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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Landesgehörlosengeldgesetz soll es heißen. Analog einem Landesblindengeld beantragen wir hier, dass den Gehörlosen, bei denen aufgrund ihrer Sinnesbehinderung Mehrausgaben und Mehraufwendungen an der Tagesordnung sind, hier dieses ausgeglichen wird, und das auch unanrechenbar auf zum Beispiel Sozialleistungen et cetera. Gehörlose sind hier benachteiligt. Wir haben hier eine Anhörung gehabt der AfD-Fraktion im Sozialausschuss, die wir beantragt haben, und zwar zur Situation von Gehörlosen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich fand die sehr aufschlussreich. Und wir sind ja seit 2017 dabei, für Gehörlose dieses Gehörlosengeld auf den Weg zu bringen, haben natürlich diesen Gesetzentwurf nicht zum ersten Mal hier liegen, haben in den Haushaltsverhandlungen immer auch das Geld, was wir hierfür zur Verfügung stellen wollen, als Änderungsantrag mit eingebracht, genauso natürlich wie bei unserem Landespflegefördergeld, meine Damen und Herren. Und die Anhörung fand ich sehr erhellend. Also ich fand, das war bei Weitem die gehaltvollste Anhörung, die wir jemals hier hatten. Was mich ein bisschen traurig stimmt, ist, dass wir hier seitens der Planer irgendwie vergessen haben, Gebärdendolmetscher hierherzuholen, die uns quasi ermöglichen oder den Gehörlosen ermöglichen, hier auch dem Gesetzgebungsverfahren zu folgen. Und das ist auch mit ein Hauptkritikpunkt, den die Verbände und Gehörlosen hier im Land mit angebracht haben. Sie haben eben auch bemängelt, dass Frau Schwesig sich sehr gerne hier hingestellt hat und Regierungserklärungen abgegeben hat zur neuen Corona-Lage et cetera, aber die Gehörlosen völlig hinten runtergefallen sind. Die haben davon schwer etwas mitbekommen können, weil es eben keine geeigneten Mittel des Transportes eben dieser Redeinhalte gibt. Also diese Leute sind außen vor. Und wenn wir hier von breiter Beteiligung sprechen, dann stehen wir grundsätzlich bei den Gehörlosen. Die Gehörlosen haben eben auch Mehraufwendungen, wie gesagt, ich habe es schon gesagt. Sie brauchen Lichtmelder, sie brauchen andere Geräte wie Rauchmelder, die auch eben nicht nur durch akustische Signale auf sich aufmerksam machen. Selbstverständlich müssen die auch installiert und gewartet werden. Aber das sind nur einige der Kleinigkeiten. So haben sich Eltern ebenfalls geäußert, dass sie Probleme haben, wenn sie für ihre Kinder quasi einen Gebärdendolmetscher brauchen. Hier wurde auch angeführt, dass eine Stunde Gebärdendolmetschereinsatz circa 85 Euro kostet, was, wie gesagt, jetzt von diesen Leuten selber getragen werden muss. Wir haben einen höheren Stromverbrauch für diese Leute, höhere Telekommunikationskosten und spezielle Dienste für Gehörlose und Hörgeschädigte, die dann eben auch Geld kosten. Und wir haben auch gehört in dieser Anhörung, dass Gehörlose eben nicht unbedingt immer in hoch bezahlten Berufen arbeiten, weil sie eben auch benachteiligt sind durch ihre Sinneseinschränkung schon bei der Ausbildung. Ich hoffe, dass es in Zukunft hier anders aussieht. Wir haben ja das Bundesteilhabegesetz, und da soll ja zumindest laut Gesetz jeder die gleichen Möglichkeiten haben. Also sind Sie eigentlich durchs BTHG verpflichtet, hier auch die Gesetzgebungsprozesse eben auch für diese Leute zur Verfügung zu stellen. Das tun Sie bis heute nicht. Sie haben hier zumindest die Möglichkeit, einem kleinen Teil der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern – so viele sind das tatsächlich gar nicht, das sind circa 1.250 Personen hier in Mecklenburg-Vorpommern – hier eine Erleichterung zu ermöglichen, analog dem Landesblindengeld, weil auch blinde Leute natürlich Mehrausgaben haben, hier ein Landesgehörlosengeld in Höhe von 200 Euro auf den Weg zu bringen. Wir sind wie gesagt in der Ersten Lesung, und ich würde mich tatsächlich freuen, wenn man hier mal über seinen Schatten springt und dann auch für die Überweisung in den Ausschuss stimmt. Oder ob man hier eben ein Signal setzt, wie ich es hoffentlich heute hier nicht sehe, dass man einfach sagt, uns ist das Thema egal, wir brauchen hier weder einen Gebärdendolmetscher für diese Gesetzgebungsprozesse noch eine Anhörung, noch brauchen wir dieses Gehörlosengeld. Ich hoffe, das kann nicht Ihr Ansinnen sein, meine Damen und Herren. Wir sind nämlich hier fast schon ziemlich alleine. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits hier Ausgleichszahlungen genau für diese Personengruppe. Und ich will hier einmal noch mal sagen, ich möchte gerne zitieren den Jonas Brendicke. Das ist ein Mann vom Landesverband, vom Gehörlosenlandesverband e. V. Er sagt, „M-V tut gut.“ gilt nicht für mich. Hat er gesagt, und das habe ich aus der Anhörung mitgenommen und das sollten Sie vielleicht auch mitnehmen. Tun Sie was für diesen Bereich, dass diese Leute hier endlich Gehör finden in diesem Hohen Haus, auch wenn sie heute diese Einbringung leider nicht mitverfolgen können, meine Damen und Herren! Und stimmen Sie bitte für die Überweisung in den Ausschuss, damit wir uns gerne damit noch mal inhaltlich auseinandersetzen. Vielleicht ist es ja auch zu wenig Geld, was wir hier angesetzt haben. Es kann natürlich sein, dass aufgrund von Inflation sich die Summe schon wieder überholt hat. Und darum werbe ich hier noch mal für breite Zustimmung für die Überweisung und die Bearbeitung dann im Sozialausschuss mit entsprechender Anhörung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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