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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den stationären Pflegeeinrichtungen des Landes wird eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit durch das Pflegepersonal mit hoher Motivation und Leistungsbereitschaft erbracht. Das umfasst eine sehr körperlich und auch seelisch anstrengende und herausfordernde Arbeit, zumal es häufig auch beim Personal zumindest auf Kante genäht war, die Personalsituation. Deswegen sollte von unserem Landtag das Signal ausgehen, dass jede Pflegekraft und jede Pflegehilfskraft gebraucht wird und herzlich willkommen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Sicherung der Pflegequalität gibt es seit Jahren eine Diskussion um Personalbemessung auf unterschiedlichen Ebenen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Pflegequalität. Und auch das bis jetzt geltende Gesetz mit dieser 50-Prozent-Fachquote war sicherlich mal gemacht worden, um die Pflegequalität zu verbessern. Aber 50 Prozent sagen nichts über die absolute Zahl der Pflegekräfte aus, und so haben wir ja auch in der Anhörung vernommen, dass es bei dem Gesetz, was auf Bundesebene beschlossen wurde, um die Zunahme von Pflegefachkräften und auch von Pflegehilfs- und Betreuungskräften geht. Die entsprechende Gesetzesvorlage fußt ja auf einer wissenschaftlichen Studie nach Personalanhaltsdaten, und wir hatten denjenigen, der diese wissenschaftliche Studie ja auch maßgeblich begleitet hatte, als Sachverständigen hier eingeladen. Und er hat uns über die Ziele dieser Pflegereform auch aufgeklärt, denke ich, und da war deutlich der Satz zu hören, es geht um eine deutliche Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte und der Pflegehilfskräfte. In dieser Studie kam heraus, dass, je höher der Pflegegrad ist, desto höher auch der Personalaufwand. Das ist etwas, was uns ja gar nicht überrascht, das hätte jeder gedacht. Aber wenn man die Zahlen genau anguckt, dann ist es nur bei Pflegegrad 5 so, dass der Anteil der Arbeit durch Pflegefachkräfte die Zahl 50 Prozent übersteigt. Das heißt also, wir werden in Zukunft wahrscheinlich prozentual zwar weniger Pflegefachkräfte an der Gesamtzahl der Pflegekräfte haben, aber absolut trotzdem eine höhere Zahl von Pflegefachkräften. Wir haben jetzt das Gesetz, das EQG vorliegen. Es ist schon gesagt worden, dass diese 50-Prozent-Quote abgeschafft wird. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass trotzdem die absolute Zahl für unser Bundesland 280 zusätzliche fähige Fachkräfte und 1.520 Hilfskräfte bedeuten soll. Und es ist darauf hingewiesen worden – und das steht auch in dem Gesetz so drin –, dass es 74 Millionen Euro Kostenzunahme für die Pflegeversicherung bedeutet und wir noch nicht genau wissen, wie viel Geld also auch die Sozialämter in den Kommunen sozusagen beisteuern müssen. Das führt uns natürlich dahin zu sagen, wie wird das in Zukunft finanziert. Und machen wir uns doch nichts vor, es ist dringend notwendig, dass wir auf bundesgesetzlicher Ebene die Pflegeversicherung reformieren, denn es geht hier um vollstationäre Pflege. Das ist ja eine Pflege, die jenseits auch der Angehörigenpflege liegt. Auch für die Angehörigenpflege wissen wir alle, dass die Kosten seit Jahren steigen und die entsprechende Pflegeversicherungsdynamik diese Kosten nicht mit abbildet. Und das ist für die vollstationäre Pflege ja das Gleiche, und in der Tat werden wir in dieser Woche ja noch sehr viel über die Pflege reden. Richtig ist aber, dass dieses Gesetz zur rechten Zeit kommt, denn das Bundesgesetz soll am 1. Juli greifen. Also wir sind gerade noch richtig, und richtig ist auch, dass jede Initiative, die zu einer höheren Ausbildungszahl von Pflegekräften und auch von Pflegeassistenzkräften führt, willkommen zu heißen ist. Und da müssen wir, glaube ich, als Land immer wieder auch versuchen, zusätzliche Anreize für die Ausbildung in der Pflege zu schaffen. In diesem Sinne, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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