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Christine Klingohr

SPD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir freuen uns, den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Pflege abschließend behandeln zu können. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, dass der Mix aus Fachkräften und Hilfskräften durch die Einrichtungen individuell auf die Pflegebedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden kann. Wissenschaftlich konnte festgestellt werden, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist als der Fachkraftanteil. Entsprechend nimmt der Fachkraftanteil mit steigendem Pflegegrad zu. In Paragraf 113c des SGB XI ist exakt festgehalten, wie viel Vollzeitäquivalente der jeweils unterschiedlich qualifizierten Pflegekräfte je Pflegebedürftigen mit den wiederum unterschiedlichen Pflegegraden benötigt werden. Vorgesehen ist, dass Pflegefachpersonen überwiegend koordinierte Aufgaben übernehmen und komplexe Pflegeprozesse steuern und gestalten. Pflegehilfs- und Assistenzpersonen sollen im Gegensatz dazu in weniger komplexen Pflegesituationen in der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuung tätig sein. Von dieser kompetenzorientierten und ressourcenschonenden Verteilung der Arbeitskraft erhoffen wir uns eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes, da Pflegekräfte gemäß ihrer Qualifikation eingesetzt werden und dabei weder unter- noch überfordert sind. Nach der neuen Personalbemessung ist insgesamt mehr Personal vorgesehen, davon nicht nur Pflegefachkräfte, sondern vor allem qualifizierte Hilfs- und Assistenzkräfte. Damit wird das Pflegepersonal entlastet und die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen weiter verbessert. Pflegefachkräfte können sich wieder verstärkt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. Die Attraktivität des Pflegeberufs und die Tätigkeit in der Altenpflege wird im Sinne der Vereinbarung der konzertierten Aktion Pflege erhöht. In den Anhörungen im Sozialausschuss wurde deutlich, dass der Entwurf als geeignet betrachtet werden kann, die Personalbemessung in der stationären Pflege nachhaltig zu reformieren. Auch die Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf lässt uns zu diesem Schluss kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir daher einen wichtigen Schritt, um die Personalsituation in der stationären Altenpflege zu verbessern. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ hat festgehalten, dass generell weiter an der Attraktivität der Gesundheitsberufe gearbeitet werden muss. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in diesem Sinne. Natürlich kann auch die reformierte Personalbemessung nur ein Puzzleteil für die Verbesserung sein, aber wir müssen uns stets vor Augen führen, dass die Verbesserung der Fachkräftesituation in unserem Land und die Verbesserung der Ausbildung und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte Hand in Hand gehen. In diesem Sinne möchte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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