Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In Zweiter Lesung debattieren wir heute einen Gesetzentwurf, zu dem eigentlich – die Kollegin hat es mir gerade vorweggenommen – bereits alles gesagt wurde. Er hat in allererster Linie ein Ziel, nämlich die Arbeit der Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-Vorpommern auf einen mittlerweile abgeschlossenen Skandal aus dem Jahr 2016 zu reduzieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Rede war vorgeschrieben, wollte sie nicht mehr ändern.) Seien es die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, sie alle organisieren und leisten Arbeit, die in unserer Gesellschaft unentbehrlich ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber die Rede beim ersten Mal, die Sie gerade vorlesen.) Sei es in der Altenpflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) der Kinder- und Jugendarbeit oder der Hilfe für Suchtgefährdete, ohne die Wohlfahrtsverbände, all die Haupt- und Ehrenämtler wäre unsere Gemeinschaft, unser Sozialwesen nicht das, was es heute ist. Die Forderung ... (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, gerne applaudieren, ja! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klatscht doch mal! – Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Forderung der AfD, zum einen die Geschäftsführer/- innengehälter darzulegen und zum anderen die Berichterstattung von zwei Jahren auf eine jährliche Berichtspflicht zu verkürzen, lehnen wir ab, denn im ersten Bericht der Landesregierung zum Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz wurde durchaus deutlich, dass es bezüglich der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel gibt und Rückforderungen nicht erforderlich sind. Kritik gab es hier – das ist heute schon erwähnt worden – vor allem bezüglich der uneinheitlichen Berichterstattung, was die Vergleichbarkeit der Berichte erschwerte. Es war jedoch erst Ende vergangenen Jahres, dass der Landtag die Landesregierung beauftragte, sich hier um die notwendigen inhaltlichen Kriterien zu bemühen und Vergleichbarkeit herbeizuführen für den nächsten Berichtszeitraum. Hier stehen wir auch dazu, denn es ist zentral zu prüfen, inwieweit rechtliche Regelungen anzupassen sind, um einer zweck- und rechtswidrigen Mittelverwendung vorzubeugen. Im Herbst dieses Jahres – die Kollegin Klingohr hat es ausgeführt – sollen dann konkrete und einheitliche Anforderungen an die Berichte formuliert sein und wir können uns dann ja gerne vorab im Ausschuss darüber austauschen, inwiefern die Landesregierung hier vorangeschritten ist. Ihren Gesetzentwurf sieht die bündnisgrüne Fraktion aber eher als einen Vorwand – erneut –, wie auch in Ihrer Rede geschehen, die Wohlfahrtsverbände unseres Landes in den Dreck zu ziehen. Da machen wir nicht mit, wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
