Harry Glawe
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die AfD-Fraktion zwei vermeintliche Zielstellungen, Sie haben es gehört: Dazu gehört in Punkt 1 die Verkürzung der Berichtspflicht der Wohlfahrtsverbände von zwei Jahren auf ein Jahr. In ihrem Gesetz liest sich das bei der AfD. Diese Argumentation scheint mir etwas zu kurz gegriffen, denn es ist ja nicht die Frage einer bloßen Verkürzung, es geht um Qualität und Quantität, es geht darum, Transparenz zu schaffen. Und ich will darauf hinweisen, dass wir im Sozialausschuss uns darauf geeinigt haben, dass einerseits eine Matrix erstellt wird, die dann auch die Berichterstattung aller derjenigen, die Förderung bekommen haben, dann auf einem Level erscheinen lässt. Also wir geben vor oder das Ministerium gibt vor, welche Inhalte die Berichte auszugestalten haben und welche Inhalte auch für die Prüfung wichtig sind. Ich denke, das ist entscheidend, und daher hätte ich mir jetzt heute gewünscht, dass in dem Gesetzentwurf auch die AfD da Vorschläge zu macht, aber Fehlanzeige. Meine Damen und Herren, wir haben natürlich auch darüber zu diskutieren, müssen die Geschäftsführergehälter der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt ausgewiesen werden, wie ist die Mittelverwendung et cetera. Alles das können Sie heute schon auch in den Berichten nachlesen, jedenfalls habe ich mir die Mühe gemacht, das eine oder andere stichprobenartig zu prüfen. Und wichtig wird sein, dass das Sozialministerium die Hinweise des Landesrechnungshofes ernst nimmt, diese Matrix erstellt und dann dafür sorgt, dass der nächste Bericht, der dann jeweils nach zwei Jahren abzugeben ist, dann auch einer ordentlichen Prüfung, einer richtigen Mittelverwendungsnachweisdarstellung auch entspricht. Von daher ist es eben wichtig, dass einerseits die prüfende Stelle, das Sozialministerium, aber auch der Rechnungshof dann jederzeit die Dinge auch nachvollziehen können. Es geht ja hier um Steuergelder, die ausgereicht werden, und da hat auch der Staat das Recht und die Pflicht, die Kontrolle der Wohlfahrtsverbände sicherzustellen. Dazu gehören auch gemeinnützige Verbände et cetera, aber Ihnen ging es ja in besonderer Weise auch um die hohen Gehälter, vermeintlich hohen Gehälter der Geschäftsführer bei den Spitzenverbänden. Meine Damen und Herren, da Ihr Gesetzentwurf relativ mangelhaft ist, werden wir dem Antrag nicht zustimmen können und verweisen darauf, dass wir am Ende eine Befassung im Sozialausschuss hatten und uns darüber verständigt haben, wie diese Matrix im Grunde aussehen soll. Das Ministerium wird die noch im Detail dann entwickeln und dann an die jeweiligen Zuwendungsempfänger dann auch zur Berichterstattung herausschicken, um ein einheitliches Verfahren sicherzustellen. Von daher brauchen wir jetzt diesen Gesetzentwurf von der AfD nicht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch! Doch! Doch!) Nein, brauchen wir nicht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sicher!) Sie müssen ihn auch dann mal (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sicher!) richtig quantifizieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ja, ich meine, Sie können ja dabei bleiben. Ich will Ihnen ja gar nicht Ihren Gesetzentwurf wegnehmen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber wir können leider heute dem nicht zustimmen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ansonsten stehe ich Ihnen für Gespräche am Rande draußen gerne zur Verfügung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Komm ich drauf zurück.) Also, ne?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie da noch was zu sagen haben, bitte! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Nicht, dass es Ärger gibt, Herr Glawe. Nicht, dass es Ärger gibt bei Ihnen!)
