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Christine Klingohr

SPD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im Januar dieses Jahres – wir hörten es bereits – haben wir uns in einer Sitzung des Sozialausschusses mit der Situation und der Teilhabe der Gehörlosen in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Dort haben wir auch die Möglichkeit eines Landesgehörlosengeldes diskutiert. Ein Fazit war, dass die Mehrkosten für Betroffene und dadurch die finanziellen Bedarfe sehr unterschiedlich sind. Die Unterschiede zwischen den Arten von Hörschädigungen sind teils sehr groß, ebenso die technischmedizinischen Möglichkeiten, um adäquat mit diesen Schädigungen umzugehen oder sie womöglich auszugleichen. Ein pauschaler Zuschuss, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, erscheint uns daher nicht als ausreichend zielgerichtetes Mittel. Betonen möchte ich, dass alle Menschen mit Handicap darauf einen Anspruch haben, in ihrer Selbstbestimmung unterstützt zu werden, damit ihnen eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Festgehalten wird dieser Anspruch in Paragraf 1 des Bundesteilhabegesetzes. Dieser gilt auch für gehörlose Menschen. Weiterhin hält das BTHG konkrete Leistungen zur Teilhabe fest. Paragraf 78 regelt Assistenzleistungen und Paragraf 82 regelt die Leistungen zur Förderung der Verständigung. Hier haben wir Leistungen, die je nach individuellem Bedarf zugesprochen werden. Frau Ministerin Drese hat darüber hinaus weitere Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen heute hier genannt. Bereits im Januar 2020 hat der Landtag einen Antrag diskutiert, in dem die Schaffung eines Landesgehörlosengeldes vorgeschlagen wurde. Im Vergleich zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wurde damals eine gänzlich andere Summe genannt, die als Unterstützung nötig sei. Weder in der zurückliegenden Initiative noch in dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung begründet. Das haben auch die Kolleginnen und Kollegen vor mir bereits erwähnt. Der Bedarf ist schlicht sehr unterschiedlich und lässt sich daher nur individuell abschätzen. Meine Nichte ist gehörlos, die Tochter meines Bruders. Es sind zwei Gehörlose, also es sind gehörlose Eltern mit zwei hörenden Kindern, eine faszinierende Familie, gut im Leben integriert. Sie haben beide eine sehr gute Kita- und Schulausbildung genießen können und haben auch eine Berufsausbildung bei der Krankenkasse machen können und sind wie gesagt voll im Leben berücksichtigt und auch angekommen. Und diese Mischung, so, wie Sie es gesagt haben, aus Kita, Schule, Sport war eine wichtige Voraussetzung auch für diese Familie. Da kann dann auch, so, wie wir es auch mit guten Beispielen im Sozialausschuss gehört haben, Inklusion sehr gut gelingen. Wir sollten jedoch immer im Blick haben, dass Landesmittel möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Genannt sei hier exemplarisch natürlich noch einmal der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, die neben blinden und sehbehinderten auch gehörlosen Menschen zugutekommen. Dazu gehört zum Beispiel der Abbau von Kommunikationsbarrieren im Internet und bei der Mediennutzung. Insbesondere, um den Betroffenen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Beruf und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, bedarf es immer wieder und natürlich auch in Zukunft weiterer Anstrengungen. Auch in Schule, Ausbildung und im Job sollen Gehörlose – so wie meine Nichte mit ihrer Familie – gut inkludiert sein und nicht am Rande stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und David Wulff, FDP)

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