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Michael Noetzel

Die Linke 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl durch die vorangegangenen Ausführungen, insbesondere des Innenministers, aber auch bereits in der Debatte zum SOG-Gesetzentwurf der Bündnisgrünen im März ist die Problemstellung deutlich geworden. Einzelne Bestandteile des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sind, so, wie sie aktuell gefasst sind, schlicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hierzu einen klaren Auftrag erteilt. Die Hürde der entsprechenden Eingriffsbefugnisse ist bis zum Jahresende so zu heben, dass sie mit dem Grundgesetz und den Grundrechten der Betroffenen vereinbar ist. Meine Damen und Herren, ich spreche es nicht zum ersten Mal an und es wird vermutlich auch nicht das letzte Mal sein: Ich empfinde es als ein tatsächliches Problem, dass Sicherheitsgesetze nicht selten über das Ziel hinausschießen, um von Verfassungsgerichten die Grenze des gerade noch so Zulässigen ausloten zu lassen, vorausgesetzt, es gibt Menschen, die bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um über diesen Weg die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen und im Zweifel wiederherstellen zu lassen. An dieser Stelle möchte ich den Beteiligten auch noch einmal danken, dass sie diesen Weg gegangen sind. Meine Fraktion hat 2020 nämlich genau aus diesem Grund gegen die Verabschiedung des SOG M-V in seiner derzeitigen Fassung gestimmt. Wir haben die Verfassungsmäßigkeit insbesondere der neuen Eingriffsbefugnisse angezweifelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung scheint dieser eklatante Rechtsmangel behoben zu werden. Wir werden – und das sage ich insbesondere in Richtung, meine Damen und Herren, der GRÜNEN-Fraktion – aber auch noch im Innenausschuss die Gelegenheit haben, dies zu diskutieren. Ich möchte an dieser Stelle zunächst auch dem Innenministerium danken, das den Gesetzentwurf recht zügig vorbereitet und vorgelegt hat, sodass wir als Gesetzgeber bei der weiteren Behandlung nicht in Zeitnot geraten. Meine Damen und Herren, neben der Verfassungsmäßigkeit hat uns als Fraktion, genauso wie das breit getragene Bündnis, die sogenannte Sicherheit, bereits 2020 die Frage der Verhältnismäßigkeit beschäftigt. Auch dies hat uns dazu bewogen, das SOG in der aktuellen Fassung abzulehnen. Fakt ist, wir brauchen handlungsfähige Strafverfolgungsbehörden. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, die handelnden Behörden mit den entsprechenden Werkzeugen auszustatten. Unsere Aufgabe ist es jedoch ebenso, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und zu verteidigen. Das ist das Grundwesen eines funktionierenden Rechtsstaates. Insofern kann ich die Intention der Bündnisgrünen durchaus nachvollziehen. Polizeiliche Befugnisse, die geeignet sind, massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, sollten auf ein tatsächlich notwendiges Maß beschränkt werden. Ich nehme stark an, dass sich die künftigen Debatten unter demokratischen Fraktionen auch weiterhin zwischen den Grundsätzen „Weniger ist mehr“ und „Haben ist besser als brauchen“ bewegen werden. Aber diese Frage beschäftigt uns heute weniger. In diesem ersten Schritt geht es schlicht darum, dass wir dem SOG M-V die verfassungsmäßigen Grenzen setzen, indem die durch das Bundesverfassungsgericht angegriffenen Regelungen entsprechend neu gefasst werden. Das werden wir auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesregierung gut machen können, denke ich. Erst im zweiten Schritt, der Evaluierung und Novellierung des SOG M-V, sollten wir die Befugnisse, an denen man durchaus grundlegende Kritik äußern kann, auch grundlegend auf den Prüfstand stellen. Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ich habe es in der vergangenen Debatte bereits gesagt, ich halte Ihren Gesetzentwurf für einen Schnellschuss, denn Sie machen den zweiten vor dem ersten Schritt. Gründlichkeit geht in diesem höchstsensiblen Bereich eben vor Schnelligkeit. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Den Entwurf der Landesregierung werden wir als gute Grundlage zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur weiteren Beratung in die entsprechenden Ausschüsse überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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