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Christian Pegel

13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine Damen und Herren! Werte Zuhörende! Der Antrag weist zu Recht darauf hin, dass aktuell im Klimaschutz ein dringender Handlungsbedarf besteht. Und nicht nur im Rahmen dieser Debatte, sondern auch auf EU-Ebene spielt dieser Umstand eine zunehmend wichtige Rolle. Regelmäßig kommen neue Vorschläge, wie die Treibhausgasemissionen in ganz Europa weiter reduziert werden können, hinzu. Ein Beispiel ist der aktuelle Vorschlag zur Minderung von Methanemissionen. Hervorzuheben ist, dass die Vorschriften für direkte Methanemissionen aus dem Öl-, fossilem Gas- und Kohlesektor sowie aus Biomethan nach dessen Einspeisung in das Gasnetz gelten sollen, also zum Beispiel für Methanlecks, für Abfackeln oder Ablassen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und zwar nicht nur hier vor Ort, sondern auch für importierte fossile Energieträger. Die EU ist dabei derzeit der weltweit größte Importeur von Erdgas. Wenn bei allen Importen strenge Vorschriften für die gesamte Kette von Förderung, Verarbeitung, Transport und Verwendung gelten, nutzt das dem Klimaschutz direkt. Der aktuelle IPCC-Bericht legt den Finger an der Stelle in die Wunde und zeigt, auf welche dramatische Klimaänderung wir zusteuern und wie dringend agiert werden muss, um die Erderwärmung schnell zu stoppen. Hierzu hat sich die Landesregierung eindeutig bekannt. Die Koalition hat sich eindeutig bekannt, indem in der Koalitionsvereinbarung das Klimaschutzziel konkret benannt wurde: Mecklenburg-Vorpommern will 2040 klimaneutral sein. Wir sehen den dringenden Handlungsbedarf und erarbeiten hierzu aktuell das Klimaschutzgesetz, um die entsprechende Verbindlichkeit für unser Bundesland, für Mecklenburg-Vorpommern herzustellen. Sie können sich dabei sicher sein, dass wir die Gefährdung durch den Klimawandel für unser Land sehr wohl im Blick haben. Die Ereignisse der letzten Jahre haben uns sehr, sehr deutlich vor Augen geführt, wie empfindlich unser Bundesland an dieser Stelle ist. Es hat furchtbare Dürreperioden gegeben, die sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Wäldern schlimme Auswirkungen hatten, und deren dramatische Folgen – Sie haben es eben angesprochen – sehen wir aktuell in der massiven Trockenheit und den dadurch entstehenden Vegetations- und Waldbränden mit ihren verheerenden Folgen. Genauso gab es auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Temperaturrekorde. Klimaschutz und Klimawandel in allen Bereichen zu berücksichtigen, ist daher im Sinne dieser Regierungskoalition und Landesregierung für die erfolgreiche Entwicklung unseres Bundeslandes von entscheidender Bedeutung. Im zweiten Punkt zielt Ihr Antrag darauf ab, alle Beschlüsse der Landesregierung, insbesondere Gesetzentwürfe, Anträge und Rechtsverordnungen, sowie das Verwaltungshandeln der nachgeordneten Behörden auf ihre Klimawirkung und klimafreundlichere Alternativen prüfen zu lassen. Hierzu soll ein gesondertes Verfahren entwickelt werden. Sie schlagen dafür einen Klimawirkungscheck vor. Diese Idee haben die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Hauses intern bewertet. Andere Bundesländer führen bereits solche Klimachecks durch. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Teilweise werden Haushaltstitel oder der gesamte Haushalt bewertet. In anderen Bundesländern stehen Gesetzesvorhaben im Fokus von Klimachecks. Auch Förderprogramme sind in einigen Bundesländern eingeschlossen. Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich, da die konkrete Prüfung in sehr unterschiedlicher Art und Weise und Prüftiefe erfolgt. Die Idee ist also keineswegs neu. Auch im Beteiligungsprozess zum Klimaschutzgesetz wurde dieser Vorschlag eingebracht. Jedoch ist die Forderung im Antrag aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen schlicht nicht notwendig. Dies hat den Grund aber nicht darin, dass die Wichtigkeit des Klimaschutzes und das Verständnis für dieses Thema nicht im Vordergrund stehen würde. Der Grund ist vielmehr, dass wir ein anderes Instrument uns vorgenommen haben und entwickelt haben. In der Koalitionsvereinbarung wurde bereits festgelegt, dass der Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck bei der Aufstellung des Landeshaushaltes, bei Gesetzesvorhaben, bei Förderinstrumentenvergaben und Beschaffungen eingeführt werden wird. Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen dann künftig einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck. Ein Nachhaltigkeitscheck umfasst auch die Prüfung von Klimawirkungen, also die Fragen rund um Klimaschutz und Klimawandel, ist jedoch umfangreicher. Es werden ökologische, ökonomische und soziale Verträglichkeiten geprüft. Dieser Check ist bei den Kolleginnen und Kollegen in Vorbereitung. Ziel ist es, ein effizientes System zu entwickeln, was zielführend eingesetzt werden kann und einen angemessenen Aufwand in unserer Landesverwaltung verursacht. Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass sich Regierungskoalition und Landesregierung für den Nachhaltigkeitscheck entschieden haben. Daher ist es nicht erforderlich, einen zusätzlichen weiteren Klimawirkungscheck einzuführen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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