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Torsten Koplin

Die Linke 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir lehnen den Entwurf in Zweiter Lesung ab. Ich möchte gern noch mal bekräftigen, dass dieser Gesetzentwurf in seiner Problembeschreibung vor Falschaussagen strotzt und in seiner Problemlösung irrwitzige Vorschläge unterbreitet. Die AfD versteigt sich zur Aussage, wir hätten öffentliche Finanzen nachhaltig geschwächt, und meint damit gleich mehrere Regierungskonstellationen. Frau Berg hatte eben schon auf zwischenzeitliche Schuldentilgungen verwiesen. Ich will ganz gern zur Argumentation heranziehen das Jahresergebnis 2022: Die Einnahmen übertrafen den Planungsansatz um sage und schreibe 759 Millionen Euro. Das ist nicht ungewöhnlich in Zeiten so hoher Inflationsraten. Aber auch, wenn man sich Details des Finanztableaus anschaut, wird deutlich, dass das Gegenteil eingetreten ist von dem, was Sie behaupten. Der Grundstock des Landes im Sondervermögen ist auf 44,3 Millionen angewachsen. Die Versorgungsrücklage stieg von 253 Millionen Euro auf 291 Millionen Euro, der Versorgungsfonds stieg von 685 auf 811 Millionen Euro. All das gehört ja zu den öffentlichen Finanzen. Die AfD behauptet den vollständigen Verbrauch der Ausgleichsrücklage. Tatsächlich ist ein Anstieg der Ausgleichsrücklage zu verzeichnen. Der Rücklagenbestand ist von 1,744 Milliarden Euro auf 2,379 Milliarden Euro, also um 635 Millionen Euro angewachsen. Allein die allgemeine Vorsorge wurde um 183,7 Millionen Euro erhöht, der Energiefonds gar um 345 Millionen Euro. Nun zu den irrwitzigen Vorschlägen – da ist schon etwas gesagt worden –, also die Naturkatastrophe auf zwei Jahre zu definieren. Sie hatten gesagt, diese zwei Jahre sollen hinreichen, um geordnetes und reguläres Einpflegen in einen Haushalt hinzubekommen. Die letzten Jahre sollten uns gelehrt haben, dass das eine Fehlannahme durchaus sein kann. Und wir sollten mit den öffentlichen Finanzen keinesfalls spielen. Die Regelungen, die wir haben, haben sich bewährt und sind tauglich. Und was das Ansinnen betrifft, dass die Regierung Ihre Vorschläge untersetzen oder rechnen soll, das finde ich schon insofern vermessen, als dass Oppositionsfraktionen einen Oppositionszuschlag bekommen. Der ist auch gerechtfertigt, um eine Balance hinzubekommen im Kräfteverhältnis zwischen Regierungsseite und Opposition. Nutzen Sie den Oppositionszuschlag, dann sind Sie auch in der Lage oder dürften in der Lage sein, entsprechend fundierte Änderungsanträge auf den Weg zu bringen! Wir haben einen verantwortungsbewussten, sparsamen Umgang mit finanziellen Ressourcen. Ich denke allein an die Zukunftsinvestitionen zur Energiewende, Bildung, Mobilitätswende, Umwelt-, Klima- und Artenschutz sowie den Sozialstaat. Sie sprechen und beschwören einen konsolidierungsorientierten Haushalt. Wir wollen den zukunftsorientierten Haushalt. Das sind zwei gänzlich unterschiedliche Ansätze. Auch aus dem Grund lehnen wir Ihren Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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