Tilo Gundlack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen dem Parlament heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Mit dem Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes streben die einreichenden Fraktionen zwei Änderungen an: Erstens soll in Artikel 1 der Paragraf 1 Absatz 2 des Landesrechnungshofgesetzes geändert werden. Hierbei wird klargestellt, wo der beziehungsweise die Sitze des Landesrechnungshofes sein sollen. Hier ist nun beabsichtigt, einen Sitz in Schwerin und einen anderen Sitz in Neubrandenburg gesetzlich festzulegen. Wir wissen ganz genau, dass dies in der Realität bereits so ist, aber ein leichter Hauch von Unsicherheit schwebt trotzdem immer mit – daher diese beabsichtigte gesetzliche Klarstellung. Ein Nebenaspekt ist hierbei, dass nicht mehr die Landesregierung den Sitz bestimmt, sondern nunmehr erfolgt dies durch das Parlament. Das ist bereits auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern so, und ist auch richtig so. Zweitens soll der Paragraf 3 Absatz 3 des Landesrechnungshofgesetzes geändert werden. Hierbei sehen wir den Realitäten tief in die Augen, denn seit 2006 haben sich der Arbeitsmarkt und die Organisation des Landesrechnungshofes mit der Reduzierung von Abteilungen verändert von sechs auf vier. Zur zukünftigen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Landesrechnungshofes wird ausreichend und auch qualifiziertes Personal mit unterschiedlichen Berufsbildern benötigt. Daher soll das Quorum der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt von einem Drittel auf ein Viertel abgesenkt werden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies auch der ausdrückliche Wunsch des Landesrechnungshofes ist. Gerade in Gesprächen mit dem Landtag, insbesondere im Finanzausschuss, wurden eben diese Punkte sehr oft angesprochen und auch ausführlich diskutiert. Der Landesrechnungshof hat Vakanzen und versucht, diese auch händeringend aufzulösen und somit neu zu besetzen. Hinzu kommt allerdings auch, dass der Landesrechnungshof einen sehr hohen Anspruch an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat – auch zu Recht. Es ist schon klar, dass wir nicht alle Probleme damit lösen können, aber es ist ein guter Anfang und gibt dem Landesrechnungshof einen kleinen Werkzeugkasten an die Hand. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nun nunmehr um eine Überweisung an den Finanzausschuss zur weiteren Bearbeitung bitten. Hier ist eine zügige Beratung vereinbart mit dem Ziel einer Zweiten Lesung im Juliplenum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
