Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ging es zum einen um die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 7. Juli 2021. Paragraf 6 des Landesrichtergesetzes muss demnach dahin gehend angepasst werden, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen geschaffen wird. Die Entscheidungen über das Beurteilungssystem und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale sind laut Gerichtsurteil zwingend vom Gesetzgeber selbst zu treffen. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen hier nicht aus. Zum Gesetzentwurf haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis haben drei der vorgeschlagenen Änderungen ihre Quelle in dieser Anhörung. Erstens geht es um Anlassbeurteilungen, die zu erstellen sind. Hier ist ein Ermessen ausgeschlossen, was die bisherige Formulierung allerdings nahelegte. Zweitens geht es um die Einführung von Urlaub ohne Dienstbezüge. Hier ist unsere Auffassung, dass es sich um gebundene Ansprüche handelt. Und drittens haben wir die Meinung, dass es bei der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern um sozusagen regelmäßigen Dienst geht und es sich nicht um normale Arbeitszeit handelt. Dieser regelmäßige Dienst wird durch ein Ist im Blockmodell zum gebundenen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung auf Antrag. Eine vierte Änderung verhält sich zum Inkrafttreten des Gesetzes. Über diese erfolgreichen Änderungen hinaus hat die parlamentarische Opposition noch eine Fülle weiterer Vorschläge gemacht. Diese möchte ich hier nicht weiter vorstellen, sondern verweise auf die Redebeiträge, die kommen werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ja einen Änderungsantrag hierzu eingereicht. Letztlich maßgeblich ist, dass es sich bei unserem zweiten Vorschlag – Sie erinnern sich, es ging um den Urlaub ohne Dienstbezüge – auch mit Zustimmung der Opposition um gebundene Ansprüche handelt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Anhörung hat in jedem Falle geholfen und aus dem sehr guten Entwurf der Landesregierung ein noch besseres Gesetz gemacht, wenn Sie sich unserer Entschließung anschließen. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP und Enthaltung vonseiten der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
