Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes auf Drucksache 8/1736. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2263 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2285 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2285 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch mal die Gegenprobe bitte! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und CDU, nein, Ablehnung durch die Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2263 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2263 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur … (Unruhe auf der Regierungsbank) Darf ich um etwas Ruhe auf der Regierungsbank bitten?! Es stört doch erheblich. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 8/1884, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/2254. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1884 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/2254 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes auf Drucksache 8/1884. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2254 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich habe jetzt kein Abstimmungsverhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung!) Ich wiederhole noch einmal die Abstimmung: Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1884 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1884 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß Paragraf 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Drucksache 8/1885, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/2264. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1885 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/2264 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Hoffmeister.
