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René Domke

FDP 13.06.2023 Sitzungen 8/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, an der Kritik meiner Fraktion an dem vorliegenden Gesetzentwurf hat sich auch seit der Ersten Lesung nichts geändert. Und ich will aber auch noch mal auf einzelne Punkte eingehen und das begründen. Sie beschreiben ja, dass Sie einen Anspruch formulieren wollen, dass den Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatung oder auch im Rahmen des Finanzausschusses seitens der Landesregierung für Anfragen oder zur Vorbereitung von Anträgen auch geholfen werden soll, egal in welche Richtung, ob es um einnahmemindernde oder ausgabeerhöhende oder eben einnahmeerhöhende oder ausgabemindernde Anträge geht. Meine Damen und Herren, meine Wahrnehmung ist die, dass wir diese Hilfe regelmäßig bekommen haben. Möglicherweise müssen Sie sie nur anfordern. Also wir sind jedenfalls Liberale, und wenn ich nicht erkenne, dass es ein Problem gibt, dann brauche ich keinen Beschluss zu fassen über eine Gesetzesänderung, die etwas regelt, dem gar kein Problem zugrunde liegt. Wir haben viel gesetzgeberischen Übereifer hier im Land, und das hemmt uns an vielen Stellen. Aber warum wollen Sie etwas regeln, was überhaupt gar kein Problem ist?! Als weiteren Punkt möchten Sie – das ist auch schon angesprochen worden –, die Globale Minderausgabe beschränken und erschweren, dass der Haushaltsgesetzgeber eben die haushaltspolitische Verantwortung abgibt, auf die Exekutive abwälzt sozusagen. Das kann ich ja noch gewissermaßen nachvollziehen, aber dem wird ja auch ein Rahmen gesetzt. Es ist ja nicht so, dass das uferlos stattfindet. Und ich denke, dass mit der Vorgabe einer Globalentscheidung natürlich wir uns vom Prinzip der Einzelveranschlagung verabschieden als Haushaltsgesetzgeber. Ja, aber das machen wir ja auch ganz bewusst, weil wir natürlich wollen, dass die Budgetverantwortlichen mehr Eigenverantwortung übernehmen, denn die Budgetverantwortlichen wissen doch viel besser, wie ihre Ausgabenstrukturen sind, wissen doch viel besser, wo die Hebel anzusetzen sind. Dass das Grenzen haben muss, darüber sollten wir uns eigentlich auch noch mal unterhalten. Das hat aber jetzt hier nichts in der Landeshaushaltsordnung zu suchen, sondern es ist etwas, wo wir uns mal als Parlament verständigen müssen oder auch als Finanzausschuss, wie wir eigentlich strategisch steuern wollen. Man kann natürlich in dem Bereich der globalen Minderausgaben auch eine gewisse Strategie verfolgen und man kann auch eine Steuerungswirkung entfalten, allerdings das, meine Damen und Herren – anders in den kommunalen Vertretungen, in denen ich sitze –, vermisse ich hier, seit ich Mitglied dieses Landtags bin. Ich habe von strategischer Steuerung in der Haushaltspolitik hier noch relativ wenig mitbekommen. Das Dritte ist tatsächlich befremdlich, wie Sie auf diese 24 Monate gekommen sind, um eine Naturkatastrophe zu begrenzen. Natürlich kann man das vorzeitig anders gestalten, wenn die Naturkatastrophe beseitigt ist, aber umgekehrt kann es auch verlängert werden. Wir sollten uns einfach ehrlich machen und wir sollten in der jährlichen Haushaltsbetrachtung genau die Situation feststellen und entsprechend handeln. Wo ist das Problem? Was braucht das jetzt in der Landeshaushaltsordnung irgendeine andere Regelung? Und die Kollegen von der CDU und von den GRÜNEN haben ja auch darauf hingewiesen, wir haben entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die wurden leider abgelehnt. Wir haben gesagt, genau innerhalb des Haushaltsjahres, also innerhalb von zwölf Monaten, sollte man dazu eine Positionierung finden, und dann kann man das auch entsprechend als Haushaltsgesetzgeber gestalten. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und dann kommen wir noch mal zum vierten Punkt, und auch bei dem Punkt haben wir eine andere Meinung, das ist nämlich die Frage der Notlagenkreditaufnahme, also der Schwelle. Auch dort haben wir Vorschläge eingebracht, zum Beispiel drei Prozent des Haushaltsvolumens der letzten drei Jahre. Ich denke, das ist eine gute, eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage. Auch der wurde damals abgelehnt. Wir werden da weiter drum kämpfen, weil ich glaube, unsere Vorschläge sind zu Unrecht abgewiesen worden. Aber das, was Sie jetzt vorgeschlagen haben, ist nicht wirklich eine Lösung des Ganzen. Ich glaube, ich habe das an den Punkten festgemacht, warum wir das ablehnen werden. Wo ich mir wirklich was wünsche, ist, in der globalen Minderausgabe, aber nicht nur dort, mehr gestalterischen Einfluss des Landtages geltend zu machen. Das liegt aber an uns selbst. Da sind wir, als Parlamentarier sind wir verantwortlich, als Haushaltsgesetzgeber. Aber ich finde schon, Eigenverantwortung auch an die Exekutive zu geben, das ist auch der richtige Ansatz, das muss nicht überreguliert werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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