David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema SOG beschäftigt uns in dieser Legislatur nicht zum ersten Mal, auch in der letzten Legislatur war das ganze SOG Thema. Und während die Linksfraktion beim letzten Mal das Ganze noch abgelehnt hat, sind das ja fast geradezu Jubelstürme für das neue SOG, obwohl das eigentlich nur so ein kleines Reparaturgesetz ist, mit dem wir uns hier gerade befassen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Der Beitrag der „Ostsee-Zeitung“ heute zu dem Thema hat ja auch noch mal ein Bild von der Demo, von der Aktion, also zur sogenannten Sicherheit, von der Demonstration dort veröffentlicht. Und wer da genau hinguckt, da werde ich sicherlich schwer leugnen können, dass ich auch 2020 bereits gegen das SOG in der bestehenden Form demonstriert habe. Und das hat natürlich damit zu tun, dass wir auch damals schon gesagt haben, das ist so nicht rechtens. Und wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht sagt, das ist so nicht rechtens, und zwar mit Ansage, dann würde ich das schon als eine gewisse Klatsche für die Landesregierung empfinden an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir haben dennoch jetzt einfach einen neuen Sachverhalt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, so geht das nicht. Wir hatten aber auch beim letzten Mal schon über das Thema diskutiert. Und da hieß es ja eigentlich eher so aus dem Innenministerium, na ja, wir können das mit Dienstanweisungen und Nichtanwenden von den nicht konformen Regeln eigentlich auch lösen. Jetzt haben wir doch noch mal so ein Reparaturgesetz, das wir hier wieder vorlegen. Ich denke mir nur so: Ja, was denn nun?! Was machen wir denn jetzt hier irgendwie nur vernünftig? Eine Alternative wäre es natürlich auch gewesen, jetzt nicht mit einem Reparaturgesetz so zu kommen, sondern auch einfach das SOG auf den vorvorherigen Stand zurückzurollen, um dann einfach noch mal in Ruhe über alle Eingriffe – und die können wir ja von oben bis unten hier durchdeklinieren –, über alle Eingriffe noch mal zu diskutieren und zu gucken, was jetzt nun rechtens ist. Und dafür haben wir als FDP-Fraktion ja auch in dieser Legislatur hier in diesem Hause schon den Antrag einer Überwachungsgesamtrechnung eingereicht. Das heißt also, jede einzelne kleine Maßnahme, die da irgendwo definiert ist, die mag ja für sich in Ordnung sein, muss man im Detail immer gucken. Aber wenn wir uns die Summe aller Überwachungsmaßnahmen des Staates gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes angucken, dann muss das Ergebnis unterm Strich immer noch richtig sein und im Verhältnis stehen. Und deswegen brauchen wir auch diese Überwachungsgesamtrechnung an der Stelle. Und daher glauben wir eigentlich auch, wenn wir das Ganze jetzt schon in die Ausschüsse geben, so nett sind wir dann an der Stelle natürlich schon, also auch die Behandlung des GRÜNEN-Antrages noch mal in den Ausschüssen macht durchaus Sinn, insbesondere, weil ja die Evaluierung im nächsten Jahr auch noch erfolgen soll. Warum beschäftigen wir uns dann nicht vielleicht einfach schon mal einen Tag früher mit dem Thema? Dann können wir uns auch mit den Expertinnen und Experten bei den Anhörungen jetzt schon mal damit beschäftigen, weil wir ja wissen, dass wir das im nächsten Jahr noch mal wieder machen werden, und die große Bandbreite des gesamten Gesetzes aufmachen. Deswegen macht es Sinn, das alles im Ausschuss zu behandeln. Nichtsdestotrotz hätten wir andere, bessere Vorschläge dazu gehabt und hoffen eigentlich auch, dass wir jetzt in diesem Anhörungsverfahren zu diesem Reparaturgesetz durchaus schon mal ein paar Zwischenerkenntnisse aus der Evaluierung des gesamten SOG bekommen, damit wir das auch vernünftig bewerten können. Und deswegen freue ich mich auf die Debatte im Innenausschuss zu dem Thema. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
