Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Weg hier ans Pult fiel mir ein Satz ein: Schwarmintelligenz schlägt AfD-Unverstand. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das könnte man zu diesem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung sagen. Die Rede meines Kollegen aus der AfD hatte überhaupt nichts mit dem Vorschlag auch zu tun, was er da dann vorgeschlagen hat. Nur am Rande kam etwas vielleicht davon zur Geltung. Seit der letzten Lesung dieses Gesetzentwurfs hat sich nichts geändert, und so haben sich auch die Gründe, warum wir diesen Entwurf ablehnen, nicht geändert. Kurz gesagt, der Gesetzentwurf verbessert die Landeshaushaltsordnung nicht. Nein, er schlägt willkürliche Grenzen vor, die den Landtag in seinem Haushaltsrecht in der konkreten Haushaltssituation einschränken. Der Gesetzentwurf stellt als Problem die Handlungsbedarfe in der Mittelfristigen Finanzplanung in den Mittelpunkt. Dem Anschein nach wird der Regierung also geraten, doch etwas sparsamer zu sein. Das ist eigentlich eine Sache, die müssten wir im Landtag angehen. Gleichzeitig wird aber ein Mittel zur Ausgabenreduzierung – das verwundert dann doch –, die globale Minderausgabe, als Angriff auf das parlamentarische Haushaltsrecht angeprangert. Sie schlagen vor, diese auf ein Prozent der jährlichen Ausgaben zu beschränken. Es ist schon gesagt worden, das ist ja nun wirklich sinnlos, weil man dann gar keinen Handlungsspielraum auch für Ersparnisse in der Haushaltsdiskussion hat. Warum das Haushaltsrecht des Parlaments bei einem Prozent globaler Minderausgaben noch gewährt wäre, bei anderthalb Prozent zum Beispiel aber nicht mehr, das haben Sie weder heute noch während der Ersten Lesung deutlich machen können. Verfassungsgefährdend ist die Höhe, wie sie im aktuellen Haushalt verwendet wird, mit Sicherheit aber nicht, auch wenn Ihr Gesetzentwurf etwas anderes suggeriert. Sie schlagen auch vor, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes erst vorliegt, wenn die Notsituationen Ausgaben in Höhe von mehr als einem Prozent der Gesamtausgaben verursachen. Auch unter Berücksichtigung der Einschätzung des Landesrechnungshofs wird hier höchstens die Hälfte des Weges zurückgelegt. In der Begründung findet sich zu dieser vorgeschlagenen Änderung in Ihrem Gesetzentwurf lediglich eine Klarstellung, dass diese Grenze im Jahr 2022 100 Millionen Euro entsprochen hätte. Warum diese Grenze angemessen oder notwendig sein soll, darüber verlieren Sie kein Wort. Die andere Kritik, die im März und auch heute schon vorgebracht wurde von uns, insbesondere zur maximalen Dauer von Naturkatastrophen, ist ja hier auch von anderen Rednerinnen und Rednern schon gesagt worden, möchte ich hier gar nicht erst wiederholen. Feststellen möchte ich lediglich, dass uns dieser Gesetzentwurf leider nicht vorangebracht hat bei der Frage, wie eine verantwortungsvolle Finanzpolitik in diesem Lande aussehen kann. So viel ist klar, pauschale Grenzen ohne Sachbezug helfen uns jedenfalls nicht weiter. Ja, die Landeshaushaltsordnung kann sicher in dem einen oder anderen Punkt überarbeitet werden. Wir hatten dafür ja Vorschläge unterbreitet. Das hat die CDU, die Kollegin von der CDU schon gesagt. Also gerade die Hinweise des Landesrechnungshofs waren ja dabei sehr hilfreich. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet dies nicht. Wir bleiben bei unserer Einschätzung und lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
