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Martin Schmidt

AfD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Lieber Landesrechnungshof! Der vorliegende Gesetzentwurf soll einige Feinheiten des Landesrechnungshofes regeln. Es ist ein, wie eben schon erwähnt, ausdrücklicher Wunsch des Landesrechnungshofes, selbst einige juristische Änderungen zu verwirklichen. Mit dem Gesetz soll verabschiedet werden, dass der Landesrechnungshof fortan seinen Hauptsitz in Schwerin und darüber hinaus eine Außenstelle in Neubrandenburg haben soll. Zudem wird festgelegt, dass mindestens ein Viertel und nicht mehr ein Drittel der Mitglieder des Landesrechnungshofes Volljuristen sein sollen, denn die Fachkräfteentwicklung bereitet große Sorgen. Dies sind keine riesenhaften Sprünge, und es geht auch nicht um Geld oder um Kosten. Von daher können wir als AfD-Fraktion hier auch klar mitgehen, auch wenn wir wieder einmal im Vorfeld nicht gefragt wurden, ob wir auf diesen Antrag mit draufwollen. Ist uns auch schnurzpiepegal, wir können damit leben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Unsere Umfragewerte steigen ja durch Ihre Ignoranz. Und von daher sehen wir das nicht als problematisch an. Wir sind da eher verwundert, dass die LINKEN, die SPD und die CDU dort mitzeichnen. Letztlich – immerhin, Herr Gundlack hat es ja realisiert – sind Sie ja damit dann einverstanden, dass die extreme Absturzsituation bei den juristischen Fachkräften in M-V hausgemacht und für die Zukunft sehr problematisch ist. Die Rechtsanwaltskammer hat es auf einem Parlamentarischen Abend vergangenes Jahr ja vorgerechnet, dass die Bedarfslücke bei Juristen sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft, als auch bei den Verbänden und in der Justiz selbst ja im Jahre 2031 circa 50 Prozent betragen wird. Vielleicht ist Ihnen das jetzt noch mal in Erinnerung gekommen. Es ist doch schon mehr als bedenklich, dass die Zahl fähiger Juristen so dermaßen abgesunken ist, dass die Fachleute hier eine Anpassung wollen, weil man sich sorgt, in Zukunft nicht mehr ausreichend Juristen zu finden. Der Satz aus dem Gesetzestext, ich zitiere, „Vor dem Hintergrund der Fachkräfteentwicklung ist die Anpassung der Regelung, dass nunmehr ein Viertel der Mitglieder Volljuristen sein müssen, sachgerecht“, Zitatende, heißt für mich – aus dem formal Diplomatischen ins Deutsche übersetzt – nichts anderes als, die Landesregierungen haben die Nachwuchsförderung von Juristen so dermaßen gegen die Wand gefahren, dass man nun die Qualität zumindest auf der juristischen Ebene senken muss, heißt im Umkehrschluss ja nicht, dass beispielsweise die finanz- oder die wirtschaftswissenschaftliche Qualität dadurch sinkt. Aber wir können nur dringend davor warnen, künftig anderswo das zur Mutter aller Lösungen zu machen, weitere Qualitätsanforderungen abzusenken, weil man keine Juristen mehr findet. Wir müssen eher schauen, dass wir die Juristerei attraktiver gestalten und mehr Juristen ausbilden, beispielsweise wieder an der Universität Rostock. Und auch ein weiteres Personalbudget für den Landesrechnungshof muss zur Haushaltsdebatte wieder Thema werden. Meine Fraktion hat in der vergangenen ordentlichen Haushaltsberatung drei neue Planstellen der Besoldungsgruppe A13 für den Landesrechnungshof beantragt. Dies wurde bekanntlich von Ihnen abgelehnt. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und anderen Oppositionsfraktionen, für uns gilt jedenfalls, auch die Quantität der Fachkräfte im Hof muss steigen, zumal sich der Wust an staatlichen Aufgaben und damit auch Ausgaben immer mehr erhöht. Das bitten wir, bei der nächsten Haushaltsgesetzgebung im Hinterkopf zu behalten. Diesem Gesetzentwurf stimmen wir zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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