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Harry Glawe

CDU 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist klar, Gehörlose benötigen ausreichend Unterstützung. Dies gilt für alle Behinderten und Beeinträchtigten. Aus Sicht der CDU-Fraktion braucht es daher eine grundsätzliche Debatte, wie die Unterstützung bundesweit und, wenn es geht, auch landesseitig ausgestaltet wird. Das sind Themen, dass zum Beispiel in Sachsen-Anhalt – das hatte die Ministerin schon erwähnt – ein Gehörlosengeld von 57 Euro pro Person gezahlt wird, in NRW von 77 Euro. Und die AfD fordert hier in Mecklenburg-Vorpommern 200 Euro. Die entscheidende Frage, die heute diskutiert werden muss, welche Hilfen gibt es, da hat Frau Ministerin anschaulich vorgetragen, übers SGB oder über die Hilfen für Hörbiko und andere, dass die Dinge, auch bei Wohnanlagen, dass es da einerseits mit Sirenen oder andererseits mit Licht dann auch Anlagen gibt, die genutzt werden können. Aber das ist sozusagen die eine Seite der Medaille, die die Ministerin recht gut ausgeführt hat. Aber im Kern des Antrages der AfD geht es ja darum, ein Behindertengeld auf den Weg zu bringen, das eine gewisse Gleichbehandlung aller ermöglicht. Andererseits ist es natürlich dann auch immer eine Frage, wie finanzieren wir das und können wir am Ende dann neben den Bundeshilfen auch Landeshilfen gewähren? Diese Debatte muss aus meiner Sicht intensiv geführt werden. Dazu reicht es jetzt nicht, einen Antrag auf den Weg zu bringen, das Landesgehörlosengeld einzuführen. Da brauchen wir eine Debatte über alle Fraktionen hinaus. Und vor allen Dingen müssen wir dafür sorgen, dass es am Ende auch ein einheitlicher Chor ist und nicht jeder da seine Vorstellungen mit einbringt. Am Ende muss ein Konzept her, das tragbar ist. Und die Fragen der Lebensbedingungen Gehörloser sind natürlich auch sehr unterschiedlich. Meine Damen und Herren, da viele Bundesländer dieses Thema auch noch nicht aufgegriffen haben, will ich sagen, ja, es ist ganz gut, dass man dieses Thema diskutiert, aber dazu reichen mir die inhaltlichen Angaben, die die AfD hier gemacht hat, noch lange nicht aus. Wir brauchen einerseits eine einheitliche bundesweite Diskussion. Und über die Frage, können wir uns das im Land hier leisten, ist noch nicht entschieden und ist noch nicht mal diskutiert worden. Von daher will ich auch darauf hinweisen, dass die Regelung für Taubblinde auch noch nicht diskutiert worden ist. Und auch das sind Dinge, die heute nicht vorgetragen worden sind. Von daher ist dieser Gesetzesentwurf nicht ausreichend und daher lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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