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Barbara Becker-Hornickel

FDP 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mein Arzt hat zu mir gesagt, ich soll schweigen. Genau das tue ich jetzt gerade nicht. Ich hoffe, dass ich meine Rede hier gut schaffe, und bitte verzeihen Sie, wenn vielleicht das nicht so fließend läuft, wie ich mir das vorstelle. Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, ja, ein sehr wichtiges Thema. Ich habe doch einige Themen bei mir jetzt schon mal rausgestrichen, weil wir haben in dieser Woche noch so oft das Thema Pflege, dass ich denke, man muss es nicht zwei- oder dreimal wiederholen. Es geht bei diesem Gesetz darum, dass genügend Pflegepersonal in den entsprechenden Einrichtungen vorhanden ist, und um die langfristige Sicherung der personellen Situation. Ich denke, die Anerkennung dieser verantwortungsvollen Arbeit und auch schweren Arbeit, das steht hier in diesem Parlament außer Zweifel. Und wir haben ja gerade eine Demonstration gehabt, und auch hier, denke ich – unser Slogan war „Handeln statt Klatschen“ –, und auch hier mit diesem Gesetz ist es ein erster Schritt zum Handeln aus unserer Sicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zu berücksichtigen sind hierfür auch auf Landesebene das Einrichtungenqualitätsgesetz und die darauf aufbauende Einrichtungenpersonalverordnung, die ja schon in Kraft getreten sind. Nun ist das Problem des Fachkräftemangels derart akut geworden, dass wir auf jedwede Hilfe in den Pflegeeinrichtungen angewiesen sind. Das ist einfach nicht sinnvoll, auf der in der Einrichtungenpersonalverordnung verankerten Fachkraftquote von 50 Prozent zu bestehen. Mit diesem Gesetz soll nun diese Quote aufgehoben und die generalistische Pflegefachausbildung berücksichtigt werden. Ich denke, hier den Einlassungen, das, was uns Harry Glawe vorgetragen hat, dem stimmen wir eigentlich vollumfänglich zu. Dabei möchte ich es an dieser Stelle erst mal belassen. Wir als Freie Demokraten haben stets eine Abkehr von starren Quoten hin zu flexibler Anerkennung verschiedener Berufswege gefordert, hier in diesem Gesetz ein erster Schritt. „Bedarfsgerechte Pflege statt starrer Quoten“ war einer unserer Wahlslogans. Kommen wir nun aber zu den Kritikpunkten, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf eine überschaubare Regelung zur Streichung der Fachkraftquote und der Anerkennung weiterer Berufe in den Einrichtungen, immerhin, aber mehr auch nicht. Ich fürchte, das ist zu wenig für das umfassende Problem Pflege. (Beifall René Domke, FDP) Jetzt käme der Werbeblock zu alldem, was wir mit Pflege noch alles vorhaben. Wie gesagt, das spare ich mir an dieser Stelle. Die Landesregierung kann viele der Probleme mangels gesetzlicher Kompetenz nicht allein regeln und benötigt deshalb die Unterstützung weiterer Länder. Um Forderungen gegenüber dem Bund aufzustellen und durchzusetzen, sind wir voll dabei. Wir glauben aber, dass dieses Stück-für-Stück-Gesetze-Machen einerseits zu aufwendigen Gesetzgebungsprozessen führt und andererseits der Blick fürs große Ganze verloren geht. Auch zum Teil sind Folgekosten nicht abschätzbar, was inakzeptabel ist. Zum anderen wird die mit der Bundesregelung zur Personalbemessung einsetzende Erhöhung der Personalkosten mit rund 74.000.000 Euro beziffert. Auch diese Zahl fiel heute schon. Gleichzeitig werden entsprechende Mehrausgaben in der sozialen Pflegeversicherung sowie Mehrbelastungen der Heimbewohner und der Sozialhilfe erwartet. Das ist dann doch ein bisschen viel der finanziellen Unsicherheit und durch uns, die wir immer Wert auf Politik legen, die rechnen kann, nicht so mitzutragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sämtliche Kosten im Gesetzentwurf müssen solide durchgerechnet und gegenfinanziert werden. Unser Fazit: richtiges Ansinnen, nur etwas kleinteilig gedacht und nicht konsequent durchgerechnet. Meine Damen und Herren, wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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