lehnt von der Opposition generell die Anträge ab, die werden nicht in die Ausschüsse überwiesen. Das heißt also, die Regierenden sagen, das ist uns egal, wir wollen hier nicht über Probleme reden und wir wollen hier auch keine konstruktiven Lösungsvorschläge mit Demokraten in diesem Haus verhandeln, wir machen unser Ding, Opposition, arbeitet mal bitte fleißig weiter für den Papierkorb. Das ist ein ganz schlechtes Signal auch für die Bürger da draußen, aber das haben sie mittlerweile durchschaut. Aber Sie haben ja noch mal die Möglichkeit, hier heute unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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