Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Problembeschreibung Ihres Antrags zeigt sich, dass Sie da Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn Sie in Ihrer Einführung schreiben, die Haushaltspolitik zu Zeiten der Großen Koalition habe die öffentlichen Finanzen genauso geschwächt, wie das jetzt der Fall sei, dann muss ich Ihnen sagen, einfach mal nachlesen. Wir haben nämlich in dem Zeitraum auch unter anderem Haushaltsverbesserungen erreicht, aber wir konnten auch Schulden tilgen. Und das ist etwas mehr, als wir das zurzeit können, aber – sicherlich sind die Zeiten anders der rot-roten Regierung, die jetzt unter anderen Bedingungen reagieren muss, ja, und regieren natürlich auch –, aber wir haben alleine in den Jahren 2016 bis 2018 600 Millionen Euro Schulden getilgt, und das kommt bei Ihrem Antrag überhaupt nicht zur Geltung. Weiter: Meine Damen und Herren, der aktuelle Haushalt der Landesregierung ist mit der teilweise fragwürdigen Nutzung des MV-Schutzfonds nur auszugleichen durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Also heißt das, der Vergleich, den Sie gefunden haben, der hinkt gewaltig. Das Gleiche gilt für die Kritik am Instrument der globalen Minderausgabe. Ausgerechnet da, wo es möglich ist, mal flexibel zu reagieren und nicht an starren Vorgaben sich entlangzuhangeln, da sagen Sie, das geht nicht. Wir wissen alle, Ausgaben/Einnahmen sind nicht immer auf Heller und Pfennig zu kalkulieren. Insofern ist es dieser Spielraum, der dadurch gewährleistet wird, den man nutzen soll, und ja, okay, umgedreht ginge das auch, man könnte auch den Haushalt verbessern. Aber wenn Sie da sagen, globale Minderausgaben in Höhe von ein bis zwei Prozent des Gesamtbudgets entmachtet das Parlament, dann muss ich Ihnen sagen, genau das ist es, was wir nicht wollen, jedes Mal für eine Veränderung des Haushalts das Parlament zur Zustimmung eines Nachtragshaushaltes heranzuziehen. So, und das Letzte, ich mache es kurz: Paragraf 18. Wir hatten – in der, war es in der Märzsitzung – einen Änderungsantrag gestellt, CDU, GRÜNE und die FDP, und da haben wir allein im Punkt 2 15 Vorschläge gemacht, wie man das handeln könnte, Drucksache 8/1985, können Sie alles nachlesen. Und eine Naturkatastrophe auf 24 Monate zu beschränken, wenn die jetzt aber nur 9 Monate ist oder 36 Monate, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) wie gehen wir damit um. Also solch eine grundsätzliche starre Bewirtschaftung, die braucht es nicht, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
