René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun haben Sie, glaube ich, schon sechsmal gehört, warum die Änderung erforderlich ist und was auch Kern der Änderung ist. Insofern erspare ich Ihnen, das jetzt noch ein siebtes Mal zu hören. Ich habe aber natürlich schon noch Anlass, zu begründen, warum wir uns zum Beispiel dem Änderungsantrag der GRÜNEN anschließen werden und warum genau da auch die Kerne unserer oder des Verständnisses aus der Anhörung sich für uns auch in eigenen Änderungsanträgen im Ausschuss abgeleitet haben. Und ich möchte ganz klar noch mal betonen, dass es nicht trivial ist. Es entscheidet tatsächlich über die Karriere von Richterinnen und Richtern. Ich bin im Übrigen nicht bei der AfD, die hier das Gendern kritisiert. Wir reden hier ja Gott sei Dank nicht von Richtenden, auch das hat man ja schon versucht seitens der rot-roten Landesregierung, sondern, solange es um Richterinnen und Richter geht, bin ich sehr wohl dabei, dass das auch eine richtig gewählte Bezeichnung ist und nicht wir wieder in die Partizipienform verfallen. So, aber, warum ist es von Bedeutung? Wie gesagt, der Zugang muss gewährleistet sein zu jedem öffentlichen Amt anhand der Kriterien Leistung, Befähigung und Eignung. Und jetzt geht es eben genau darum, jetzt geht es eben genau darum, um die Rechtsstellung des Beurteilten oder des zu Beurteilenden oder der zu Beurteilenden. Und wenn diese Rechtsstellung nicht ausreichend gewürdigt wird … Und das vermissen wir tatsächlich in diesem Entwurf, und das ist auch aus der Anhörung sehr deutlich hervorgegangen. Der zweite wesentliche Kritikpunkt war der, dass sich die Landesregierung eben auch wieder nichts traut. Man hätte auch anhand dieser Rechtsprechung durchaus weiter gehen können, man hätte viel mehr hineinformulieren können. Ganz offensichtlich fehlt der Mut oder die Fantasie, um das weiter auszugestalten. Insofern fand ich es eine, oder es war eine bemerkenswerte Anhörung, sehr sachlich, sehr konstruktiv, bis zu einem gewissen Punkt, als es um die Schlussfolgerungen ging. Und da habe ich nicht verstanden, warum Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion oder eben auch von der LINKEN-Fraktion so viele Änderungsvorschläge in den Wind geschlagen haben. Wenigstens, wenigstens wirklich die zu Beurteilenden herauszunehmen aus dieser Objektivbetrachtung, mehr subjektive Rechte einzuräumen, das hätte ich erwartet, das wäre auch ein klares Signal gewesen. Das Zweite ist, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Zweite ist … Vielen Dank für die Unterstützung der GRÜNEN-Fraktion! Das Zweite ist, dass es ja hier auch noch mal darum geht, die Attraktivität des Richterberufes hervorzuheben. Ja, wir haben hier eine entsprechende Regelung aufgenommen, wir müssen uns aber immer vergegenwärtigen, wie die Situation an den Gerichten ist. Das Ganze funktioniert ja auch nur, wenn ausreichend Personal da ist. Der Geschäftsverteilungsplan muss ja trotzdem eingehalten werden. Und wenn ich jetzt anlass- oder fast bedingungslos, ohne Angabe von Gründen, hier ohne Dienstbezüge sozusagen eine Freistellung, eine Teilzeitbeschäftigung und alles Mögliche einrichte, dann hat aber der Dienstherr auch die Verantwortung, dass die Gerichte auch weiter funktionieren und laufen. Und das ist tatsächlich die Frage, ob das in der Realität wirklich so umgesetzt werden kann. Da erhoffte ich mir noch mehr Ausführungen seitens der Justizministerin, wie das sichergestellt werden kann, wenn dann jeder sozusagen in eine Teilzeitbeschäftigung gehen kann, wie unsere Gerichte dann noch ausreichend funktionieren können. Und, meine Damen und Herren, wir haben an dieser Stelle schon immer wieder debattiert, wir haben eine Riesenpensionierungswelle vor uns in den nächsten Jahren. Das kann eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates werden, wenn wir es nicht langsam schaffen, mehr Personal zu gewinnen. Insofern, Attraktivität steigern, ja, aber immer mit dem Verantwortungsbewusstsein, dass die Gerichte ihre Arbeit auch erledigen können. Insofern sind Sie an unserer Seite, wenn es um die Attraktivität geht. Sie sind an unserer Seite, wenn es darum geht, die Rechte auch der zu Beurteilenden zu stärken. Wir sind nicht an Ihrer Seite, wenn es darum geht, einfach nur einen Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss umzusetzen und darüber hinaus keine Fantasie anzustrengen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
