Beate Schlupp
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz – auf Drucksache 8/1912. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind in der Abstimmung! Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1912 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1912 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1913. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1913 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
