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Martin Schmidt

AfD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) In der Zweiten Lesung zu unserem Gesetzentwurf möchte ich Ihnen noch einmal verdeutlichen, warum diese Anpassung der Landeshaushaltsordnung wirklich wichtig ist. In der vergangenen Finanzausschusssitzung haben wir die aktuelle Maisteuerschätzung in Erfahrung bringen können. Es sieht in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht gut aus. Man rechnet mit deutlich weniger Einnahmen. Um die 150 Millionen Euro globale Minderausgaben will die Landesregierung zum einen jährlich erzielen, ohne konkret zu benennen, wo man keinen Inflationsausgleich oder sogar eine Kürzung vornimmt. Zum anderen droht bei einer so derart klammen Haushaltslage wieder eine kameralistische Kreativitätsorgie, insbesondere vor den Landtagswahlen. Intransparenz und Schummelei mit unseren Steuermitteln, das wollen wir von der AfD-Fraktion aber nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bereits in der Ersten Lesung führte ich aus, dass es im Interesse des Landes ist, aufgrund der immer noch andauernden Corona-Finanzwirtschaft einerseits und aufgrund einer Art, ja, politisch-parlamentarischen Bequemlichkeit bei Einsparungen andererseits für eine Änderung der Landeshaushaltsordnung zu sorgen. Aber kommen wir im ersten Teil zu den Lehren aus der Corona-Zeit und wie wir eine gesetzliche Verbesserung anstreben können. Es ist völlig klar, höhere Mächte, wie wir sie beispielsweise jetzt in der Corona-Zeit hatten, sollen niemals mehr ein kompletter Blankoscheck sein, um maßlos Schulden aufnehmen zu können. Auch die Art und Weise muss dringend angepasst werden. Eine Naturkatastrophe darf niemals mehr zu verfassungswidriger oder unmoralischer Ausnutzung der Situation führen, weil man bestehende, bereits erhobene Steuermittel für eigene politische Zwecke fortführen will. Dem muss der Landtag eine klare Absage erteilen. Und auch die Kritik des Landesrechnungshofs am MV-Schutzfonds, zahlreiche Gerichtsentscheidungen und letztlich auch die dadurch immerwährende immanente Debatte darum, was eigentlich Corona-Bezug hat, zeigten nämlich nur eines: die Methode ist weiterhin imminent. Wir wollen diese situativen Ausnutzungspotenziale minimieren. Ein MV-Schutzfonds 2.0 darf nicht sein. Es braucht eine klare Gesetzesänderung, dass es künftig nicht mehr so einfach ist, die Schuldenbremse zu umgehen. Nicht nur nach Darstellung des Landesrechnungshofes ist die Legitimität dieser Neuverschuldung in erheblichem Maße zweifelhaft, sowohl der Höhe nach als auch mangels Pandemiebezug bei vielen Maßnahmen, auch die Gerichte ließen hier oft kein gutes Haar an der Landesregierung bei den Maßnahmen zur Corona-Pandemie, zuletzt auch sogar vor dem Verfassungsgericht, Sie wissen das, wo meine Fraktion zumindest in vielen Punkten Recht bekam. Leider durften wir – und das wissen Sie auch – nach wie vor eben keine Normenkontrollklage anstreben, da uns die nötige Zahl an Oppositionspolitikern anderer Fraktionen für das Quorum fehlte. Eines ist aber klar, liebe Oppositionsfraktionen und jetzt in der Regierung befindlichen Fraktionen, Oppositionsfraktionen, die sich am Verfassungsbruch der Regierung beteiligt haben oder immer noch aus politischer Machtspielerei daran festhalten, erreichen nur eines: Pyrrhussiege in der Gunst um die Wählerstimmen, Lichasdienste für die Demokratie! Es ist für uns als einzige ernst zu nehmende Oppositionsfraktion unsere logische Änderungsbestrebung, die Ihnen hier vorliegt, und da brauchen Sie auch nicht zu kichern. Wir wollen eine Umgehung der so wichtigen Schuldenbremse schwieriger gestalten. Paragraf 18 der Landeshaushaltsordnung muss deshalb geändert werden. Bisher ist es möglich, ab einer Übersteigerung des Finanzbedarfs von 50 Millionen Euro bei einer Naturkatastrophe Schulden aufzunehmen. Dort liegt der pauschale Schwellenwert, der auch ziemlich veraltet ist. Nach der Annahme dieses Gesetzentwurfs wäre dies erst zulässig, wenn der Finanzbedarf aus einer Naturkatastrophe ein Prozent der Gesamtausgaben übersteigt. Bei einem Prozent wären dies zurzeit ungefähr 100 Millionen Euro. Damit folgen wir nicht einer Privateinschätzung unserer Fraktion, sondern einer Beanstandung aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes. Dieser sieht den aktuellen Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung als zu gering an. Neu wäre nach Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes auch, dass eine Kreditfinanzierung zeitlich befristet wird. Der Finanzbedarf für Naturkatastrophen darf nach Annahme dieses Gesetzentwurfes maximal zwei Jahre andauern. Zwei Jahre, das ist, so, wie eben der Doppelhaushalt auch gestrickt ist, auf zwei Jahre angelegt. Danach ist und im Übrigen war bei Corona auch genug Zeit, reguläre Einnahmen und Ausgaben anzupassen. Eine zeitliche Begrenzung gab es bisher nicht, auch wenn die Verschuldung nicht mehr gerechtfertigt ist. Ob Affenpockenwelle, Dürreperioden oder angeblicher Klimanotstand, es gibt sicherlich viele Versuchungen, echte Katastrophen und Glaubenssysteme, die unterschiedliche Regierungen schnell dazu verleiten, eine Ausnahmesituation auszurufen. Aber für uns gilt, erst die Konjunkturrücklage oder eine Einnahmensteigerung …

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