Plenarprotokoll 17/131
15.10.2025 · 179 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (25)FDP (16)GRÜNE (14)SPD (14)CDU (12)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 131. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Cuny, Herr Abg. Herkens, Frau Abg. Kern sowie Frau Abg. Saebel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Olschowski, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Boser, Herr Staatssekretär Hassler, ab 13 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz, nach der Mittagspause Frau Ministerin Walker sowie ab 15:30 Uhr Frau Staatssekretärin Zimmer. Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der SPD für eine Umbesetzung im Präsidium (Anlage). – Ich stelle fest, dass Sie der vorgeschlagenen Umbesetzung zustimmen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nun auf den Jugendlandtag hinweisen, der diese beiden Plenartage begleiten wird. Die Jugendlichen – das haben Sie sicher schon gesehen – kommen zurzeit in der Eingangshalle an und freuen sich sicherlich schon auf die Begegnungen mit Ihnen. Liebe Jugendliche, ein herzliches Willkommen im Namen des Landtags von Baden-Württemberg an euch! Wir freuen uns sehr, dass ihr heute hier seid. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, der Austausch mit jungen Menschen inspiriert und bereichert uns alle. Daher kann ich Sie nur auffordern, tatsächlich auch das Gespräch mit den jungen Menschen zu suchen. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen und der Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, komme ich auf einen Vorgang aus der letzten Sitzung zu sprechen. Während seiner Rede anlässlich der Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion hat Herr Abg. Lindenschmid unter seinem Sakko ein T-Shirt mit einem Schriftzug getragen. (Zuruf: Was? – Abg. Anton Baron AfD: Ah! Skan- dal!) Wie Sie wissen, sind nonverbale Meinungsbekundungen in Sitzungen des Landtags nicht zulässig. Um zu verhindern, iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 tokoll vom 15. Oktober 2025 10:03 Uhr dass gegebenenfalls eine politische Botschaft sichtbar wird, habe ich Herrn Abg. Lindenschmid aufgefordert, das Sakko zu schließen. Dieser Aufforderung kam Herr Abg. Lindenschmid widerspruchslos nach. Allerdings hat Herr Abg. Lindenschmid nach der Sitzung ein mit KI generiertes Foto auf seinem Facebook-Account veröffentlicht. (Zurufe von der AfD: Nein! – Das stimmt nicht!) – Sie hören jetzt bitte erst einmal zu. – Dieses Foto, das auch die AfD-Fraktion auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte – – (Abg. Anton Baron AfD: Das ist eine Unwahrheit!) – Herr Abgeordneter, Herr Fraktionsvorsitzender Baron, Sie hören jetzt einfach zu! Das ist KI-generiert. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das ist die Un- wahrheit, die Sie hier erzählen! Es ist bearbeitet, aber nicht mit KI!) – Das ist aus Ihrer Fraktion bestätigt worden. Sie hören jetzt zu! Diese Information haben wir aus Ihrer Fraktion. Das ist KI-generiert, und das können wir auch nachweisen. (Widerspruch des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) – Sie hören jetzt einfach zu! Es ist nachweislich ein KI-generiertes Foto, sowohl anhand der Technik als auch aus Ihrer Fraktion bestätigt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das spielt doch keine Rolle!) Also: Dieses Foto – ich darf Sie um Ruhe bitten –, das auch die AfD-Fraktion auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte, zeigte den Abgeordneten am Redepult mit weit geöffnetem Sakko und mit gut lesbarer politischer Botschaft. An seine Leserschaft richtete er die Frage: „Wollt ihr mehr solcher Aktionen?“ (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das war die Frak- tion, nicht ich!) Dieses Bild mit geöffnetem Sakko hat es in der laufenden Sitzung nicht gegeben. Ich halte fest: In der Sitzung wurde den Anweisungen der Sitzungsleitung widerspruchslos gefolgt. Nach der Sitzung wurde jedoch mithilfe von KI ein Regelbruch inszeniert. Herr (Präsidentin Muhterem Aras) Abg. Lindenschmid stellt sich darin als meinungsstarker Redner (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: Guter Scherz!) und gleichzeitig als Opfer dar, dessen Meinungsfreiheit angeblich beschnitten werde. Dieses Vorgehen der AfD-Fraktion und des Abg. Lindenschmid verurteile ich auf das Schärfste. Die mithilfe von KI generierte Redesituation hat es in der Plenardebatte so nicht gegeben. (Abg. Anton Baron AfD: Wenn Sie von Technik nichts verstehen, was soll man dann machen?) Es ist eine vorsätzliche Fälschung. Herr Abg. Lindenschmid brüstet sich nachträglich mit einem Ordnungsverstoß. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das war ich nicht, das war die Fraktion!) Die Leserschaft wurde aufgefordert, darüber abzustimmen, ob er noch mehrere Ordnungsverstöße dieser Art begehen soll. Die Öffentlichkeit wurde und wird bewusst in die Irre geführt. Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber darauf verlassen können – – (Anhaltende Zurufe des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) – Herr Abg. Lindenschmid, Sie sind jetzt einfach ruhig. Sie sind jetzt ruhig, bitte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist eigentlich ein Fall für einen Ordnungsruf!) Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber – – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie jetzt um Ruhe, insbesondere die Herren aus der AfD-Fraktion und vor allem Herr Abg. Lindenschmid. Immerhin haben wir es Ihnen zu verdanken. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das war nicht ich!) – Herr Abg. Lindenschmid, wenn Sie noch einmal so massiv stören, bekommen Sie einen Ordnungsruf. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber darauf verlassen können, dass Bilder aus dem Landtag auch echte Bilder aus dem Landtag sind. Ich stelle fest: Gefälschte Bilder und die Verdrehung von Tatsachen, wie es die AfD-Fraktion praktiziert hat, sollen gezielt das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit des Parlaments beschädigen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch eine Unterstel- lung, was Sie da machen!) Es handelt sich um eine neue Dimension von Desinformation unter KI-Einsatz. (Abg. Anton Baron AfD: Komplette Inkompetenz!) Ich werde nicht zulassen, dass der Landtag zu einer Bühne für Fake News und Manipulation wird. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Dann sollten Sie da runtergehen!) Deshalb werden wir diesen Vorgang und die daraus erforderlichen Konsequenzen im nächsten Präsidium beraten. Nun können wir in die Tagesordnung eintreten und ich rufe auf – – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD meldet sich.) – Herr Abg. Lindenschmid – – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Persönliche Erklä- rung!) – Eine persönliche Erklärung können Sie aber nicht zur Bewertung, sondern nur dazu, ob die Tatsache stimmt oder nicht, abgeben. Bitte.
Daniel Lindenschmid AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung stand ich hier mit einem T-Shirt angezogen mit einem Schriftzug, der nicht lesbar war. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Warum haben Sie es dann angezogen, wenn es nicht lesbar war? – Un- ruhe) Die Frau Präsidentin hat behauptet, dass der Schriftzug lesbar gewesen wäre, (Zuruf) was nachweislich des Videostreams nicht der Fall war. (Unruhe) Der ganze Vorgang ist also nur ins Rollen gekommen, weil die Landtagspräsidentin hier im Parlament mal wieder die Unwahrheit verkündet hat. Das Bild ist auch nicht KI-generiert, ...
Muhterem Aras
Herr Abg. Lindenschmid!
Daniel Lindenschmid AfD
... das Bild wurde ganz händisch mit Photoshop überarbeitet, nicht mit KI. Danke schön. (Beifall des Abg. Anton Baron AfD – Lachen bei Ab- geordneten der CDU – Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Ahnungslos! Keine Ahnung von KI- und händischer Arbeit! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Okay! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Also, die Fälschung hat er zugegeben! – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE – Weitere Zurufe – Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ruhe. Ich glaube, die persönliche Erklärung hat sehr viel über Sie selbst ausgesagt, Herr Abg. Lindenschmid. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Ihre Amtsführung sagt alles aus! – Anhaltende Unruhe) (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Perspektiven des Handwerks in Baden-Württemberg – Stärkung des Handwerks in THE LÄND – Drucksache 17/8027 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Resch.
Clara Resch GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mutig. Miteinander. Für Morgen.“ – Das war das Motto bei unserem Landtagsfest gestern, und es passt perfekt zum Handwerk in Baden-Württemberg. Wenn morgens bei uns das Licht angeht, wenn die Heizung läuft, wenn das Dach dicht hält, dann war da jemand vom Handwerk. Das Handwerk baut Zukunft – mit Herz, Kopf und Hand. Unsere grüne Politik ist ein Konjunkturprogramm für das Handwerk und damit für Baden-Württemberg. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ein starker Wirtschaftsstandort braucht ein starkes Handwerk – in der Fläche, in Familienbetrieben und in jeder Werkstatt. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Und Politik passiert nicht einfach so, weil man in Sitzungen sitzt und Reden hält, sondern weil wir so eng mit den Kammern, den Verbänden und HANDWERK BW zusammenarbeiten. Mein Dank geht an dieser Stelle stellvertretend an Herrn Schütze, der heute hier im Haus ist, für die enge und gute Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber das Handwerk steht unter Druck. Trotzdem hält es dieses Land am Laufen, weil: Das Handwerk ist halt so! Trotzdem: Viele Betriebe sind an ihrer Belastungsgrenze. Wir kennen die drei größten Herausforderungen im Handwerk: zu wenige Fachkräfte, zu viel Papierkram und zu hohe Energiekosten. Die Handwerksbetriebe in unserem Land warten noch immer auf die von CDU und SPD im Bund versprochene Stromsteuersenkung. Die Elektroinstallateure in unserem Land sind bereit für die Energiewende. Sie bauen uns die PV-Anlagen aufs Dach, doch auch sie brauchen Planungssicherheit. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Wir Grünen stehen für volle Auftragsbücher bei den Elektroinstallateuren und für Photovoltaikanlagen auf den Dächern. (Beifall bei den Grünen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wir haben eine klare Linie: (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Attraktivität steigern, Digitalisierung voranbringen, Nachhaltigkeit leben und Bürokratie abbauen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja! – Abg. Dennis Kle- cker AfD: Insolvent sein, haben Sie vergessen!) Das Land stellt dafür mehr Mittel bereit als je zuvor: im Jahr 2024 über 50 Millionen € allein für handwerksbezogene Förderungen. Programme wie „Horizont Handwerk“, die Meisterprämie oder die Meistergründungsprämie schaffen neue Dynamik. Wir investieren in Berufsorientierung, in Ausbildung und in neue Chancen. 22 Millionen € fließen allein in diesem Jahr in die Modernisierung und Ausstattung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Und wir gehen weiter: Wir Grünen wollen die Meistergründungsprämie ausweiten, damit noch mehr junge Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Meister oder Master – beides sind Wege in die Zukunft, (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) beides verdient Respekt, und beides sichert, dass unser Land stark bleibt. Wer das Handwerk stark halten will, muss ihm Zugang zu den Werkzeugen von morgen schaffen. Digitalisierung ist kein Luxus, sondern eine Überlebensfrage. Mit „Horizont Handwerk“ und den regionalen KI-Labs unterstützen wir Betriebe dabei, künstliche Intelligenz praktisch einzusetzen: von smarter Auftragsplanung bis hin zu Materialeinsparung. Klar ist auch: Wer anpacken will, darf nicht an Formularen scheitern. Darum setzen wir alles daran, Bürokratie abzubauen und Verfahren so einfach zu machen, dass wieder das zählt, was wirklich zählt: das Machen. Mit der Entlastungsallianz schaffen wir spürbare Erleichterungen: weniger Berichtspflichten, einfachere Verfahren und höhere Wertgrenzen für Direktvergaben. Aber seien wir ehrlich: Viele Prozesse sind noch immer zu kompliziert. Darum sagen wir: Förderung muss einfacher werden – in der Beantragung, in der Abrechnung, im Zugang. Wer die Ärmel hochkrempelt, braucht keinen Formularstapel, sondern Freiraum. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir Grünen stehen fest an der Seite des Handwerks in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit dem Handwerk bauen wir das Baden-Württemberg von morgen: nachhaltig, stark und menschlich. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dörflinger. (Zuruf von der CDU: Guter Mann!)
Thomas Dörflinger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen schönen (Thomas Dörflinger) Satz, den ich neulich von einem Handwerksmeister gehört habe: „Wenn wir aufhören, zu arbeiten, merkt man es schon nach einem Tag.“ Das Handwerk ist das Fundament unseres Alltags: Menschen, die anpacken, die gestalten, die verbessern, mit Händen und mit Herz. Und wer durch Baden-Württemberg fährt, sieht: Alles, was unser Land stark gemacht hat, trägt die Handschrift des Handwerks. Doch dieser Tage ist die Stimmung im Handwerk gedämpft. Wenn in der Industrie Arbeitsplätze wegfallen, bleiben Aufträge im Handwerk aus. Maschinenbauer, Zulieferer, Mittelständler – sie alle stehen unter Druck, und diese Unsicherheit greift natürlich auch über. Wer um seinen Job bangt, verschiebt vielleicht die Dachsanierung oder die Renovierung für ein neues Bad. Geht es der Industrie gut, geht es auch dem Handwerk gut. Politik heißt deshalb: Druck aus den Unternehmen herausnehmen und ihnen Luft zum Atmen geben. Unsere Bundesratsinitiative zur Unterstützung der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer (Zuruf: Ha, ha!) war ein Schritt in diese Richtung, eine Möglichkeit, starre Vorgaben beim Verbrennerenddatum zu lösen, Elektromobilität zu fördern und Innovation zu forcieren. (Abg. Andreas Deuschle CDU: So! Genau!) Sie war ein Angebot, wie wir Mobilität in Baden-Württemberg zu einer klimafreundlichen Zukunft führen, ohne die industrielle Stärke Baden-Württembergs aufs Spiel zu setzen. Es war zur richtigen Zeit ein wirklich wichtiges Signal aus Baden-Württemberg heraus, ein Signal an die Industrie: „Wir lassen euch nicht allein im Sturm“, ein Signal an die Beschäftigten: „Eure Arbeit hat Wert, auch in Zukunft“ und ein Signal an die Welt: „Deutschland bleibt das Land der Innovation und nicht der Einschränkung.“ (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Leider wurde dieses Angebot von unserem grünen Koalitionspartner ausgeschlagen. (Zuruf von den Grünen: Hört, hört!) Doch wir bleiben dran. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen. (Beifall bei der CDU – Zuruf von den Grünen: Gruß nach Berlin!) Dass es anders geht, zeigt sich beim Bildungszentrum Holzbau Biberach, das wir am Montag mit dem Arbeitskreis Wirtschaft besucht haben – eine Einrichtung, die Mut macht. Dort spürt man, dass berufliche und akademische Bildung auf Augenhöhe geschieht. Da sieht man junge Leute, die Spaß daran haben, die mit Stolz und Präzision arbeiten. Solche Bildungsstätten sind Zukunftswerkstätten. Wir müssen sie modernisieren, erweitern und ausstatten mit Maschinen, Räumen und einer guten digitalen Technik. Was hier entsteht, sind nicht nur Fachkräfte, hier entstehen Persönlichkeiten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Viele junge Menschen finden ihren Weg ins Handwerk über ein Schulpraktikum: ein erster Griff zum Werkzeug, ein erster Funke der Begeisterung und oft der Beginn eines Lebenswegs. Darum müssen Praktikumswochen in allen Schulen selbstverständlich werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Unser Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel hat dazu auch klare Vorschläge unterbreitet. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Ab der fünften Klasse soll jedes Jahr eine feste Woche der Berufsorientierung im Stundenplan stehen. Die Meisterprämie soll auf 3 000 € verdoppelt werden, damit der Meistertitel genauso kostenfrei wird wie ein Studium. Das ist Gleichwertigkeit, wie sie sein muss. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD) Wir packen dies auch in kommenden regulären Haushaltsverhandlungen an. Sie alle sind ganz herzlich eingeladen, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Mit Programmen wie „Horizont Handwerk“, „Next Generation Handwerk“ oder „Übergabeberatung Handwerk BW“ investieren wir gezielt in Ausbildung, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Nachfolge und Digitalisierung. Wir geben im kommenden Doppelhaushalt über 60 Millionen € hierfür aus. Das ist sehr gut angelegtes Geld, und das haben wir auch sehr gern bereitgestellt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer das Handwerk stärkt, stärkt unser Land. So ende ich noch einmal mit einem Spruch aus der Imagekampagne des Handwerks, weil ich diesen wirklich genial finde: (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, der Spruch ist so gut!) Am Anfang waren Himmel und Erde. Den ... Rest haben wir gemacht. Die CDU wird dem Handwerk weiterhin als verlässlicher Partner zur Verfügung stehen. „Glück auf“ dem Handwerk! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Lage bei uns ist angespannt, nicht nur in den industriellen Produktionen, sondern auch im Handwerk. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamts ging der Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk im zweiten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 % zurück. Die Zahl der Beschäftigten verringerte sich in diesem Zeitraum um (Dr. Boris Weirauch) 1,3 %. Auch deshalb müssen wir die Belange des Handwerks viel stärker in den Blick nehmen. Mit 140 000 Betrieben und 800 000 Beschäftigten ist das Handwerk Rückgrat unserer baden-württembergischen Wirtschaft. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Doch wer meint, das Handwerk könne daher auf die tatkräftige Unterstützung der grün-schwarzen Landesregierung zählen, der sieht sich getäuscht. Die CDU hat erst im Januar in einer Aktuellen Debatte hier im Haus über die Herausforderungen, die Potenziale und die Stärkung des Handwerks diskutieren lassen. Das rief jetzt auch die Grünen auf den Plan, getreu dem Motto „Was die können, können wir auch; beantragen doch auch wir eine Debatte“. Wir haben einen Vorschlag: Hören Sie endlich auf, Debatten zu beantragen, Debatten zu führen. Die helfen dem Handwerk keinen Meter weiter. Werden Sie endlich konkret. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es braucht echte Unterstützung der Handwerksbetriebe, echte Impulse für eine Stärkung des Handwerks statt braver Nachfragen. Nichtstun ist keine Option, zumal konkrete Vorschläge der SPD-Fraktion nun seit Jahren auf dem Tisch liegen. Die fleißigen Handwerkerinnen und Handwerker in Baden-Württemberg fragen sich zu Recht: Warum ist ein Meisterabschluss den Grünen und der CDU in Baden-Württemberg nur halb so viel wert wie der bayerischen oder der hessischen Landesregierung? Warum zahlt Baden-Württemberg nur eine Meisterprämie in Höhe von 1 500 €? (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) In Bayern hingegen bezahlt man 3 000 €, in Hessen unter dem SPD-Wirtschaftsminister sogar 3 500 € für einen erfolgreichen Abschluss. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Warum stellen wir in Baden-Württemberg den Meisterabschluss nicht komplett gebührenfrei und damit einem akademischen Abschluss gleich? (Beifall bei der SPD) Wir haben das alles hier im Landtag beantragt. Grüne und CDU haben es abgelehnt, mehrfach. Jetzt kommt der Kollege Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel und bekundet im Sommerloch in Zeitungsinterviews, das korrigieren zu wollen. Das hätte er alles schon haben können. Die CDU hätte nur die Hand heben müssen, um gemeinsam mit der SPD das Handwerk zu stärken – hat sie aber nicht. Dabei wollen Sie, wie man hört, das Land entfesseln. Das hätten Sie an dieser Stelle gern einmal tun können. Ihr Generalsekretär Carsten Linnemann hat dazu die forsche Devise ausgegeben: „Einfach mal machen.“ Das scheint aber in der baden-württembergischen CDU noch nicht so richtig angekommen zu sein. (Beifall bei der SPD – Zuruf: Doch!) Das Gleiche gilt für die Übernahme von Betrieben. HAND-WERK BW spricht von rund 23 000 Handwerksbetrieben, für iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 die es in den kommenden fünf Jahren keine Nachfolgerinnen und Nachfolger gibt. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Nicht nur deshalb muss der Meistergründungszuschuss angepasst werden, bei dem Baden-Württemberg deutlich hinter dem zurückbleibt, was notwendig wäre, um das Handwerk tatsächlich effektiv zu stärken. Bis zu zwei Jahre nach einem erfolgreichen Meisterabschluss wird dieser Zuschuss gewährt. Das ist viel zu kurz. Die SPD-Fraktion hatte bereits beantragt, den Zuschuss bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs nicht nur auf 20 000 € zu verdoppeln, sondern ihn auch bis zu fünf statt nur zwei Jahre im Nachhinein zu gewähren. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Richtig!) Das sichert Unternehmen und Arbeitsplätze im Land. Was haben CDU und Grüne gemacht? Abgelehnt. So wie sie auch eine kräftige Erhöhung der Mittel für die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten abgelehnt haben. (Abg. Raimund Haser CDU: Sie kümmern sich um die Ausgaben, wir uns um die Einnahmen!) Auch das haben wir, die SPD-Fraktion, bei den Haushaltsberatungen beantragt. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Die Sie abgesenkt haben! Sie haben die abgesenkt!) Ich kann nur wiederholen, was wir an dieser Stelle schon mehrfach deutlich gemacht haben: Es braucht ein echtes Kraftpaket für das Handwerk. Wir haben dazu Vorschläge gemacht; Grüne und CDU haben dieses Paket bisher verhindert. (Abg. Raimund Haser CDU: Weniger heiße Luft wä- re gut!) Ein weiteres Problem ist, dass viele kleine und mittlere Betriebe im Land Schwierigkeiten haben, ausreichend viele junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen – nicht nur, aber gerade auch im Handwerk. Das ist für die Fachkräftesicherung im Land verheerend und eine schlechte Voraussetzung, um beispielsweise auch die Energie- und Wärmewende so voranzubringen, wie es erforderlich wäre. Auch deshalb hat die SPD-Fraktion über viele Jahre – und letztendlich erfolgreich – gefordert, die Berufsorientierung an Gymnasien als gesetzlich verankertes Bildungsziel festzuschreiben und damit deutlich zu machen, dass die Gymnasien nicht ausschließlich auf ein Studium vorbereiten, sondern dass jungen Menschen dort auch die Möglichkeit einer handwerklichen Ausbildung veranschaulicht wird. Wir, die SPD, bieten auch weiter unsere Zusammenarbeit an, wenn es darum geht, gemeinsam das Handwerk zu stärken. Grüne und CDU blockieren sich offenkundig gegenseitig und verweigern den vielen fleißigen Handwerkerinnen und Handwerkern im Land die Unterstützung, die sie wirklich verdient haben. Mit dieser Konstellation schaden sie dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Damit muss Schluss sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wissen wir, was in der Vergangenheit war. Die Große Anfrage der Fraktion GRÜNE zeigt es, und wir stellen fest: Die Landesregierung lobt sich dafür, was sie alles Tolles gemacht hat. (Abg. Manuel Hagel CDU: Gut erkannt! Gute Rede! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Und, Frau Ministerin, in dieser exzessiven Lobhudelei reden Sie sich so in Ekstase, dass Sie sich im März 2025 sogar für Dinge loben, die Sie danach killen. Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen. Beispielsweise schreiben Sie auf Seite 28 Ihrer Antwort auf die Große Anfrage Drucksache 17/8027 im März dieses Jahres – also nicht irgendwann in weit entfernter Vergangenheit –: Die „Digitalisierungsprämie Plus“ ist ganz wichtig. Im Handwerk wurden seit Programmstart insgesamt 3 667 Digitalisierungsvorhaben von KMU unterstützt. Und was ist das Ergebnis Ihrer Lobhudelei? Sie schaffen das Zuschussprogramm in diesem Bereich ab. Sie machen es für das Handwerk unattraktiv. Frau Ministerin, so geht es nicht. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Wenn Sie mir erklären, warum Sie das dann doch gemacht haben, Frau Ministerin, können Sie mir auch gleich erklären, wie das funktioniert. Ihr Partei- und Fraktionsvorsitzender sagt: „Ausweitung der Meisterprämie“. (Abg. Manuel Hagel CDU: Gut!) Ihr fachlich zuständiger Abgeordneter von der CDU und die Arbeitsgruppe sagen: „Ausweitung der Meisterprämie“. (Abg. Manuel Hagel CDU: Richtig!) Warum kommt es denn dann nicht? (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja!) Können Sie sich im Ministerium nicht durchsetzen, damit Ihr Haus da nach vorn geht? Gibt es irgendjemanden im Kabinett, blockieren mal wieder die Grünen? Aber Frau Resch hat ja gerade gesagt, mit den Grünen sei das alles zu machen. Frau Ministerin, erklären Sie mir bitte: Warum, wenn alle das wollen – es ist eine Forderung der FDP; wir unterstützen Sie dabei –, kommt es dann nicht? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Ich gehe mal so weit, zu sagen: Wahrscheinlich bekommen wir nur mit der FDP und ohne die Grünen in der Regierung ein gestaltungsstarkes Wirtschaftsministerium. (Beifall bei der FDP/DVP – Oh-Rufe von den Grü- nen – Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Sonst wird es irgendwann nichts mehr. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Lassen Sie mich deswegen nach vorn schauen, Frau Ministerin. Was kann man tun? Denn während andere zurückschauen und die Landesregierung fragen: „Was habt ihr denn gemacht?“, haben wir uns überlegt: Was wollen wir eigentlich? Wir sind diejenigen, die sagen: Man muss dem Thema „Berufliche Bildung“ mehr Wertschätzung entgegenbringen. Wir brauchen Fachkräftezuwanderung; sie muss vorangetrieben werden. (Zuruf von der AfD) Und bevor die CDU jetzt Schnappatmung bekommt: Es bringt nichts, Frau Razavi, wenn das Wirtschaftsministerium Mittelstandsfördergesetze macht, aber Ihr Haus mit dem Vermessungsgesetz Handwerker benachteiligt (Zuruf der Ministerin Nicole Razavi) und Aufgaben dem Staat zuweist, die man eigentlich privatisieren müsste. Sonntagsreden helfen hier nicht weiter, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Völlig richtig!) Da muss man wissen, was man will. Man sollte in diesem Bereich auch mal klar sagen: Das Handwerk hat es verdient, mehr Wertschätzung zu bekommen. Wenn ich mir anschaue, wie manche überbetriebliche Ausbildungsstätte aussieht, (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) was die jungen Menschen auf sich nehmen müssen, wie schwer es ist, Wohnungen zu bekommen, dann muss ich sagen: Da muss mehr getan werden. Das zeigt mir: Da muss sich etwas ändern. Und das wird nur mit der FDP funktionieren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei!) Da wir überzeugt sind, dass wir mit unseren Themen die richtigen Rahmenbedingungen für die Zukunft des Handwerks setzen, bleibt mir nur noch der eine Hinweis: Jetzt soll es ja durch die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting anscheinend zu politischen Inhalten kommen. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben ja das Bürgergeld zu Lindners Zeiten verteidigt!) Denn man muss schon sagen, dass man das, was Sie hier gesagt haben, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition, eigentlich mit dem Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ beenden muss. Diesen Spruch kennen Sie. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Da muss ich sagen: Zu Ideenlosigkeit und zu verpassten Chancen in Handwerksfragen wenden Sie sich bitte an die Frau Wirtschaftsministerin oder die Abgeordneten der Regierungskoalition von Grün-Schwarz. Wenn Sie aber zu guten Rahmenbedingungen für das Handwerk Fragen haben und wenn Sie wissen wollen, wie wir das Handwerk für die Zukunft auf- (Dr. Erik Schweickert) stellen können, dann fragen Sie Ihren Handwerker oder die Abgeordneten der FDP/DVP-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Anton Baron AfD: 4-%-Partei! – Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Gespräche eingestellt haben, spricht als Nächster Herr Abg. Steyer für die AfD-Fraktion.
Joachim Steyer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Kein Krankenhaus, keine Brücke und keine Kaserne werden jemals ohne den Handwerksgesellen entstehen. Und obwohl wir das auch alle wissen, haben Sie es seit Jahrzehnten nicht geschafft, den Fachkräftemangel im Handwerk zu entschärfen. (Beifall bei der AfD) Ganz ehrlich gesagt, wundert mich das nicht, wenn ich sehe, wer hier im Landtag sitzt: (Zurufe, u. a. des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Abgesehen von meiner Wenigkeit sind noch zwei weitere Handwerkskollegen hier im Landtag vertreten. Dafür sitzen hier 17 Lehrer, 15 Anwälte, neun Betriebswirte, sechs Politikwissenschaftler, sehr viele Berufspolitiker usw. usw. Es wäre also ratsam gewesen, sich mal mit den Handwerksgesellen zu unterhalten, woran es liegen könnte, ... (Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, es ist zu laut.
Joachim Steyer AfD
... dass immer weniger Menschen den Beruf eines Handwerkers lernen möchten, und was man dagegen tun könnte. Also: Mit der Basis reden und nicht mit irgendwelchen Verbänden und selbst ernannten Experten! (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Stattdessen hat man alles dafür getan, Akademiker zu fordern und zu fördern. Im Handwerk macht man gerade dasselbe mit der Meisterprämie. Natürlich brauchen wir Meister, und es ist auch völlig okay, diese zu unterstützen und wertzuschätzen. Aber was, bitte schön, ist mit der Unterstützung und Wertschätzung der Gesellen? Denn schließlich sind das diejenigen, die in allererster Linie die ganze Drecksarbeit erledigen (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist keine Drecks- arbeit! – Abg. Raimund Haser CDU: Das hört der Handwerker!) und auch ihre Knochen dafür hinhalten. (Beifall bei der AfD) Es sind diejenigen, die die gesamte notwendige Infrastruktur bauen und am Laufen halten. Ohne den einfachen Gesellen läuft nichts in diesem Land. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Liebe Kollegen, Ihre große Hoffnung bestand und besteht darin, unseren Fachkräftemangel, auch im Handwerk, durch Zuwanderung in den Griff zu bekommen. Die vielen, vielen jungen Männer, die unser Land doch so bereichern sollen, sind im Handwerk allerdings kaum vertreten.
Muhterem Aras
Herr Abg. Steyer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dörflinger zu?
Joachim Steyer AfD
Nein. – Hier ein paar Zahlen aus dem Zollernalbkreis: Zwischen 2020 und 2024 haben im Schnitt sieben Personen aus Afrika und Asien eine Ausbildung begonnen. Sechs davon haben ihre Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen. Sie haben richtig gehört: Jedes Jahr bereichern durchschnittlich sechs „Goldstücke“ den Zollernalbkreis mit ihrem handwerklichen Geschick. (Zurufe) Es ist also abzusehen, dass das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht der große Wurf war. (Zuruf: Wie ist es denn in Lörrach?) Seit Jahrzehnten hören wir von Ihnen allen die gleiche Leier: „Dieses und jenes Gesetz und diese und jene Entscheidung bringen den ganz großen Wurf.“ Aber wie bei all Ihren politischen Entscheidungen gilt: Außer Spesen nichts gewesen. (Beifall bei der AfD) Manchmal stellt man sich allerdings schon die Frage, ob man Deutschland bewusst in den Abgrund reißen will (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ja!) oder ob der liebe Gott bei der Verteilung von Gehirnmasse bei einigen Politikern einfach nur zu sparsam war. (Abg. Raimund Haser CDU: Die Frage ist in Ihrem Fall beantwortet!) Denn anders kann man sich diese vielen, vielen falschen und dummen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene nämlich nicht erklären. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Steyer, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Rapp zu?
Joachim Steyer AfD
Nein. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Er könnte auch zum Schluss kommen!) Nebenbei gesagt, ist das auch der Grund, warum sich die Bürger von den Einheitsparteien abwenden. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Denn, liebe Kollegen, Sie können es einfach nicht. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Sie offensichtlich auch nicht!) (Joachim Steyer) Nach Rücksprache mit mehreren Handwerksgesellen würden wir als Lösungsansatz den sogenannten Gesellenpass einführen. (Abg. Raimund Haser CDU: Jetzt sind wir gespannt!) Um eines von Anfang an klarzustellen: Es ist natürlich nicht die Königslösung, (Abg. Raimund Haser CDU: Ach so! Bürokratie!) aber ein kleiner, wenn auch sehr kleiner Baustein, um mehr Bürger in das Handwerk zu bekommen. (Abg. Raimund Haser CDU: Und wie funktioniert der Pass? Wie bringt er mehr Gesellen?) Anstatt noch eine Taskforce zu bilden und noch eine Studie in Auftrag zu geben, die sowieso überhaupt keinen Wert hat und Unmengen an Steuergeld kostet, haben wir hier einen Vorschlag, der endlich auch mal den hart arbeitenden Gesellen zugutekommt und ihnen auch das Gefühl gibt, wertgeschätzt zu werden. (Abg. Raimund Haser CDU: Sagen Sie doch mal, wie der Pass funktioniert! Das würde mich interessieren!) Diesen Gesellenpass erhalten nur Handwerksgesellen, die in Baden-Württemberg in einem Arbeitsverhältnis im Handwerk stehen. Dieser Gesellenpass beinhaltet Folgendes: (Abg. Andreas Deuschle CDU: Jetzt!) Erstens: (Abg. Andreas Deuschle CDU: „Er muss Deutscher sein“!) freien Zugang zu allem öffentlichen Personennahverkehr und Zügen der zweiten Klasse. Zweitens: freien Zugang zu allen öffentlichen Schwimmbädern, Museen, Theatern. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Drittens: finanzielle Vergünstigungen durch Rabatte bei Mobilfunk, Fitnessstudios und den Stromkosten. Sollte jemand nachweislich 40 Jahre als Geselle im Handwerk gearbeitet haben, kann er diese Vorteile bis zum Lebensende genießen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Und wenn das Fit- nessstudio insolvent geht, was ist dann? – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Um eines ganz klar zu betonen: Einen Großteil dieser Vorteile genießen seit vielen, vielen Jahren auch die Studenten. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Mein Gott! Ist das billig!) Aber machen wir uns nichts vor: Um das Handwerk wirklich zu stärken, sind noch ganz andere Maßnahmen erforderlich. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Holen Sie die vielen kleinen Handwerksbetriebe an einen Tisch, und fragen Sie diese, (Abg. Manuel Hagel CDU: Das machen wir den gan- zen Tag! – Abg. Raimund Haser CDU: Wissen Sie ei- gentlich, was Sie da reden?) also die Basis, welchen bürokratischen Unsinn man abschaffen sollte. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Steyer, Ihre Redezeit ist zu Ende. Letzter Satz!
Joachim Steyer AfD
Und überall, wo es Schnittmengen gibt, werden diese Gesetze auch ersatzlos gestrichen. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Handwerk anders zu besteuern. Schaffen Sie Anreize durch einen früheren Eintritt in den Ruhestand ohne Abschläge! (Zurufe der Abg. Raimund Haser und Manuel Hagel CDU) Denn ein Bauhandwerker ist in der Regel mit 60 Jahren körperlich am Ende.
Muhterem Aras
Herr Abg. Steyer, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Joachim Steyer AfD
Nur weil man älter wird, heißt das nicht: Man kann automatisch auch länger arbeiten. Das wären Maßnahmen, die wirklich greifen würden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. (Abg. Manuel Hagel CDU: Jetzt steigt das Niveau!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und wichtig, dass wir heute über das Handwerk in unserem Land sprechen. (Unruhe)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist einfach zu laut. Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat das Wort, und alle anderen sind bitte ruhig. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ich glaube, das Handwerk ist es uns wert und das Handwerk erwartet es auch, dass hier keine populistischen Wahlkampfreden gehalten werden, sondern dass wir die Sorgen des Handwerks ernst nehmen, dass wir etwas tun, dass wir Verantwortung übernehmen. Das machen wir bei uns im Land. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Unser Handwerk ist stark und für unser Land von großer Bedeutung. 140 000 Betriebe, 800 000 Beschäftigte, ein Jahresumsatz von knapp 120 Milliarden € – unser Handwerk ist eine tragende Säule der baden-württembergischen Wirtschaft, und das Handwerk ist für uns ein wichtiger Partner, nicht nur für die Betriebe vor Ort in der Fläche, für die Industrie, sondern auch für die Gesellschaft, für jeden Einzelnen von uns. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die Macher in unserem Handwerk, das sind Leistungsträger in unserer Gesellschaft, die Verantwortung für sich und für andere übernehmen. Wohlstand und Lebensqualität im Land verdanken wir maßgeblich auch den Handwerksbetrieben in unserem Land und allen Menschen, die dort arbeiten. Auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist unser Handwerk von großer Bedeutung. Denn unser Handwerk sichert in der Fläche des Landes, in ganz Baden-Württemberg Arbeitsund Ausbildungsplätze, und das ist keine Selbstverständlichkeit. Laut HANDWERK BW lag die Arbeitslosenquote im Handwerk im Juni 2025 bei nur 2 %. Über alle Wirtschaftszweige hinweg liegen wir derzeit bei 4,5 %. Das macht deutlich: Das Handwerk ist ein stabiler Anker für die Wirtschaft bei uns in Baden-Württemberg und ein wichtiger Arbeitgeber und Partner für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Unser Handwerk braucht die richtigen Rahmenbedingungen. Darüber müssen wir diskutieren. Wir müssen natürlich darüber diskutieren, wer welche Entscheidungen trifft und wer welche Verantwortung übernehmen kann. Auch unser Handwerk spürt natürlich drei Jahre ohne Wachstum, Krieg in Europa, Druck aus den USA, die konjunkturellen Probleme, denen wir derzeit gegenüberstehen, aber auch die strukturellen Herausforderungen. (Zuruf von der AfD: Hausgemacht!) Deshalb brauchen wir eine Reform. Wir brauchen eine Reform im Energiebereich, bei der Steuer- und Abgabenlast, bei überbordender Bürokratie. Wir müssen schneller werden in unseren Abläufen, in unseren Entscheidungen. Die Entscheidungen auf Bundesebene vor der Sommerpause und auch jetzt stimmen mich hier sehr hoffnungsfroh. Der Investitionsbooster, die beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer, der Bürokratieabbau, die Staatsmodernisierung werden jetzt ernst genommen. Wir haben jetzt ein eigenes Ministerium auf Bundesebene, das jetzt eine wirklich überzeugende Modernisierungsagenda vorgelegt hat, die dem Handwerk in unserem Land auch wesentlich zugutekommen wird. Wir, das Land – mit der Entlastungsallianz –, unterstützen und entlasten auch unser Handwerk. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ein ganz wichtiges Thema – Stichwort Kosten – sind die Sozialabgaben, ist die Sozialabgabenquote. Ich mache mich auch stark dafür: Die Sozialabgabenquote muss bei 40 % gedeckelt werden. Wir sind derzeit schon über diesen 40 %, und deshalb müssen wir aktiv werden und muss der Bund diese großen Reformen umsetzen. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Beim Bürgergeld ist man jetzt einen richtigen und wichtigen Schritt nach vorn gegangen. So muss es weitergehen. Das braucht unser Handwerk: (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU) Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, erfolgreich zu wirtschaften. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die baden-württembergischen Handwerksbetriebe – mir ist diese Partnerschaft, dieser Austausch, den wir ständig pflegen, der auch sehr offen, transparent und vertrauensvoll ist, wichtig – werden von meinem Haus in besonderer Weise unterstützt. Wir haben in den letzten fünf Jahren über 200 Millionen € zur Unterstützung des Handwerks in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Ich habe das Gefühl, manchen Rednern in der heutigen Debatte ist das nicht klar; sie sind da einfach zu wenig informiert. Schauen Sie sich mal die Zahlen an, dann wissen Sie, wie stark wir auch finanziell hinter dem Handwerk in unserem Land stehen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Schauen Sie mal, wie es da aussieht! Zu wenig!) Wir fördern überbetriebliche Bildungsstätten – Herr Weirauch, Sie haben es angesprochen – bei Bedarf. Bei Investitionsbedarf stellen wir das Geld zur Verfügung. Das sind Bauprojekte, die sich oft über mehrere Jahre hinziehen. Auch hier sind Sie (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) nicht korrekt in Ihren Äußerungen, auch hier haben Sie es nicht korrekt dargestellt. Wir geben hier viel Geld und ermöglichen für unser Handwerk wichtige Investitionen. Diese überbetrieblichen Bildungsstätten dienen vor allem den kleinen Unternehmen, die dort ihre Auszubildenden qualifizieren können in Maschinenparks, die sie nicht selbst zur Verfügung stellen können. Wir, das Land, übernehmen da Verantwortung und stehen eng an der Seite des Handwerks in unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Keine Ahnung!) Wir haben jetzt zwei neue Programme aufgelegt, Stichwort Nachfolge, Generationswechsel im Handwerk. Wir nehmen hier wieder neu Geld in die Hand, um diesen Übergang zu begleiten und hier unser Handwerk zu unterstützen. Denn wir wissen aus den vielen Gesprächen mit unserem Handwerk, dass dies eine wichtige Rolle spielt. Über 20 000 Betriebe gehen jetzt in die Nachfolge. Da brauchen wir eine enge Begleitung für unser Handwerk, und das leisten wir. Wir haben zwei neue Programme aufgelegt, um hier unser Handwerk zu unterstützen. „Horizont Handwerk“ ist eine Initiative, die seit 2017 unser Handwerk bei allen Zukunftsszenarien unterstützt, vor denen die Handwerksbetriebe bei uns im Land stehen: Strategie, Digi talisierung, Personalgewinnung und Personalbindung, aber auch Nachhaltigkeit. Wir begleiten hier mit jetzt insgesamt 18,8 Millionen €, und im aktuellen Doppelhaushalt stellen wir weitere 8 Millionen € für unser Handwerk zur Verfü- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) gung. Das ist ein klares Commitment und eine wichtige Unterstützung. Die Initiative „Horizont Handwerk“ ist eines der zentralen Projekte, die wir auch gemeinsam mit unserem Handwerk entwickelt haben, um Betriebe in unserem Land zu begleiten. Gerade für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe ist dieses praxisnahe, pragmatische und unkomplizierte Angebot, zu dem sie auch einen leichten Zugang haben, unverzichtbar. Das bekommen wir immer wieder zurückgemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Meisterprämie bereits 2020 eingeführt. Das muss man hier ganz deutlich sagen. Davor gab es sie in unserem Land nicht. Die Meisterprämie und die Meistergründungsprämie unterstützen unsere Jungmeister und Jungmeisterinnen – einmal, um diese Qualifikation zu erwerben, und dann auch, um in die Selbstständigkeit zu gehen. 4,5 Millionen € nehmen wir für die Meisterprämie jährlich in die Hand. Das ist gut investiertes Geld. Ich kann an dieser Stelle auch sagen: eine Verdopplung der Meisterprämie und eine Ausweitung auf alle gleichwertigen Handwerks- und IHK-Abschlüsse, das wäre ein weiterer entscheidender, wichtiger Schritt nach vorn, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Was hat Sie denn ge- hindert?) um die berufliche Bildung tatsächlich auf Augenhöhe mit der akademischen Bildung zu stellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer aus der AfD-Fraktion zu? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Nein. Ich würde jetzt gern zum Schluss kommen. (Unruhe bei der AfD) Ein wichtiges und starkes Signal, das wir im Land an unsere Handwerksbetriebe senden. Denn wir denken weiter. Wir bleiben nicht stehen. Wir sind in engem Austausch. Wir stimmen uns mit dem Handwerk in unserem Land eng ab, jeder natürlich in seiner Verantwortung. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Unser Handwerk ist und bleibt – wir werden alles dafür tun – eine tragende Säule unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Wir werden das Handwerk in Baden-Württemberg weiter unterstützen, mit allen Möglichkeiten, die wir haben. Wir sind hier auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Resch.
Clara Resch GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich mal ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 sagen: Die AfD hat ja mit ihrer Beschreibung der Arbeit des Handwerks gezeigt, was sie wirklich von der Arbeit, die die Gesellinnen und Gesellen jeden Tag im Land leisten, hält: wahrscheinlich nicht besonders viel. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: „Drecksarbeit“ hat sie gesagt! – Abg. Anton Baron AfD: Sie waren noch nie auf einer Baustelle, also können Sie nicht mitreden! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Einfach mal zuhören!) Das Handwerk braucht eben keine Sonntagsreden, es braucht Werktagspolitik. Genau das tun wir Grünen. Wir machen Bürokratie kleiner und Zukunft größer. (Zurufe von der AfD) Wir geben den Werkstätten neue Räume, den Lehrlingen moderne Werkzeuge und den Gründerinnen und Gründern Rückenwind, damit Baden-Württemberg Handwerksland bleibt – stark, lebendig und fit für diese Zeiten. Der Kreishandwerkerschaft Böblingen ermöglichen wir es, ein freiwilliges Handwerksjahr für Schülerinnen und Schüler nach ihrem Abschluss anzubieten. Das Handwerk ist kein Anhang der Industrie, es ist ihr Innovationsmotor. Im Baugewerbe, in der Gebäudetechnik, im Holzbau und bei der Elektromobilität entstehen Lösungen, die wir für die Klimaneutralität brauchen. Ob beim Aufbau der Ladeinfrastruktur, bei Batteriespeichern oder in der Gebäudesanierung – das Handwerk macht die Energiewende möglich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir stärken, was das Handwerk trägt, und wir stärken damit unser Land: die Attraktivität der Berufe, die Digitalisierung als Werkzeug, die Nachhaltigkeit als Haltung und den Bürokratieabbau als Befreiung. Wir wissen, was das Handwerk leistet, und wir wissen, wie viel Kraft es kostet, wenn die Tage lang und die Nächte kurz sind – weil wir zuhören: in den Werkstätten, auf den Baustellen und in den Ausbildungszentren. Unsere Politik entsteht eben nicht am Schreibtisch. Sie wächst aus Gesprächen mit Menschen, die anpacken, mit Meistern, mit Azubis, mit Gründerinnen und Gründern, die Verantwortung tragen und trotzdem weiter träumen. Jede Dämmung, jede Solaranlage, jede Wärmepumpe ist nicht nur Klimaschutz, sie ist Arbeit, Einkommen, Zukunft. Wer das Land verändern will, braucht Menschen, die es bauen. Und genau die stehen jeden Morgen auf, nehmen Werkzeug in die Hand und machen aus Ideen Wirklichkeit. Für diese Menschen arbeiten wir – mit Respekt, mit Tatkraft und mit dem festen Willen, das Handwerk stark zu halten, weil es das Rückgrat unseres Landes ist. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Und so schließt sich der Kreis: Wenn morgens das Licht angeht und der Strom fließt, dann war es wieder jemand aus dem Handwerk, der die Zukunft möglich gemacht hat. Es sind die Hände, die unser Land zusammenhalten, und die Köpfe, die vorausgehen. (Clara Resch) (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Aber in die Schweiz! – Zuruf von der AfD) Gemeinsam mit dem Handwerk bauen wir das Baden-Württemberg von morgen: nachhaltig, stark und menschlich. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin Ministerin Hoffmeister-Kraut, Sie haben gerade gesagt, es wäre toll, wenn man die Meisterprämie sowie auch den Meistergründungszuschuss quasi verdoppeln würde. Ich frage mich: Was hat Sie denn die letzten Jahre daran gehindert, das zu tun? (Beifall bei der SPD) Wir haben das zweimal beantragt, und es wurde hier im Landtag abgelehnt. Von Ihnen hat man bei den Haushaltsberatungen dazu nichts gesehen. Jetzt zu kommen und zu sagen, es wäre toll – dann hätten Sie es längst tun können. Das will ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen. (Beifall bei der SPD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Vielleicht waren die Grünen dagegen? – Gegenruf von der SPD: Ach so! Das kann auch sein!)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Kommunen und Land Hand in Hand – gemeinsam für weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit – beantragt von der Fraktion der CDU Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Schütte das Wort. (Abg. Miguel Klauß AfD: Erst die Kommunen fer- tigmachen, und jetzt versuchen, sie zu schützen! –
Manuel Hagel CDU
Ruhig, Albrecht!)
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommune, in der ich Verantwortung trage – Herr Kollege –, baut gerade das Obergeschoss ihres Rathauses für 850 000 € um und schafft dort einen großen Plenarsaal. Das ist doch kein Zeichen unmittelbar bevorstehender Pleite! Trotzdem: Die Zeiten sind schwierig. Wir alle wissen: Die Steuereinnahmen steigen zwar, aber nur noch langsam. Zeitgleich trifft ein großer Teil der Entwicklungen die kommunale Basis. Es gibt viele zusätzliche Aufgaben: Betreuung der iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 unter Dreijährigen, Ganztag an den Grundschulen; hinzu kommen die Ansprüche aus der Bürgerschaft, die immer größer werden – wer vor Ort Verantwortung trägt, weiß das –, und die eine oder andere bürokratische Regel, die man auch hätte vermeiden können. Wie wir das mittelfristig lösen, dazu wird nachher mein Kollege Ulli Hockenberger als erfahrener Politiker Position beziehen und sagen, welche Vorschriften wegmüssen. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) Wir haben in der Finanzpolitik geschaut, dass wir jetzt die Kommunen stärken, Herr Kollege. Im Doppelhaushalt haben wir bereits zweimal 150 Millionen € für Krankenhäuser vor allem für die Kreise – bei steigenden Investitionszuschüssen für dieselben – und 860 Millionen € für die Ganztagsinvestitionen zur Verfügung gestellt. Ich sage einfach mal die Zahlen: Der Bund zahlt 358 Millionen €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 500 bis 600 Millionen €, und das Land zahlt 860 Millionen €. Das zeigt ganz klar: Wir stehen zu unseren Kommunen, und wir tragen häufig finanziell die größte Last von neuen Herausforderungen. (Beifall bei der CDU und des Staatssekretärs Dr. Andre Baumann) Wir haben 2 Milliarden € an Abschlagszahlungen vorgezogen. Da sagen alle: Na ja. Aber das stärkt die Finanzkraft der Kommunen. Es kostet uns 30 Millionen € oder mehr an Zinsen. Dann bringt es den Kommunen wohl auch 30 Millionen € Zinsen oder mehr. Auch das ist eine Entlastung und eine Stärkung der Kommunen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir, die CDU-Fraktion, haben die gewonnene Zeit genutzt, um in enger Absprache mit den kommunalen Landesverbänden Lösungen für den jetzigen Nachtragshaushalt und für die Zukunft zu entwickeln. Das hat manchen gestört, der vielleicht als Minister der Meinung war: „Wir handeln alles selbst aus, und der Haushaltsgesetzgeber hebt dann die Hand.“ Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht unser Verständnis von Politik. (Beifall bei der CDU) Diese Arbeit hat sich ausgezahlt. Denn tatsächlich sind die Punkte im Wesentlichen übernommen worden. Das Land gibt zusätzlich 550 Millionen € in das FAG. Die Aufwände für das BTHG und für den Inklusionsausgleich von 2019 bis 2025 werden mit 175 Millionen € ausgeglichen. Ferner übernehmen wir die Hälfte der Kosten für die Schulbegleitung an den SBBZ. Das sind in der Summe 772 Millionen € zusätzlich für unsere Kommunen aus Landesmitteln – ein absolut starkes Signal. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ich möchte an dieser Stelle all den Ressorts danken, die beim Entwurf des jetzigen Nachtragshaushalts – das sind alle anderen Ressorts – nichts bekommen, sondern verzichten, da- (Dr. Albrecht Schütte) für, dass wir dort investieren, wo fokussiert werden muss. Das macht gute Politik aus. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Alle an- deren Ressorts, Herr Kollege!) – Das sind alle Ressorts. Ich will dem Innenminister nicht vorwerfen, dass wir die Kommunen in seinem Haushalt ressortiert haben. Alle Ressorts verzichten. Wir hätten uns natürlich noch eine Konjunkturkomponente gewünscht. Bund und Land haben sie: In schlechten Zeiten dürfen wir mehr Geld ausgeben, in guten Zeiten müssen wir tilgen. Die Ebene, die die am stärksten schwankenden Steuereinnahmen hat, nämlich die kommunale Ebene, hat diese Komponente nicht. Deshalb hätten wir uns vom Finanzministerium an dieser Stelle mehr Nachdruck und mehr Unterstützung gewünscht. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Im Gegensatz zu diesem Punkt das wirklich Zentrale: Zwei Drittel der Bundesmittel – das sind 8,75 Milliarden € – werden in den nächsten Jahren pauschal an die Kommunen weitergereicht. Damit haben wir die höchste Rate aller Bundesländer, was die pauschale Weiterreichung der Mittel angeht. Dafür allen vielen Dank! (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ich danke an dieser Stelle ganz besonders dem Innenministerium, das 80 % für die Kommunen gefordert hat, sodass man als Kompromiss dann bei zwei Dritteln gelandet ist. Sehr gut gemacht! (Heiterkeit bei der CDU und den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Kluge Verhandlungsführung!) Das Einzige, was man sich fragt, ist, warum der Finanzminister dann Pressemitteilungen herausgibt. Er ist bei den Verhandlungen mit dem Bund dabei. Sie finden zwischen dem SPD-geführten Finanzministerium und den Landesfinanzministerien statt. Wie er auf die Idee kommt, dass die CDU auf Bundesebene für Bürokratie sorgt – – Vielleicht hat er als nächsten Posten von der Juniorrolle im Kabinett Merz geträumt. Aber es ist nicht nachvollziehbar, wie er auf diese Idee kommt. (Beifall bei der CDU) Dann hätten wir uns noch eine Sache gewünscht. – Das will ich hier sagen, da wir alle, die wir vor Ort mit vielen Gemeinden zu tun haben, diese Fragen bekommen. – Die kommunale Sportstättenförderung ist mit 17 Millionen € völlig unzureichend, sie reicht nicht einmal für meinen Wahlkreis. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass hier ein kleiner Teil der kommunalen Mittel zweckgebunden wird, damit wir die ganzen Dreifeldhallen, die seit Ende der Siebzigerjahre gebaut worden sind, sanieren können. Ich sage hier ganz klar: Es war der Wunsch des Städtetags, dass das nicht passiert. Wenn sich also eure Bürgermeister beschweren, dass es zu wenig Zuschüsse für die Sanierung von Dreifeldhallen gibt, ist die richtige Adresse der Städtetag. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Zusammenfassend sage ich: Welch größeres Lob kann man bekommen, als wenn ein Bürgermeister in einer Runde vor Kollegen sagt: „Ich stelle fest: Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht“? (Abg. Anton Baron AfD: Von welcher Partei war er?) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aktuellen Debatte fort. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz. Bitte sehr.
Andreas Schwarz GRÜNE
Guten Morgen, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mutig. Miteinander. Für Morgen.“ – Das war gestern unser Motto beim Landtagsfest. Einige von Ihnen waren ja auch da. Ich denke, dieses Motto spiegelt auch sehr gut wider, wie wir die Verhandlungen mit den Kommunen geführt haben. Lieber Kollege Schütte, ich bewundere Ihre große Sachkenntnis, und ich schätze Ihr Engagement für die kommunale Seite sehr. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier ein richtig starkes Paket für unsere Städte und Gemeinden hinbekommen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) 1 101 Kommunen, 35 Landkreise und das Land Baden-Württemberg: Wir bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Dieser Begriff „Verantwortungsgemeinschaft“ sagt sich ja so leicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber da steckt doch viel mehr dahinter. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung dafür, dass unser Land für alle gut funktioniert. Denn die Bürgerinnen und Bürger würden es ja sofort merken, wenn etwas nicht klappt. Wenn die Kita kürzer öffnen muss, wenn der Bus seltener fährt, wenn die Schulbausanierung stockt, dann merken die Menschen, dass irgendetwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Deswegen tun wir gut daran, diese Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen zu stärken, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich bin gestern Abend bei unserem Fest gefragt worden: „Mensch, was ist denn so der Geist, was Baden-Württemberg ausmacht?“ Ja, es sind starke und selbstbewusste Kommunen, die Baden-Württemberg prägen, Gemeinderäte, die vor Ort mitbestimmen. Deswegen ist es richtig und gut, dass meine Fraktion in einem ständigen, engen, sehr konstruktiven Austausch mit den Kommunen ist. Denn Lösungen findet man am besten, wenn man miteinander redet, wenn man den kommunalen Sachverstand aufnimmt, wenn man diese Meinung einbezieht. Die Lage der Kommunen ist deswegen meiner Fraktion, uns allen sehr bewusst, und sie ist ein Herzensthema für die grüne Landtagsfraktion, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Wir hatten die Präsidenten der kommunalen Landesverbände zu unserer Klausurtagung im September eingeladen. Die ha- (Andreas Schwarz) ben die Karten ganz offen auf den Tisch gelegt und haben gesagt: „Hey, Andi Schwarz, es ist wichtig, immer wieder ins Gespräch zu kommen. Das ist die richtige Haltung, wenn du das mit der Verantwortungsgemeinschaft ernst meinst.“ (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das wissen Sie erst jetzt? Eijeijei!) Miteinander reden, um Kompromisse ringen und Lösungen suchen – das ist unser gemeinsames Ziel. Und wir haben, meine Damen und Herren, das unüberhörbare Warnsignal der Kommunen ernst genommen. Deswegen handeln wir. Wir handeln, statt nur zu fordern. Denn Verlässlichkeit entsteht nicht durch Schlagzeilen, sondern sie entsteht durch gute Zusammenarbeit – fair, lösungsorientiert, kompromissbereit und mit einem guten Ergebnis. Deswegen sage ich einen herzlichen Dank für den Durchbruch, Herr Innenminister, Frau Staatssekretärin Splett, den wir am Freitag erreicht haben. Es ist ein starkes Paket, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dieses Paket, meine Damen und Herren, spiegelt auch unsere Haltung wider: Verantwortung übernehmen, Vertrauen stärken, Bürokratie abbauen und einfach machen, getreu unserem Motto von gestern Abend – ich wiederhole es, weil es so schön ist –: „Mutig. Miteinander. Für Morgen.“ Dieses Paket spiegelt das wider. Ich erlaube mir einfach, die zentralen Bausteine kurz zu skizzieren. Ich meine, wir können mit Fug und Recht sagen: Wenn wir zwei Drittel des Sondervermögens an die Kommunen weitergeben, sind wir spitze und ganz vorn in Deutschland. Kein anderes Land unterstützt die Kommunen so stark wie Baden-Württemberg, und das ist gut und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir sind aber noch aus einem anderen Grund vorn dabei: Wir geben dieses Geld bürokratiearm weiter. Wir machen keine großen Vorgaben, Förderprogramme, Töpfe, Bewerbungsverfahren, wozu sich die Kommunen erst einmal melden müssen. Nein, es wird nach einem einfachen Verfahren an die Kommunen weitergegeben. Das zeigt doch: Wir trauen unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auch etwas zu. Vor Ort kann richtig gut entschieden werden. Das Land unterstützt die Kommunen. So wird ein Schuh daraus, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich sage aber ganz offen, Frau Staatssekretärin und Herr Minister: Weitergabe von Bundesgeld ist ja das Leichteste. Aber wir haben in die eigene Tasche gegriffen. 550 Millionen € geben wir an die Kommunen weiter. Man kann sagen: Das ist quasi eine Art Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist ja wohl ein Scherz!) iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Wir müssen uns da nach der Decke strecken. Wir haben ja keine Goldschatulle, aus der wir das Geld einfach herausnehmen können. (Zuruf von der SPD: Doch!) Aber dieses Geld ist wichtig. Es dient auch dazu, den Anstieg der Kreisumlagen zu drosseln, damit die Kreisumlagen nicht so stark erhöht werden müssen, sodass die Kommunen entlastet werden. Das ist ein wichtiges Signal gerade in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Frau Staatssekretärin und Herr Minister, ich habe großen Respekt, dass Sie zwei große Themen angegangen sind: den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sowie das Bundesteilhabegesetz. Denn bei der Ganztagsbetreuung haben wir vereinbart, 68 % der Betriebskosten zu übernehmen. Das gibt wichtige Planungssicherheit für die Kommunen. Aber noch wichtiger: Es gibt Planungssicherheit auch für die Eltern. Warum machen wir das? Weil wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen, weil wir mehr Betreuungsplätze anbieten wollen. Darauf können sich die Eltern und die Kommunen in Baden-Württemberg verlassen. Die Kinderbetreuung ist bei uns in guten Händen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Also, die zentralen Punkte sind erfüllt: starke, handlungsfähige Kommunen in einem starken Land. Wir werden dazu einen Nachtragshaushalt benötigen; den wird die Regierung zügig einbringen. Wir hoffen, dass wir den Nachtragshaushalt vor Weihnachten beschließen können. Aber ich will schon auch ganz offen sagen: Auch das Land hat natürlich Investitionsbedarf. Das ist doch gar keine Frage. Wir müssen die Gebäude modernisieren, Universitätsklinika, Hochschulen. (Abg. Sandro Scheer AfD: Straßen!) Da ist vielleicht das eine oder andere Polizeirevier oder Finanzamt dabei, das wir modernisieren müssen. Wir müssen die Straßen, die Brücken, die Schienenwege in der Zuständigkeit des Landes modernisieren. Auch da gibt es hohen Modernisierungsbedarf. Deswegen werbe ich dafür, dass wir die Gelder des Landes auch möglichst einfach in unsere vorhandenen Programme geben und den Hochbau, den Straßenbau, die Schienen ordentlich modernisieren. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es doch egal, ob es eine Kreisstraße oder eine Landesstraße ist. Hier muss die Infrastruktur funktionieren, und die ist bei uns in guten Händen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Last, but not least will ich noch einmal auf die Kommunen zu sprechen kommen. Denn wir wissen natürlich, dass die finanzielle Lage darüber hinaus weiter angespannt ist. Deswegen möchte ich – ich richte mich da an die Kollegen der CDU und der SPD – eine Einladung aussprechen. Und zwar möchte ich den Bund einladen, mit uns darüber zu sprechen, wie wir den kommunalen Anteil bei den Gemeinschaftssteuern erhöhen (Andreas Schwarz) können. Ich glaube, dass nur so ein Schuh daraus wird: wenn wir uns die Umsatzsteuerverteilung nochmals anschauen. Die Aufgaben der Kommunen sind in den letzten Jahren deutlich gewachsen; das Steueraufkommen ist aber nicht annähernd so stark gewachsen. Ich denke, die Kommunen brauchen einen höheren Anteil aus dem Umsatzsteueraufkommen. Wir Grünen sind bereit, die Forderung der kommunalen Landesverbände anzunehmen. Da muss sich jetzt die Bundesregierung auch etwas bewegen. Ich meine, wir brauchen eine nachhaltige und bessere Finanzausstattung der Kommunen. Diese Einladung spreche ich gern an Sie aus. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt das Wort für die SPD-Fraktion dem Abgeordnetenkollegen Nicolas Fink. Bitte sehr. (Abg. Andreas Stoch SPD zu Abg. Nicolas Fink SPD: Schrei nicht wieder so, ja?)
Nicolas Fink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob die Menschen unserer Demokratie vertrauen, hängt vor allem davon ab, ob sie das Gefühl haben, dass dieser Staat funktioniert. Und es ist ganz entscheidend, ob sie das vor Ort, in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt erleben. Deshalb ist diese Debatte auch ein bisschen zu ernst, um in diesen klassischen Rollen unterwegs zu sein. Es wäre jetzt relativ einfach, gerade als Opposition, zu sagen: Das ist alles viel zu spät und viel zu wenig. Aber das Thema ist wirklich zu ernst. Deshalb möchte ich mit einem herzlichen Dankeschön anfangen. Die Zeiten für die Kommunen waren wirklich schon mal leichter. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die gerade in diesen Zeiten Verantwortung übernehmen. Wir sind dankbar dafür, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Ba- ron AfD) Und in diesen Dank schließen wir ausdrücklich die Mitarbeitenden in den Verwaltungen ein und auch diejenigen, (Zuruf von der SPD: Korrekt!) die in den kommunalen Gremien in der Region, in den Kreistagen, aber gerade auch in den Gemeinderäten Verantwortung übernehmen. Davon sitzen ja auch viele heute hier, mitten unter uns. Auch gerade hier gibt es Menschen, die für die Demokratie vor Ort Verantwortung übernehmen. Deshalb an dieser Stelle auch mal den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die sich ehrenamtlich kommunalpolitisch engagieren, ein Dankeschön. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wenn ich von kommunaler Verantwortung spreche, Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz: Wir haben gemeinsam viel Zeit in ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 kommunalen Gremien im schönen Kirchheim unter Teck verbracht. Sie kennen die Situation vor Ort ja sehr genau. Deshalb war ich ein kleines bisschen erstaunt, dass Sie gesagt haben, Sie hätten da jetzt ein Paket auf den Weg gebracht. Wir dürfen schon mal dezent darauf hinweisen, wer es denn erfunden hat. (Heiterkeit des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Die Schweizer!) Die Tatsache, dass wir diese Debatte heute führen können, ist den Entscheidungen des Bundes zu verdanken. Es war vor allem die SPD, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) die vor der Bundestagswahl gesagt hat: Wir brauchen ein kreditfinanziertes Sondervermögen. Wir haben es während des Wahlkampfs gesagt, und wir sagen es heute noch. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Ja! Wir auch! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Und deshalb, um auch da die Ernsthaftigkeit zu zeigen: Wir sind den Kolleginnen und Kollegen der CDU im Bund durchaus dankbar, dass sie das erkannt haben, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und insbesondere, dass die Grünen trotz der drohenden Opposition bereit waren, die Verfassungsänderung mitzutragen. Das war staatstragend, und das verdient Respekt, (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) aber in Wirklichkeit sind Sie am Ende gerade Paketboten, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Manuel Hagel CDU und Anton Baron AfD – Zuruf des Abg. Tho- mas Hentschel GRÜNE) Jetzt haben Sie da noch Schleifen drangemacht, dass das Paket noch ein bisschen schöner wird – alles okay. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Schleifen wa- ren ganz schön teuer, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Aber es geht grundsätzlich vielleicht auch noch um etwas anderes. Gerade die Debatten, die wir in den letzten Tagen von einzelnen kommunalen Vertretern erlebt haben, bereiten uns durchaus Sorgen, aus zwei Gründen. Wir nehmen ernst, dass die Lage in den Kommunen schwierig ist. Gleichzeitig ist es aber auch – da wissen einige hier im Haus, wovon ich rede – eine schöne Aufgabe, Oberbürgermeisterin oder Bürgermeister sein zu dürfen, auch in herausfordernden Zeiten. Das ist sinnstiftend, und da gefordert zu sein und mitgestalten zu können, ist ein großartiger Job. Wenn wir aber die ganze Zeit sagen, wie furchtbar das alles ist, (Abg. Manuel Hagel CDU: Das stimmt!) dann müssen wir uns doch nicht wundern, wenn es immer schwieriger wird, Bewerberinnen und Bewerber zu finden, werte Kolleginnen und Kollegen. (Nicolas Fink) (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Auch hier sollte der eine oder andere mal über seine Rhetorik nachdenken. (Zuruf von den Grünen: Ja!) Wenn er dann schon dabei ist, über seine Rhetorik nachzudenken, dann habe ich noch einen weiteren Hinweis: All das, was es an Reformbedarf gibt, wurde gerade auch in den letzten Tagen genutzt, um schon jetzt die Axt an den Sozialstaat anzulegen. Ein funktionierender Sozialstaat ist Teil einer funktionierenden Demokratie und schadet nicht. Dagegen verwehren wir uns ausdrücklich, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Wogegen wir uns auch wehren, ist, dass dann so getan wird, als seien Menschen in besonderen Lebenssituationen vor allem ein Kostenfaktor. Das werden wir nicht zulassen, und zwar bei allen jetzt anstehenden Gesprächen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Kollege Schütte, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auf die Rolle des Parlaments im Rahmen des Nachtragshaushalts hingewiesen haben. Es sind wir, die Gesetzgeber, die wir gemeinsam den Nachtragshaushalt verabschieden sollen. Deshalb sind wir noch immer darüber erstaunt – das richtet sich vor allem an die Hausspitze des Finanzministeriums – – Gestatten Sie mir diesen Einschub: Der Herr Finanzminister ist dienstlich unterwegs, aber was auch immer die dienstliche Prio rität war, eigentlich gehört er in diesen Tagen nach Stuttgart und nicht in die USA, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD – Vereinzelt Bei- fall bei der CDU) Aber das ist gar nicht mein Problem. Mein Problem ist vielmehr Folgendes: Sie brauchen den Landtag als Gesetzgeber für den Nachtragshaushalt. Der Landtag in Gänze erfährt aber nur durch die Presse, wie denn der aktuelle Stand zu diesem Nachtragshaushalt ist. (Abg. Andreas Stoch SPD: Korrekt!) Bis gestern Nachmittag wusste nicht einmal der Vorsitzende des Finanzausschusses, welche Sitzungsplanung Sie vorhaben. Das ist kein respektvoller Umgang mit dem Gesetzgeber. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des
Anton Baron AfD – Abg. Andreas Stoch SPD
Das ist respektlos!) Apropos respektvoller Umgang: Jetzt feiern Sie sich für die Art und Weise, wie Sie mit den Kommunen umgehen. Das sollte man aber nicht nur dann tun, wenn es um Finanzverhandlungen geht, sondern man sollte es im Alltag leben. Ein paar Dinge haben wir auch nicht vergessen: Sehr geehrte Frau Kultusministerin, Losentscheide sind auf keiner politischen Ebene eine gute Idee, iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Beifall des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP –
Andreas Schwarz GRÜNE
Au, au, au! Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht!) auch nicht, wenn es um Fördertöpfe in der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg geht, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das ist ja so ak- tuell wie nie zuvor! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Herr Sozialminister, wir haben auch nicht vergessen, dass Sie durch die Hintertür einer Verwaltungsvorschrift die Finanzierungsgrundlage für die Schulsozialarbeit für die Kommunen entziehen wollten. Auch das ist kein respektvoller Umgang, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Last, but not least: Jeder von uns kennt aus seiner Gemeinde zig Beispiele. Ich nenne Ihnen eines aus dem Landkreis Esslingen. Der Landkreis Esslingen wartet seit 2019 auf über 20 Millionen € aus der Spitzabrechnung bei der Unterbringung von Geflüchteten. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Auch das ist kein respektvoller Umgang mit unseren Landkreisen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Nun hat die CDU-Fraktion, als sie die Debatte angemeldet hat, korrekterweise gesagt, sie adressiere die Debatte an das Kommunalministerium. Hätte sie geschrieben, sie adressiere sie an das kommunalfreundlichste Ministerium, müsste hier nachher eigentlich Lars Klingbeil sprechen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und des Abg. Da- niel Born [fraktionslos] – Lachen bei der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Der Kollege hat Humor! – Weitere Zurufe) – Bevor der Kollege Hockenberger, der da vielleicht Wurfgeschosse vorbereitet hat – ich blicke mit einer gewissen Sorge dorthin – – (Auf dem Abgeordnetenplatz vor Abg. Ulli Hocken- berger CDU liegen zerknüllte Papiere. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Redekürzung!) – Dann bin ich beruhigt. Noch ein weiterer Aspekt – Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz, Sie haben es angesprochen –: Sie laden herzlich ein. Es wäre gut gewesen, diese Einladung wäre spätestens dann erfolgt, als im Mai unser Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch gesagt hat: Lasst uns gemeinsam über dieses Paket sprechen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Genau!) (Nicolas Fink) Da haben Sie sich nicht bewegt. Auch das ist kein respektvoller Umgang unter Demokratinnen und Demokraten, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜ- NE) Der letzte Aspekt: Ja, wir müssen über Umsatzsteueranteile reden. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Aber was stärkt die Kommunen vor allem finanziell? Es sind die Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja, klar!) Um da besser zu werden, braucht es eine aktive Wirtschaftspolitik, gerade auch in Baden-Württemberg. Der Kollege Boris Weirauch hat heute Morgen darauf hingewiesen, und er wird morgen erneut darauf hinweisen, wie wir dort viel besser werden können. Auch das wird den Kommunen helfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Jetzt ist die FDP/DVP-Fraktion an der Reihe. Für die FDP/ DVP-Fraktion spricht die Kollegin Julia Goll.
Julia Goll FDP
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es klang schon in der ersten Debatte durch: Die Kernkompetenz der Regierungskoalition ist das Eigenlob. Wie zu erwarten, kam das auch heute wieder zum Vorschein. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist Ihnen ja völlig fremd!) Kaum hat man sich dazu durchgerungen, aus diesem Sondervermögen des Bundes den Kommunen einen ordentlichen Anteil – das will ich gar nicht bestreiten – weiterzugeben und weiteres Geld für die Kommunen lockerzumachen sowie weitere Erleichterungen zu schaffen, ist man wieder in diesem bekannten Selbstlobmodus. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie waren doch eh dagegen! Die FDP war dagegen!) Ist denn nicht eigentlich allen aufgefallen, dass die Reaktion aus den Kommunen und den kommunalen Landesverbänden deutlich verhaltener war? Sicher, man hat das positiv begleitet und gesagt, es sei gut, dass jetzt etwas mehr kommt. Aber, wie gesagt, es war durchaus verhalten. Da war kein großer Jubel zu hören, und zwar deshalb nicht – das hat einer der Vertreter gesagt –, weil das nur ein Zwischenschritt sein kann – ein dringend notwendiger Zwischenschritt. Wenn ich hier jetzt höre, man habe das Rufen der Kommunen gehört, dann ist das Rufen in den letzten Jahren doch schon zum lauten Schreien geworden. (Beifall bei der FDP/DVP) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Man darf vielleicht etwas ein bisschen zurechtrücken: ja, weitere 550 Millionen € für die Kommunen. Ich sage Ihnen aber eines: Ich lobe das erst, wenn ich weiß, woher das Geld kommt. Herr Kollege Schwarz, Sie haben gesagt: „Hier haben wir jetzt in die eigene Tasche gegriffen.“ Hat das Land wirklich in die eigene Tasche gegriffen oder nicht vielmehr in die Taschen aller Bürgerinnen und Bürger bzw. ihnen neue Schulden auferlegt? Wir sind auf den Nachtrag auch gespannt. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Frau Kolle- gin, wir machen dafür keine neuen Schulden! – Vereinzelt Lachen) – Ja, gut. Wenden wir uns einmal diesem größten Batzen zu: 8,75 Milliarden € für die Kommunen, zwei Drittel von den 13 Milliarden €, die an Baden-Württemberg gehen. Zwei Drittel sind wirklich gut, aber nach meiner Kenntnis sind 60 % sowieso das absolute Minimum gewesen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie waren doch eh dagegen! Die FDP war doch gegen alles!) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert 75 %, weil er vorrechnet, dass die Kommunen über 75 % der Investitionsleistungen für die Infrastruktur zu tragen haben. Deshalb sagen wir: Wir finden es bemerkenswert, dass der Innenminister „80 %“ gesagt hat, sich aber halt nicht durchgesetzt hat. Wir fordern ausdrücklich 80 % für die Kommunen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das ist doch ein Witz! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Damit könnten Sie jetzt wirklich einmal – – (Glocke des Präsidenten – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie waren gegen das gesamte Sonderver- mögen!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf um Ruhe bitten. – Fahren Sie fort, Frau Abg. Goll. (Abg. Anton Baron AfD: Sondervermögen sind Schul- den!)
Julia Goll FDP
Damit könnten Sie ein starkes Zeichen setzen für die Kommunen, auch in Richtung der anderen Bundesländer. In Bayern ist das noch nicht endgültig besprochen, da werden nach meiner Kenntnis 70 % gefordert. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Gegen die waren Sie auch! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Setz dich doch wieder nach vorn, dann musst du nicht so schreien! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer?
Julia Goll FDP
Natürlich. Gern.
Peter Seimer GRÜNE
Frau Goll, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Mich hat jetzt gerade überrascht, dass Sie 80 % des Sondervermögens für die Kommunen gefordert haben. Ich hätte eher erwartet, dass Sie uns dar- (Peter Seimer) legen, wie Sie den Investitionsstau bei den Kommunen ohne Sondervermögen regeln wollen. (Abg. Anton Baron AfD: Schulden!) Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie, die FDP, gegen dieses Sondervermögen. Oder liege ich da falsch?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr. (Abg. Anton Baron AfD: Mit Schulden!)
Julia Goll FDP
Vielen Dank für diese Frage. – Jetzt können wir hier unmöglich wieder die bundespolitische Debatte aufrollen. Auch dazu hätte ich viel zu sagen, (Oh-Rufe von und Lachen bei den Grünen – Zuruf von den Grünen: Nice try, oder?) wenn Sie mir noch eine Viertelstunde Redezeit geben. Kollege Schütte hat vorhin gesagt, bei der Sportförderung würden 17 Millionen € für seinen eigenen Wahlkreis nicht ausreichen. Herr Kollege Schütte, mit solchen Zahlen kann ich natürlich auch kommen. Wenn ich beim Sondervermögen herunterrechne, was übrig bleibt, dann kämen in meiner eigenen Kommune Waiblingen – der Wahlkreis ist natürlich größer als nur Waiblingen – für die zwölf Jahre, auf die das Sondervermögen verteilt werden soll, nicht einmal 17 Millionen € zusammen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mit der FDP null!) Ich möchte nicht kleinreden, dass Sie den Kommunen Geld abgeben, aber das ist im Ergebnis – auf Waiblingen betrachtet – gerade einmal jährlich 1 % des Haushalts. Auch insoweit müssen wir die Zahlen ein bisschen zurechtrücken. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das macht mehr aus!) Das wird nicht die substanzielle Änderung sein, nicht – wie man heute so schön sagt – der Gamechanger für die Kommunen. Jetzt haben Sie auch Verlässlichkeit und Vertrauen angesprochen, Vertrauen gegenüber den Kommunen. Auch das ist etwas, was die Kommunen seit Jahren angemahnt haben, was sie beklagt haben: dass ihnen nämlich durch komplizierte Förderprogramme gerade gezeigt wird, dass man kein Vertrauen hat. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Machen wir ja nicht! Wir machen ja keine Förderprogramme!) Ich habe es wohl vernommen, dass dieses Geld hier unbürokratisch weitergegeben werden soll. Das ist gut. Da sage ich aber ausdrücklich: Da haben Sie sich grundlegend geändert. Ich habe hier schon wiederholt dieses Förderprogramm für kommunale E-Ladeinfrastruktur kritisiert, das sehr kompliziert ist. Der Verkehrsminister hat mir ausdrücklich gesagt: „Doch, das muss genau so sein, sonst wird Missbrauch betrieben.“ – Aber gut, wenn Sie davon jetzt Abstand nehmen. Jetzt gibt es ein Thema in der Aktuellen Debatte, zu dem ich noch nicht so viel gehört habe – Kollege Hockenberger kommt iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 ja dann noch –: weniger Bürokratie für die kommunalen Verwaltungen. Ja, das ist ein Thema von allen. Jeder redet immer davon – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Okay!) und keiner kann es mehr hören. Warum nicht? Weil es nicht groß genug, weil es nicht weit genug gedacht wird. (Zuruf von der AfD: Datenschutz!) Gestern hat offenbar der Innenminister im Kabinett eine Ausweitung des E-Government-Gesetzes vorgestellt: Verzicht auf Schriftformerfordernisse. Das ist gut, ja; hier und da kann das wirklich etwas bringen. Aber das ist doch noch immer viel zu klein gedacht. Damit werden Sie dieser ganzen Probleme, die unsere Kommunen haben, überhaupt nicht Herr. Das ist ein Herumdoktern im Status quo, ein absolutes Klein-Klein. Wir brauchen eine Anpassung unserer gesamten Verwaltung an die veränderten Gegebenheiten. Da möchte ich daran erinnern, dass wir die Gebietsreform der Kommunen in den 70er-Jahren hatten. Dann hatten wir die Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2005. Auch das ist wieder lange her. Seitdem hat sich unglaublich viel getan. Wir müssen uns heute an diese veränderten Bedingungen anpassen, insbesondere nachdem die Digitalisierung zwar noch nicht überall so weit ist, aber immerhin diese Möglichkeiten bietet. Die müssen wir doch endlich mal in Anspruch nehmen. Noch einmal: nicht nur im Klein-Klein. Wir müssen den Verwaltungsaufbau insgesamt weiter denken und an die aktuellen Möglichkeiten anpassen. Ich habe neulich meine Wählbarkeitsbescheinigung abgeholt. Das war ja wirklich toll. Die freundliche Mitarbeiterin im Bürgerbüro – wirklich sehr freundlich – hatte alle Daten auf ihrem Computer. Und dann kam was? Ein Ausdruck, auf den sie einen Stempel setzen musste, auf den sie eine Unterschrift setzen musste. Es ist doch unglaublich – das im Jahr 2025. Jetzt hieße Bürokratieabbau à la Innenminister Strobl vermutlich: Stempel und Unterschrift können entfallen. Das ist es aber nicht. Wie gesagt, wir müssen da weitergehen. Warum wird diese Wählbarkeitsbescheinigung nicht direkt an die Landeswahlleiterin digital weitergeleitet? (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Abg. Carola Wolle AfD) Warum muss denn da noch irgendjemand herumlaufen und das tragen oder per Post schicken? Das ist völlig überflüssig. Das sind ja keine großen technischen Herausforderungen. Wir wären schon längst so weit. Das gilt für ganz, ganz viele absolute Routineprozesse, die man im Rathaus erledigt. Die Verwaltung im 21. Jahrhundert könnte ganz anders funktionieren. Wenn wir mit diesem Blick an die Strukturen herangehen, dann stellen wir fest, dass es manches einfach nicht braucht, insbesondere keine teilweise ein bisschen diffus nebeneinanderstehenden Ebenen. Deshalb unser Vorschlag – Sie haben es alle auch vernommen –: Zwei von diesen Ebenen können weg – die Regionalverbände zunächst einmal und auch die Regierungspräsidien. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) (Julia Goll) Natürlich nicht von heute auf morgen – es sagt ja keiner von uns, dass wir da sofort den Schlüssel umdrehen wollen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Gut!) Aber es braucht doch eine Vorstellung, es braucht eine Vision, und es braucht ein Ziel. Und das können nicht nur Schriftformerfordernisse sein, die man wegfallen lässt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Und was machen Sie mit den Aufgaben, Frau Kollegin?) Unser Ziel ist überhaupt nicht unrealistisch. Bemerkenswert war ja, dass letzte Woche genau diese Frage den Fraktionen im „Staatsanzeiger“ gestellt wurde: Was halten Sie davon? Und nochmals: Wir fanden es wirklich bemerkenswert, dass sich – bis auf eine Fraktion – niemand ganz klar dagegen ausgesprochen hat, sondern alle – ich sage: völlig zu Recht – gesagt haben: Ja, darüber kann man sich unterhalten, darüber muss man sich vielleicht sogar unterhalten und die Dinge neu überlegen. Das können wir angehen. Deshalb – das rufe ich Ihnen jetzt hier wirklich zu –: Lassen Sie es uns gemeinsam angehen, weil wir das für eine moderne Verwaltung brauchen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Sandro Scheer. (Abg. Anton Baron AfD: Guter Mann!)
Sandro Scheer AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bevor ich gleich zu dem eigentlichen Thema komme, noch ein Hinweis: Herr Schwarz hat sich vorhin aus meiner Sicht ein bisschen verraten, indem er gesagt hat: „Wir mussten in die eigene Tasche greifen.“ Hierzu möchte ich schon noch mal sagen: Es ist das Geld der Steuerzahler, das diese Koalition nun anders verteilt. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Wir hören heute von der Koalition viel Eigenlob, dass Geld verteilt wird. Das ist aus meiner Sicht in Ordnung. Nur, das Thema heißt eben auch: „für weniger Bürokratie“. Dazu haben wir bisher noch nicht so viel gehört. Ich bin der Kollegin Goll dankbar, dass sie das Thema wenigstens noch angeschnitten hat. Herr Hockenberger kommt ja vielleicht noch. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ganz sicher!) Bürokratieabbau ist ein Wohlfühlthema. Dahinter suhlt sich gern jeder im Wahlkampf. Weniger Bürokratie, das ist ungefähr so, wie wenn die SPD gegen rechts wettert. Nur: Bei der SPD funktioniert das nicht mehr so, seitdem die eigenen Leute Hakenkreuze schmieren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Insofern: Bleiben wir beim sogenannten Bürokratieabbau, den plötzlich alle immer wollen. Ich weiß nicht, wie es den Bürgern geht. Aber ich glaube, dieses Thema steht ihnen irgendwann mal bis zum Hals. – Sie sollten es auch mal tun. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Wir wissen, dass die Landesgesetze hier nur 6 % der bürokratischen Hürden ausmachen und das allermeiste von der EU kommt. Ich nehme aber an: So, wie der Advent auf den Nikolaus einstimmen soll, (Zuruf: Das Christkind!) soll die von der CDU beantragte Aktuelle Debatte auf die nächste Großtat der Koalition zum Bürokratieabbau einstimmen. Sie trägt den Titel: „Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften“ – also nächste Woche wieder das Wohlfühlthema Bürokratieabbau. Nicht viel anders als beim Nikolaus ist auch dieses Gesetz eine Geschichte von Märchenerzählern. Das vorletzte Kapitel der unendlichen Geschichte „Bürokratieabbau“ durften wir uns erst vor Kurzem mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz anhören. Das ist ernsthaft ein Gesetz gewesen, das den Kommunen erlaubt, Landesgesetze einfach zu missachten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Statt dass man diese Gesetze einfach streicht, macht man ein neues bürokratisches Monster auf. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch! Sie haben es nicht verstanden!) Zweifellos ist es richtig, dass in einem modernen, hochkomplexen Gemeinwesen nicht mehr dieselben Regeln gelten können, wie das einst z. B. in der Nachkriegszeit war. Bei der heutigen Bürokratie wäre es niemals möglich gewesen, Deutschland und seine Industrie innerhalb weniger Jahre wieder aufzubauen und Millionen Häuser und Wohnungen für Ausgebombte und Flüchtlinge zu bauen. Es gab weder Arbeitsschutz- noch Umweltschutzvorschriften noch eine nennenswerte Gefährdungshaftung, die einen Fluch – – (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Bitte? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist auch mal ein Bekenntnis von Ihnen, was Sie da gerade sagen!) – War aber doch richtig, oder? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! – Vereinzelt Heiterkeit) Es gab weder Arbeitsschutz- noch Umweltschutzvorschriften noch eine nennenswerte Gefährdungshaftung, die einen Fluch dieser modernen Welt darstellt und ein Haupttreiber von absichernder Bürokratie ist. Dafür war das Leben damals noch von einer Freiheit und Staatsferne geprägt, die heute leider unvorstellbar ist. (Beifall bei der AfD) Hingegen ist dieses Land ins andere Extrem verfallen. Ich erinnere an die Aussage unseres angeblichen Bürokratiehassers Winfried Kretschmann während der Regierungspressekonferenz im Mai 2022, wonach, wie vorhin schon angesprochen, das Land nur für 6 % der Bürokratie zuständig sei. Der Nationale Normenkontrollrat sprach im Jahresbericht 2007 – das (Sandro Scheer) liegt schon ein bisschen zurück – von Bürokratiekosten, die zu 40 bis 50 % unmittelbar oder mittelbar von Regelungen der Europäischen Union ausgehen. Das ist lange her. Mittlerweile – nach Datenschutz-Grundverordnung, Lieferkettengesetz und anderen Mordanschlägen auf den gesunden Menschenverstand durch die EU – dürfte die 70-%-Marke hier schon gerissen sein. Der Rest ist Bundesrecht und kommunales Verfassungsrecht. Beim Bundesrecht haben sich das Tariftreuegesetz und der Habeck-Heizungshammer – übrigens ohne Widerworte aus Baden-Württemberg im Bundesrat – als Bürokratiemonster erwiesen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Dem Höllenhund der EU-Bürokratie steht also das Schoßhündchen des Landesrechts gegenüber, das in eine Handtasche passt. Diese mehr oder weniger 6 %, die überhaupt zugänglich sind, werden hier im Landtag rauf und runter gespielt – in jeder Plenardebatte aufs Neue. Ihre Bürokratenheere über alle Sitzreihen neben der AfD hinweg sind absolut sakrosankt. Der Kampf gegen die Bürokratie dient einzig und allein der Imagepflege des Ministerpräsidenten und der Minister. Er soll die Schlagzeilen beherrschen – und nicht etwa Deindustrialisierung oder der Zusammenbruch der inneren Sicherheit. Herr Hagel, der vielleicht bald Ministerpräsident ist, schaut sich dieses Schauturnen der Partei und ihres Chefs, der seit drei Legislaturperioden im Amt ist, sehr gern an. (Abg. Manuel Hagel CDU: Welcher Chef? Ich habe keinen Chef!) Und wie man vermuten kann, fügt er es geistig in ein künftiges Machterhaltungsarsenal ein. Herr Hagel selbst hat dieses Thema schon für sich entdeckt, wobei es in der Tat schwer ist, ein Feld zu finden, das noch nicht von der Konkurrenz beackert wird. Der uralte Hut der Abschaffung der Regierungspräsidien (Abg. Manuel Hagel CDU: Das habe ich nie gefor- dert!) ohne Abschaffung von deren Aufgaben ist es aber sicher nicht. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wer hat das denn gefor- dert? Wer hat das gefordert? – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich! – Vereinzelt Heiterkeit) Er hat es z. B. beim Datenschutz, beim Brandschutz und beim Personalvertretungsgesetz gefunden. (Lachen bei der AfD) Das ist sehr löblich, wie folgendes Beispiel demonstrieren soll: Die Europahalle in Karlsruhe musste 2014 Knall auf Fall wegen angeblicher Brandschutzmängel geschlossen werden, obwohl sie klaglos ihre Dienste tat. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Genau! Ein Bei- spiel für die kommunale Ebene!) Allein aufgrund einer vorgeblichen Verbesserung des Brandschutzes mussten 30 Millionen € und zehn Jahre Planungsiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 und Bauzeit investiert werden. Für diese Summe hätte man eine komplett neue Halle bauen können. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Man hätte sich allerdings auch fragen können, ob die Brandschutzvorschriften nicht völlig überzogen waren. Irgendwo gibt es immer eine Normungsstelle – Bürokraten, die ihre Notwendigkeit nachweisen müssen und gezwungen sind, ständig weitere Verkomplizierungen auszubrüten. Und die gibt es nicht nur hier. Ein weiteres Beispiel sind – wir hatten es vorhin von den Handwerkern – die immer komplexeren, teureren und überredundanten Vorschriften zur Gebäudeelektrik. Davon kann jeder ein Lied singen, der renovieren muss. Wir sind gespannt, ob Herr Hagel dieses heiße Eisen noch mal anpackt – und etwa auch die vielerorts vorzufindenden Schikanen im Datenschutz. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass auch er vor den Beharrungskräften der immer weiter wuchernden Ministerialbürokratie kapituliert. Schließlich gehört sie auch zu jenen, die sich praktisch durch das Erfinden neuer Bürokratie rechtfertigen. Herr Hagel, für Sie ist nach eigener Aussage die Zeit reif für ein neues Mindset (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) und mehr Eigenverantwortung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir müssen nicht unbedingt so weit kommen wie China, das innerhalb von drei Jahren die höchste Brücke der Welt baut. Dort wurde nämlich wahrscheinlich keine Rücksicht auf Umwelt, Natur und Menschen genommen. Aber auch das ist mal erwähnenswert. Der Blick vom Dach des Landtags in Richtung Bahnhof zeigt jedoch das andere Extrem. Dieses Bundesland erstickt in einem Wust sich widersprechender Umwelt-, Arten-, Denkmal-, Brandschutz-, Sicherheits- und Verfahrensvorschriften mit deren nicht mehr kontrollierbarer Komplexität. Wir glauben nicht, dass Sie zum „Heiligen Manuel“ werden, der dem Bürokratiedrachen den Kopf abschlagen wird. (Abg. Anton Baron AfD: Lauter Phrasen und Parolen sind das!) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt der Landesregierung das Wort. Das Wort hat Herr Innenminister Thomas Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das ist eine wichtige Debatte. Natürlich geht es heute um Finanzen, um Entbürokratisierung. In Wahrheit geht es aber auch noch um etwas anderes. Es geht um die Basis unserer Demokratie, um das Fundament unserer Demokratie. Dieses Fundament ist die kommunale Familie. Es sind 35 Landrätinnen und Landräte, (Minister Thomas Strobl) 1 101 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, überwiegend hauptamtlich, manche ehrenamtlich. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen: Am 9. Juni des vergangenen Jahres wurden in Baden-Württemberg über 30 000 Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte, Stadträtinnen und Stadträte, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Diese über 30 000 kommunalen Mandatsträger in Baden-Württemberg sind die Basis unserer Demokratie. Dort findet die demokratische Wirklichkeit und demokratische Wahrheit statt. Wenn es dort nicht mehr funktioniert, haben wir ein großes Problem in unserer Demokratie. Die Kommunalen sind die Helden der Demokratie. Deswegen Dank und Respekt an all diejenigen, die für unsere Demokratie auf der kommunalen Ebene tätig sind. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Sie legen auch die Basis für die Stärke unseres Landes. Es ist schon richtig, wie diese Debatte betitelt ist: „Kommunen und Land Hand in Hand ...“ Oder anders gesagt: Starke Kommunen – starkes Land. Es ist das vertrauensvolle Miteinander von Land und Kommunen, das Baden-Württemberg so stark gemacht hat, das bei uns eine Tradition hat. Ich möchte zwei Worte sagen, die das ausfüllen: Vertrauen und Kooperation. Das ist das Entscheidende. Wenn Land und Kommunen einander vertrauen und gut zusammenarbeiten, dann kann der Staat seine Aufgaben erfüllen – auch in schwierigen Zeiten –, im Übrigen zum Wohl und Nutzen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ich bin sehr dankbar – der kommunalen Familie, der Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen und der CDU –, dass es uns auch in diesen schwierigen Zeiten gelingt, dass wir nicht Verantwortung hinund herschieben, mit dem Finger aufeinander zeigen, sondern die Probleme gemeinsam lösen (Beifall bei den Grünen und der CDU) und dabei alle an einem Strang ziehen. So kommen wir weiter, und so – da bin ich mir sicher – werden wir auch in herausfordernden Zeiten die Probleme lösen und Krisen meistern. Ein ganz gutes Beispiel für diese hervorragende, vertrauensvolle Zusammenarbeit war im Übrigen der vergangene Freitag, als wir mit den kommunalen Landesverbänden nicht nur gesprochen haben, sondern konkrete Ergebnisse vereinbart haben, die jetzt in der Regierung und in der Koalition – Stichwort Nachtragshaushalt – umgesetzt werden. Ja, wir haben eine angespannte Lage, was die Kommunalfinanzen angeht. Deswegen stehen wir an der Seite der Kommunen, und zwar nicht nur mit Worten, sondern mit ganz konkreten Taten – oder anders gesagt: mit Milliardenbeträgen. Was das im Einzelnen ist, haben mit großer Leidenschaft der Fraktionsvorsitzende Andi Schwarz und für die CDU-Fraktion Abg. Dr. Schütte vorgetragen. Da merkt man, dass engagierode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 te Kommunalpolitiker am Werk sind. Deswegen will ich das im Einzelnen nicht wiederholen. Ich weiß im Übrigen nicht, woher die Aussage kommt, dass der Innenminister 80 % des Sondervermögens für die Kommunen wollte, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das klingt aber gut!) aber weise das jetzt auch nicht mit Abscheu und Entrüstung zurück. Jedenfalls habe ich öffentlich immer geäußert, dass nach Auffassung des Kommunalministers der größte Teil an die kommunale Seite zu gehen hat: zwei Drittel – 66 % – für die Kommunen – das ist der größere Teil – und ein Drittel für das Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist ganz in Ordnung, wie im Übrigen auch die 550 Millionen € für die nächsten beiden Jahre im kommunalen Finanzausgleich. Wir engagieren uns weiter bei den Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung mit insgesamt 600 Millionen € bis zum Jahr 2030. Das ist beim Ganztag ein Planungshorizont, das ist ein Zeichen von Verlässlichkeit und Vertrauen an die kommunale Seite, ebenso wie beim BTHG, beim Bundesteilhabegesetz, und anderem mehr wie etwa der Schulbegleitung und dergleichen. Alles in allem ist das ein wirklich solides Paket. Niemand behauptet, dass das alle Probleme löst, aber es ist sachgerecht, passt in die Zeit, ist von gegenseitigem Vertrauen getragen. Jetzt ist gesagt worden, die kommunalen Landesverbände hätten verhalten reagiert. Ich möchte Ihnen ein Zitat vom Präsidenten des Deutschen Landkreistags geben, (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!) der auch der Präsident des baden-württembergischen Landkreistags ist – (Abg. Anton Baron AfD: Was hat er für ein Partei- buch?) ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten –, Dr. Achim Brötel: Wer Verantwortung für Deutschland übernehmen will, muss auch liefern. In Stuttgart hat man auf die Finanznot der Kommunen inzwischen reagiert und ein entsprechendes Finanzpaket geschnürt. Das wissen wir sehr zu schätzen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich kann nur sagen: Diese Wertschätzung beruht auf Gegenseitigkeit. Wir, die Landesregierung, wissen, was wir an unseren hervorragend arbeitenden Kommunen im Land haben. Deswegen stehen wir an der Seite der Kommunen – noch einmal: nicht nur in Sonntagsreden, sondern tatsächlich. Das haben wir im Übrigen auch in der Vergangenheit gemacht und haben die Kommunen in ihrer finanziellen Lage unterstützt. Erst im Mai beispielsweise haben wir kurzfristig geholfen mit dem, was die Kommunen am nötigsten, am dringendsten gebraucht haben, nämlich mit Liquidität, mit schnell (Minister Thomas Strobl) verfügbarem Geld. Auch das war im Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden gelungen. Die Liquiditätshilfen haben im Übrigen kurzfristig Wirkung gezeigt. Die Kassenkredite sind zurückgegangen. Niemand hat behauptet, dass damit alle Probleme gelöst worden wären. Aber manchmal ist schnelle Hilfe gute Hilfe und richtige Hilfe. Wenn wir damals angekündigt haben, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, sondern dass es weitergeht, so haben wir dies ja am vergangenen Freitag miteinander dann auch so besprochen. Ein Wort will ich noch in Richtung Berlin sagen: „Wer bestellt, bezahlt.“ Dieser Grundsatz muss endlich wieder gelten. Es ist von Baden-Württemberg ausgegangen, dass das klar im Koalitionsvertrag in Berlin festgehalten wird. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns beim Bund entschieden dafür einsetzen, dass er das, was er in Auftrag gibt, auch bezahlt, dass er für die Rechnungen, die er veranlasst hat, auch einen finanziellen Ausgleich schafft. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Kommen wir noch zu einem weiteren Thema. Ich habe eingangs von Vertrauen gesprochen. Vertrauen ist die Basis. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht durch Überregulierung strapazieren. Deshalb ist der Bürokratieabbau auch so wichtig. Er macht den Staat effizient, schont Ressourcen, und vor allem – so, wie wir es in Baden-Württemberg angehen – ist er eine Botschaft des Vertrauens an die kommunale Familie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Da ist die Entlastungsallianz, in der wir arbeiten. Das will ich Ihnen im Einzelnen nicht vortragen. Eine solche Botschaft des Vertrauens in die Kommunen ist das Regelungsbefreiungsgesetz, das wir letzte Woche beschlossen haben, (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) ein Signal des Vertrauens und ein Signal des Vertrauens in die Innovationskraft und die Kreativität unserer Kommunen. Ja, der Satz „Wir würden es ja gern richtig machen, aber man lässt uns nicht“ gilt dann nicht mehr. Es ist doch auch wahr: Nicht jede Vorschrift, jede Aufgabe, jeder Verwaltungsstandard muss ein für alle Mal, für alle Zeiten gelten. Ich finde es gut, wenn in der kommunalen Familie vor Ort geprüft wird: Was ist wirklich nötig? Was ist Gewohnheit, und was kann auch weg? Gibt es neue Wege der Aufgabenerledigung? Und dergleichen mehr. All das kann jetzt in den Kommunen erarbeitet werden. Dafür bieten wir einen rechtssicheren Rahmen für kreative Ideen, für Experimente und Innovationen. Heute Vormittag haben wir mit Kommunalpolitikern gesprochen. Und ja, dazu gehört auch der Mut, dass es mal nicht klappt und etwas schiefgeht. (Zuruf von der FDP/DVP) Dann hat man es wenigstens ausprobiert. Vertrauen in diese Kooperation – und jetzt können die Heldinnen und Helden unserer Demokratie von unten nach oben diesen Bürokratieabbau auch in Gang bringen. Wenn sich eiiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 ne neue kommunale Idee in der Erprobung bewährt, dann wird das vom Landesgesetzgeber landesweit und dauerhaft zum Wohl aller in die Breite getragen werden. Manche meinen ja schon zu wissen, dass das schiefgehen wird, dass da gar nichts kommen wird aus den Kommunen. Warten wir es mal ab! Meine Devise heißt: Vertrauen, Vertrauen auch in die Innovationskraft der kommunalen Familie. Apropos Vertrauen: Ausschreibungen sind insbesondere für kleinere Kommunen wirklich ein großes bürokratisches Monstrum. Bis zum vergangenen Jahr konnten durch eine Kommune Aufträge bis 10 000 € ohne Ausschreibung vergeben werden, für Sachen, für Dienstleistungen und dergleichen mehr – 10 000 €. Der Bund – so habe ich kürzlich gelesen – rühmt sich jetzt, dass Bundesbehörden Aufträge bis zu 50 000 € ohne Ausschreibung vergeben dürfen. In Baden-Württemberg sind wir seit dem 1. Januar dieses Jahres von 10 000 € auf 100 000 € gegangen – eine Verzehnfachung dessen, was jetzt eine Kommune ohne komplizierte Ausschreibung vergeben darf. Das ist Vertrauen in unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte und in die Kommunalpolitik, dass sie damit verantwortungsvoll umgehen werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Heute beispielsweise gehen wir eine europäische Dateninfrastruktur durch den NOOTS-Staatsvertrag an; auch das kommt den Kommunen zugute. Ich könnte noch vieles andere erwähnen: Seit 2016 machen wir in der Breitbandförderung, beim Verlegen von Glasfaserkabeln, miteinander eine außerordentlich erfolgreiche Arbeit. Über dreieinhalb Milliarden Euro Landesgeld und knapp 4 Milliarden € Bundesgeld sind inzwischen in diese digitale Infrastruktur geflossen – jeder Euro, jeder Cent im Übrigen in die Hand eines Landrats, einer Landrätin, einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters. Das ist wichtig für Baden-Württemberg als Flächenland. Ich könnte über die Feuerwehr sprechen, die ja eine kommunale Einrichtung ist. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind so hoch wie nie, sie kommen zu 100 % den Feuerwehren zugute. Auch das ist eine Kommunalförderung – die inzwischen bei knapp 100 Millionen € pro anno liegt –, und auch hier haben wir Prozesse vereinfacht. Beispielsweise machen wir jetzt standardisiert Sammelbestellungen bei den Feuerwehrfahrzeugen. Das ist Entbürokratisierung, insbesondere für kleinere Kommunen, und ich bin dankbar dafür. Vor zehn Jahren war dies noch ein Problem gewesen; inzwischen läuft es. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben jetzt 69 LF 10 in der Auftragsliste. Ein einzelnes dieser Fahrzeuge – dies für diejenigen, die sich nicht eingehend mit solchen Themen beschäftigen können – kostet ungefähr 500 000 €. Da macht es einen Unterschied, ob du einen kaufst oder ob du 70 kaufst. Auch das ist dann wieder kommunales Geld – Geld, das den Kommunen zugutekommt. Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren: „Kommunen und Land Hand in Hand“ – so gehen wir das auch in Zukunft miteinander an. Wir stehen an der Seite der Heldinnen und Helden unserer Demokratie, an der Seite derer, die diese Demokratie so sehr braucht, gerade in diesen (Minister Thomas Strobl) Zeiten. Wir tun das mit Worten, wir tun das aber auch mit Taten. Nichts anderes haben diejenigen, die sich jeden Tag der demokratischen Wirklichkeit stellen, verdient. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir kommen zur zweiten Runde. Ich habe jetzt Wortmeldungen zunächst vom Kollegen Hockenberger – der Antrag stammt von der CDU-Fraktion – und dann vom Kollegen Schwarz.
Ulli Hockenberger CDU
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunen und Land Hand in Hand – gemeinsam für weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit“ – Nie war der Titel einer Aktuellen Debatte aktueller als heute. Warum sage ich das, Herr Präsident? Nun, mein Kollege Dr. Schütte hat in der ersten Runde absolut überzeugend das Thema Kommunalfinanzen dargestellt, und ich denke – das muss ich sagen –, dass dieses Thema den Kommunen im Moment noch viel wichtiger ist als der Bürokratieabbau – ohne dieses Anliegen geringzuschätzen. Mehr Verlässlichkeit des Landes in diesen Zeiten gegenüber den Kommunen ist nicht möglich; da haben wir geliefert. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Bleibt als Thema „Gemeinsam für weniger Bürokratie“. Da haben jetzt alle Vorredner die Latte hoch gelegt. Mir fällt dabei ein, dass Limbo auch eine schöne Sportart ist. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andreas Stoch SPD: Ei- ne Kunst vor allem!) Bevor ich im Einzelnen darauf zu sprechen komme, wollte ich Ihnen, Herr Kollege Fink, noch zurufen – als Beweis, dass ich Ihnen aufmerksam zuhöre und mir auch Gedanken mache –: Wenn ich mich recht erinnere, war die Forderung nach einer Spitzabrechnung eine kommunale Forderung, auf die das Land eingegangen ist. (Zurufe: Ja! – Richtig! – Stimmt!) Und dann haben wir das gemacht. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Guter Hinweis! – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) – Ja, selbstverständlich. – Und jetzt kehren wir alsbald zur Pauschale zurück. Dann geht es vielleicht auch wieder schneller. – Das nur als Einschub. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zum Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ist vieles gesagt worden. (Zurufe) Ich freue mich, dass wir das beschlossen haben. Meine Damen und Herren, Sie werden sich dunkel erinnern, dass es für das Regelungsbefreiungsgesetz eine Blaupause gab, nämlich den Erprobungsparagrafen im Kinderbetreuungsgesetz. Auch diese Entscheidung war im Landtag nicht unumstritten. Das ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 nennt man Politik. Wir waren dafür, andere waren dagegen. Die Argumente will ich nicht bewerten. Ich will nur sagen: Das ist mittlerweile ein Erfolgsmodell geworden. Vor jeder Fraktionssitzung frage ich den Staatssekretär nach den neuen Zahlen. Heute hat er mir gesagt, in 474 Anträgen wurde mittlerweile davon Gebrauch gemacht. Das Tolle ist: Es sind kommunale Träger, kirchliche Träger, private Träger. – Sie sehen, das haben wir – das ist richtig – trotz Kritik durchgesetzt. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Sehr gut!) Dabei spielt jetzt im Regelungsbefreiungsgesetz auch die Frage eine Rolle, wie man damit umgeht. Ich gehe davon aus, dass auch Sie am Wochenende tapfer unterwegs waren. Wenn Sie Landräte und Bürgermeister getroffen haben, dann wissen Sie auch, dass die Landesregierung in absehbarer Zeit viel, viel Post bekommen wird. (Zuruf) Herr Minister, viel Spaß dabei! Die Landesregierung wird dann kommunalfreundlich zu prüfen haben, ob da etwas geht, ob das, was wir hier so offensiv vertreten, der Wirklichkeit auch standhält. Darauf freue ich mich. Zum Thema Bürokratieabbau darf ich daran erinnern – ich habe es mitgebracht –: (Der Redner hält ein Dokument hoch.) Da gab es so etwas wie einen Brief „In großer Sorge um unser Land“, dann gab es die Entlastungsallianzen mit drei Paketen. Das kann man jetzt kleinreden. Ich bin da anderer Auffassung: Da geht etwas, und da geht sicherlich noch mehr. Aber es ist angekommen, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen. Der Landtag hat sich damit auch wiederholt beschäftigt. Digitalisierung spielt eine Rolle, Standardisierung spielt eine Rolle – das hat der Innenminister alles ausgeführt. Ich nenne als Beispiel – auch das wird für meine Begriffe etwas kleingeredet – das gestern im Kabinett behandelte Gesetz zum Verzicht auf Formerfordernisse. Immer wieder wird ein kleiner Schritt vorangemacht. Ich nenne das Virtuelle Bauamt, ich nenne die Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergaben – der Minister hat das eben angesprochen –, ich nenne ein Forschungsprojekt, das wir mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl haben, um die Zusammenarbeit kleinerer Gemeinden zu optimieren. Ich nenne auch unseren Antrag zur Übersicht über die Förderprogramme, mit denen wir das optimieren wollen. In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen, dem Normenkontrollrat zu danken, der sich diesbezüglich auch stark engagiert hat und uns dabei hilfreich zur Seite steht. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, einen roten Knopf, wie Sie von der Opposition ihn immer verlangen, damit die Bürokratie morgen weg ist, gibt es einfach nicht; der ist nicht da. Bürokratieabbau gelingt nur gemeinsam, und zwar auf allen Ebenen des Staates. (Ulli Hockenberger) Deswegen erlaube ich mir ein Zitat des Präsidenten des Gemeindetags Steffen Jäger aus seinem Bürgerbrief – Sie kennen Herrn Jäger und den Bürgerbrief –, der es auf den Punkt bringt, vor welcher Aufgabe wir stehen: Deshalb sind wir als Gesellschaft gefordert, eine strukturelle Antwort zu geben. Wir brauchen eine ehrliche, gesamtstaatliche Reform. Das heißt: weniger Einzelfallgerechtigkeit und mehr Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Aufgaben- und Standardkritik, die den Mut hat, Prioritäten zu setzen. Und wir brauchen die Bereitschaft, neu zu fragen: Was kann und muss der Staat leisten – und was kann er nicht mehr leisten ...? In seinem gestrigen Interview in der „Stuttgarter Zeitung“ hat er bemerkenswert konkrete Beispiele genannt. (Glocke des Präsidenten) Auf diese möchte ich noch einmal verweisen. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich habe die Glocke gehört. (Abg. Tim Bückner CDU: Die Rede ist zeitlos!) Nur noch ein Satz: Wir in der CDU haben einen Auftrag. Der Auftrag lautet: Wir wollen Gutes schaffen. Weniger Bürokratie und mehr Verantwortung gehören dazu. Wir werden diesen Auftrag erfüllen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der CDU: Bravo!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich jetzt dem Kollegen Andreas Schwarz das Wort. (Zuruf von der AfD: Sagen Sie mal was zum Büro- kratieabbau! – Weitere Zurufe – Vereinzelt Lachen)
Andreas Schwarz GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, lieber Kollege Fink, die Einladung an die SPD gern nochmals etwas konkreter aussprechen. Denn es steht in Kürze auch eine Entscheidung zum Jahressteuergesetz auf Bundesebene an. Da wird es darum gehen, ob man das Jahressteuergesetz damit verbindet, dass man den Umsatzsteueranteil der kommunalen Seite erhöht. Ich höre vonseiten der Grünen, auch vonseiten der CDU, dass es da sehr wohl Bestrebungen gibt, den Umsatzsteueranteil, die Umsatzsteuerpunkte der Kommunen zu erhöhen. Ich würde mich freuen, wenn die SPD diesen Weg mitgeht. Es wäre eine nachhaltige und zukunftssichere Verbesserung für die Kommunen in unserem Land, Herr Kollege. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Mit Verlaub, Frau Kollegin Goll: Wie widersprüchlich kann man denn sein? Sie stehen hier und fordern 80 % für die Kommunen. Dabei haben Sie das Sondervermögen doch abgelehnt. Sie wollten doch mit all dem nichts zu tun haben. Also, Frau Kollegin, so widersprüchlich, wie Sie hier sind – das ist keine verantwortungsvolle Politik. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Ich bin sehr froh, dass Finanzminister Bayaz (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht da ist!) sehr verantwortungsbewusst zum Wohl der Kommunen verhandelt hat. So, wie Sie das wollen, machen wir es nicht, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wo ist er denn?) Gott sei Dank. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nun habe ich noch eine letzte Wortmeldung. Vonseiten der AfD-Fraktion hat sich jetzt der Kollege Dr. Hellstern gemeldet. Bitte sehr.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ich habe zwei Tage kommunale Sitzungen hinter mir, im Kreistag, (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) wo wir massive Finanzprobleme in der Gesundheitsinfrastruktur haben, und im Gemeinderat, wo wir massive Probleme beim Erhalt der Infrastruktur im Bereich Wasser, Abwasser usw. haben. Ich will das jetzt gar nicht einzeln ausführen. Aber wenn die Landesregierung wirklich etwas Gutes hätte tun wollen, dann hätte sie z. B. ein Paket auflegen können, das das Loch zwischen der neuen und der alten Krankenhausfinanzierung schließt. Es gibt jetzt ein neues Krankenhausfinanzierungsgesetz, das die Krankenhäuser im ländlichen Raum etwas besserstellen soll, das aber erst in eineinviertel Jahren in Kraft tritt. Um dahin zu kommen und bis dahin zu überleben, bräuchten wir jetzt eine Überbrückung, da momentan noch nach dem alten Verfahren abgerechnet wird, das wahnsinnig große Löcher in unsere kommunalen Haushalte reißt. Da das Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, hätten der Bund bzw. das Land auch dafür sorgen müssen, dass man bis dahin kommt. Das ist nicht der Fall. Statt dieser hehren, schwammigen Worte, die ich hier höre, sind das ganz konkrete Beispiele, die uns helfen würden. Wenn man solche Gesetze macht, die länger dauern, die vielleicht auch ausgearbeitet werden müssen, dann muss man denjenigen, denen sie zugutekommen sollen, helfen, bis dahin zu überleben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war zum Haus- halt! Kommen wir jetzt zum Bürokratieabbau?) Das ist aber nicht passiert. Deswegen: Ich höre die Worte, aber mir fehlt der Glaube, weil ich es in der Praxis nicht sehe. Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das war Haushalt! Kommt jetzt noch was zur Bürokratie?)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung hiermit erledigt. Wir kommen jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes – Drucksache 17/9086 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/9533 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen in der Allgemeinen Aussprache mit der Fraktion GRÜNE. Ich sehe, der Kollege Poreski steht schon sprungbereit da, um ans Redepult zu gehen. – Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Thomas Poreski GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat schließen wir heute die Beratung über das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Baden-Württemberg ab, nach einem umfassenden Beratungs- und Beteiligungsprozess, der von allen Beteiligten als vorbildlich beschrieben wurde. Aber nicht nur der Prozess, auch die Ergebnisse können sich mehr als sehen lassen. Deshalb steht am Anfang der Dank der grünen Landtagsfraktion, der Dank an alle, die sich hier eingebracht haben – von der Wohlfahrtspflege über die Jugendverbände bis hin zur kommunalen Familie. Im gleichen Maß gilt dieser Dank dem Sozialministerium, allen voran Minister Manne Lucha. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zwei Einzelthemen, die uns in den letzten Monaten besonders beschäftigt haben, möchte ich heute herausgreifen. Der eine Punkt ist die Abschaffung des Landesjugendplans. Doch das ist kein Verlust. Denn der Landesjugendplan ist ein extrem umfangreiches Sammelwerk, das keine einzige zusätzliche Maßnahme und keinen praktischen Mehrwert bringt, dafür aber die Verwaltung erheblich beschäftigt. Deshalb sagen wir: Die Deimplementierung – also die Abschaffung – von reiner Fleißarbeit ohne echten Nutzen schafft Raum für wirklich wichtige Aufgaben. Wir stellen sicher und versprechen Ihnen: Es wird im Landtag zukünftig sogar noch intensiver und noch zielführender über Jugendpolitik beraten. Und das ist gut so. Das wichtigere Thema ist der verbesserte Kinderschutz. Dazu stimmen wir heute über einen Änderungsantrag und einen Entschließungsantrag ab. Die Verbesserungen im Kinderschutz sind den antragstellenden Fraktionen ein ganz besonderes Anliegen. Denn rechnerisch sind in jeder Schulklasse mindestens zwei Kinder, die sexuelle Gewalt erfahren haben; von anderer Gewalt ganz zu schweigen. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Bei Kinderschutzskandalen in Baden-Württemberg hatten wir Abgeordneten zum Teil umfassende Akteneinsicht. Dabei zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder: Rein formal wurden Verfahrensregeln eingehalten, das fachliche Handeln war aber mehr als fragwürdig. Denn in den meisten Fällen gab es Hinweise aus Kindertagesstätten, Jugendsozialarbeit, Schulen, aus der Hilfe zur Erziehung sowie von Ärztinnen und Ärzten. Dennoch kam es nicht zu einem wirksamen Schutz der Kinder – mit fatalen Folgen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat hier bereits nachgebessert und neue Verbindlichkeiten und Kriterien eingeführt. Alle beteiligten Berufsgruppen können sich bei einem Gefährdungsverdacht von einer qualifizierten Kinderschutzfachkraft beraten lassen. Damit wirksamer Kinderschutz gelingt, müssen wir aber nicht nur sensibilisieren, beraten und fortbilden, sondern rechtssicher auch den inhaltlich-fachlichen Austausch aller mit dem Kinderschutz befassten Personen ermöglichen. „Alle“ heißt auch aus Sicht des Kinderschutzbunds, der Landeskoordinierungsstelle, der unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie der Childhood-Häuser: keine berufsspezifischen Sonderregelungen, durch die nur wertvolle Zeit verstreicht, sondern eine Regelung, die für alle greift. Deshalb haben wir die Regelungen anderer Bundesländer nicht übernommen, sondern auf die Expertise der Praxis gehört. Der Änderungsantrag zum LKJHG sowie der Entschließungsantrag über die begleitenden Maßnahmen setzen den Rahmen für einen gelingenden und rechtssicheren interprofessionellen und interkollegialen Austausch, damit alle Beteiligten zum Wohl der Kinder in unserem Land handlungssicher werden. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hail- finger CDU) Es geht um verlässliche Kooperationen und zeitnahe Kommunikation, um Beratung und Multiplikatorenschulungen, also um die flächendeckenden Netzwerke für Kinderschutz, die wir im Koalitionsvertrag definiert haben und die wir mit dem „Masterplan Kinderschutz“ in Baden-Württemberg und mit Schutzkonzepten in unseren Bildungseinrichtungen und unseren Vereinen umsetzen. Neben dem Inhalt ist die entscheidende Botschaft dieser Anträge: Sie werden von Grünen und CDU sowie von SPD und FDP/DVP gemeinsam eingebracht. Wir zeigen damit: Bei wichtigen sozialpolitischen Themen kommen die demokratischen Fraktionen zusammen – nicht nur mit guten Absichten, sondern auch mit den politischen Schlussfolgerungen. Für die intensiven und fairen Beratungen möchte ich aus der Opposition besonders zwei Abgeordnete hervorheben: Dorothea Kliche-Behnke und Niko Reith. Herzlichen Dank euch beiden! Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Haus, danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Hailfinger das Wort. Bitte sehr.
Manuel Hailfinger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar formulieren: Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Deswegen reden wir, die CDU-Landtagsfraktion, nicht nur, sondern wir handeln ganz klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war natürlich in den letzten Wochen ein sehr intensiver Prozess, und ich bin unglaublich dankbar, dass das tatsächlich gelungen ist, was ich hier in meiner Rede vor der Sommerpause formuliert hatte: dass wir gemeinsam auch mit SPD und FDP/DVP aus der Opposition zu einem gemeinsamen Änderungsantrag kommen, der es uns allen möglich macht, heute hier im Landtag dem Gesetz zum Kinderschutz zuzustimmen. Dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Die Grundsätze bleiben aber, dass tatsächlich zunächst die Eltern die erste Verantwortung übernehmen und wir dann dort unterstützen, wo es notwendig ist. Der Staat handelt also weiterhin erst dann, wenn es unbedingt notwendig ist – aber dann verlässlich und konsequent. Das Gesetz stärkt damit die Beziehung zwischen Eltern und Staat, diese Verantwortungsgemeinschaft – auch mit den freien und privaten Trägern. Uns, der CDU-Landtagsfraktion, war es sehr wichtig, insbesondere die Akteure vor Ort zu stärken. Da geht es natürlich um die Städte und Gemeinden, unsere Landkreise, um die freien Träger, die alle gemeinsam vor Ort tagtäglich diese wichtige Arbeit mit leisten. Die Grundsätze möchte ich hier kurz aufzählen, damit sie uns allen noch einmal ein bisschen bewusst werden: Es geht um Klarheit in der Zuständigkeit, es geht um Planungssicherheit, es geht um die Förderung der Kooperationen, es geht um die Subsidiarität, die wir leben müssen. Das heißt, die Gesellschaft löst ihre Probleme zunächst selbst, und dort, wo sie es nicht kann, müssen wir am Ende mit Unterstützung, aber eben nicht mit Bevormundung einschreiten. Die Digitalisierung hält nun auch in der Jugendhilfe Einzug. Wir ergreifen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, machen flexibilisierende Qualifikationswege auf, machen eine praxisnahe Ausbildungsmöglichkeit zur Bedingung, und wir sorgen natürlich für bessere Rahmenbedingungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Ganz wichtig ist uns aber auch das Thema Prävention. Wir wollen dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt, dass etwas passiert. Das heißt, wir handeln, bevor etwas passiert, und stärken dafür unseren Staat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Erwin Köhler und Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Frühe Chancen, rechtzeitige Interventionen und ein klares Bekenntnis zu den Familien in unserer Gesellschaft – das ist das, was uns wichtig ist. Deswegen haben wir heute diesen gemeinsamen Änderungsantrag hier im Parlament eingebracht. Ich bedanke mich noch einmal sehr, dass Sie da mitmachen. Wir haben auch weitere Entschließungsanträge eingebracht. Einen Entschließungsantrag zu erwähnen ist mir hier wichtig: Es geht um den Landesjugendplan. Dort will ich die Sorge, iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 die in den letzten Wochen immer wieder geäußert wurde, ein Stück weit nehmen: Es ist nicht so, dass dieser jetzt einfach verschwinden würde, sondern das ist einfach eine unglaublich große Bürokratie, die wir dort geschaffen hatten. Die dient zunächst eigentlich nur uns Abgeordneten, weil wir daraus relativ einfach viele Dinge nachvollziehen können. Jetzt müssen wir halt ein bisschen mehr Arbeit leisten, aber alle anderen profitieren tatsächlich davon. Man hat auch gemerkt, dass die unterschiedlichen Akteure gar nicht so traurig sind, dass der Landesjugendplan am Ende wegfällt, weil wir hier im Parlament tatsächlich neue, tolle Formate schaffen; zwei Mal pro Legislaturperiode – zur Halbzeit und am Ende – wird hier berichtet werden. Und wir können dabei alle Themen, die für uns in diesem Parlament relevant sind, miteinander abarbeiten. Ich halte das für eine ganz große Chance, die wir haben, einhergehend mit dem Bürokratieabbau in unserem Land. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir auch im Sozialausschuss eine mehrheitliche Beschlussfassung hinbekommen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich kann es nur noch einmal unterstreichen: Hier geht mein Dank nicht nur an das Hohe Haus für die tolle Zusammenarbeit, die wir jetzt miteinander gemacht haben, sondern auch noch einmal, Herr Minister, an Ihr Haus. Nehmen Sie es bitte auch so aus dem Parlament mit; das ist wirklich beeindruckend, weil es ein unglaublich großer Prozess war – über ganz lange Zeit mit allen relevanten Akteuren, die Sie gewinnen konnten. Deswegen auch mein Dank an die Landesregierung und vor allem an das Sozialministerium und an Sie persönlich für das, was Sie hier geleistet haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stimmen zu, und ich freue mich, dass das mit uns nahezu alle in diesem Haus tun werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Dr. Kliche-Behnke.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir kommen heute gemeinsam einen Schritt weiter im Bereich der Kinderund Jugendhilfe. Und es ist gut, dass wir heute ein gemeinsames Gesetz verabschieden. Im Kern geht es zurück auf Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, und vieles davon ist ehrlicherweise auch im Land in der Praxis schon umgesetzt. Deshalb möchte ich zu Beginn einmal der Ombudsstelle, die sich im Land bewährt hat, und allen Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe Danke sagen. Es ist alles andere als ein leichtes Arbeitsfeld für die Menschen, die in diesem Bereich tätig sind. Deswegen im Namen meiner Fraktion, der SPD: Herzlichen Dank an alle, die eine hervorragende Arbeit in diesem Bereich leisten. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Was sagen wir mit diesem Gesetz? Wir wollen Kinder und Jugendliche beteiligen, wir wollen Kinder und Jugendliche stärken, darin unterstützen, dass sie ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Kinder- und Jugendbeteiligung ist das eine, aber es geht auf der anderen Seite noch um etwas anderes. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach nur kleine Erwachsene. Wir müssen ehrlich einräumen, dass das viele Akteure, auch in der Politik, lange verkannt haben. Deswegen spreche ich den Kinderschutz an. Kinder und Jugendliche haben es verdient, dass der Staat und viele Akteure ihnen zusichern, dass sie vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt und vor Vernachlässigung geschützt sind. Das hat leider in einigen Punkten in der Vergangenheit, besonders auch in Baden-Württemberg, nicht stattgefunden. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier klar dazu bekennen. Es wurde schon mehrfach betont, aber auch ich möchte mich noch einmal dafür bedanken: Wir sind hier von verschiedenen Seiten aufeinander zugekommen, haben uns aufeinander zubewegt und sind zu einem gemeinsamen Kompromiss gelangt. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, und ich sage auch nicht ganz ohne Stolz, dass wir hier gemeinsam eine Veränderung im Vergleich zum Entwurf des Ministeriums beschließen werden. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen GRÜNE, CDU und FDP/DVP für diese gemeinsame Arbeit und den Kompromiss. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Ist in der Kinder- und Jugendhilfe jetzt also alles ganz perfekt? Mitnichten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, das müssen wir heute mit einem Blick zurück auf die letzten Jahre benennen; das wurde bereits angedeutet. Man kann es nicht anders sagen: Das Bekenntnis und die Zusage, das Versprechen an Kinder und Jugendliche in unserem Land, dass sie auch von staatlichen Akteuren geschützt werden, haben dieses Land und einige Behörden in den letzten Jahren nicht eingehalten. Wir hatten es mit dramatischen Kinderschutzfällen zu tun. Deshalb wird die entscheidende Frage sein, wie sich die Rechtspraxis in diesem Bereich weiterentwickelt. Es ist gut, dass wir hier auch zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag gekommen sind. Aber es gehört mit dazu, dass meine Fraktion an dieser Stelle gern noch einen Schritt weiter gegangen wäre, nämlich speziell im Bereich des interkollegialen Ärzteaustauschs. Ich erinnere an unseren eigenen Gesetzentwurf zu diesem Bereich. Wie gesagt, wir sind nun zu einem Kompromiss gelangt, und wir werden in Zukunft sehen, ob und wie es sich bewährt oder ob wir in Zukunft an irgendeiner Stelle noch mal nachschärfen müssen. Ich möchte noch einen weiteren Punkt benennen, der in der Aussprache bisher nicht angeführt wurde. Ab dem nächsten Jahr gilt der Rechtsanspruch im Ganztagsschulbereich in der Grundschule. Es fehlt eine klare Zusage, wie die Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe auf der einen Seite soode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 wie der Schule auf der anderen Seite eigentlich in Zukunft aussehen soll, und das, obwohl der Rechtsanspruch schon ab dem nächsten Jahr greift. Das heißt, eine Antwort bleibt das heutige Gesetz – das wir unterstützen – schuldig, und die Arbeit wird nicht ausgehen; das muss man an dieser Stelle benennen. Da liegt jetzt wahrscheinlich sehr viel Verantwortung im Bildungsbereich. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn wir hier schon einen klaren Rahmen hätten, da das auch eine Zusicherung an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe darstellen würde. Das muss jetzt an anderer Stelle geleistet werden; dafür wünsche ich allen, die dort Verantwortung tragen, viel Erfolg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Reith das Wort. Bitte sehr.
Nikolai Reith FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Sozialausschusssitzung am 8. Oktober 2025 haben wir die noch strittigen und kritischen Themen diskutieren können. Im Kern verfolgt das Gesetz in der Tat richtige und wichtige Ziele; denn die Kinder- und Jugendrechte im Land sollen gestärkt und der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll ausgeweitet werden. Hauptsächlich verfolgen wir mit diesem Gesetz die Umsetzung der Neuerungen im Bundesrecht. Grundsätzlich kann man die Novellierung des LKJHG auch insoweit loben, als dass diese in einem intensiven und umfangreichen dreistufigen Beteiligungsprozess erarbeitet und dass sie einer Art Praxischeck unterzogen wurde. So hat es auch der Normenkontrollrat richtigerweise positiv hervorgehoben. Im schriftlichen Anhörungsprozess war eine breite Beteiligung gegeben, und 28 Verbände haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Zur Ausschusssitzung – wir haben es gehört – wurde im Gesetz noch nachgebessert, was sicherlich auch notwendig und wichtig war, zuletzt durch drei Anträge der Regierungsfraktionen. So konnten wir über die Fraktionsgrenzen von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP hinweg (Zuruf von der AfD: Kartellparteien!) beispielsweise den interprofessionellen Austausch im Kinderschutz stärken, der ein besseres Gesamtbild aus verschiedenen Perspektiven und damit eine bessere Risikoeinschätzung ermöglicht. Durch einen Entschließungsantrag haben wir – ebenfalls interfraktionell – die Landesregierung darauf verpflichtet, noch weiter gehende Verbesserungen – auch wenn es der SPD nicht weit genug ging – für den Kinderschutz anzugehen, damit Berufsgeheimnisträger die bereits bestehenden weitreichenden Möglichkeiten zur Abweichung von der Schweigepflicht kennen und im Sinne des Kindeswohls nutzen. Außerdem haben wir klargestellt, dass Kinderschutz nicht nur als Aufgabe der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens verstanden wird, (Nikolai Reith) sondern auch die Bereiche Bildung, Justiz, Polizei, Sport, Kultur und Medien einbezogen werden müssen. Ein Streitpunkt blieb bis zuletzt bestehen. Ausgangspunkt dabei war auch hier, die Frage des überfälligen Bürokratieabbaus zu lösen, also die Frage, wo der Aufwand sinnvoll einzudämmen sei, und zwar – ganz wichtig – ohne dass es zu qualitativen Einbußen kommt. In der Anhörung gab es einige Vorschläge, wo seitens der Träger – Kreise und Kommunen – Entlastung von unnötiger Bürokratie möglich wäre. Es wurde argumentiert, dass die neue Aufgabenzuweisung einen beträchtlichen Mehraufwand für die Verwaltungen mit sich bringe, insbesondere auch für die Kinder- und Jugendhilfeplanungen, ohne dass zuvor – das ist das Entscheidende – die Realisierbarkeit, insbesondere die Sicherstellung der personellen und finanziellen Ressourcen, sowie das Thema Konnexität geklärt ist. Diesen Kritikpunkt teilen wir, die FDP/ DVP-Fraktion, ausdrücklich. Auf diesen Aspekt werden wir bei der Umsetzung akribisch zu achten haben. Der zentrale letzte Streitpunkt war aber der Landesjugendplan. Hier geht es um die Frage, wie wir einerseits unnötige Bürokratie auflösen können und wie andererseits die Befassung des Landtags mit den zentralen Kinder- und Jugendthemen sichergestellt und damit eine echte Beteiligung ermöglicht werden kann. Klar ist: Abschläge bei der Qualität der Aufgaben und Leistungen im Kinder- und Jugendbereich nehmen wir nicht hin. Wenn dies aber sichergestellt ist, muss dann der Landtag zwingend regelmäßig darüber beraten? Vor allem bestand diese Befassung aus der Produktion von viel Papier, die keinen erkennbaren Mehrwert für die Kinder- und Jugendarbeit brachte. In der Gesetzesbegründung hieß es lapidar: Der seitherige § 10 zur Erstellung eines Landesjugendplans wurde gestrichen. Der Landesjugendring Baden-Württemberg ... kann diesem Schritt folgen, wenn er nicht ersatzlos erfolgt, sondern eine zeitgemäße Weiterentwicklung der verbindlichen Befassung mit Jugendpolitik geschieht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das machen wir doch!) Die Landesregierung konkretisierte dann – das war, Kollege Poreski, nicht von Anfang an klar –: Im Zuge des allgemeinen Bürokratieabbaus soll der Landesjugendplan abgeschafft werden. Auch künftig wird es weiterhin eine regelmäßige parlamentarische Befassung zur Kinder- und Jugendpolitik und zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in einem strukturierten Verfahren im Landtag geben. Nun hat man scheinbar im Eifer des Gefechts zwischen Verbandsanhörung und Parlamentsbefassung vergessen, diese Zusicherung auch mit Leben zu füllen. Das holten nun die Regierungsfraktionen mit einem Entschließungsantrag in der vergangenen Woche nach. Nach deren Konzept soll dem Landtag nun zweimal pro Wahlperiode schriftlich berichtet werden. Vorteil ist dabei sicherlich, dass durch die Herauslösung aus dem Verfahren zur Haushaltsaufstellung mehr Raum für die parlamentarische Befassung und den Austausch mit den betroffenen Verbänden bleiben wird. Für uns bleibt jetzt noch immer absolut unklar, ob mit dieser Rolle rückwärts nun tatiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 sächlich noch ein Beitrag zum Bürokratieabbau übrig bleiben wird. Wir Liberalen konnten uns deshalb – wie die Kollegen der SPD auch – dem Entschließungsantrag nicht anschließen, auch wenn wir dem Gesetz insgesamt zustimmen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es spricht jetzt noch für die AfD-Fraktion Frau Abg. Wolle.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung sieht eine Stärkung des interdisziplinären und interkollegialen Austauschs vor. Dies ist bereits heute häufig geübte Praxis der Akteure des Kinderschutzes und schafft Rechtssicherheit. Wir begrüßen jeden ernst gemeinten, spürbaren Schritt zum Abbau der lähmenden Bürokratie. Aber unter dem Deckmantel der Bürokratiebekämpfung schaffen Sie den Landesjugendplan ab, wie eben angesprochen. Und die Transparenz der Mittelverwendung in der Kinder- und Jugendhilfe wird weiter abgesenkt. Wir lehnen deshalb diese Beschlussempfehlung ab. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Zum Fremdschämen! Zum Fremdschämen, Kol- legin!) Die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die Kinder- und Jugendhilfe und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes hatte ich bereits während der Ersten Beratung wie folgt begründet: (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Unglaublich!) Die vorgesehene Schaffung eines übergeordneten Beirats schafft ein neues Bürokratiemonster ohne spürbaren Nutzen. Der schwer durchschaubaren Vielzahl von Hilfsangeboten wäre mit der Einführung eines Lotsensystems, wie von uns vorgeschlagen, abgeholfen. Hinter der harmlosen Formulierung, das Selbstbestimmungsrecht junger Menschen zu stärken, verbirgt sich die Verharmlosung der Transgenderideologie. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Was?) Dieses Gesetz erhöht die Gefahr unbedachter Entscheidungen im Kindes- und Jugendalter zur Veränderung der Geschlechteridentität (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Grotesk, Kollegin! Grotesk!) und kann zu andauernden psychischen und körperlichen Schäden führen, meine Damen und Herren. (Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Die Rede auch! – La- chen des Abg. Manuel Hailfinger CDU) Ich möchte zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 24. Juli zurückkommen. Meine Rede war dem damaligen Landtagsvizepräsidenten Born Anlass, eine abscheuliche Entgleisung durchzuführen. Mit seinem Hakenkreuz auf dem Wahlzettel wollte er die AfD-Fraktion beschmutzen. (Carola Wolle) (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist nicht möglich!) Dieses Ziel hat er erreicht, wie die eindeutige Schuldzuweisung der Landtagspräsidentin an mich und meine Kollegen zeigte. Es wurde sogar von einer „Straftat“ gesprochen. Als am Folgetag der stellvertretende Landtagspräsident Daniel Born SPD als Täter feststand, (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Von was reden Sie? –
Thomas Poreski GRÜNE
Zur Sache haben Sie nichts zu sagen? – Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Gar kein Thema hier! – Zurufe von den Grünen: Thema!) war nur noch von einem „Fehler im Affekt“ die Rede. Meine Damen und Herren, es gab keine Entschuldigung an meine Fraktion. (Beifall bei der AfD) Aber sein billiges Geständnis war dem „Staatsanzeiger“ ein halbseitiges Entschuldigungsporträt des Herrn Born wert. (Zurufe: Thema! – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Der Joukov hat damals auch nicht fünf Minu- ten zum Thema gesprochen!) Das nenne ich: den Feinden der Demokratie eine Bühne bieten. (Glocke des Präsidenten) Hat die Spitze dieses Hohen Hauses aus der Causa Born etwas gelernt? (Zuruf: Thema!) Ist ihr Demokratieverständnis gesünder geworden? Leider nicht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Wolle, Sie kennen das Thema des Tagesordnungspunkts 3. Bitte fahren Sie fort. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, die anderen machen es doch genauso! Der Joukov hat letztes Mal fast fünf Minuten über Galileo Galilei gesprochen!)
Carola Wolle AfD
Vor wenigen Tagen wurde genau in diesem Saal ein ergreifendes Theaterstück, „Die Ermittlung“, aufgeführt – (Zuruf: Thema!) da war fast keiner von Ihnen da; ich war da –, das die Schrecken des Holocausts mit Wucht dargestellt hat (Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Thema! Sprechen Sie doch mal zum Thema!) und mich zutiefst aufgewühlt hat. Für mich war es selbstverständlich, (Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Es geht um Kinder- und Jugendhilfe!) dass dieses Thema und dieses Stück auf keinen Fall als Mittel des politischen Tageskampfs missbraucht werden dürfte. (Zuruf: Thema!) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Wie ich mich doch irren musste! Bei der Aufzählung der Fraktionen, die diesen ergreifenden Abend möglich gemacht hatten, wurde die AfD demonstrativ nicht genannt. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Wolle, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Köhler?
Carola Wolle AfD
Nein. – Der SPIEGEL schrieb zu diesem empörenden Vorgang am 1. Oktober – Zitat – – (Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Ich wollte fragen, ob Sie zum Thema reden wollen! – Glocke des Präsiden- ten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Dann sprechen Sie aber bitte zum Tagesordnungspunkt. Ich mahne das sonst ab.
Carola Wolle AfD
Der SPIEGEL schrieb zu diesem empörenden Vorgang an diesem Tag – Zitat –: (Zurufe: Nein! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Man darf die Aufführung der „Ermittlung“ im Plenarsaal als politisches Statement begreifen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Wolle, Sie wissen genau, dass ich Sie jetzt abgemahnt habe, dass Sie zum Thema sprechen sollen und nicht zu völlig anderen Themen hier Ausführungen machen. Ich bitte Sie dringlich, das jetzt einzuhalten. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Der Lede Abal hat noch nie zum Thema gesprochen! – Abg. Thomas Po- reski GRÜNE: Ein bisschen wirr ist es schon!) Bitte fahren Sie fort.
Carola Wolle AfD
Dass die Landtagspräsidentin Aras sie so deutlich als Demonstration der Ab- und Ausgrenzung einer Partei zu deklarieren scheint, (Zurufe: Nein! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) mag verständlich sein, besonders klug wirkt es nicht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Wolle, ich erteile Ihnen – – Also, sagen Sie einmal, ignorieren Sie einfach jedweden Hinweis des Präsidiums und des Präsidenten? Entschuldigung, Sie lesen hier einfach eine nicht zum Thema gehörende Rede ab. (Beifall – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie kann nur das Manuskript vorlesen! Das geht halt nicht anders!) Und wenn Sie zweimal abgemahnt werden, fahren Sie einfach fort und lesen einfach weiter, unabhängig davon, worüber wir hier im Tagesordnungspunkt 3 debattieren. Ich bitte Sie eindringlich, sich jetzt wirklich an die Regeln in diesem Parlament zu halten. (Zuruf der Abg. Fadime Tuncer GRÜNE)
Carola Wolle AfD
Sehr geehrter Herr Dr. Reinhart, ich möchte hier Folgendes sagen: Gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Thema! Kinder- und Jugendhilfe!) sagte Herr Born: Anlass war meine Rede im Juli zu diesem Thema. Daher sage ich Ihnen eines, meine Damen und Herren: (Zuruf der Abg. Fadime Tuncer GRÜNE) In meinem politischen Leben habe ich eines gelernt: (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich weise Sie darauf hin – –
Carola Wolle AfD
Jede Form des Totalitarismus, egal, ob von links oder von rechts, ...
Dr. Wolfgang Reinhart
Sie haben noch 20 Sekunden.
Carola Wolle AfD
... beginnt mit Ausgrenzung und Spaltung der Gesellschaft. Ich fordere daher die sogenannten demokratischen Fraktionen auf, ihre totalitäre Brandmauer aufzugeben. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf, Frau Abg. Wolle. Das ist unglaublich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Carola Wolle AfD
Und ich fordere Frau Präsidentin Aras auf, sich für ihr Verhalten bei uns zu entschuldigen. Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Kein einziger Satz zur Kinder- und Jugendhilfe!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es ist unglaublich, dass trotz Abmahnungen, wiederholter Inverzugsetzungen und Ähnlichem hier einfach nur abgelesen wird, als würden hier im Parlament keine Regeln gelten. Frau Abg. Wolle, das ist unverständlich. Sie schaden sich damit selbst. Das will ich Ihnen an dieser Stelle nur sagen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wir fahren fort. Ich erteile jetzt Herrn Minister Lucha für die Landesregierung das Wort zur Sache. (Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Das Wort zur Sache!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde diesen Auftritt zum Schluss jetzt einfach mal so zusammenfassen: Ich sehe hier viele jugendliche Zuhörerinnen und Zuhörer. Herzlich willkommen anlässlich des Jugendlandtags! iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Sie konnten sich jetzt ein Bild machen, wie ernsthaft die AfD Interessen von Kindern und Jugendlichen politisch bewertet – (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) nämlich gar nicht. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat, wir stimmen heute in zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf ab. Die demokratischen Fraktionen haben sehr intensiv gearbeitet. Bei großen gesellschaftspolitischen Themen ist es gute Sitte, konsensfähig zu sein, sich gegenseitig zu inspirieren, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sind keine Demokra- ten!) in bestem Sinn Schwarmintelligenz zu nutzen. Das haben wir gemacht; denn wir stellen die zentralen Weichen für das Aufwachsen junger Menschen. Wir haben gemeinsam einen zweiten Grundsatz beherzigt: aus Betroffenen Beteiligte machen. Und drittens: Wir haben den Stellenwert junger Menschen in die Mitte gesellschaftlicher Verantwortung genommen. Ich möchte auch noch mal auf das Schlagwort „Entbürokratisierung“ zurückkommen, das immer wieder angeführt wird. Ich sage: Man muss die richtigen Regeln treffen. Schauen Sie in unseren Gesetzentwurf: Wir haben präzisiert. Wir haben Regelungen vereinfacht, verständlicher gestaltet. Wir haben z. B. den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise jetzt eine Stimmberechtigung verliehen. Wir geben klare Verantwortungsmöglichkeiten zur Umsetzung. Ich sage auch ein großes Dankeschön an die Jugendverbände. Sie erinnern sich an die große Jugendanhörung zu dem Gesetzentwurf. Ich begrüße auch die Vertreter, die heute anwesend sind, die mit uns seit Jahrzehnten Partizipation und Teilhabe von jungen Menschen in dieser Gesellschaft sowie die Umsetzung gestalten. Diese stehen neben dem Schutzbedürfnis junger Menschen im Zentrum. Ich verweise auch auf den Selbstbestimmungsansatz, auf die Selbstwirksamkeit junger Menschen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, Frau Dr. Kliche-Behnke: Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Aber im Gegenzug ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch für gesamtgesellschaftliche Fragen aus deren Perspektive extrem wichtig. Auch das nimmt dieses Gesetz auf. Da haben wir, meine ich, gute Vorlagen gemacht. Ich darf an dieser Stelle auch noch mal betonen: Aus diesen tragischen Vorgängen in Staufen – die Kinderschutzkommission hat einen Tag vor dem Ausbruch der Pandemie Empfehlungen vorgelegt, die von uns in akribischer Arbeit umgesetzt wurden – haben wir modellhaft Kinderschutzstrategien und jetzt einen „Masterplan Kinderschutz“ entwickelt, der sich nahtlos in die Gesetzesgrundlage einfügt. (Minister Manfred Lucha) Ich darf schon mal sagen: Von bisher 700 000 € auf 5 Millionen €, das ist ein Wort. Auch ein Dankeschön an die beiden Regierungsfraktionen und an die Kollegen aus dem Finanzministerium, dass wir diese Mittel, gerade was Schutzkonzepte betrifft – – Wir kleiden das aus – auch wieder mit Partnerschaften mit dem Kinderschutzbund, mit den spezialisierten Beratungsstellen –, um die Sensibilität in der Gesellschaft zu erhöhen. Durch diese qualifizierte, breite Debatte dieses Gesetzes haben wir die gesamtgesellschaftliche Verantwortung deutlich in den Mittelpunkt gestellt. Sie erleben das. Ich danke Ihnen allen von den demokratischen Fraktionen, dass Sie diese knapp zwei Jahre in vielen Prozessen vor Ort genutzt haben. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sind keine Demokra- ten!) – Sie sind das nicht. Das ist doch ganz klar. Das haben Sie ja gerade im letzten Beitrag bewiesen, dass Sie genau zu dieser demokratischen Community nicht gehören. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Sogenannte Musterdemokraten!) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Satz zu dem berühmten Landesjugendplan sagen. (Abg. Anton Baron AfD: Bitte zum Thema reden! Hallo!) – Ich gebe es Ihnen mal ein bisschen zurück. (Vereinzelt Beifall – Abg. Anton Baron AfD: Sind wir hier beim Jugendlandtag? Herr Vizepräsident, da soll- ten Sie eingreifen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) In unserem eigenen Selbstbewusstsein als Abgeordnete und Parlament haben wir uns den „Masterplan Jugend“ gegeben. (Abg. Anton Baron AfD: Herr Vizepräsident, da las- sen Sie es laufen!) Wir haben mit den Verbänden den Bündnisschutz. Es ist unsere maßgebliche Herausforderung, in einer nächsten Regierung solche Bündnisse weiter zu schützen, zu definieren und über diese Arbeit zu reflektieren. Wir haben den Beirat zum Masterplan. Ich weiß, wer aus dem parlamentarischen Bereich regelmäßig da ist, und ich weiß, wer aus dem parlamentarischen Bereich nie da ist. Da könnte ich Ihnen Geschichten erzählen. Also: Haben Sie sich selbst gegenüber kein Misstrauen! Wir brauchen diesen alten Zahlenfriedhof nicht. Der erforderte Stunden des Zusammentragens über viele Ministerien. Sie alle kennen das Ritual: Zu frühester Stunde sind wir schnell zusammengehockt. Dies ergab einen Mordswälzer. Das ist nicht nötig. Denn wir messen uns in unserer Kinderund Jugendpolitik an den Zielen: ein emanzipiertes und selbstbestimmtes Aufwachsen junger Menschen, junge Menschen stark machen, sich selbst zu vergewissern, Akzeptanz, Geode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 meinwohlfähigkeit, Gesellschaftsfähigkeit als etwas Positives spüren. (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Das ist unser Leitbild, das die demokratischen Fraktionen hier in diesem Haus eint. Auch mein Ministerium hat, denke ich, in sehr, sehr guter, breiter Arbeit (Abg. Anton Baron AfD: Er redet wieder nicht zum Thema! Er redet wieder nicht zum Thema!) mit vielen Partnern umgesetzt. Für diese gute überfraktionelle Zusammenarbeit – unter Ausschluss einer Fraktion – noch mal herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9086. Abstimmungsgrundlage ist Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/9533. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 § 3 Absatz 3 zuzustimmen. Außerdem gebe ich Ihnen vorab noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 § 40 Absatz 4 muss die Fundstelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geändert werden. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 1 des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags vom 14. bis 26. März 2025 der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert worden ist. § 40 Absatz 4 muss deshalb wie folgt lauten – ich zitiere –: Zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vom 4. Februar 2003, der zuletzt durch Artikel 1 des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags vom 14. bis 26. März 2025 ... geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ist die für den Jugendschutz zuständige oberste Landesjugendbehörde. – Sie stimmen dem zu. Dann ist es hiermit so beschlossen. Jetzt bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich die drei Artikel des Gesetzentwurfs – Artikel 1 in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung – gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Damit komme ich zur Abstimmung. Artikel 1 bis Artikel 3 Wer den Artikeln 1 bis 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben nun noch abzustimmen über die Abschnitte II und III der Beschlussempfehlung, die jeweils Feststellungen treffen und Bitten an die Landesregierung formulieren. Wer stimmt Abschnitt II zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Nun bitte ich um das Handzeichen: Wer Abschnitt III zustimmt, bitte Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Punkt 3 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, bevor die jungen Gäste des Jugendlandtags tief in ihre Themen eintauchen und sich auf den Austausch mit Ihnen im Anschluss an die heutige Plenarsitzung vorbereiten, sind Sie jetzt in der Mittagspause herzlich zum gemeinsamen Mittagessen in der Eingangshalle eingeladen. Zudem darf ich Sie auf die jungen Leiterinnen und Leiter der Workshops des Jugendlandtags hinweisen, die Sie heute um 18:00 Uhr vor dem Plenarsaal mit der Gruppe ihrer gewählten Workshops erwarten werden. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Anmeldungen und Ihre Bereitschaft zum direkten Austausch mit den Jugendlichen. Sie alle sind auch herzlich eingeladen, sich anschließend beim sogenannten Spitzenvesper in der Eingangshalle ab 19:30 Uhr in informeller Runde auszutauschen. Damit haben wir den Vormittag beendet. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr. Bis 14:00 Uhr ist die Sitzung hiermit unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung: 12:43 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren! Wir machen weiter mit unserer Sitzung, auch wenn nicht viele Abgeordnete hier sind. Aber ich würde sagen, die Wichtigsten sind hier. (Vereinzelt Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Regierungsbefragung iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Das erste Thema ist von der CDU-Fraktion gemeldet mit der Fragestellung: B a d e n - W ü r t t e m b e r g i s c h e r R a h m e n - p l a n z u r K r a n k e n h a u s a l a r m - u n d - e i n s a t z p l a n u n g – W i e s i c h e r t d i e L a n d e s r e g i e r u n g d i e m e d i z i n i s c h e V e r s o r g u n g i n K r i s e n z e i t e n ? Ich gehe davon aus, dass Herr Abg. Dr. Preusch in das Thema einführen und die Frage stellen wird.
Dr. Michael Preusch CDU
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister! Unsere Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr. Sie müssen also auch in Krisenund Katastrophenfällen handlungsfähig bleiben. Das gilt im Übrigen nicht nur bei Standardkrisenszenarien wie dem Massenanfall von Verletzten, sondern auch bei den vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen, denen wir uns im Inland sowie geografisch und geopolitisch gegenübersehen: Terroranschläge, Amoklagen, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen oder der Bündnis- und Verteidigungsfall. Die Bewältigung solcher Gefahren- und Schadenslagen ist nur möglich mit einer guten Vorbereitung und dem Engagement des Personals, das die einschlägigen Pläne und Abläufe gut kennt und diese auch gut geübt hat. Wir, die CDU-Fraktion, haben dies auch in einem Antrag thematisiert. Deshalb freue ich mich heute, dieses Thema noch mal im Rahmen der Regierungsbefragung setzen zu können. Ich darf die Landesregierung fragen: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung Baden-Württemberg grundsätzlich bei, und was sind die wesentlichen Inhalte dieses Rahmenplans? (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf: Ganz stark!)
Muhterem Aras
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Preusch. – Jetzt darf ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha das Wort erteilen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ein freundlicher Mi- nister! Ist das schön! – Abg. Christian Gehring CDU: Er hat eine gute Mittagspause gehabt!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Kollege Dr. Preusch! Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem in der vergangenen Woche vorgestellten und verabschiedeten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung in Baden-Württemberg grundsätzlich bei? Die Antwort ist von außergewöhnlich großer Bedeutung. Wir, das Ministerium, und auch ich persönlich haben das gemeinsam mit klüsiko | bw e. V. gemacht, die sich bei uns im Haus gegründet hat, ein Zusammenschluss der sicherheitsrelevanten Personen. Unseren 22 Kliniken, die daran derzeit beteiligt sind, messen wir eine sehr große Bedeutung bei im Hinblick auf besondere Gefahrenlagen, Großschadensereignisse und natürlich eine drohende Sicherheitslage u. a. durch die unerträgliche Aggression Putins und seine permanente Attacke auf die freien Gesellschaften. (Minister Manfred Lucha) Angesichts dieser großen Herausforderungen haben wir, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, in den vergangenen Monaten diesen Rahmenplan für den Krankenhausalarm- und -einsatzplan erarbeitet und im Ministerrat abstimmen lassen. Wir haben ihn zudem am 7. Oktober im Rahmen der Landespressekonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und ihn allen Kliniken und allen Partnern zur Verfügung gestellt, die hier Verantwortung tragen. Auch die Bürgerinnen und Bürger können ihn jederzeit aus dem Netz abrufen. Der Rahmenplan soll unseren Krankenhausträgern im Land als Empfehlung, aber auch als Grundlage dienen, um in ihrer eigenen Zuständigkeit ihren jeweiligen Krankenhausalarmund -einsatzplan für ihr Krankenhaus zu erarbeiten bzw. zu bearbeiten oder um bestehende Pläne zu überarbeiten. Sie wissen, wir haben in § 28 Absatz 2 des Landeskrankenhausgesetzes unsere Krankenhausbetriebsträger hierzu verpflichtet mit dem Hintergedanken – deswegen bin ich Ihnen für die Nachfrage dankbar; es ist wichtig, dass wir immer wieder auch die Öffentlichkeit erreichen – und dem Ziel, ein flächendeckend vergleichbares Qualitätsniveau bei den jeweiligen Krankenhausalarm- und -einsatzplänen zu erreichen. Denn unsere oberste Priorität ist, die Funktionalität unserer Krankenhäuser im Schadensfall und bei Gefahrenlagen aufrechterhalten zu können. Das ist die absolut wichtige Aufgabe, und sie ist – als Praktiker wissen Sie dies zum Teil – komplex und will gut eingeübt sein. Soll ich die Zusatzfrage auch gleich beantworten? Sie legen ja immer Wert darauf, dass man nicht so lang am Stück schwätzt.
Muhterem Aras
Noch sind Sie im Rahmen. Sonst würde ich es tatsächlich sagen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich bin ja, wie Sie wissen, von vorauseilender Folgsamkeit. (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe)
Muhterem Aras
Das nehmen wir doch gern an, wenn die Exekutive dem Parlament folgt – so, wie es auch sein sollte. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: So gehört es sich. Ihr seid der oberste Souverän, und das ist auch gut so. Tatsächlich betrifft die Krankenhausalarm- und -einsatzplanung, Herr Dr. Preusch, alle Strukturen und Abläufe sowohl der Krankenversorgung und der Administration als auch die Bereithaltung der technischen Infrastruktur. Vielleicht haben Sie die Äußerungen von Herrn PD Hammer mitverfolgt, der ja einer unserer Sprecher ist und der dankenswerterweise in der letzten Woche an der Pressekonferenz teilgenommen und dargelegt hat, wie in großem Stil digitale Infrastruktur angegriffen wurde. Er hat gesagt, dass man Lösungen in kleinem Maßstab hat, digitale Insellösungen, um arbeitsfähig zu bleiben. Es gilt, auf all dies vorbereitet zu sein. Das Uniklinikum Freiburg hält da für uns immer gute und vorbildliche Maßnahmen, Vorzeigemaßnahmen bereit. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Ziel der im KAEP aufgeführten Maßnahmen ist es, über das konkrete und korrekte Erkennen, Beurteilen und Klassifizieren von Schadenslagen sowie das Auslösen einer Alarmierungskaskade – ich denke, das ist ganz entscheidend – frühzeitig und umfassend die zur Bewältigung notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Ein paar Ausführungen im Einzelnen – ich lege Ihnen dies wirklich ans Herz –: Sie sehen hinten unsere ganzen Checklisten. (Der Redner hält ein Druckexemplar des KAEP hoch.) Hier können Sie hineinschauen und ganz praktische Wenndann-Anweisungen lesen. Was ist die Ausgangslage? Wonach kann ich mich bei meinem Handeln richten? Natürlich müssen wir jetzt in die Phase des Übens kommen. Zur Umsetzung und Ausgestaltung im Einzelnen wird allen unseren Klinikträgern die Einrichtung einer Stabsstelle Krisenmanagement empfohlen. Bei der Implementierung und Ausgestaltung spielt eine Schnittstellenpflege, insbesondere natürlich mit externen Stellen, eine große Rolle. Hier finden sich – ich habe es gerade erwähnt – im Anhang B des Rahmenplans exemplarische Checklisten zum jeweiligen Vorgehen in einer Schadenslage, die natürlich hausspezifisch angepasst werden können, für einen schnellen Überblick über von mir gerade schon angeteaserte Verantwortlichkeiten, Aufgabendefinitionen, Raumordnung und Personalstruktursorgen. Im Fall von Schadenslagen ist es bereits in der Frühphase notwendig, einsatztaktische Entscheidungen für eine erfolgreiche Schadensbewältigung zu treffen. Deswegen sieht auch hier der Rahmenplan eine mehrstufige Führungsstruktur vor. Lassen Sie mich einen Satz zur taktischen und zur operativen Ebene sagen. Lagebeurteilung, unmittelbare Umsetzung taktischer Vorgaben, Koordination von Personal- und Patientenflüssen, Maßnahmenbeschlüsse und Zuteilung von Ressourcen sind taktischer Natur. Strategische Entscheidungen im Krisenstab: Festlegung übergeordneter Ziele, Prioritäten und natürlich die Sicherstellung der Gesamtfunktionalität der Institution Krankenhaus, dann natürlich die Kommunikation nach außen. Die Einstufung des Schadensereignisses bestimmt, welche Führungseinheit oder Kombination von Einheiten zur Bewältigung erforderlich ist. Weiter sollten im Sinne des Krisenkommunikationsplans Funktionen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen der Mitglieder eines jeden Kommunikationsteams festgelegt werden. Im Rahmenplan sind weiter spezielle Maßnahmenbereiche definiert: Evakuierung, Räumung, psychosoziales Krisenmanagement, Objektschutz, Zutrittsrechte. Das ist eine ganz entscheidende Frage, wenn man sich mit Praktikern unterhält. Stellen Sie sich ein großes Schadensereignis in einem Stadtteil vor: 10 000 Leute brauchen eine sichere Unterkunft. Sie wollen alle in ein Krankenhaus, aber man muss das Krankenhaus frei halten, damit man die Krankenversorgung gewährleisten kann. Es ist eine große Herausforderung, das planerisch zu ordnen. PD Hammer hat uns das beschrieben, auch hinsichtlich der Mentalität. Im Krankenhaus wollen wir helfen, wir wollen Menschen helfen. In einer Extremsituation (Minister Manfred Lucha) müssen wir abschichten. Man triagiert nicht nur quasi klassisch am Krankenbett, sondern man entscheidet abgestuft, um die Funktion aufrechtzuerhalten. Dann geht es natürlich auch darum, Wege- und Raumordnungen zu erstellen, einzuhalten und durchzusetzen. Es geht um das betriebliche Kontinuitätsmanagement. Das ist der nächste Satz, den wir gemeinsam mit unseren Kliniken angehen: Sie sollen die Vorplanungen in den Krankenhäusern so treffen, dass wir in der Lage sind, auf den Voll- oder Teilausfall verschiedener Prozesse zu reagieren. Dann werden natürlich die unterschiedlichen Schadenskategorien und Bedrohungskategorien besprochen. Wir müssen die speziellen Schadenslagen – Brandmassenanfall, Kontaminationslagen, Naturgefahren – berücksichtigen. Es geht natürlich auch um die Fragen: Was ist bei einer Terrorattacke? Was ist bei einer kriegerischen Attacke? Sollten wir im Bündnisfall größere Verletztenzahlen haben, weil wir an der NATO-Ostflanke Unterstützung leisten, dann müssen wir das in unsere Abläufe einpreisen und müssen dafür einstehen. Wichtig ist für uns – darum kann ich mich nur für die Zusammenarbeit bedanken –, dass diese Alarm- und Einsatzpläne allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Wir müssen jetzt deren Anwendung regelmäßig durch Schulungen und Übungen vermitteln. Das ist auch die Selbstverpflichtung, die wir mit der klüsiko eingegangen sind. Wie gesagt, das Gesetz definiert es. Die Rückmeldungen unserer Krankenhausträger, die ich erhalten habe, sind mehr als nur positiv, weil die Kliniken selbst aktiv daran mitgearbeitet haben. Natürlich haben die Übungen die Sensibilisierung ...
Muhterem Aras
Herr Minister, kommen Sie zum Schluss. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: ... der Mitarbeitenden – letzter Satz –, die Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten und die Anpassung der bestehenden Pläne zum Ziel. Sorry, jetzt habe ich doch ein bisschen überzogen.
Muhterem Aras
Jetzt habe ich weitere Wortmeldungen. Das geht nach Fraktionsstärke, daher zunächst Frau Abg. Krebs von der Fraktion GRÜNE.
Petra Krebs GRÜNE
Frau Präsidentin! Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die Vorstellung des Plans. Ich denke, das ist etwas sehr, sehr Wichtiges. Jetzt bitte ich im Voraus zu entschuldigen: Ich habe den Plan nicht gelesen; darum stelle ich vielleicht auch eine Frage, die sich durch das Lesen des Plans erledigt hätte. Wir haben uns mit dem Thema auch in der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ beschäftigt. Es sind auch Kollegen da, die dankenswerterweise mit in der Enquete waren. Etwas, was mir da sehr in Erinnerung geblieben ist, kommt ganz klar aus der Blaulichtfamilie: Man muss eine gemeinsame Sprache sprechen. Sie wissen, ich bin selbst von Beruf Pflegefachkraft. Diese doch sehr militärische Sprache lernt man in diesem Beruf nicht. Mich würde interessieren, wie Sie das auf dem Schirm haben, dass beim Üben auch wirklich alle Berufsgruppen in der gleichen Sprache sprechen können. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ganz herzlichen Dank für diese Frage. – Ja, wir haben uns alle – – Sie erinnern sich – ein kleiner Exkurs –: Wir haben in der Pandemie Stäbe eingerichtet. Wir arbeiten sonst ja gar nicht stabsmäßig. Hätten wir keine Stäbe eingerichtet, hätten wir die Pandemie nicht so gut bewältigt. Aber die Stäbe, die Kommunikation – – Ich bin Ihnen sehr dankbar, weil wir hier eine konkrete Unterstützung und Vorbereitung auf diese Maßnahmen brauchen. Ganz entscheidend ist, dass wir die Krankenhäuser bei ihren Übungen unterstützen, die Kommunikation erst einmal ausbauen und festigen. Kommunikation heißt, dass wir uns darauf verständigen, wie wir kommunizieren, wie wir Anweisungen, Regelungen tatsächlich für alle in gleicher Weise verständlich umsetzen. Das ist nämlich der wichtigste Punkt. Sie kennen meinen Lehrmeister Paul Watzlawick, die Theoreme der Kommunikation: Die größten Störungen finden sich im Sender-Empfänger-Verhältnis – übrigens auch in der Politik, (Heiterkeit der Abg. Katrin Schindele CDU) aber auch in jeder guten Ehe –, und das immer wieder. Der eine sagt „Apfel“ und der andere versteht auch „Apfel“ und nicht „Zwetschge“. Das ist genau das Entscheidende, was wir tun. Deswegen haben wir jetzt erste Unterstützungsszenarien ausgebaut. Wir führen mehr Übungen durch, Szenarien mit einem Massenanfall, auch – das hat Kollege Preusch vorher gefragt – mit CBRN-Lagen – chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear –, damit sich die Krankenhäuser gezielt darauf einstellen können. Und – jetzt kommt’s – wir werden die Kompetenzen unterstützen, und – das ist tatsächlich so; wir haben heute Morgen auch noch recherchiert – Baden-Württemberg ist tatsächlich das erste Land. Wir steigen ein – das war ja auch eine Anregung von Ihnen; Sie haben uns das mit auf den Weg gegeben – in die Finanzierung spezieller Kurse für klinisch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte über den Umgang mit besonderen und komplexen Gefahrenlagen, die sogenannten TDSC-Kurse – das ist ein Fachbegriff: Terror and Disaster Surgical Care. Das ist genau darauf abgestellt, Kollegin Krebs, dass wir diese Herausforderungen antizipieren, damit die Ärztinnen und Ärzte lernen, sich darauf einzustellen. Das ist ein Entscheidungstraining, eine realitätsnahe Fallsimulation mit komplexen medizinischen und organisatorischen Herausforderungen; dann das Management penetrierender Traumaverletzungen, insbesondere durch Schuss- und Explosionsverletzungen, und nicht zuletzt, sich auf die Bedrohungslage und die massiv gestiegenen Gefahren größerer Schadenslagen einzustellen. Das beginnt bei aggressiven Cyberattacken gegen Krankenhäuser. Das machen wir schnell, und das machen wir gezielt.
Muhterem Aras
Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Haußmann von der FDP/DVP-Fraktion.
Jochen Haußmann FDP
Herr Minister, wir haben ja in Baden-Württemberg das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm. Mehr Standorte gibt es im Land nicht. In Zeiten des Kalten Krieges haben wir im Land auch Hilfskrankenhäuser gehabt. Inwieweit gibt es denn für solche Fäl- (Jochen Haußmann) le, dass man Großschadensereignisse hat, für solche Themen Planungen – Sie haben es ja angesprochen –, das wieder aufzugreifen, was dann natürlich auch mit entsprechenden finanziellen Herausforderungen einhergeht? Deswegen die Frage: Ist angedacht, auch solche Überlegungen im Land wieder aufzugreifen? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herzlichen Dank. – Dies ist natürlich ein wichtiges Thema. Sie wissen – vielleicht wissen Sie es auch nicht –: Es gab z. B. einmal unterirdische Bunker zur Behandlung. Die wurden wieder zugemacht. In diesem Zusammenhang stellen sich solche Fragen wie: Können wir die wieder öffnen? Aber generell gesagt ist das auch die Frage nach Reservekapazitäten, Transportkapazitäten, im Wesentlichen auch nach Patientensteuerung. Wir haben leider festgestellt – das kann ich uns nicht ersparen, weil wir das ja auch eingepreist haben – – Im neuen Krankenhausplan sind derzeit leider keine speziellen Vorkehrungen vorgesehen. Wir haben in Baden-Württemberg – Sie wissen es aus der Pandemie – gestufte, abgestufte Reservekapazitäten vorbereitet. Die erfolgreichste Kapazität war erst einmal die, viele Allgemeinkrankenhäuser mit Beatmungsgeräten auszustatten. Deswegen konnten wir ja die Menschen in unserem Land behandeln. Bayern musste sie zu uns schicken, weil kleinteilige, dienstleistungsschwache Klinikstrukturen in Bayern das nicht hergegeben haben. Aber da sind wir dabei. Sie wissen, dass wir derzeit auf Bundesebene das Gesundheitssicherstellungsgesetz erarbeiten. Wir sind daran natürlich beteiligt. Ich führe mindestens einmal die Woche Gespräche mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, natürlich auch in Ulm, und mit dem Innenministerium. Dass wir Ihnen dazu laut nichts sagen, das sehen Sie bitte nach. Aber leise steht das ganz oben und wird im 24/7-Modus von uns bewegt. Denn die Bedrohungslage durch Putin – Sie haben es ja diese Woche durch den neuen BND-Chef Jäger in der Presse vernommen – bereitet uns mehr als nur schlaflose Nächte. Das macht uns auf dieser Seite sehr, sehr sensibel dafür, uns gut vorbereiten zu müssen.
Muhterem Aras
Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Baron von der AfD-Fraktion.
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. – Das ist natürlich ein komplexes Thema. Deshalb habe ich durchaus Verständnis für Ihre etwas längere Ausführung. Uns geht es grundsätzlich darum – – Sie wissen: In Öhringen haben wir eine sehr schwierige Situation. Wird in den Rahmenplanungen Ihres Hauses berücksichtigt, dass da schon eine Strukturreform vorgenommen worden ist? Spielt dabei auch das Alter des Krankenhauses eine Rolle? Denn man hat ja noch vor der Strukturreform – zumindest der auf Bundesebene – ein neues Haus geplant. Das kommt jetzt vielleicht zu Unzeiten, vielleicht ist es auch Glück. Aber meine Frage ist: Wird so etwas bei Ihnen im Haus entsprechend berücksichtigt? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Generell gilt, dass wir jetzt ausgehend von dem, was wir vorfinden, unsere Kliniken, unsere Klinikbetreiber dafür sensibilisieren, sich auf Schadensfälle einzurichten, und zwar mit dem, was wir haben. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Im Übrigen sage ich Ihnen zur Gesamtsituation der Kapazitäten: Das Entscheidende sind nicht Kubaturen, sind nicht Räumlichkeiten, sondern ist das Personal. In unserem Sanitätsdienst und auch im Katastrophenschutz – das habe ich vorher nicht explizit erwähnt; das ist die nächste Stufe; wir haben jetzt die nächste Arbeitssitzung von klüsiko zum Katastrophenschutz – müssen jetzt schnell mobile Einheiten geschaffen werden. Ich sage Ihnen nur: Schauen Sie sich einmal die baden-württembergische Technologie an, wie wir mobile Krankenstationen z. B. in Meckenbeuren – in meinem schönen Wahlkreis – mit Health Care for Defence bereitstellen. Da sind wir super. Was wir jetzt auch machen müssen – das wissen Sie –: Wir müssen die personellen Reserven, die wir benötigen – sei es bei der Landesärztekammer, sei es engagiertes Pflegepersonal –, schnell rekrutieren können, wenn wir solche Großfälle haben. Die kubature Frage ist dabei nicht prioritär; da sind wir gut ausgerüstet.
Muhterem Aras
Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Rapp aus der CDU-Fraktion.
Dr. Patrick Rapp CDU
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen mit Blick auf das von Ihnen gerade beschriebene Zeitfenster, die Notwendigkeit, möglichst schnell in bestimmte Umsetzungen zu kommen. Es gibt ja aktuell einige Veränderungen, was die Klinikstruktur in Baden-Württemberg, aber natürlich auch den Bereich des Rettungsdienstes angeht. Insofern: Inwieweit hat Ihr Haus – Sie haben den Operationsplan Deutschland im Hintergrund angesprochen – schon die Möglichkeit geprüft, ob solche Bereiche – vielleicht kurz vor der Schließung stehende Kliniken – als Außenstellen beispielsweise von Universitätskliniken weiterbetrieben werden können? Das ist Punkt 1. Punkt 2: Inwieweit sind Sie mit den Bereichsausschüssen im Land Baden-Württemberg im Gespräch mit Blick auf die Ausstattung der Rettungswachen, aber auch des Zivil- und Katastrophenschutzes, um genau das abzubilden, was Sie gerade beschrieben haben? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Selbstverständlich ist das Konzept klüsiko – vielleicht habe ich das vorhin etwas zu wenig verständlich gesagt – – Der nächste Schritt ist es, das Ganze gemeinsam mit dem Katastrophenschutz und natürlich mit unseren Rettungsdiensten und Rettungsleitstellen abzugleichen und die Versorgungsketten aufeinander abzustimmen. Generell zur Frage zu einem etwaigen Schadensfall: Ich kann Ihre Nachfrage ja lokal zuordnen, weil Sie vor Ort bei sich gerade eine Fragestellung haben, ob das Krankenhaus weiterhin betrieben wird. Wir werden bei der Beeinträchtigung generell zu unterscheiden haben: Ist das eine stille Reserve für einen Schadensfall? Aber am Standort Breisach, den Sie ansprechen, lautet zurzeit auf Arbeitsebene die Frage: Ist dieses Krankenhaus in der Bedarfs- und Betriebswirklichkeit dauerhaft haltbar? Das wären zwei Paar Stiefel. Aber ich würde schon sagen: Wir sind immer in Rücksprache mit klüsiko, mit unseren Krankenhausplanern, mit dem Katastrophenschutz. Wir sind auch mit den Informationen aus den Sanitätsdienstbereichen der Bundeswehr zugange, wo wir sehen, dass wir Kapazitäten anbieten müssten.
Muhterem Aras
Jetzt lasse ich noch eine letzte kurze Frage und eine kurze Antwort zu. Die Frage kommt von Herrn Abg. Reith. Bitte.
Nikolai Reith FDP
Das ist ja ein Glück, vielen Dank. – Ich kann es relativ kurz machen, weil es um einen ähnlichen Themenkomplex geht, in der Tat auch um Kubatur. Unsere Krankenhäuser sind ja durch das KHVVG unter Druck, sich weiter zu konzentrieren. Insofern ist schon die Frage, inwieweit sich diese neue Gefahrenlage, die Berücksichtigung der Gewährleistung der Versorgung bei Massenanfällen und Gefahrenlagen, bei Katastrophenlagen jetzt auf das bereits erfolgte Verfahren auswirkt. Beispiel Schwarzwald-Baar Klinikum, Standort Donaueschingen: Der Standort Donaueschingen war ja in der Coronazeit ein Rückfallkrankenhaus. Dort sind die Coronafälle konzentriert aufgefangen worden, und da war diese räumliche Trennung durchaus ein Vorteil. Inwieweit spielt das in diesem Verfahren eine Rolle, auch was die Förderung durch den Transformationsfonds angeht? Im Moment sieht es ja so aus, dass bei diesen Sanierungen relativ wenige förderfähige Kosten vorhanden sind, während beim Neubau sehr hohe förderfähige Kosten vorhanden sind. Das macht es natürlich schwierig für die Entscheider vor Ort, zu sagen: Sanierung machen wir nicht, weil es sich – in Anführungsstrichen – „nicht lohnt“ bezüglich der Förderung. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich glaube, wir müssen wirklich noch mal unterscheiden, was uns vorliegt: KHVVG – das haben Sie jetzt angesprochen – oder KHAG. Ich schicke immer voraus: Baden-Württemberg hat einen Großteil seiner Hausaufgaben gemacht; denn wir haben konzentriert, und es werden noch weitere Konzentrationen angeregt. Beispielsweise hat der Krankenhausträger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Zentralklinikum in Villingen-Schwenningen eine der leistungsstärksten Kliniken im Land. Dahingegen wird der Standort Donaueschingen in der jetzigen Form als nicht mehr betriebsnotwendig betrachtet und ist somit nicht weiter betreibbar. Das müssen wir tatsächlich trennen. Ich habe Ihnen heute die Krisenfähigkeit der von uns festgestellten bedarfsnotwendigen Kliniken vorgestellt. Zeitgleich ist uns natürlich klar, dass man die Entscheidungen anhand von notwendigen Konzentrationsgründen treffen muss. Ich möchte hier aber auch sagen: Ihr habt euren Koalitionsvertrag wirklich gut miteinander verhandelt, aber das, was das Bundesministerium jetzt als Kürzungsvorschlag vorlegt, entzieht uns 200 Millionen €. Leute, für ein Land, das im bundesweiten Vergleich mit Abstand die geringste Bettendichte und die niedrigsten Kosten pro Bett verursacht, bedeutet das herbe – herbe! – Herausforderungen. Debatten über Konzentrationsprozesse gibt es beispielsweise in Breisach – Staatssekretär Rapp –, beim Schwarzwald-Baar Klinikum in Donaueschingen oder Villingen-Schwenningen. Wir haben politisch zudem Krankenhausstrukturfragen im Ostalbkreis zu klären. Ansonsten haben wir unsere Hausaufgaben gemacht, und zwar mit allen Begleitumständen, die Sie kennen. Wir machen uns nicht abhängig von Standortfragen. Vielmehr müssen Kliniiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 ken krisenfest sein. Das ist der Hintergedanke dieses Konzepts. (Der Redner hält ein Druckexemplar des KAEP hoch.) Ich lege Ihnen ans Herz: Schauen Sie sich die Checklisten und Ablaufpläne an, die uns auch selbst helfen und nicht nur dem Krankenhaus. Danke sehr. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Minister Manfred Lucha: Fin- de ich auch!)
Muhterem Aras
Damit ist die für das erste Thema zur Verfügung stehende Zeit vorbei. Ich rufe das nächste Thema auf. Es wurde von der Fraktion der AfD gemeldet: K o n s e q u e n z e n d e r a k t u e l l e n V G H - R e c h t s p r e c h u n g z u C o r o n a s o f o r t h i l - f e n Ich darf Herrn Abg. Gögel das Wort erteilen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Guter Mann!)
Bernd Gögel AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in fünf von sechs Musterverfahren über die Rückzahlung von Coronasoforthilfen gegen das Land – konkret: gegen die Landeskreditbank – entschieden. Vier dieser Urteile hatten Soforthilfen zum Gegenstand, die auf der Grundlage einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020 für ein Landeshilfsprogramm bewilligt wurden. Als Reaktion auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs haben das Wirtschaftsministerium und die L-Bank erklärt, sich vorerst nicht zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen äußern zu wollen. Das war gegenüber den Medien sicher auch richtig, aber heute sind wir im Landtag, und ich denke, da gebietet es sich doch, auskunftsfähig zu sein; denn die Entscheidung über die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision muss noch getroffen werden. Diese kann natürlich erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden und geprüft werden. Bereits jetzt stellen sich jedoch darüber hinausgehende Fragen zu den politischen Konsequenzen, zu denen bereits jetzt eine Stellungnahme der Landesregierung möglich ist, die deshalb auch von der AfD-Fraktion gestellt werden. Aus diesem Anlass frage ich die Landesregierung: Erstens: Wie viele der derzeit noch anhängigen rund 1 400 Klagen und etwa 5 500 Widerspruchsverfahren betreffen die Rückforderung von Coronasoforthilfen, die auf der Grundlage von Bescheiden mit Bezug auf die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020 bewilligt worden sind? Und wie hoch ist das im Rahmen dieser Verfahren insgesamt bewilligte Volumen an Coronasoforthilfen? Zweitens: Wie positioniert sich die Landesregierung zu den bereits jetzt in politischer Hinsicht erhobenen Forderungen, (Bernd Gögel) in denjenigen Fällen auf eine Rückforderung von Coronasoforthilfen zu verzichten, in denen die Betroffenen auf der Grundlage der Richtlinie vom 22. März 2020 Klage erhoben oder Widerspruch eingelegt haben – so z. B. nachzulesen im „Staatsanzeiger“ vom 10. Oktober dieses Jahres? Drittens und letztens: Inwieweit können deshalb nach Auffassung der Landesregierung auch weiterhin diejenigen Fälle in die politische Bewertung einbezogen werden, bei denen eine Rückforderung von Coronasoforthilfen auf der Grundlage der Richtlinie vom 22. März 2020 bereits rechtskräftig geworden ist, weil die Betroffenen z. B. aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet oder diese zurückgenommen haben? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaft in unserem Land befindet sich seit Jahren in einem Krisenmodus. Zuerst hat Corona die Märkte erschüttert, dann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Der grüne Angriffs- krieg gegen unsere Energieversorgung!) Lieferketten sind abgerissen, Energiepreise explodierten, Märkte haben sich verschoben, und die stark exportorientierten Unternehmen in unserem Land sehen sich mit der US-Zollpolitik ebenfalls wieder vor neue Herausforderungen gestellt. All diese Krisen haben die Weltwirtschaftsordnung ein ums andere Mal aus den Angeln gehoben. Sie haben auch gezeigt, worauf es wirklich ankommt: Es kommt auf Handlungsfähigkeit an, auf Verantwortung, auf Mut und vor allem auch darauf, Entscheidungen zu treffen. Genau das hat die Landesregierung in der Coronapandemie gezeigt. Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken. Es war der ausdrückliche Wunsch, den Unternehmen schnell zur Seite zu stehen und zu helfen. Wir haben damals beherzt, schnell entschlossen reagiert und die selbstständigen Unternehmen, vor allem die kleinen und mittleren Betriebe, mit Programmen unterstützt, die auch gewirkt haben. Das Ziel, das wir uns gesetzt hatten, war, Existenzen zu sichern, die Wirtschaftsstruktur zu erhalten – wenn wir nur an unsere Hotellerie und Gastronomie denken –, und es war auch eine Insolvenzwelle zu verhindern und den Betrieben schnell zu helfen. Mit all den Hilfsprogrammen konnten wir Hunderttausende Arbeitsplätze, Tausende Betriebe retten. Wir haben unser Land stabilisiert – in einer Zeit, in der so viel Unsicherheit geherrscht hat. Es gab keine Blaupause. Keiner wusste, welche Konsequenzen und welche Entscheidungen dann noch anstehen. In einem Punkt hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Erklärungsbedarf festgestellt. Ja, das respektieren wir. Glauben Sie mir, niemandem ist mehr daran gelegen als mir, diesen Punkt jetzt schnell, sauber und vor allem auch transparent zu lösen, ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 damit die Unternehmen Planungssicherheit haben, damit Vertrauen bleibt und wir auch den sozialen Frieden wahren. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck daran, wir übernehmen Verantwortung. Ich kümmere mich nicht nur darum, dass das Kapitel Coronasoforthilfen korrekt zu Ende geführt wird, sondern auch darum, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Darauf legen wir sehr viel Wert und dem widmen wir auch sehr viel Zeit unserer Arbeit. Wir haben ja heute in der Diskussion über die Stärkung des Handwerks zum Teil darüber diskutiert, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit für unsere Wirtschaft wiederherstellen. Das ist eine große Aufgabe, der wir uns derzeit auch widmen. Herr Gögel, Sie haben explizit Fragen zu den Zahlen gestellt. Die L-Bank bereitet aufgrund des Urteils, das erst am letzten Donnerstag ergangen ist, die Zahlen derzeit auf. Wir haben laut den aktuellen Vorgaben der Aufarbeitung der L-Bank Zahlen vorliegen bezüglich erlassener Rückforderungsbescheide, die unter die Richtlinie und die Verwaltungsvorschrift fallen, und im Rahmen des Rückmeldeverfahrens, bei denen Widerspruch eingelegt wurde. Das sind 1 800. Davon Bescheide, die wegen Klagen nicht bestandskräftig sind; das sind 1 000. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Davon?) – Nein, das sind insgesamt 1 000 nicht abgeschlossene Klageverfahren. Die Zahl der Rückforderungen wegen angemeldetem Rückzahlungsbedarf beträgt insgesamt 62 200, die unter die Richtlinie fallen, plus 27 900, die unter die Verwaltungsvorschrift fallen. Das sind dann (Zuruf von der AfD: Ganz viele!) ca. 90 000 Rückforderungen (Abg. Anton Baron AfD: Mathematik!) wegen angemeldetem Rückzahlungsbedarf.
Muhterem Aras
Vielen Dank so weit. – Jetzt habe ich weitere Wortmeldungen, zum einen von Herrn Abg. Dr. Weirauch.
Dr. Boris Weirauch SPD
Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen, die uns jetzt natürlich nur bedingt zufriedenstellen. Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche – Sie haben es gesagt – eine ziemlich heftige Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof erlitten, was die vermeintlich illegitime rechtswidrige Rückforderung von Coronasoforthilfen betrifft. Die SPD hat gemeinsam mit der FDP/DVP für die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses einen Sondertagesordnungspunkt beantragt. Dort können Sie noch einmal detailliert Rede und Antwort stehen. Dort können wir noch einmal detaillierter reingehen – vielleicht detaillierter, als es heute der Fall wäre. Eine Frage nur – Sie haben jetzt die Zahlen aufgelistet –: Haben Sie schon Anhaltspunkte dafür, wenn Sie sich die Kategorien des jeweiligen Musterverfahrens anschauen, wie viele dieser rechtsanhängigen Verfahren, zu denen Sie gerade Zahlen genannt haben, von diesen Musterverfahren betroffen sind? Können Sie das jetzt schon sagen, oder müssen wir uns bis Mittwoch gedulden? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Dazu kann ich jetzt noch keine konkrete Aussage treffen. Wir sind gerade daran, das aufzuarbeiten. Ich nehme mich der Sache an. Wir suchen nach Lösungen, und das so schnell wie möglich, um Klarheit und Verlässlichkeit zu erreichen. Das Urteil ist am letzten Donnerstag ergangen. Es sind Tausende von Fällen. Um da dann auch wirklich verlässliche Aussagen zu treffen – ich bitte, das zu respektieren –, brauchen wir einfach noch mehr Zeit. Aber ganz klar: Wir suchen nach Lösungen, um den Unternehmen in unserem Land Klarheit und Verlässlichkeit zu geben. An diesen Lösungen arbeiten wir.
Dr. Boris Weirauch SPD
Ich möchte nur kurz sagen: Die Unternehmen kommen wirtschaftlich nicht wieder in Schwung, wenn sie sich rechtswidrigen Forderungen bei Coronasoforthilfe-Rückzahlungen ausgesetzt fühlen. Das möchte ich an dieser Stelle nur einmal festhalten. Wir würden das dann am Mittwoch entsprechend weiter vertiefen. Vielen Dank.
Muhterem Aras
Jetzt kommt die nächste Frage, und zwar von Herrn Abg. Dr. Schweickert von der FDP/ DVP-Fraktion.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Ministerin, ich möchte dem Kollegen Weirauch da beipflichten. Das war schon ein Armutszeugnis, das da dem Wirtschaftsministerium vonseiten des Gerichts ausgestellt worden ist. Aber ich verstehe natürlich, dass Sie sagen, Sie müssen das vorbereiten. Dann würde ich meine Frage umformulieren oder Sie bitten, dass man sich mal Folgendes überlegt. Wir haben im Prinzip diese zwei Bereiche: einmal das, was unter der Richtlinie gelaufen ist, und das, was unter der VwV gelaufen ist. Ich denke, es wäre dringend notwendig, dass auch von Ihrer Seite ein Signal käme, wie damit denn in Zukunft umgegangen werden soll. Denn viele Unternehmen sind in dem einen oder anderen Verfahren gelaufen. Das Gericht hat unterschiedlich geurteilt. Das Erste ist ja wohl das schwierigere. Ich meine, es ist nur recht und billig, wenn man den Unternehmen dann sagt – gerade denen, die im Widerspruchsverfahren sind oder die es offen haben –, was man jetzt eigentlich machen will. Wenn ich es noch richtig weiß, haben sowohl die SPD- als auch die FDP/DVP-Fraktion vor diesem Schritt, den man gegangen ist, gewarnt. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja!) Man hat das nicht gemacht. Man hat gesagt, das müsse man. Aber ich denke, man sollte sich überlegen, inwieweit man das Thema jetzt noch weiter eskaliert. Aber wenn Sie sagen, Sie können dazu jetzt noch nichts sagen, gibt es die Möglichkeit dann in der nächsten Woche bei diesem Sondertagesordnungspunkt. – Wenn Sie es gleich sagen können, ist es mir auch recht. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ich möchte noch einmal klarstellen: Wir haben damals innerhalb kürzester Zeit den Unternehmen Milliarden an Hilfsgeldern zur Verfügung gestellt, um in dieser großen Unsicherheit für Stabilität zu sorgen. Ja, jetzt ist ein Punkt aufgegriffen worden. Der Verwaltungsgerichtshof hat letzten Donnerstag ein Urteil gesprochen. Ich iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 übernehme, wir übernehmen hier Verantwortung, wir suchen nach Lösungen für die Unternehmen. Das ist gar keine Frage. Wir wollen diesen sozialen Frieden, auf den Sie anspielen, Herr Schweickert, wahren und suchen da wirklich vorwärtsgewandt nach Lösungen, um zu ermöglichen. Aber da brauchen wir noch mehr Zeit. Dafür bitte ich auch um Verständnis; denn vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen brauchen wir einfach noch Zeit, um das Ganze aufzuarbeiten. Aber der klare Wille ist vorhanden, dass wir hier nach Lösungen für die Unternehmen in unserem Land suchen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir mit diesem Thema durch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Aber in der nächsten Woche gibt es ja die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ich rufe das nächste Thema auf, angemeldet von der SPD-Fraktion: M i e t p r e i s b r e m s e Ich darf Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort erteilen.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gefühlt seit Ewigkeiten fordern wir die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse zu verlängern, die ansonsten Ende dieses Jahres ausläuft. Ich muss sagen: Es ist ja immer Ziel von Pressearbeit, Diskussionsthema zu sein. Frau Ministerin, das ist Ihnen zumindest in Mannheim und, ich vermute, auch in Konstanz wirklich gelungen. Denn es ist nichts anderes als ein Paukenschlag, dass jetzt Stück für Stück durchsickert, dass durch Schwarze und Grüne im Rahmen einer Verlängerung, im Rahmen eines Gutachtens, das wohl im Raum steht, sowohl für Mannheim als auch für Konstanz die Mietpreisbremse aufgehoben werden soll. Das ist etwas, was bei all denjenigen, die diesen Markt einschätzen können, viel, viel Kopfschütteln hervorgerufen hat. Übrigens besteht darüber auch bei denjenigen, die sich politisch mit diesem Thema befassen und immer wieder hören, in welchem Ausmaß wir weiter unter Druck geraten sind, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) völliges Unverständnis. In Mannheim würden sich die Preise für Neuvermietungen denjenigen für Bestandsmieten angleichen. Da müsste hier angeblich nichts mehr passieren. In Konstanz sei durch die Leerstandsabgabe mehr Wohnraum geschaffen worden. Auch hier besteht kein Schutz mehr. Das widerspricht wirklich den Empfindungen und Rückmeldungen, die wir auch von der Fachbranche bekommen haben. Ich kann mich kurzfassen: Wir sind an dieser Stelle zusammen mit den betroffenen Menschen schockiert. Denn die Frage ist schon, wie jetzt die 1,1 Millionen Menschen, die bisher von der Mietpreisbremse geschützt werden, gegenüber Missständen – manche reden von Miethaien auf dem Markt – geschützt werden sollen. Wir fragen uns auch: Wie konnte es so weit kommen, dass wir hier zehn Wochen vor Ablauf der Frist – gegen Ende der Le- (Dr. Stefan Fulst-Blei) gislatur – eine solche Debatte führen müssen? Viele Menschen müssen Angst haben, den Schutz durch die Mietpreisbremse zu verlieren, und müssen sich auf deftige Mietpreissteigerungen einstellen. Frau Ministerin, ich frage Sie, wie Sie zu diesen Umständen Stellung nehmen. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kollegen von der SPD, dass wir heute hier die Möglichkeit haben, über die Mietpreisbremse zu reden und zu diskutieren. Ich denke, zu Beginn ist es ganz wichtig, die Fakten nüchtern und klar darzulegen. Zunächst mal zur Ausgangslage: Der Wohnungsmarkt in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg steht stark unter Druck. Das Bauen, das Sanieren rechnet sich in der aktuellen Situation für so gut wie niemanden mehr, (Abg. Anton Baron AfD: Alle rein! Alle nach Deutsch- land rein!) weil Bauen und Sanieren nicht wirtschaftlich sind. Das Problem verlagert sich damit auch auf den Bereich des Vermietens. Wir alle wissen: Die Mietpreisbremse ist kein unumstrittenes Instrument. (Abg. Anton Baron AfD: Enteignungseingriff!) Ich denke, wir sind uns auch einig, dass die Mietpreisbremse selbst unser Wohnraumproblem nicht löst. Das heißt, auf der einen Seite ist der Motor aus den genannten Gründen fast zum Stillstand gekommen, und auf der anderen Seite besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum. Die Mietpreisbremse selbst schafft keine einzige neue Wohnung. Sie ist auch kein Allheilmittel für den Wohnungsmarkt. (Abg. Anton Baron AfD: Und Investoren vertreibt sie auch noch!) Da gilt: Jede Wohnung, die dazukommt, ob im Neubau oder saniert, die wiedervermietet wird, zählt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entspannung. Das heißt, der beste Schutz vor zu hohen Mieten ist ausreichend bezahlbarer Wohnraum. (Abg. Anton Baron AfD: Und abschieben!) Es ist unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu setzen, damit das auch in schwieriger Zeit gelingen kann. Nur ein deutlich größeres Angebot kann den Druck auf den Wohnungsmarkt nachhaltig verringern. Dafür müssen wir gemeinsam – auch mit dem Bund und den Kommunen – alles tun. Aber solange der Wohnungsbau in dieser Krise steckt, kann die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten, zu helfen. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Die Frage ist: Wo kommen wir her? Herr Fulst-Blei, darüber sollten Sie selbst vielleicht einmal nachdenken. Denn wir sind deswegen jetzt zeitlich unter Druck, weil die Ampelkoalition die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht rechtzeitig hinbekommen, sondern sie schlicht und ergreifend total verstolpert hat. Wir waren dann in der Situation – Bundestagswahl, neue Bundesregierung –, dass wir zunächst – das wissen Sie –, weil unsere Mietpreisbremse ja schon im Sommer ausgelaufen war, gesagt haben: Wir bauen eine Brücke, bis die neue Bundesregierung entschieden hat, wie es weitergeht; wir bauen eine Brücke bis zum Ende dieses Jahres, also bis zum 31. Dezember; und sobald die neue Bundesregierung entschieden hat, machen wir uns dann an unsere Arbeit mit Blick auf den 1. Januar 2026. Das heißt: Wir wollen das Instrument Mietpreisbremse in Baden-Württemberg auch weiterhin einsetzen, und zwar auf der Grundlage der neuen bundesrechtlichen Ermächtigung, die uns – man höre und staune – erst seit Juli vorliegt. Insofern, denke ich, ist Ihre erste Frage schon mal beantwortet. Klar muss aber sein und klar ist auch: Die Mietpreisbremse ist ein Eigentumseingriff, (Abg. Christiane Staab CDU: Ja!) und sie muss deshalb auch den verfassungsrechtlichen Einwänden standhalten. Diese verfassungsrechtlichen Einwände verstärken sich mit jeder Verlängerung; das muss man wissen. Sie darf – so sagt es uns auch das Bundesverfassungsgericht – ausdrücklich und überhaupt nur in Kommunen mit einem klar messbar angespannten Wohnungsmarkt zum Einsatz kommen, und sie ist mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Schranken auch nur ein temporäres Instrument. Das hat auch die SPD jetzt in der neuen Koalition mit der CDU erkannt und hat die neue Ermächtigung im BGB jetzt auch nur auf vier statt auf fünf Jahre begrenzt. Sie läuft also definitiv 2029 aus. Ich finde schon, dass wir den verfassungsrechtlichen Rang und den Wert des Eigentumsrechts hier zu beachten haben. Schlussendlich geht es hier nämlich um die Frage: Dürfen wir die Verantwortung für ausreichend bezahlbaren Wohnraum in erster Linie auf den Vermietern und Eigentümern abladen? Ich meine, nein. Klar ist: Wir brauchen die engagierten Eigentümer und die engagierten Vermieterinnen und Vermieter, wenn wir im Kampf für mehr Wohnraum etwas bewirken wollen. Das heißt, wir müssen sie gewinnen, wir müssen Anreize schaffen, damit sie ihren Wohnraum zur Verfügung stellen, und dürfen sie nicht vergraulen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Friedrich Haag FDP/DVP) Deswegen ist es mir ganz wichtig, dass wir bei der Neufassung der Mietpreisbremse ganz objektiven und transparenten Kriterien folgen, ja, ich würde sagen, sogar folgen müssen und (Ministerin Nicole Razavi) dass wir diesen Eigentumseingriff auch sauber herleiten und rechtfertigen können. Richtig ist: Die bisherige Gebietskulisse konnte nicht mehr verwendet werden. Daher wurde das Datenmaterial aktualisiert und eine neue Gebietskulisse auf einer vergleichbaren belastbaren methodischen Basis wie bisher erstellt. Die methodische Basis fußt auf fünf gut austarierten, sorgfältig bestimmten und klar nachvollziehbaren Indikatoren. Sie wurden übrigens schon im Jahr 2019 in intensiver Abstimmung mit der breit besetzten Wohnraum-Allianz entwickelt. Die Methodik mit diesen fünf Indikatoren werden wir also auch ganz bewusst beibehalten. Die Grundlage der Mietpreisbegrenzungsverordnung ist die Festlegung der Gebietskulisse nach genau diesen engen Grenzen. Diese Kriterien haben sich in der Vergangenheit bewährt, sie sind fachlich anerkannt, sie sind wissenschaftlich fundiert, und sie werden – das zu beachten ist ganz arg wichtig – der verfassungsrechtlichen Sensibilität des Themas gerecht. Bei der Aktualisierung konnten die neuesten Daten des zwischenzeitlich erfolgten Zensus 2022 berücksichtigt werden, aber nicht nur das, sondern beispielsweise auch die Daten des StaLa dazu, was in den vergangenen fünf Jahren z. B. den Neubau von Wohnungen angeht. Also: Wie hat sich die Wohnraumsituation in der jeweiligen Kommune entwickelt? Dann zeigt sich – jetzt öffne ich ein bisschen den Blick in das Gutachten, das ja noch nicht öffentlich ist –, dass in Baden-Württemberg jetzt 130 Städte und Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt qualifiziert sind. Das sind 41 Städte und Gemeinden mehr als bisher. Bisher waren es 89. Klar ist: Einige Kommunen kommen neu dazu, andere fallen heraus, weil sich natürlich in diesen fünf Jahren – deswegen die Daten, die für uns wichtig sind: Zensus, StaLa und, und, und – auch etwas verändert hat. Das würde auch die Städte – da haben Sie recht – Konstanz und Mannheim betreffen. Aber lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Dieses Ergebnis ist die schlichte Anwendung objektiver Zahlen und Daten. Die neue Gebietskulisse folgt wie die alte aus der Statistik, der Anwendung der fünf Indikatoren, nicht etwa aus programmatischen Vorgaben oder aus einer Intervention des Ministeriums. Klar ist jetzt: Wir müssen die Zeit bis Ende 2029 – ich habe vorhin gesagt: die Bundesregierung hat klar vorgegeben: 2029 läuft die Mietpreisbremse aus – unbedingt nutzen, um den Wohnungsbau anzukurbeln, das heißt, durch kluge staatliche Förderung, durch Reduzierung von Standards und Vorgaben, aber vor allem durch die Aktivierung von Investitionen und privatem Kapital. Wir wissen: Viele Menschen wollen bauen, schrecken aber angesichts der schwierigen Bedingungen schlicht und ergreifend davor zurück, und die müssen wir unterstützen. Genau daran arbeiten wir, z. B. mit der Verdreifachung der Wohnraumförderung in den letzten vier Jahren, z. B. mit einer Städtebauförderung, die wie bisher auch stark wirkt, und zwar in jeder Kommune, die im Volumen stärker ist als je zuvor und die rund 24 000 neue Wohnungen allein in diesem Jahr hebelt und 13 000 Sanierungen an den Markt bringt. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025
Muhterem Aras
Frau Ministerin, ich habe noch zahlreiche Wortmeldungen. Daher bitte Konzentration auf die Frage. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Ja, mache ich. Aber es ist so komplex, dass – – (Vereinzelt Heiterkeit)
Muhterem Aras
Nein, aber ich finde, maximal fünf Minuten je Frage – – Ich habe es jetzt zugelassen, weil Sie einfach auch drei Fragen hatten. Daher bitte. Ich würde gern noch eine Frage zulassen. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Gern. Mache ich. Ich bin gleich fertig. Dazu kommt unsere LBO-Reform mit der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Klar ist: Im Kern geht es darum: Wir müssen wieder Lust aufs Bauen machen und dafür sorgen, dass wieder mehr Wohnraum und ein größeres Angebot entsteht, vor allem mehr privates Kapital genutzt wird. Dann können wir auf ein Instrument wie die Mietpreisbremse hoffentlich bald sogar ganz verzichten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Ich habe etliche Wortmeldungen. Ich kann jedoch jetzt nur noch eine Frage zulassen, und es geht hier nach Fraktionsstärke. Deshalb kommt jetzt Frau Abg. Neumann-Martin, CDU-Fraktion. Bitte eine kurze Frage und wirklich eine kurze Antwort. Vielen Dank.
Christine Neumann-Martin CDU
Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre ersten Ausführungen. – Ich frage Sie: Wie bewerten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bund und das Bundesverfassungsgericht den Ländern mitgegeben haben, und welche Risiken gibt es, wenn die Kriterien für die Festlegung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbremse flexibel gehandhabt werden? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Also, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns und auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben – – Deswegen haben die Bundesregierung und der Bundestag auch nur für vier Jahre verlängert und nicht für fünf, weil gesagt wurde: Je länger die Mietpreisbremse gilt und je breiter sie gilt, desto mehr liegt ein Eingriff in die Eigentumsrechte vor. Das ist, sage ich mal, die Gratwanderung, auf der wir uns bewegen und worum es geht. Es ist klar: Es gab ja die Idee, eigentlich einen bundesweiten Vergleich anzulegen und nicht Baden-Württemberg allein zu betrachten. Das heißt, wir würden mit unserer Situation im Vergleich mit beispielsweise Sachsen-Anhalt stehen, die diesen Druck in Sachen Wohnraum gar nicht haben. Das würde den Blick auf Baden-Württemberg total verschieben und eine regionale Betrachtung nicht möglich machen. Das hieße, dass plötzlich 1 101 Kommunen in Baden-Württemberg in der Gebietskulisse wären, und dann würden wir ganz klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, was das Thema Verhältnismäßigkeit angeht. Deswegen kommt das, denke ich, schon allein rechtlich nicht infrage.
Muhterem Aras
Weil jetzt sowohl die Frage als auch die Antwort sehr kurz waren, lasse ich noch eine Frage zu – aber in genau derselben Kürze –, und zwar von Herrn Abg. Hoffmann.
Jonas Hoffmann SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Aussage zur Mietpreisbremse stand im Koalitionsvertrag, das heißt, da gab es noch etwas weiteren Vorlauf. Dann werden jetzt Mannheim und Konstanz unfreiwillig zum Reallabor, wie wirksam die Mietpreisbremse ist. Die Grünen haben einen Vorschlag gemacht, nur drei der fünf Kriterien anzuwenden anstatt vier. Was halten Sie von dem Vorschlag der grünen Fraktion? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Wir befinden uns ja mitten im parlamentarischen Verfahren, also noch vor der Anhörung. Deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt zur weiteren Diskussion nichts sagen werde, sondern wir das dann in der Anhörung diskutieren. Was Mannheim und Konstanz angeht, würde ich sagen, beleuchten wir das noch einmal genauer. In Mannheim und Konstanz haben unsere milliardenschweren Bemühungen zur Wohnraumförderung, Städtebauförderung und die Bemühungen der Kommunen gegriffen. Da ist ja richtig was passiert. Nehmen wir mal die riesigen Gewerbebrachen in Mannheim, die entwickelt wurden, wo Wohnraum entstanden ist. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das Gleiche in Konstanz. Das lässt sich gut anschauen und erleben. Da ist ja was passiert. Also, wenn alles gleichbleiben würde, wie es ist, dann müssten wir politisch sagen: Wo wirken denn dann unsere Milliarden? (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Die Frage stelle ich re- gelmäßig, Frau Ministerin!) – Ja, ich weiß. Aber jetzt bekommen Sie den besten Beweis dafür, wie gut unsere Investitionen in den Wohnraum wirken – vor allem jetzt in schwieriger Zeit, in der sich Bauen und Sanieren kaum noch rechnen und wir mit unserer starken Wohnraumförderung vielen helfen können, dass sie überhaupt investieren und noch neuer Wohnraum entsteht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Vielen Dank. Damit ist unsere Stunde für die Regierungsbefragung auch komplett ausgeschöpft. Die anderen zwei Themen kann ich daher nicht aufrufen. Punkt 4 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag – Drucksache 17/9129 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9490 Berichterstattung: Abg. Daniel Karrais ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Präsidentin hat ja schon klar und deutlich den Titel genannt: Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems. Da bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr guter Anfang!) – Ich führe trotzdem etwas dazu aus. (Heiterkeit)
Muhterem Aras
Zu früh gefreut! (Heiterkeit)
Peter Seimer GRÜNE
Denn auch wenn wir hier vom Nationalen Once-Only-Technical-System sprechen, ist das tatsächlich mal eine Sache, die von der Europäischen Union vorangetrieben wird. Daher geht mein Dank vorab an die EU. Sosehr wir uns über EU-Vorgaben manchmal ärgern, manchmal ächzen – im digitalen Raum haben wir sie wirklich nötig, und hier ist die European Union Once-Only-Technical-System-Verordnung echt ein Mehrwert. Deswegen herzlichen Dank an alle Beteiligten, auch im Europäischen Parlament. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ja, die Datenautobahn, die mit diesem Once-Only-Technical-System aufgebaut wird, ist absolut notwendig, und es ist höchste Zeit dafür. Wenn wir nicht nur digitale und somit, wo eben möglich, auch automatisierte Systeme haben wollen, dann wird es höchste Zeit für Once-Only. Das bedeutet, dass Daten eben nur noch einmal erfasst werden müssen, und davon profitieren wir alle. Wir alle, Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, müssen uns dann nicht mehr fragen, warum ich denn jetzt meine Steuer-ID, meinen Wohnsitz und zig andere Daten bei jedem einzelnen Antrag an die Behörden immer wieder neu eingeben muss. Der Staat hat es doch. – Und das ist, wie gesagt, eine richtig gute Nachricht für das Land. (Vereinzelt Beifall) Ich bin zwar noch gespannt, wann das System tatsächlich live in Betrieb genommen wird, aber ich erhoffe mir viel davon. Denn wenn wir eine zentrale Datenautobahn haben, zentrale Dienste für alle zur sicheren Identifikation und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander, dann platzt vielleicht irgendwann der gordische Knoten in der Verwaltungsdigitalisierung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass wir die eine oder andere Chance in diesem Kontext leider verpasst haben. Denn wir hören in Deutschland auch hier leider noch nicht damit auf, das Rad immer wieder neu erfinden zu wollen. Wir hät- (Peter Seimer) ten in Deutschland technisch auch einfach das System der EU verwenden können. Ich muss jetzt kurz mal technisch werden, auch wenn es nicht immer allen leichtfällt, zu folgen: Durch die Nutzung eines anderen Protokolls in unserem NOOTS wird der Einsatz einer intermediären Plattform notwendig. Diese wird zwischen dem System der EU und dem deutschen Once-Only-Technical-System platziert und übersetzt quasi Nachrichten – an alle digitalen Feinschmecker: aufgepasst! – aus dem AS4-Protokoll in das OSCI-Protokoll und umgekehrt. Das mag für manche nur eine Nebensächlichkeit sein, aber es zeigt sich dabei: Wir haben auch hier trotzdem noch den einen oder anderen Weg zu gehen, um nicht immer wieder sozusagen das eigene Süppchen kochen zu müssen. Nichtsdestotrotz bauen wir jetzt ein eigenes System auf, das wir mit dem der EU verbinden. Ich maße mir – das gebe ich zu – jetzt nicht an, das abschließend technisch bewerten zu können. Aber dass Deutschland zu oft auf eigene Systeme aufbaut und sein eigenes Süppchen kocht, kennen wir tatsächlich auch aus anderen Feldern. Trotz der einen oder anderen verpassten Chance und des einen oder anderen – vielleicht berechtigten – Kritikpunkts: Mit NOOTS machen wir einen entscheidenden Schritt nach vorn. Wir verlassen endlich die digitale Komfortzone, in der wir in Deutschland zu lange verharrt haben, und schlagen ein neues Kapitel auf – eines, in dem Verwaltung nicht mehr bremst, sondern unser Leben erleichtert. Für die Menschen in unserem Land bedeutet das ganz konkret: weniger Papierkram, weniger Formulare, weniger Frust. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) – Sehr gern. – Behördengänge werden also einfacher und schneller, und sie können ganz automatisch im Hintergrund erledigt werden, im Optimalfall ohne dass ständig dieselben Daten neu eingegeben oder Dokumente mehrfach eingereicht werden müssen. Wenn wir diesen Weg jetzt konsequent weitergehen, mit Mut zur Zusammenarbeit, mit europäischer Offenheit und mit dem festen Willen, moderne Technologien klug zu nutzen, dann wird aus dieser Datenautobahn ein echter Zukunftspfad – für einen Staat, der digital denkt, für eine Verwaltung, die endlich mit dem Alltag Schritt hält, und für Bürgerinnen und Bürger, die erleben: Digitalisierung kann unser Leben einfacher, sicherer und besser machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mayr das Wort.
Ansgar Mayr CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in unserem Land. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der Verwaltung einen Nachweis künftig nur noch ein Mal erbringen müssen; denn was einmal im Register vorhanden ist, soll in Verwaltungsverfahren künftig bundesweit verfügbar sein – sicher, automatisiert und gesetzlich abgesichert. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Beifall bei der CDU) Das Once-Only-Prinzip ist ein echter Gamechanger in der Verwaltung. Es reduziert Bürokratie und vereinfacht das Leben jedes Einzelnen ganz praktisch. Jeder von uns, der vor einigen Jahren die Formulare zur Ermittlung der neuen Grundsteuer ausfüllen musste, weiß, wovon ich rede. Wir mussten dabei Informationen aus Systemen herausziehen und diese in ein anderes System übertragen; und im Prinzip waren dies alles Daten, die bereits an einer staatlichen Stelle vorhanden waren. So etwas wird künftig der Vergangenheit angehören. Wenn ein Handwerksbetrieb nicht mehr ein und denselben Nachweis bei drei verschiedenen Behörden einreichen muss, dann ist das eine echte Entlastung. Wenn Eltern bei einem Umzug nicht erneut ihre Geburtsurkunden vorlegen müssen, ist das ein echter Fortschritt. Auch unsere Verwaltung wird davon profitieren – durch weniger Akten, weniger manuelle Prüfroutinen und mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich für die Menschen. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Staatsvertrag ist das Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern. Ein solcher Kraftakt gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen und das Ziel vor Augen haben. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung weitergehen – für ein digitales und starkes Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hoffmann das Wort.
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über NOOTS. Wir haben schon zwei Mal gehört, was es ist. Registermodernisierung ist nicht ein ganz hottes und sexy Thema. Aber klar, Register sind nicht Bestandteil der Lebensrealität jedes Menschen. Auch für mich war es schwierig, mich da hineinzudenken. Denn außerhalb von Verwaltungslogiken, draußen in der Wirtschaft hat niemand eine Ahnung davon, was ein Register ist und welche Bedeutung es hat. Um Ihnen das zum dritten Mal nahezubringen, mache ich es ganz persönlich, nämlich über meine Heirat: Ich habe vor zwölf Jahren geheiratet. (Zuruf) Es war ein schöner Tag. Aber im Vorfeld ging es darum, dass wir einen Termin beim Standesamt machen mussten, weil der Standesbeamte erst mal überprüfen musste, ob wir die Personen sind, die zu sein wir vorgeben. Der Standesbeamte ging nach hinten an einen Schrank und holte eine Kladde heraus. Er hat also in einem Dokument aus dem Jahr 1985 überprüft, ob ich dort eingetragen bin. Er hat festgestellt, dass sein Vorgängerkollege dort handschriftlich meine Geburt eingetragen hat. – Alles wunderbar in Ordnung. (Jonas Hoffmann) Bei meiner Frau war das alles etwas komplizierter. Wir mussten eine Anfrage an ihre Geburtsstadt schicken. Dort ist wahrscheinlich auch irgendjemand in den Keller oder an den Schrank gegangen und hat das überprüft. Er hat dann eine Geburtsurkunde mit Stempel und allem Schnickschnack ausgestellt. Er hat sie nach Lörrach geschickt, damit sie wiederum dem Standesbeamten vorgelegt werden konnte, sodass dieser sicherstellen konnte, dass rechtlich alles in Ordnung ist. Heute würde dieser Prozess genau gleich ablaufen. Mit NOOTS bestünde die Option, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Wir gehen hin, der Standesbeamte prüft kurz in der Lörracher Datenbasis, ob alles passt. Das hätte er schnell festgestellt. Aber er hätte auch in wenigen Sekunden in der Geburtsstadt meiner Frau überprüfen können, ob auch dort alles in Ordnung ist, und alles wäre erledigt gewesen. Im Endausbau wird es mit NOOTS noch einfacher gehen: Wir beantragen online unsere Hochzeit, das System stellt automatisch die Richtigkeit dieser Daten fest, reserviert das Trauzimmer, legt im Terminkalender des Standesbeamten den Termin fest und bestellt ausreichend Sekt, um diesen Anlass zu feiern. Am Tag danach werden dann automatisch sämtliche Dokumente digital zertifiziert und signiert mit passenden Glückwünschen dazu an die Betroffenen verschickt. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Das wäre der Endausbau. Aber wir sind weit, weit von dieser Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt. (Abg. Anton Baron AfD: Ihr wart doch vor zehn Jah- ren in der Regierung! Nichts habt ihr auf die Reihe gebracht!) Aber dass das sehr attraktiv wäre, habe ich Ihnen gerade vorgestellt. NOOTS soll diese Datenbasen miteinander verbinden, was an sich eine Initiative der EU ist – Kollege Seimer hat das angesprochen –; Deutschland hätte auch allein auf eine solche Idee kommen können, tat es aber nicht. Aber jetzt wird es endlich umgesetzt. Ich habe auch zwei Kritikpunkte an NOOTS, nämlich erstens, dass es auf eine schlechte Architektur setzt. Diese Register sind nämlich in den letzten 200 Jahren in allen möglichen Behörden gewachsen. Sie sind nicht dafür gedacht, dass man sie miteinander vernetzt. Überall gibt es unterschiedliche Datenqualitäten. Das heißt, wir müssten erst einmal an die Architektur herangehen und diese optimieren und schauen, dass man die Register viel klüger miteinander vernetzt. Das Zweite: Auch die Datenqualität an sich ist an vielen Stellen sehr unterschiedlich. Da hat NOOTS auch eine große Schwachstelle; denn es ist nicht vorgesehen, dass diese Daten, die fehlerhaft sind, korrigiert werden. Es gibt in der Sprache der ITler folgenden Satz: Shit in, shit out. Wenn ich eine schlechte Datenqualität in das System hineingebe, bekomme ich eine ganz schlechte Datenqualität heraus. Das wird eine große Gefahr für das System werden. Hier muss nachgebessert werden, damit wir über Kontrollmechanismen die Datenqualität, die an verschiedenen Stellen beode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 steht, verbessern. Bei der Datenqualität gibt es noch einiges an Arbeit. Dafür haben wir einen Digitalminister, um auch hier solche Strukturen zu verbessern. Ein konkreter Vorschlag ist z. B., die Daten der Einwohnermeldeämter mit den Führerscheindaten zu verknüpfen. Da gibt es noch sehr viele spannende Themen, die man hier anpassen kann. Da hoffe ich auf einen neuen Digitalminister, den wir vielleicht und hoffentlich ab Mai nächsten Jahres bekommen. (Vereinzelt Beifall) Trotz dieser schwierigen Punkte macht es an dieser Stelle keinen Sinn, diesen Staatsvertrag abzulehnen. Es ist ein Schritt nach vorn. Man kann nur hoffen und es denjenigen wünschen, die das umsetzen, dass die Konstruktionsfehler wirklich noch behoben werden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)
Muhterem Aras
Lieber Herr Abg. Hoffmann, vielen Dank für den Einblick in Ihr persönliches Erleben. (Heiterkeit der Abg. Jonas Hoffmann SPD und Peter Seimer GRÜNE) Ich hoffe doch, dass Sie nach wie vor noch mit der gleichen Frau verheiratet sind. (Heiterkeit – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Absolut und glücklich!) Und, wenn ich so sagen darf: Wer gedenkt zu heiraten, dem empfehle ich, nach Inkrafttreten des Gesetzes zu heiraten und uns dann zu berichten, ob es diesmal besser und schneller ging. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Jetzt erteile ich das Wort für die Fraktion der FDP/DVP Herrn Abg. Karrais.
Daniel Karrais FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hoffmann hat tatsächlich ein Beispiel verwendet, das ich hier auch schon mal vorgetragen habe, das ich auch schon durchlebt habe. (Heiterkeit des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Ich habe aber mittlerweile die Chance, das noch mal unter dem neuen Rechtsrahmen auszuprobieren. (Heiterkeit) Vielleicht klappt es ja dann. „National Once-Only-Technical-System“ klingt erst einmal nach einem komplizierten, sperrigen Begriff. Das ist aber schon ein relativ großer Wurf und auch eine wichtige Grundlage, damit das Once-Only-Prinzip, von dem wir schon oft hier und an anderer Stelle gesprochen haben, dann auch zum Tragen kommt. Das ist auch die Grundlage für eine zentrale Forderung von uns Freien Demokraten, nämlich die Einführung eines zentralen Verbots – wohlgemerkt: von Liberalen, (Daniel Karrais) ein Verbot –, das besagt: Wir wollen verbieten, dass der Staat noch mal nach etwas fragt, was er eigentlich schon weiß. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn zweimal fragen ist einmal zu viel. Die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Land, vor allem aber auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land verstehen es nicht, dass sie immer wieder dieselben Informationen teilweise im gleichen Monat, am gleichen Tag, bei unterschiedlichen Stellen in unserem Staat abgeben. Das ist einfach ein zusätzlicher Aufwand, den man hat. Das betrifft nicht nur das private Umfeld, sondern auch das geschäftliche Umfeld. Das sind Bürokratiekosten, die absolut unnötig sind. Deshalb ist es gut, dass hier jetzt ein Schritt in die Richtung gegangen wird, dass das nicht mehr notwendig sein wird. Denn mit dem Ziel, hier Bürokratieabbau zu betreiben, schaffen wir auch Freiheit für Unternehmen, für Privatleute, ihre Zeit sinnvoll einzusetzen, um unser Land wieder voranzubringen. Das ist genau das, was wir brauchen. Und es macht auch die Behörden effizienter, weil es auch dort jede Menge Drehstuhlschnittstellen gibt, bei denen Informationen aus der einen Schublade geholt werden und in die andere gelegt werden müssen, bei denen vielleicht sogar noch der Bürger oder das Unternehmen dazwischengeschaltet ist, um quasi Informationen zusammenzutragen und dann zwischen Behörden hin und her zu schicken. Dieses Vorgehen ist absolut ineffizient und stammt aus Kaisers Zeiten. Es ist gut, dass sich das bald ändert. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Peter Sei- mer GRÜNE und Andreas Kenner SPD) Aber Kritik gibt es trotzdem. Denn zuerst soll es erst mal nur um die Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz gehen und dort auch nur um ein paar zentrale Leistungen. Das ist relativ wenig. Denn wir haben natürlich ganz viele Dinge, die wir vernetzen müssen, die wir zusammenbringen müssen. Da geht es auch um die Sicherheitsbehörden, auch um die Übermittlung von Informationen z. B. zwischen der Rentenversicherung und anderen Sozialversicherungen oder auch dem Finanzamt. Da müssen wir einfach deutlich besser werden. Das ist aber momentan noch nicht so klar vorgesehen. Da müssen wir natürlich noch den nächsten Schritt gehen. Insgesamt fand ich aber schon mal recht spannend, dass sich ausgerechnet die Europäische Union bei so etwas in die Angelegenheiten der Nationalstaaten einmischt. Man hat ja manchmal den Eindruck, die EU macht genau die Dinge, die die Nationalstaaten eigentlich selbst hinbekommen und bei denen es auch sinnvoll ist, dass sie das selbst machen, aber bei den Dingen, bei denen man europäische Lösungen braucht, bekommt sie das nicht hin. Manchmal kann man sich da nur wundern. Trotzdem haben wir auch hier noch etwas zu tun, auch wenn es diese technische Grundlage gibt. Denn wir müssen auch unsere Rechtslage, die Rechtslage in Baden-Württemberg, anpassen, dort nämlich, wo es darum geht, wie Daten auszutauschen sind, wer sie besitzen darf und wer sie dann auch bekommen darf. Da brauchen wir entsprechende Rechtsgrundlagen. Das Innenministerium war leider in der Beratung nicht dazu in der Lage, zu sagen, welche Folgen das konkret nach sich iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 zieht. Aber sie werden da sein. Ich bin gespannt, ob das dann auch in den angekündigten Gesetzgebungen in den nächsten Wochen und Monaten so stattfindet. Ich bin gespannt. Eine zentrale Forderung, die man darauf aufbauen kann, ist aus meiner Sicht, dass wir damit jetzt auch eine Grundlage dafür haben, dass wir, wenn das Ganze einmal live geht, in Betrieb geht, es dann auch endlich schaffen, eine zentrale Bürger-App anzubieten, bei der auch die Dienstleistungen verfügbar sind, sodass man alles auf einem Gerät machen kann und sich nicht an verschiedenen Stellen anmelden muss. Wir haben ja schon leichte Bewegungen in diese Richtung mit service-bw, gekoppelt mit der BundID. Das ist schon einmal ganz gut. Aber es ist halt noch immer so, dass man sich bei manchen Dingen doch wieder an anderer Stelle anmelden muss. Das führt dann dazu, dass es am Schluss jemand vielleicht doch nicht macht, obwohl er grundsätzlich dazu in der Lage oder auch dazu bereit wäre. Das ist natürlich schade. Da lassen wir viel Potenzial liegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch ein elektronisches Postfach ist da sehr wichtig. Da müssen wir es auch schaffen, dass wir auf dieser Grundlage weitermachen und es ermöglichen, dass man in einem Postfach miteinander kommunizieren kann und ich mich nicht elektronisch an die Behörde wende und dann per Post eine Antwort bekomme. Das ist nämlich nicht mehr zeitgemäß. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Mehrfacherhebung von Daten verboten wird. Das stärkt das Vertrauen in den Staat und zwingt ihn, sich endlich zu bewegen und zu reformieren. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Heute schaffen wir dafür die Grundlage. Damit darf dieser Prozess aber nicht am Ende sein. Die FDP/DVP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Lindenschmid. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Er kann ja so- gar Hemd und Krawatte!)
Daniel Lindenschmid AfD
Wie meistens. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hoffmann, vielen Dank für die Schilderungen Ihrer Erlebnisse. Aber eigentlich ist es ja noch viel schlimmer, als Sie es dargestellt haben. Es gibt ja keine Register, also Datenbanken. Die Daten sind vielmehr einfach in irgendwelchen Fachverfahren gespeichert. Es gibt also einen noch weiteren Weg, als Sie es dargestellt haben. Bund und Länder haben sich im Jahr 2024 im IT-Planungsrat auf die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung (Daniel Lindenschmid) des National Once-Only-Technical-Systems – kurz NOOTS – verständigt. Ein entsprechender Staatsvertragsentwurf liegt nun in finaler Fassung vor und bedarf – wie bei Staatsverträgen üblich – der Zustimmung aller Landesparlamente. Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel dieses Vertrags, eine technische Infrastruktur zu schaffen, die den medienbruchfreien Austausch von Registerdaten zwischen Behörden ermöglicht – im Sinne einer modernen, serviceorientierten und digital handelnden Verwaltung. Bürger müssen bei Behördengängen künftig keine amtlichen Dokumente wie Geburts- oder Eheurkunden mehr vorlegen. Die Behörden rufen diese Nachweise eigenständig und bundeslandübergreifend über das NOOT-System ab, und zwar bei voller Kontrolle des Bürgers über das sogenannte Datenschutzcockpit. So weit, so gut. Was wir, die AfD-Fraktion, allerdings mit großer Sorge betrachten, sind die enormen Kosten, die mit der Errichtung und dem Betrieb dieses Systems verbunden sind. Allein bis Ende 2026 rechnet man mit Ausgaben von knapp 90 Millionen €. Eine Fertigstellung ist jedoch laut Beschlusslage des IT-Planungsrats nicht vor 2028 vorgesehen. Weitere Millionenbeträge werden also folgen. Am Ende sprechen wir von Hunderten Millionen Euro für ein System, das im Kern lediglich Datensätze – etwa Name, Vorname oder Hochschulabschluss – zwischen Behörden austauscht. Liebe Kollegen, wie kann ein wichtiges IT-Projekt derart aufgebläht werden, dass solch hohe Kosten dabei herauskommen? (Beifall bei der AfD) Dafür sehe ich drei zentrale Gründe. Erstens: Der IT-Planungsrat existiert seit 2010 mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik zu koordinieren. Doch auch nach 15 Jahren ist es nicht gelungen, eine einheitliche, föderale IT-Architektur zu etablieren. Diese wird jetzt mit großer Verspätung und hohem Aufwand nachträglich aufgebaut. Das Ergebnis sind explodierende Kosten, weil die Systeme bislang schlichtweg nicht zusammenpassen. Zweitens: Trotz eklatantem Nachholbedarf halten viele Länder weiterhin an veralteten, inkompatiblen IT-Strukturen fest. Der IT-Planungsrat musste in diesem Jahr – wir schreiben das Jahr 2025 – eine sogenannte Eskalationsentscheidung treffen, um ein Gutachten in Auftrag zu geben, das klären soll, wie Behörden künftig standardisierte Nachrichten austauschen sollen. Das ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie langsam und ineffizient dieser Gremiumsbetrieb agiert. Drittens: Für jedes neue Problem wird im IT-Planungsrat ein eigenes Gremium, ein neuer Arbeitskreis gegründet. Die Folge: eine unüberschaubare Vielzahl von Arbeitsgruppen, bei denen selbst die FITKO, also der ausführende Arm des Planungsrats, irgendwann den Überblick verliert und diese bereinigen muss. Hinzu kommt: Zahlreiche externe Beratungsfirmen kassieren Spitzenhonorare dafür, dass sie sich als edle Erfüllungsgehilode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 fen der Ministerialbehörde inszenieren und dabei nichts weiter tun, als Excel-Tabellen für das NOOTS-Projekt zu befüllen. Kein Wunder also, dass die Kosten für die Entwicklung des National Once-Only-Technical-Systems am Ende in schwindelerregende Höhen geschraubt werden. Ich sage Ihnen das alles nicht ohne Grund; denn Baden-Württemberg zählt nach dem Königsteiner Schlüssel zu den Hauptfinanzierern solcher IT-Experimente. Im Jahr 2025 betrugen die Zuweisungen an die FITKO noch knapp 15 Millionen €; im Jahr 2026 werden es schon 20 Millionen € sein. Deshalb fordern wir, die AfD-Fraktion, mit Nachdruck von unserem CIO, Herrn Krebs, sich im IT-Planungsrat dafür einzusetzen, dass die Projektkosten nicht weiter aus dem Ruder laufen, sondern sich endlich wieder am Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. (Beifall bei der AfD) Wir fordern Herrn Krebs nachdrücklich auf, hier im Plenum transparent darzulegen, wie sich die hohen Kosten für das NOOTS konkret zusammensetzen. Und wir bitten Herrn Krebs, konkrete Maßnahmen zu benennen, mit denen er gedenkt, seine IT-Planungsratskollegen zu überzeugen, diese ausufernden Ausgaben weiter einzudämmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Karrais FDP/ DVP: Das hätten Sie im Ausschuss sagen können! – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Da war ich nicht da!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Frau Präsidentin, und Danke den Rednern für diese überwiegend sachliche Debatte. Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ist ein wesentlicher Schritt zur vollständigen digitalen Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Was heißt das auf gut Deutsch? Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Daten der Verwaltung dann nur einmal zur Verfügung stellen. Oder anders ausgedrückt: Die Daten laufen, nicht die Bürger. (Heiterkeit des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Dabei werden in den Behörden bereits vorhandene Daten bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen automatisiert aus den Registern und Datenbeständen der Verwaltung abgerufen und genutzt. Bei der Beantragung einer Verwaltungsleistung müssen die erforderlichen Nachweise nicht mehr händisch eingegeben oder hochgeladen werden. Auf Knopfdruck werden die den Behörden vorliegenden Nachweisdaten in den Antrag des Bürgers eingefügt. Das wäre sehr schön. Herr Kollege Hoffmann, ich wünsche Ihnen nicht, dass Sie ein weiteres Mal heiraten, aber falls das doch der Fall sein sollte, hoffe ich, dass das dann genau auf diese Art und Weise funktioniert. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) (Minister Thomas Strobl) Dafür brauchen wir eine technische Infrastruktur, die der Bund und die Länder „National Once-Only-Technical-System“ – kurz: NOOTS – getauft haben. Und mit dem vorliegenden Staatsvertrag – das will ich noch erwähnen – soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden. Man hätte das auch auf andere Art und Weise, beispielsweise über eine Verfassungsänderung, eine Grundgesetzänderung lösen können, aber man hat sich – die Länder und der Bund – auf diese Staatsvertragslösung verständigt. Das NOOTS ist die zentrale IT-Infrastruktur und Datenautobahn. Darüber können alle Verwaltungsbereiche und Verwaltungsebenen Nachweise und Daten zwischen Verwaltungsbehörden und Registern datensicher abrufen und austauschen – und dies nicht nur innerhalb des Landes zwischen Kommunen und der Landesverwaltung oder mit anderen Ländern und dem Bund, sondern auch mit allen Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union und den dortigen Verwaltungen. Das ist also, Herr Kollege Hoffmann, von Anfang an angelegt auf eine nicht nur nationale Lösung, sondern auf eine europäische Lösung, in der die Datensätze dann europäisch in beide Richtungen interoperabel sind. Ich will aber gleich dazusagen – dafür sind wir beide lange genug dabei, um das zu wissen –: Das wird jetzt nicht alles im nächsten Monat und im nächsten Jahr so laufen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: 2028 ist schon optimis- tisch!) Ich finde, die Zielsetzung, das europäisch anzulegen – es gibt ja durchaus Menschen, die eine Französin oder einen Spanier heiraten –, ist langfristig durchaus sinnvoll. Deswegen denke ich, dass es wichtig ist, dass wir hier miteinander eine europäische Lösung erarbeiten und in den Blick nehmen. Zum Start im Dezember 2025 sollen Nachweisdatenabrufe für zwei Onlinedienste in einer ersten Ausbaustufe aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts sowie dem Handelsregister möglich sein. Mein Haus entwickelt für einen der vorgesehenen Onlinedienste einen digitalen Antrag für den Bewohnerparkausweis. Die Antragsteller müssen künftig – um ein praktisches Beispiel zu nennen, das dann hoffentlich auch in absehbarer Zeit laufen wird – für einen Bewohnerparkausweis nicht mehr die Zulassungsbescheinigung für das Auto vorlegen und hochladen. Vielmehr werden die zur Antragsprüfung erforderlichen Halter- und Fahrzeugdaten dann direkt aus dem Zentralen Fahrzeugregister abgerufen und in den Antrag auf Ausstellung eines Anwohnerparkausweises eingespielt. Herr Kollege Hoffmann, ich halte Ihren Vorschlag für sehr sinnvoll, nämlich das Einwohnermeldeamt und die Führerscheinstelle zu verknüpfen. Das ist auch etwas, das man sehr schnell auf die Agenda nehmen kann. Möglicherweise wird Ihr Vorschlag in einem anderen Land pilotiert, weil das auch für die Bürgerinnen und Bürger sehr sinnvoll wäre. Das NOOTS ist eine gemeinsame Infrastruktur von Bund und Ländern, die gemeinsam von ihnen finanziert wird. Es wird durch den IT-Planungsrat und eine ihm nachgeordnete Steuerungsgruppe betrieben. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des NOOTS werden in den Jahren 2025 und 2026 von Bund und Ländern übernommen. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Jetzt ist hier versucht worden, den Eindruck zu erwecken, wir würden leichter Hand mit dem Geld umgehen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Ich kann Ihnen versichern, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dass das wirklich nicht der Fall ist. Gerade Vertreter aus Baden-Württemberg haben sehr auf das Geld geschaut. Ich persönlich und auch andere aus Baden-Württemberg sind dem Bund gehörig auf die Nerven gegangen, indem wir einen höheren Anteil des Bundes gefordert haben. Das haben wir am Ende des Tages auch erfolgreich durchgesetzt. Der Bund finanziert ab dem Jahr 2027 60 %; das war nicht die ursprüngliche Vorstellung des Bundes. Das haben wir dem Bund in sehr harten Verhandlungen abgerungen. Ich will es einmal so formulieren: Da waren die Baden-Württemberger ganz vorn mit dabei. (Abg. Anton Baron AfD: Die Projektkosten sind trotz- dem hoch!) Insgesamt, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist dieser Staatsvertrag ein weiterer wichtiger Schritt für die Verwaltungsdigitalisierung im Land und in der Bundesrepublik Deutschland mit Europabezügen, vor allem aber dient er den Bürgerinnen und Bürgern. Kurz gesagt: Für die Bürger wird es einfacher. Ich bedanke mich für die überwiegende Zustimmung, die ich aus Ihren Wortbeiträgen herausgehört habe. Nachdem wir bereits in der letzten Woche einstimmig ein Gesetz verabschiedet haben, das das Innenministerium vorgelegt hat, und aufgrund dessen, dass wir in dieser Art und Weise beraten und hoffentlich entscheiden, spricht das für die Sachorientiertheit dieses Hohen Hauses. Das ist knapp fünf Monate vor einer Landtagswahl keine Selbstverständlichkeit. Deswegen noch einmal: Herzlichen Dank für die sachliche Debatte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9129. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/9490. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Nachdem der Innenausschuss dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt hat, stelle ich die §§ 1 und 2 gemeinsam zur Abstimmung: § 1 und § 2 Wer also den §§ 1 und 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den §§ 1 und 2 ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. (Präsidentin Muhterem Aras) Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Punkt 5 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW – Drucksache 17/9130 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9491 Berichterstattung: Abg. Ansgar Mayr Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer. (Abg. Peter Seimer GRÜNE fährt das Redepult nach oben. – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Danke für das Hochfahren des Pults für uns alle!)
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BITBW liegt mir besonders am Herzen. Die BITBW ist das zentrale Rückgrat unserer Landesverwaltung. Nur mit einem leistungsfähigen, gut ausgestatteten IT-Dienstleister kann unser Land Schritte in eine moderne digitale Verwaltung gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Ein sicherer, medienbruchfreier und effizienter Verwaltungsapparat ist keine Zukunftsvision mehr, er ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat im 21. Jahrhundert. Aus diesem Grund habe ich in dieser Legislaturperiode auch eine meiner drei Großen Anfragen zur Digitalisierung zentral der BITBW gewidmet. In der dazugehörigen öffentlichen Anhörung wurden zahlreiche Expertinnen und Experten gehört – mit dem Ziel, eine breite und fundierte Debatte über die Rolle der BITBW in der digitalen Transformation unserer Verwaltung anzustoßen. Als die BITBW vor gut zehn Jahren mit dem BITBW-Gesetz gegründet wurde, stand ein klares Ziel im Raum: Zentralisierung und Konsolidierung der Landes-IT. Deshalb wurde damals auch eine Nutzungspflicht für die Angebote der BITBW ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 in das Gesetz aufgenommen. Sie sollte gewährleisten, dass digitale Verwaltungsverfahren künftig auf einer gemeinsamen Basis entwickelt werden. Die Aufgaben waren klar umrissen: Die BITBW sollte die bestehenden IT-Systeme der Landesbehörden sicher betreiben und verlässlich miteinander vernetzen – einheitliche IT-Standards, gebündelte Leistungen wie beispielsweise die E-Akte –, und darüber hinaus war vorgesehen, dass die BITBW auch Software entwickeln und den Ressorts anbieten soll. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war auch vereinbart, dass Fachkräfte aus den verschiedenen Behörden und Ministerien zur BITBW wechseln sollten, um dort eine leistungsfähige IT-Behörde aufzubauen. Wenn man ehrlich ist, stellt man jedoch fest: Gerade der letzte Schritt hat nicht ganz reibungslos funktioniert. Als ich 2021 in den Landtag eingezogen bin, war die Personalausstattung der BITBW nicht ausreichend. Auch 2024 war die Lage noch nicht zufriedenstellend. Es gibt sogar weiter gehende Stimmen; die Gewerkschaft ver.di hat sich dazu relativ deutlich geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es aber konsequent und auch richtig, dass jetzt mit diesem Gesetzentwurf auf der einen Seite die Nutzungspflicht entfallen wird, wir aber auf der anderen Seite die BITBW im aktuellen Haushalt personell gestärkt haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es ist ja auch ein bisschen die Frage: Ist eine Nutzungspflicht tatsächlich gut? Bringt sie uns voran, oder ist sie nicht eher ein Steigbügelhalter für die Bürokratie? Mit der Streichung der Nutzungspflicht in diesem Gesetzentwurf für die BITBW bei der Entwicklung und Pflege von IT-Fachverfahren ermöglichen wir aber in Zukunft mehr Flexibilität für Ministerien, für Behörden und Gerichte in unserem Land. Es wird also nur noch dort zentralisiert, wo es auch für alle Beteiligten Sinn macht. So entstehen Synergieeffekte eben nicht durch Zwang, sondern durch echten Mehrwert und echten Bedarf – getreu dem Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“. Es schafft, wie gesagt, mehr Flexibilität und eröffnet zugleich die Möglichkeit, individuelle Ausnahmen dort vorzusehen, wo sie notwendig sind. Denn es gibt tatsächlich sehr fachspezifische Fachverfahren, bei denen eine Zentralisierung nicht immer Sinn macht, bei denen das Fachwissen einfach höher zu werten ist als eine zentrale Bereitstellung der Dienstleistungen. Ich denke da beispielsweise auch an Chemische und Veterinäruntersuchungsämter und die Aufgaben, mit denen sie betraut sind, u. a. mit der Gefahrenabwehr und der Überwachung von radioaktiven Strahlungen. Das ist eine sehr fachspezifische Aufgabe. Bei der Pflege und Entwicklung dieser Systeme macht es, denke ich, Sinn, dass das dann auch in der jeweiligen Fachressorthoheit liegt. Gleichzeitig bleibt aber festzuhalten: An der Personal- und an der Ressourcenlage der BITBW müssen wir weiterhin arbeiten. Hier müssen wir wirklich dringend weiter dranbleiben. Ich werde nicht müde, weiter für eine ordentliche Ausstattung der BITBW zu kämpfen. Aber ich habe es ja erwähnt: Wir handeln nach dem Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“. Deshalb kann ich sagen: Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen (Peter Seimer) und sich weiterhin für eine funktionierende Digitalisierung einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort in der Allgemeinen Aussprache zur Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Ansgar Mayr das Wort erteilen. Bitte sehr.
Ansgar Mayr CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein zentrales Zukunftsthema für unser Land. Das gilt insbesondere auch für die IT-Dienstleistungen der Landesverwaltung. Die CDU-Landtagsfraktion steht für eine leistungsfähige, bürgernahe und moderne Verwaltung. Damit das auch gelingt, braucht es eine starke digitale Infrastruktur. Dafür brauchen wir einen digitalen IT-Dienstleister. Was vor zehn Jahren mit dem Ziel begann, zentrale IT-Dienstleistungen des Landes unter einem Dach zu bündeln, war ein richtiger und notwendiger Schritt. Die BITBW hat sich seither als kompetenter Partner für den IT-Betrieb in der Landesverwaltung etabliert. Aber der digitale Wandel ist dynamisch. Deshalb muss sich auch der rechtliche Rahmen weiterentwickeln. Mit der heutigen Gesetzesnovelle ziehen wir eine Bilanz und stellen die Weichen für die kommenden Jahre. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!) Deshalb stellen wir uns die Frage, wie wir die BITBW weiter stärken und zukunftssicher machen können. Deshalb müssen wir ihr nun ein gesetzliches Fundament verpassen, angepasst an die Erfahrungen der letzten Jahre, an die aktuellen Herausforderungen und an künftige Bedarfe. Mit dieser Gesetzesänderung nehmen wir aus dem Gründungsgesetz zur BITBW aus dem Jahr 2015 überholte Übergangsvorschriften heraus. Damit wird das Errichtungsgesetz insgesamt klarer, anwendungsfreundlicher und systematisch besser strukturiert. Auch das ist moderne Gesetzgebung mit weniger Bürokratie und mehr Übersichtlichkeit. Die Gesetzesänderung ist ein Beispiel dafür, wie wir aus der Praxis heraus wichtige Impulse aufnehmen und diese pragmatisch umsetzen können. Wir vertrauen auf die Kompetenz der Fachressorts und gleichzeitig auf die Leistungsfähigkeit einer starken BITBW. Wir schaffen moderne Strukturen, erhöhen die Flexibilität und sichern zugleich die digitale Handlungsfähigkeit des Landes. Die CDU-Landtagsfraktion steht deshalb aus voller Überzeugung hinter der BITBW und unterstützt sie als modernen IT-Dienstleister für ein souveränes und starkes digitales Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Ich darf jetzt dem Kollegen Jonas Hoffmann für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025
Jonas Hoffmann SPD
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über die Beiträge meiner Vorredner überrascht, weil sie den wesentlichen Kern des Gesetzentwurfs einfach nicht erwähnt haben. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD und Da- niel Karrais FDP/DVP) Wir reden heute über einen Gesetzentwurf, mit dem die Landesregierung den primären Zweck verfolgt, aus der Illegalität in die Legalität zu kommen. Das ist der Inhalt des Gesetzentwurfs. Was meine ich damit? Herr Seimer hat es angedeutet, hat es aber nicht ausgeführt. Eigentlich geht es darum, dass seit dem 1. Juli gesetzlich festgelegt ist: Alle Fachverfahren müssen Teil der BITBW sein. (Beifall des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Sind sie es heute? Nein, überhaupt nicht. Sie sind auf die ganze Landesregierung verteilt. Es gab da viele unterschiedliche Strukturen. Für diesen Prozess hatte die Landesregierung zehn Jahre Zeit. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Hört, hört!) Wie löst die Regierung das Problem? Ist sie initiativ und macht noch mal richtig Druck auf ihre Verwaltung, was Prozesse angeht? (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Investiert sie in digitale Infrastruktur, stellt sie neue Leute ein, um das sinnvolle Ziel zu erreichen? Nein, das macht sie alles nicht. Vielmehr ändert sie einfach das Gesetz, ohne dass dies von den Regierungsfraktionen benannt wird. So kann man sich von Verpflichtungen und Leistungen natürlich irgendwie frei machen. Und wenn es dann keine Ziele mehr gibt, kann man etwas auch nicht mehr erreichen. Ich hoffe, Herr Minister, dass Sie hier deutlich demütigere Worte finden als die Kollegen aus den Regierungsfraktionen, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Darauf würde ich nicht hoffen!) um diesen Missstand und dieses Scheitern zu erklären. Und nun, da Sie nicht ein Ziel daraus machen – was schon mal tragisch ist –, passiert gleichzeitig etwas noch Tragischeres: Die BITBW verliert die Möglichkeit, diese Prozesse zu steuern. Ohne das Ziel, dass alle Fachverfahren dort hinterlegt werden, ist die Gefahr groß, dass in allen möglichen Landesbehörden oder außerhalb ein Wildwuchs und ein Chaos entstehen, wobei überall irgendwelche Verfahren entstehen und die BITBW nicht mehr die Möglichkeit hat, steuernd einzugreifen. Ich sage Ihnen aus Erfahrung: Es gibt keine schlimmere IT als eine, in der jeder machen kann, was er will. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Daniel Karrais FDP/DVP und Daniel Born [fraktionslos]) Das, was heute passiert, ist für die Verwaltung des Landes ein doppelter Salto rückwärts. So entfernen wir uns viel weiter weg von klaren Strukturen, von klaren Verantwortlichkeiten, (Jonas Hoffmann) von einem einheitlichen IT-Ansatz und gemeinsamen Standards. Genau das, was wir brauchen, ist ja eine IT-Behörde, die steuern kann, die Standards definieren kann und die entscheiden kann, welche Fachverfahren wo wie gemacht werden sollen. Natürlich gibt es Ausnahmen, bei denen es sinnvoll ist, dass ein Fachverfahren auch mal woanders gehostet wird, anders verwaltet wird – aber nicht gegen den Willen unseres zentralen IT-Dienstleisters, dem ich auch an dieser Stelle Danke sagen möchte für den Versuch, unter sehr schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und sehr schwieriger Führung Bestes möglich zu machen. Dass dies nicht immer klappt, ist klar; aber das liegt nicht an den Menschen, die in dieser Behörde einen guten Job machen wollen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Gemeinsam mit der FDP/DVP wollen wir diesen Fehler beheben. Wir wollen, dass der BITBW und somit dem Innenministerium die Möglichkeit zur Steuerung erhalten bleibt. Herr Minister, gestatten Sie mir hier auch eine persönliche Anmerkung: Wenn die SPD-Fraktion und die FDP/DVP-Fraktion möchten, dass Sie mehr Macht bekommen, sollte Ihnen das zu denken geben. Es fällt uns wirklich nicht leicht, diesen Änderungsantrag hier auf den Tisch zu legen. Aber in der Sache ist es nun mal wichtig und sinnvoll. Deswegen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie unserem gemeinsamen Antrag zu. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Lieber nicht!) Lassen Sie uns hier ein gemeinsames Statement für eine starke Landesverwaltung setzen (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) und der BITBW eine Steuerungsmöglichkeit einräumen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt den Kollegen Daniel Karrais für die FDP/DVP-Fraktion ans Redepult bitten. Er hat hiermit das Wort.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn festhalten, dass die BITBW der zentrale IT-Dienstleister unseres Landes ist. Dieser muss dringend gestärkt werden, strukturell und auch was die Aufgaben betrifft. Denn ohne die BITBW werden wir die Herausforderungen der digitalen Verwaltung in Baden-Württemberg nicht stemmen können. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn – der Kollege Hoffmann hat es angesprochen – die BIT-BW steht vor sehr großen Herausforderungen. Zum einen müssen etliche Prozesse digital hergestellt, entwickelt, eingeführt werden. Wir haben große Herausforderungen bei der Cybersicherheit durch die Bedrohung durch andere Staaten, aber auch durch Kriminelle, die versuchen, Geld zu erpressen, aber ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 auch durch neue Technologien wie Cloudansätze, die dringend auch in der Verwaltung sukzessive eingeführt werden müssen. Es gibt diese großen Herausforderungen. Aber leider befindet sich die BITBW in einer Situation, in der sie ein sehr ungesundes Verhältnis zwischen internen Beschäftigen und externen Beschäftigten hat. Das Verhältnis beträgt ungefähr 1 : 1. Das ist natürlich eine sehr ungesunde Ausrichtung, die es da momentan gibt. Daran ändert das im Entwurf vorliegende Gesetz aber leider nichts, obwohl dies dringend notwendig wäre. Alle Welt redet in Sachen Verwaltungsdigitalisierung mittlerweile davon, dass es wichtig ist, zentrale Strukturen zu schaffen, die die Behörden, die die Kommunen entsprechend nutzen können, und dass eben keine Einzelentwicklungen mehr stattfinden. Denn dieser Ansatz, dass einer irgendwas entwickelt und alle anderen es dann vielleicht übernehmen oder auch nicht, ist absolut krachend gescheitert. Deshalb brauchen wir diese zentrale Rolle der BITBW und müssen dieses Klein-Klein beenden. Denn wir brauchen gemeinsame Lösungen, zentrale Lösungen. Das will dieser Gesetzentwurf aber leider nicht, sondern er will genau das Gegenteil, und das ist ein Problem. Wir brauchen stattdessen eine Verpflichtung zur Nutzung von Fachverfahren, so wie wir das dankenswerterweise heute gemeinsam mit der SPD beantragen. Wir wollen, dass die Regierungspräsidien und Behörden eben nicht ihr eigenes Ding machen können, sondern zentrale Anwendungen nutzen, was einfacher zu managen ist, was auch die Schnittstellenproblematik zwischen Behörden vereinfacht. Gerade haben wir über Once Only gesprochen. Dem steht das eigentlich sogar entgegen. Das ist natürlich ein ziemliches Problem. Ich fasse es kurz zusammen: Das, was hier beschlossen werden soll, ist genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich brauchen. Minister Strobl betätigt sich hier ein Stück weit als Geisterfahrer der digitalen Verwaltung. Das können wir nicht gutheißen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Wichtigste ist, dass die BITBW die zentrale Hoheit über die Entwicklung der Fachverfahren bekommt. Auch dort, wo sie es nicht selbst macht, ist es wichtig, dass sie auf jeden Fall involviert ist und immer auch die Hand draufhat. Denn es muss zentral entschieden werden, was sinnvoll ist, was in die Gesamtstruktur passt und was nicht. Das ist ein wichtiger Punkt. Warum Sie das eigentlich so ändern, das blieb im Innenausschuss weitestgehend unbeantwortet. Sowohl von Ihnen, Herr Minister, als auch von der hinzugezogenen Fachebene gab es keine plausible Antwort. Ich bin gespannt, ob Sie das hier in der Öffentlichkeit so wiederholen oder ob Sie jetzt Konkreteres vorlegen können. Letzteres wäre wichtig, weil diese Art und Weise der Änderung der Rechtslage sehr begründungsbedürftig ist. Wirklich wichtig wäre es zu diesem Zeitpunkt, die sich eigentlich schon im Konsens befindende Umfirmierung der BITBW (Daniel Karrais) in eine Anstalt öffentlichen Rechts endlich durchzuführen. Sie haben eigentlich schon vor vier Jahren in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Sie sich in diese Richtung entwickeln wollen. Ich habe in diesem Haus noch niemanden gefunden, der gesagt hat: „Das finden wir schlecht.“ Eigentlich wollen das alle und warten darauf. Leider haben wir erfahren: Das Ganze kommt erst in der nächsten Legislaturperiode. Da müssen wir schauen, wer dann die Regierung stellt. Aber eigentlich hätte man hier schon schneller sein können und auch müssen. Da verlieren wir einfach wertvolle Zeit in dem ganzen Verfahren der Digitalisierung der Verwaltung. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, Laissez-faire, wie man das jetzt hier praktizieren will, ist der falsche Weg, um Digitalisierung in unserem Land zu erreichen. Wir brauchen eine starke Struktur bei der BITBW, die sich auch entsprechend in den Ressorts durchsetzen kann. Der ganze Vorgang zeigt auch: Wir brauchen endlich ein Digitalministerium, das in der gesamten Landesregierung durchgreifen kann und hier zentrale Entscheidungen trifft, so wie das lobenswerterweise im Bund momentan praktiziert wird. Das brauchen wir auch in Baden-Württemberg. Denn mit einer Nebenbeschäftigung des Innenministers mit der Digitalisierung ohne wirkliche Durchgriffsrechte auf andere Ressorts stehen wir hier einfach im Weg und es geht nichts voran. Ein wichtiger Schritt, um dagegen etwas zu tun, wäre unser Änderungsantrag. Sollten Sie den ablehnen, können wir aber leider dann auch Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal dafür werben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit man die Weichen richtig stellt und die Geisterfahrt beendet. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Daniel Lindenschmid. Bitte sehr.
Daniel Lindenschmid AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf weist bereits auf den ersten Blick gravierende handwerkliche Mängel auf. Herr Minister Strobl, bei allem gebotenen Respekt: Was sagt es über Ihr Demokratieverständnis aus, wenn Sie dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen, der rückwirkend in Kraft treten soll? Wir schreiben heute den 15. Oktober, und doch soll das Gesetz bereits zum 30. Juni wirksam sein. Warum erfolgt die aus Sicht der Landesregierung notwendige Gesetzesänderung erst jetzt? Warum wurde das Parlament gezwungen, sich im Eilverfahren über die Sommerpause mit einer solch grundlegenden Regelung auseinanderzusetzen? Die Landesregierung versäumt es nicht nur, die Digitalisierung mit Weitblick und Verantwortung zu gestalten; vielmehr wird dort, wo überhaupt digitalisiert wird, allzu oft der Preis technischer Mängel in Kauf genommen. Die jüngste Softwareiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 panne im Kultusministerium spricht Bände. Sie trifft die Lehrer und damit unmittelbar die Kinder in unserem Land – ein trauriges Beispiel für eine Politik, die den Anschluss an die digitale Zukunft verpasst. (Beifall bei der AfD) Was uns besonders irritiert: Selbst gesetzlich fixierte Fristen scheinen, wie das aktuelle Beispiel zeigt, in der Planung des Innenministeriums keine Rolle zu spielen. Und was uns sprachlos macht: Es gibt keinen roten Faden bei der Digitalisierung im Hause des Ministers Strobl. Wir erleben heute erneut eine Kehrtwende aus dem Ministerium um 180 Grad. Ich zitiere dazu Frau Sperling aus der Fraktion GRÜNE, die die Regierung auch mitträgt. Wörtlich sagte sie in der 126. Sitzung dieses Hauses: Landesonlinedienste sollen verbindlich genutzt werden, damit nicht jede Kommune das Rad neu erfinden muss. Sicherheit und Technik sollen auf dem aktuellen Stand sein mit klaren Vorgaben zu IT-Sicherheit, ... Frau Sperling forderte also ein zentrales softwaretechnisches Angebot für Behörden, entwickelt nach einheitlichen Standards, versehen mit einer Nutzungspflicht. Genau so, meine Damen und Herren, haben wir es im Übrigen in unserem Entwurf zur E-Government-Gesetz-Novelle auch vorgeschlagen. Und nun, ein paar Monate später, sieht Ihr Gesetzentwurf vor, die Nutzungspflicht für Fachverfahren bei der BITBW aufzuheben, obwohl gerade diese beispielsweise bei der durchgängigen Digitalisierung von OZG-Leistungen eine zentrale Rolle spielen. Das ist exakt das Gegenteil dessen, was die grüne Regierungsfraktion bei der Aussprache zu unserer E-Government-Gesetz-Novelle kürzlich noch selbst gefordert hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Diese Forderung haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf zur E-Government-Gesetz-Novelle, der im November in den Landtag eingebracht wird, einfach Wort für Wort aus unserem Entwurf zur E-Gov-Novelle abgeschrieben. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Der vorliegende Änderungsantrag von SPD und FDP/DVP versucht, diesen Widerspruch jetzt zu korrigieren – ein wichtiges Anliegen. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) – Ja, aber dasselbe Thema. Und dazu stellt jetzt die AfD-Fraktion die folgenden Fragen an Sie, Herr Minister: Was passiert mit dem Bestandspersonal der BITBW, das in Entwicklung und Pflege zentraler Fachverfahren hochspezialisiertes Knowhow aufgebaut hat? Zweitens: Wie will das Innenministerium digitale Souveränität sichern, wenn künftig jede Behörde nach Gutdünken entscheidet, mit wem sie zusammenarbeitet und auf welcher Plattform ihre Software läuft? Drittens: Wie soll Standardisierung gelingen, wenn die Registermodernisierung, interne Verwaltungsdigitalisierung und das Onlinezugangsgesetz beschleunigt umgesetzt werden sollen, aber die zentrale Koordination entfällt? (Daniel Lindenschmid) Viertens: Wie soll ein verlässlicher Datenaustausch gelingen, wenn durch Ihre Gesetzesänderung ein Flickenteppich aus IT-Inseln sowohl hardware- als auch softwareseitig entsteht? Und schließlich, Herr Minister Strobl: Bis heute haben wir keine stichhaltige Begründung gehört, warum es nicht zielführend sein soll, die Nutzungspflicht für zentrale Fachverfahren aufrechtzuerhalten. Wir halten es ausdrücklich für sinnvoll, etwa den Registerdatenaustausch durch zentrale Spiegelregister bei der BITBW zu koordinieren und hierfür auch rechtliche Grundlagen zu schaffen, statt jede Behörde direkt an das sogenannte NOOTS anzubinden. Das ist nicht nur effizienter, sondern auch sicherer und spricht eindeutig für die Fortführung einer Pflicht zur Nutzung zentraler, digitaler Komponenten. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2015 hat der Landtag das Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg beschlossen. Damit wurde der Grundstein für die BITBW gelegt. Seitdem hat sich die BITBW als leistungsfähige IT-Dienstleisterin des Landes etabliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten jeden Tag eine exzellente Arbeit. Ich will mich an dieser Stelle einmal sehr herzlich dafür bedanken, dass mit großer Expertise und hoher Motivation auch in Krisenzeiten – Stichwort Corona – bei der BITBW von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich eine großartige Leistung erbracht wird. Danke dafür! (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Die BITBW erfüllt ihre gesetzlichen Aufgaben und erbringt vielfältige Dienstleistungen für die Behörden des Landes, die zur Nutzung der Dienstleistungen der BITBW gesetzlich verpflichtet sind. Das sind die sogenannten Hauptkunden. Seit der Entstehung des BITBW-Gesetzes haben sich freilich die Technologien und die Praktiken der Softwareentwicklung erheblich verändert. Früher sollten Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb möglichst in einer Hand sein, denn es waren umfangreiche und fortlaufende Abstimmungen zwischen den beiden Stellen erforderlich. Das ist heute nicht mehr so; das hat sich fundamental geändert. Aufgrund neuer Technologien und moderner Praktiken muss die Inbetriebnahme neuer Anwendungen nicht mehr aufwendig mit der BITBW abgestimmt werden. Bei externen Dienstleistern entwickelte Software kann ohne Probleme in den Rechenzentrumsbetrieb übernommen werden. Das bietet den Vorteil, dass die Softwareentwicklung von dem beauftragten Fachressort fachlich eng begleitet werden kann. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Dadurch wird nicht nur die Zusammenarbeit über verschiedene Standorte hinweg gefördert, sondern auch die Flexibilität und Skalierbarkeit der Softwareentwicklung und -pflege erhöht. Der Einsatz von eigenem Personal der BITBW ist in anderen zukunftweisenden innovativen Bereichen wie etwa der Cloudtechnik oder der künstlichen Intelligenz besser einzusetzen als im Bereich der klassischen Entwicklung und Pflege von Fachverfahren. Das kann jetzt inzwischen auch anderswo erledigt werden. Aus diesem Grund ist übrigens, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD und der FDP/DVP, Ihr Änderungsantrag abzulehnen. Insbesondere die beantragte Änderung zu § 2 Absatz 3 Satz 2 macht keinen Sinn und ist deswegen abzulehnen. Herr Kollege Hoffmann, danke für das Vertrauen, dass Sie dem Innenminister hier mehr Befugnisse – ich meine, Sie haben gesagt: „mehr Macht“ – einräumen wollen. Das ist generell mal nicht verkehrt. (Vereinzelt Heiterkeit) In diesem Fall ist „gut gemeint“ oft das Gegenteil von „gut gemacht“. Ja, entlarvend fand ich die Ausführungen der FDP/ DVP in diesem Zusammenhang. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nicht entlarvend, sondern transparent!) Also dass die FDP/DVP hier ein feuriges Plädoyer für mehr staatlichen Zentralismus und gegen die Privatwirtschaft hält, zeigt, dass Sie doch sehr irrlichternd unterwegs sind. Wo da die Geisterfahrer sind, mögen andere beurteilen. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Sie haben nicht zugehört! – Zu- ruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) – Na ja, das ist schon so gewesen. Ungeachtet dessen wird die BITBW die Leistung der Entwicklung und Pflege der Informationstechnik von Fachverfahren bei Bedarf aufgrund individueller Vereinbarungen freilich weiterhin erbringen. Die hierfür notwendige Expertise und die erforderlichen Kapazitäten wird die BITBW vorhalten. Wir wollen diese Leistung also weiterhin möglich machen, aber sie nicht mehr verpflichtend für alle ins Gesetz schreiben. Das BITBW-Gesetz soll aber auch vereinfacht werden. Die im Rahmen der Errichtung der BITBW notwendigen, heute aber entbehrlichen Errichtungsvorschriften werden gestrichen. Dadurch wird die Systematik und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes deutlich verbessert. Insgesamt ist die vorliegende Änderung des BITBW-Gesetzes erforderlich, um die BITBW als zentrale Dienstleisterin des Landes zukunftsfähig und resilient gegenüber den kommenden Herausforderungen aufzustellen. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein. Ich bin auch so gut wie am Ende. – Das machen wir, um die BITBW zukunftsfähig und resilient aufzustellen; genau das tun wir mit diesem Gesetz. Noch einmal, verbunden mit Dank und großem Respekt für das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – für viele mag das selbstverständlich geworden sein – dieser Tag für Tag exzellent arbeitenden, zentralen IT-Einrichtung des Landes Baden-Württemberg leisten. Das verdient wirklich Dank und Respekt. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir es auch schuldig, die Rahmenbedingungen für die BITBW so zu gestalten, dass diese zukunftsfähig sind. Das soll mit diesem Gesetz geschehen; deswegen werbe ich um Ihre geschätzte Zustimmung zu diesem Entwurf. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde habe ich noch eine Wortmeldung des Kollegen Hoffmann für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Jonas Hoffmann SPD
Herr Präsident! Herr Minister, ich bin seit viereinhalb Jahren hier im Landtag, und seitdem verfolgt – aus meiner Perspektive – die FDP/DVP, wenn es um Digitalisierung geht, eine klare Linie: Sie möchte eine starke, effiziente digitale Verwaltung haben und ist auch bereit, da zu investieren. Das schätze ich erst mal hoch. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Ihr an dieser Stelle den gerade erhobenen Vorwurf zu machen, halte ich für total daneben. Auch die zweite Anmerkung zu diesem Gesetzentwurf – – Keiner der Redner hat irgendetwas dagegen gesagt. Ganz im Gegenteil; sie haben es eigentlich nur inhaltlich begründet. Wenn Sie jetzt sagen, dass unser Änderungsantrag zu § 2 Absatz 3 Satz 2 keinen Sinn mache: Was macht denn keinen Sinn daran, dass eine BITBW sagen kann: „Ja, ihr dürft dieses Fachverfahren übernehmen; ihr dürft das. Und macht es jetzt, weil es durch die technologische Entwicklung“ – Sie haben es ja vorhin gesagt – „später vielleicht keinen Sinn mehr macht“? Warum muss genau dieser Dienst jetzt beendet werden? Ich möchte eine steuernde BITBW-Behörde, die in der Lage ist, mit den anderen Playern im Land zu interagieren. Deswegen kann ich mich nur an meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten wenden: Sie entscheiden, wie dieses Gesetz am Ende aussieht; Sie entscheiden darüber, welch eine IT-Verwaltung wir letztlich haben: eine, die steuern kann, oder eine, wo Chaos ist. Ich bitte Sie da um Weisheit. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9130. Abiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9491. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW mit den Nummern 1 bis 6. Zu Nummer 2 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9656, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schlage Ihnen nun vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich jetzt die Artikel 2 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. (Abg. Anton Baron AfD: Artikel 2 bis 5!) – 2 bis 5, okay. Dann lasse ich über die Artikel 2 bis 5 abstimmen. Artikel 2 bis Artikel 5 Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt. Jetzt lasse ich, wie gewünscht, über Artikel 6 separat abstimmen. Artikel 6 Inkrafttreten Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BIT-BW“. – Sie stimmen, wie üblich, der Überschrift zu. Damit kommen wir zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LGastG) – Drucksache 17/9190 Ich erteile zur Begründung des Gesetzentwurfs Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich freue mich, heute die Novellierung des Gaststättengesetzes einbringen zu dürfen. Im Juli 2023 hat die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden, aber auch mit den Spitzen der Wirtschafts- und Finanzverbände in der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vereinbart, in diesem Punkt eine Novellierung auf den Weg zu bringen. Mit dieser Entlastungsallianz wurde ein grundlegender Reformprozess angestoßen mit dem Ziel einer schonungslosen Aufgabenkritik, einer Verschlankung und Modernisierung von Verwaltungsverfahren und -prozessen sowie der Reduzierung gesetzlicher Vorgaben auf das wirklich Notwendige. Wir adressieren hiermit die Themen, die die Wirtschaft, aber zunehmend auch die Bürgerinnen und Bürger – Stichworte „Bürokratieabbau“ und „schnellere Verfahren“ –, die uns alle so belasten. In Gesprächen wird das auch immer an erster Stelle genannt. Uns allen ist klar: Um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu stärken und unseren Wirtschaftsstandort zukunftsfähig aufzustellen, ist es wichtig, dass wir die Regulierungsdichte konsequent weiter zurückfahren. Die Handlungsfähigkeit der Behörden in den Blick nehmend, müssen wir die Verwaltung und die Verfahren zeitgemäß aufstellen und bei der Regulierung auf weniger Komplexität und mehr Eigenverantwortung setzen. Genau das machen wir mit dem Regierungsentwurf für ein neues Landesgaststättengesetz, ein ganz konkretes Ergebnis aus diesem Reformprozess, den die Entlastungsallianz angestoßen hat – in diesem Fall konkret für die Gastronomiebranche. Worum geht es? Die Gastronomiebetriebe in unserem Land sind nicht nur Orte, an denen hervorragend gegessen und getrunken wird, nein, es sind auch Orte der Begegnung und des Austauschs, die die Gesellschaft zusammenbinden. Unsere Hotellerie und Gastronomie gehören zur Kultur unseres Landes. Hotels und Gaststätten erfüllen also nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und darüber hinaus kulturelle Funktionen. Ganz häufig werden Restaurants, traditionelle Gasthäuser, aber auch Cafés als Familienbetriebe geführt – Familienunternehmen, das Rückgrat unserer baden-württembergischen Gesellschaft. Diese werden häufig von Generation zu Generation weitergegeben. Gerade in diesen Nachfolgesituationen, aber auch bei einer Neugründung bedarf es eines schlanken und effizienten Verfahrens, das den Unternehmerinnen und Unternehmern einen möglichst schnellen Betriebsstart ermöglicht. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Genau an dieser Stelle setzt das neue Landesgaststättengesetz an. Das bisherige aufwendige Erlaubnisverfahren wird durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt. Das Verfahren wird damit deutlich schneller, und die Vorlage umfangreicher Unterlagen erübrigt sich. Mit dem Erlaubnisverfahren fallen auch die präventive Zuverlässigkeitsprüfung sowie die bislang bei Gaststätten mit Alkoholausschank erforderliche raum- und ortsbezogene Prüfung weg. Wir vollziehen mit der Novellierung somit einen grundsätzlichen Systemwechsel. Das bedeutet aber nicht – das möchte ich an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen –, dass sich das Gaststättengewerbe jetzt in einem rechtsfreien Raum bewegen würde. Denn die fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten bleiben bestehen, dann als Eingriffsmöglichkeiten im Nachgang. Auch das Gaststättenrecht ermöglicht weiterhin Maßnahmen zur sogenannten Gefahrenabwehr. Wenn sich also ein Gastwirt oder eine Gastwirtin als unzuverlässig erweist, kann hier auch von der entsprechenden Behörde eingegriffen werden. Der Gesetzentwurf steht also ganz im Zeichen der Entlastung. Ein aufwendiges Verwaltungsverfahren wird abgeschafft, die Eigenverantwortlichkeit der Gastronomie wird damit gestärkt. Gleichzeitig wird die Teilnahme an der sogenannten Gaststättenunterrichtung, um auch die Qualität zu sichern, Pflicht für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe, die über keine Kenntnisse verfügen, also nicht qualifiziert sind und keine Erfahrung im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses vorweisen können. Diese werden eine solche Gaststättenunterrichtung durchlaufen müssen, damit den Gästen ein entsprechendes Qualitätsniveau zugesichert ist. Das ist dem DEHOGA auch ganz besonders wichtig. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Auch da agieren wir so schlank wie möglich und zeitgemäß; es werden relativ kurze Zeitabschnitte vorgegeben, sodass auch das leistbar sein wird. Das gibt es übrigens in weiten Teilen schon jetzt. Mit der Gaststättenunterrichtung flankieren wir also diesen Systemwechsel und unterstützen die Gastronomen bei ihrer erfolgreichen und rechtskonformen Betriebstätigkeit. Die Einzelheiten der Gaststättenunterrichtung werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die wir derzeit finalisieren. Darüber hinaus haben wir noch einen weiteren Bereich in den Blick genommen, und zwar haben wir bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten, bei der sogenannten Veranstaltungsgastronomie, jetzt ebenfalls umfassende Vereinfachungen aufgenommen. Die bisherige sogenannte Gestattung wird auch hier durch eine bloße Anzeige ersetzt. Auch hier wird das Verfahren somit deutlich einfacher. Zum ersten Mal dürfte dies in vollem Umfang dann bei den kommenden Faschingsveranstaltungen relevant werden, wenn den Städten und Gemeinden dann eine Vielzahl von Festen und Umzügen angezeigt werden und hier dann beide Seiten entlastet werden: die Veranstalter, aber natürlich auch die Behörden. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Mit dem neuen Landesgaststättengesetz entlasten wir beide Seiten. Wir haben das auch quantifiziert. Nach unseren Schätzungen können durch die Novellierung ca. 3,5 Millionen € pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden eingespart werden und ca. 9,75 Millionen € pro Jahr bei der Branche. Also auch hier: finanzielle Entlastungen, Geld, das an anderer Stelle sicher besser investiert wird. Mit dem Gesetz tragen wir zur Umsetzung des Auftrags, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode zu entlasten, umfassend bei. Wir zeigen, dass es mit vereinten Kräften durchaus möglich ist, einen Weg durch dieses Regelungsdickicht der letzten Jahre zu schlagen. Im Rahmen der Entlastungsallianz haben sich Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände – da möchte ich mich auch recht herzlich für das Engagement bedanken –, auch der DEHOGA und der Bäckerinnungsverband als Stimmen der Akteure, derjenigen, die vor Ort betroffen sind, eingebracht. Das ist auch nicht selbstverständlich, das war eine großartige Zusammenarbeit. Man hat konstruktiv-kritisch diskutiert und einen gemeinsamen Weg gefunden, den man gehen kann. Dank dieser Einbindung und dieses Einsatzes konnten wir ein pragmatisches und wirkungsvolles Gesetz erarbeiten, mit Anforderungen, die unsere heutige Zeit und vor allem die Forderung nach Schnelligkeit, nach schnelleren Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau entsprechend darstellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir nehmen hier übrigens eine Pionierrolle ein, auch bundesweit. Deswegen – auch das war Teil der Gespräche im Vorfeld – werden wir nach drei Jahren eine Evaluation durchführen. Da werden wir natürlich auch die Stakeholder entsprechend mit einbinden. Wir werden uns – ich denke, auch das wird ganz entscheidend sein – natürlich auch weiter für Entlastungen einsetzen. So unterstützen wir beispielsweise auch die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Branche auf Bundesebene. Ich denke, in dieser Gesamtheit haben das Land und der Bund dann für die Gastronomie, die in der Coronazeit auch massiv betroffen war, viel erreicht. Wir entbürokratisieren, wir haben eine bessere Rechtsetzung, wir haben politische Handlungsfähigkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezeigt. Das eröffnet Perspektiven. In diesem Sinn freue ich mich, und über eine positive Begleitung des Gesetzentwurfs im weiteren Verfahren würde ich mich ebenfalls freuen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE steht schon Herr Abg. Thomas Hentschel bereit. Ihm erteile ich hiermit das Wort.
Thomas Hentschel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Vorlage dieser Novellierung des Landesgaststättengesetzes. Sie zeigt, die Regierung und wir zeigen damit: Wir hören zu und wir handeln. (Beifall bei den Grünen – Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP: Nur, wenn es passt!) Die Gastronomie in unserem Land steht vor großen Herausforderungen: Die Preise sind gestiegen. Der Arbeitnehmermangel hat zugeschlagen. Die Konsumzurückhaltung der Menschen setzt der Gastronomie deutlich zu. In dieser Zeit sagen wir den Gastronominnen und Gastronomen in unserem Land: Wir sehen eure Not und wir wollen euch unterstützen. Wir sind stolz auf die vielfältige, lebendige, traditionsreiche und gleichzeitig innovative Gastronomie im Land, und wir wollen, dass sie auch in Zukunft floriert. Wir wollen, dass weiterhin Gäste ins Land gelockt und vor allem auch Orte angeboten werden, an denen man gesellig zusammen sein kann, an denen man Gemeinschaft, sozialen Zusammenhalt leben kann. Genau in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen im Land auseinanderleben und vereinsamen, brauchen wir gerade euch, die Gastronomen, weil ihr genau hier die Gemeinschaft bieten könnt, die wir brauchen. Für eine lebendige Zukunft der Gastronomie schaffen wir mit der heute diskutierten Novelle des Gaststättengesetzes die passenden Rahmenbedingungen und modernisieren das Gesetz grundlegend. Statt komplizierter Erlaubnisverfahren wird es – die Frau Ministerin hat es bereits erwähnt – künftig ein einfaches Anzeigeverfahren geben, keine präventiven Zuverlässigkeitsprüfungen mehr, keine raum- und ortsbezogenen Prüfungen, keine Doppelarbeit zwischen Gaststättenrecht und anderen Rechtsgebieten. Das neue Anzeigeverfahren wird digital. Hier erhoffen wir uns, dass Sie, Frau Ministerin, die entsprechenden Infrastrukturen möglichst schnell zur Verfügung stellen können. Vielen Dank. Gleichzeitig sind die erforderlichen Qualitätsstandards durch das modernisierte Unterrichtungsrecht und die veränderten fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden weiterhin berücksichtigt und gewährleistet. Das war wichtig, weil es ja entsprechende Kritik vonseiten der kommunalen Landesverbände gab. Für Gastronomen heißt das aber: weniger Papierkram, weniger Wartezeit, weniger Kosten. Und für die Verwaltung heißt das: mehr Effizienz, mehr Klarheit, mehr Zeit für das Wesentliche. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Thomas Hentschel) Gleichzeitig gibt es allerdings – Sie hatten es ja erwähnt – – Ich denke gerade an die Angebote aus besonderem Anlass, also beispielsweise die Hocketen, die Kerwen oder wie man sie auch immer nennt, wo die bisherige Gestattung, die schon eine Vereinfachung war, noch einmal vereinfacht wird. Allerdings werden wir uns darüber noch einmal Gedanken machen müssen. Nach dem Gesetzentwurf ist hierfür die Gaststättenbehörde zuständig. Das heißt, wir gehen weg von den lokalen, kommunalen Ämtern, Bürgermeisterämtern. Ich denke, es ist sinnvoll, dass man es wieder dahin überträgt und dort die Anzeige macht, weil die auch für die Sicherheitsfragen zuständig sind. (Abg. Katrin Schindele CDU: Guter Vorschlag!) Das werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Intensiv!) Das Gaststättenrecht wird durch dieses Gesetz einfacher, schlanker und digitaler. Und das ist erst der Anfang. Denn dieser Paradigmenwechsel bringt nicht nur Erleichterungen für die Branche, sondern auch einen neuen Schwung für unser Land. Wenn Gaststätten leichter durchstarten können – Sie haben es erwähnt, Frau Ministerin –, wenn neue Ideen schneller umsetzbar sind, dann profitieren wir am Ende alle davon. Dann zeigt sich: Baden-Württemberg funktioniert, und die Regierung handelt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das war aber echte Teamarbeit. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle Ihrem Dank an die kommunalen Landesverbände, an den DEHOGA und an die übrigen Verbände, die sich da massiv eingebracht haben, anschließen. Es war eine gute Zusammenarbeit, die, meine ich, von vornherein ein praktikables Gesetz hervorgebracht hat. Gemeinsam haben wir ein Gesetz geschaffen, das Bürokratie abbaut, ohne Sicherheit zu opfern, das Eigenverantwortung stärkt, ohne die Kontrolle aus den Augen zu verlieren, und das zeigt: Wenn wir zusammenarbeiten, können wir Großes bewegen. Die Zahlen sprechen für sich – Sie haben sie erwähnt –: geschätzte 3,5 Millionen € Einsparungen auf der Verwaltungsebene und 9,75 Millionen € bei den gastronomischen Betrieben. Das ist kein Kleingeld, das ist eine echte Entlastung. Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Signal: Wir nehmen die Sorgen der Gastronomie ernst, wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Betreiber, und wir beweisen, dass Bürokratieabbau kein theoretisches Konzept ist. Deshalb bitten wir darum, dass Sie nach der zweiten Lesung mit uns für dieses Gesetz stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir kommen jetzt zur CDU-Fraktion, und hier spricht Frau Abg. Katrin Schindele, der ich hiermit das Wort erteile. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025
Katrin Schindele CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Weniger Bürokratie und weniger Papierkram – so titelte der SWR im Juli, und auch der Kollege hat es gerade angesprochen. Weniger Formulare für Neubesitzer von Cafés, Kneipen oder Restaurants, das ist die zentrale Botschaft der Reform des Gaststättengesetzes. Bei der Eröffnung eines Gastronomiebetriebs soll es künftig einfacher und unbürokratischer zugehen. Und auch die Gaststättenbehörden sollen entlastet werden. Gute Nachrichten im Bereich Bürokratierückbau. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Das ist ein wirklicher Erfolg der Entlastungsallianz. Der eine oder andere hatte da schon wirklich Befürchtungen, dass gar nichts herauskommt. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Warum nur? – Abg. Jonas Weber SPD: Ein bisschen was ist her- ausgekommen!) Aber hier sieht man, dass die Entlastungsallianz wirklich effizient und auch schnell arbeiten kann. Deswegen ist es auch hier wirklich ein tatsächlicher Bürokratierückbau. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Es ist einfach auch schön zu sehen, dass diese politischen Initiativen, wenn man sie gemeinsam angeht und gemeinsam geht, auch spürbare Ergebnisse liefern. Davon wünsche ich mir auch mehr. Dass die Verwaltung – – (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Heiterkeit – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Mehr geht immer! – Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das ist Geschäft für Politik und Verwaltung, aber das lohnt sich, vor allem zusammen mit denen, die es tagtäglich betrifft – in diesem Fall ist das natürlich der DEHOGA, aber auch andere Verbände. Deswegen zeigt sich auch da: Dieser Einsatz lohnt sich. Was steht nun drin? Der entscheidende Punkt – das wurde jetzt auch schon öfter angesprochen, und das ist vielleicht auch noch eine Vorgabe für anderes – ist, dass man von erlaubnispflichtigen Verfahren hin zu reinen Anzeigeverfahren geht. Das heißt: Bisher musste jeder, der eine Gaststätte eröffnet, sachgebundene Erlaubnisse beantragen, verbunden mit umfangreichen Formularen, Nachweisen und natürlich auch Wartezeiten; das dauert dann einfach alles länger. Künftig genügt ein einfaches Anzeigeverfahren. Das spart Zeit, Aufwand und auch Nerven. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Das ist einfach Bürokratieabbau ganz konkret. So hat sowohl der SWR positiv berichtet, der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt diese Reform ausdrücklich sowie auch die kommunale Seite, und auch ich halte den Schritt für richtig. (Katrin Schindele) Wir sind jetzt in der parlamentarischen Phase, da sind noch Änderungen möglich. Hier ist es natürlich auch einfach gut, wenn der Gemeindetag oder andere Verbände noch gute Sachen einbringen. Diese werden wir sicherlich dann gemeinsam noch mit Änderungsanträgen einbringen. Ich denke, unser Koalitionspartner (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) hat schon angedeutet, dass er das positiv sieht – aber vielleicht sind auch andere mit dabei. (Abg. Jonas Weber SPD: Warum haben Sie es nicht gleich gemacht?) So geht praxisnahe Politik, und wir orientieren uns an der Realität. Die Prozesse sind auch derart gestaltet, dass, wenn noch etwas Gutes eingebracht wird, dies auch noch Eingang in das Gesetz finden kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Natürlich bleibt die Lage in der Gastronomie schwierig. Das wurde auch schon von meinem Vorredner und meiner Vorrednerin angesprochen: steigende Kosten, Fachkräftemangel und die allgemeine schwache wirtschaftliche Lage. Deswegen begrüße ich auch, dass ab Januar die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen zurück auf 7 % kommt. Das wird auf jeden Fall helfen, sichert Arbeitsplätze, bewahrt auch ein Stück Lebensqualität und Kultur in unserem Land. Jedem Restaurant wird es aber vermutlich nicht helfen. Das Restaurant im Nationalpark beispielsweise ist leider momentan geschlossen. Daher bleibt es fraglich, ob es auch dort hilft. Es ist leider schon der zweite Betreiber, der aufgeben musste. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Warum nur?) Auch hier gilt: Die Gäste müssen auch zu den Restaurants kommen können. Mit dem ÖPNV geht das natürlich, wenn aber Buslinien zum Nationalpark gestrichen werden – in der letzten Woche hat der Kollege angesprochen, es würde mehr geben, aber leider wurden auch welche gestrichen –, ist das natürlich kontraproduktiv. Die Touristen müssen auch hinkommen können. Auch Schülerinnen und Schüler – – (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP –
Dr. Erik Schweickert FDP
Zur Not mit dem Auto!) – Gern auch mit dem Bus, aber dann muss er auch fahren. – Auch Schülerinnen und Schüler nutzen ihn. Deswegen sind die Erwartungen hoch, was diesbezüglich von der Landesregierung bereits versprochen wurde. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Nun zurück zum Gesetz: Das neue Anzeigeverfahren ist ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau, der wirklich ankommt. Deswegen ein herzliches Dankeschön an das Wirtschaftsministerium für die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren. Das zeigt: Die Koalition ist handlungsfähig, und wir veriode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 einfachen tatsächlich Verwaltungsabläufe und kündigen das nicht nur an. Deswegen – es wurde schon gesagt – freuen wir uns, wenn die anderen Fraktionen an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten und ihm, wenn über ihn abgestimmt wird, zustimmen. Vielen Dank. So geht Bürokratieabbau, und zwar gemeinsam. Deswegen freue ich mich auf zahlreiche Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Stefan Teufel CDU: Bra- vo!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Hans-Peter Storz.
Hans-Peter Storz SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie Frank Rosin kennen. Frank Rosin ist ein Sternekoch. Er versucht in der Fernsehsendung „Rosins Restaurants“, angeschlagenen Betrieben wieder zum Erfolg zu verhelfen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Der war bei der SPD, oder?) – Das weiß ich nicht, aber wir würden ihn nehmen. (Vereinzelt Heiterkeit) Was er von den Gastronomen verlangt, sind Motivation, Leidenschaft und natürlich eine gute Küche. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das reicht aber nicht!) Er schafft es nicht immer, dass sie erfolgreich bleiben, und das macht deutlich: Wer eine Gastronomie betreibt, der muss wirklich viel leisten. Ich denke, heute besteht auch die Gelegenheit, all den Wirtsleuten und Gastronomen zu danken, die mit Motivation, Leidenschaft und einer guten Küche für uns, ihre Gäste, jeden Tag, jedes Wochenende, jeden Feiertag in der Küche und hinter dem Tresen stehen und unser Land zum Genießerland machen, auf das wir stolz sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Die Gastronomie bei uns im Land – der Kollege Hentschel und die Kollegin sowie die Ministerin haben darauf hingewiesen – ist schon lange in der Krise: Steigende Energie- und Einkaufspreise, Fachkräftemangel und spürbare Zurückhaltung der Gäste bringen Restaurants, Bars und Cafés in einen Teufelskreis. Steigende Kosten und sinkende Erträge fressen Gewinne und Rücklagen auf. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Immer mehr Betriebe – wir merken das vor allem im ländlichen Raum – schließen für immer und sind dann weg. Auch ein Frank Rosin kann solche Strukturprobleme nicht lösen. (Heiterkeit der Abg. Katrin Schindele CDU) (Hans-Peter Storz) Auch das Gaststättengesetz, über das wir heute im Landtag sprechen, hat fast gar nichts mit den aktuellen Schwierigkeiten der Restaurants und Cafés im Land zu tun. Da muss ich Ihre Euphorie, lieber Kollege Hentschel, etwas bremsen. Der Nutzen der Rechtsänderung, die wir heute zwar noch nicht beschließen, aber über die wir heute diskutieren, ist für bestehende Gastronomiebetriebe überschaubar und begrenzt. So viel realistische Einschätzung muss einfach sein. (Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Hentschel GRÜ- NE: Die Nachfolge, Herr Kollege! Nachfolger zu fin- den, ist schon etwas Wichtiges!) Gleichwohl geht der Gesetzentwurf in eine richtige Richtung. Dass bereits im Vorfeld die Verbände DEHOGA und der Bäckerinnungsverband eingebunden wurden und sie die Eckpunkte mit verabschiedet haben, war gut. Die vorgeschlagenen Änderungen – wir haben es gehört – können zu schnelleren und damit günstigeren Verwaltungsverfahren führen. Doppelstrukturen werden bei den Behörden abgebaut, und mit der Integration der bisherigen Rechtsverordnungen wird der Rechtsrahmen übersichtlicher. Insofern ist alles gut. (Vereinzelt Beifall) Das alles hilft, die Regulierungen im Bereich der Gastronomie zu vereinfachen, ohne auf notwendige Sicherheitsbestimmungen und Schutzrechte zu verzichten. Wir sind immer gleich dabei, zu sagen: „Weniger Bürokratie ist gut.“ Aber wenn man genauer hinschaut, dann merkt man: Bürokratieabbau meint oft auch den Abbau von Schutzmechanismen, z. B. gegen Ausbeutung oder Ähnliches, ohne darüber zu reden. Diese Gefahr ist aber beim Gaststättengesetz nicht gegeben; das mag ich ausdrücklich anerkennen. An dem Gesetzentwurf ist hervorzuheben: Er bringt für Wirte Erleichterungen. Wenn eine Gaststätte Alkohol ausschenkt, dann muss das nur noch angezeigt werden, man braucht also keine Konzession mehr dafür. Das alles ist gut. Auch die Zuverlässigkeitsprüfung für einen Wirt, der Bier ausschenken will, fällt weg. Es ist gut, dass Doppelzuständigkeiten bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten wegfallen und künftig eine einfache Anzeige ausreicht. In der Verbändeanhörung haben der Hotel- und Gaststättenverband sowie die kommunalen Landesverbände viele praktische Hinweise eingebracht. Die Abwägungen und Stellungnahmen der Regierung würden bei der Bewertung helfen. Im Verlauf der weiteren Beratung – Sie haben darauf hingewiesen – wird es wichtig sein, diese Hinweise kritisch zu prüfen. Dann kann das neue Gaststättengesetz das erreichen, was mit ihm beabsichtigt wird. Man muss aber auch aufpassen, dass z. B. beim Unterrichtungsnachweis nicht wieder zu viel Bürokratie hineinkommt. Wir hatten kürzlich ein Gespräch mit Fritz Engelhardt, der sehr deutlich gemacht hat, bisher habe die IHK verlangt, dass die Gastronomen eine Stunde anwesend sind und über Hygiene und Ähnliches informiert werden. Das soll auf bis zu sechs Stunden aufgestockt werden. Das ist ein erheblicher Unterschied; ich denke, da müssen wir aufpassen. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt wird das Gesetz kein Restaurant retten und gibt auch Frank Rosin keine neuen Hilfsmittel an die Hand. Es macht aber die Verwaltung ein kleines bisschen schlanker. Damit liegt eine solide Ausgangsbasis für weitere Beratungen vor. An diesen wollen wir gern konstruktiv mitarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht der Kollege Professor Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir zwar überlegt, wie wir da jetzt hineingehen, aber wenn die Kollegin Schindele sagt, es kämen noch Änderungsanträge von den Regierungsfraktionen, dann weiß ich nicht, was man da machen soll. Eigentlich bin ich der Meinung: Wenn die Regierung oder eine Regierungsfraktion einen Gesetzentwurf einbringt, dann sollte man in diesen von Anfang an das hineinpacken, was man ändern will. Dann weiß man, was man hat. Klarheit und Wahrheit auf dem Teller sind immer gut. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das nennt man, glaube ich, „handwerkli- che Mängel“! – Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Vorher diskutieren!) – Ja, ja, die Handwerker hatten wir heute Morgen schon, jetzt geht es um die Gastro. Ich meine, die Gastronomie hat es verdient, dass wir, wenn wir heute über den Gesetzentwurf zum Landesgaststättengesetz diskutieren, auch ihre derzeitige Lage beleuchten. Ich habe die Zahl der Gaststätten in meinem Wahlkreis abgefragt: vor Corona knapp über 400 Gaststätten, jetzt deutlich unter 300 Gaststätten. Ich denke, in den Wahlkreisen der Kolleginnen und Kollegen wird dies ähnlich sein. (Zuruf: Ja!) Es ist ja nicht so, dass die Gaststätten zumachen, weil niemand mehr in die Gasthäuser käme. Gut geführte Gaststätten sind voll, da muss man reservieren; so soll es auch sein. Daher kann Herr Rosin zum Beraten, was man besser machen kann, ruhig zur SPD gehen. (Heiterkeit der Abg. Katrin Schindele CDU – Zuru- fe, u. a.: Er kann die Weingläser aufräumen!) Ich bin mir sicher, dass wir noch weitere Rahmenbedingungen ändern müssen, als nur das Landesgaststättengesetz zu ändern, um der Gastronomie zu helfen. (Beifall der Abg. Katrin Schindele CDU) Wenn ich sehe, was bei Eventlocations läuft – Frau Ministerin Razavi war gerade noch da, jetzt hört sie es leider nicht –, da könnte man schon einiges tun. Wenn ich sehe, welche Brandschutzvorgaben erfüllt werden müssen, dann ist das eigentlich auch nicht notwendig. Ich bin auch an einem Punkt, an dem ich sage: Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Gastronomie tatsächlich weiter ändern. (Dr. Erik Schweickert) Jetzt zum vorliegenden Entwurf des Gaststättengesetzes für Baden-Württemberg: Frau Ministerin, Sie warten ja schon lange darauf, aber dieses Mal muss ich Sie loben. Das machen wir sehr selten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) – Jetzt bekomme ich natürlich nur Applaus von der CDU; das ist schon klar. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Das Gaststättengesetz ist gut, es ist richtig, und es ist ein Fortschritt. Deswegen stimmen wir dem Ganzen auch zu. Es macht auch inhaltlich Sinn. Frau Ministerin, ich finde es auch gut, dass Sie gesagt haben, dass der initiale Impuls nicht von Ihrem Haus, sondern – das haben sie offen gesagt – von der Entlastungsallianz ausging. Wir, die FDP/DVP, haben insbesondere die Entlastungsallianz immer gefördert und gelobt. Da hat es sich wirklich gelohnt, dass sie da war. Vielen Dank für die Vorschläge der Entlastungsallianz. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Also, schauen wir, was passiert. Was steht da drin? Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt. Ich kann dem nur zustimmen: Ja, das wird deutlich vereinfacht, wenn man nur noch anzeigen muss und keine Genehmigung mehr braucht. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass die FDP/DVP-Fraktion, Frau Ministerin, an der einen oder anderen Stelle – das zeigen auch die Stellungnahmen der Verbände – – Sie haben jetzt nur den DEHOGA und den Bäckerinnungsverband erwähnt; es haben aber auch andere Verbände, z. B. der Weinbauverband oder Clubkultur, Stellungnahmen eingereicht. Ich glaube, es gehört sich für eine Regierung, dass man die dann auch abwägt. Das haben Sie getan, auch wenn man nicht allem zugestimmt hat. Ich möchte sagen: Wir, die FDP/DVP, hätten uns bei den Sperrzeiten noch etwas mehr Liberalität gewünscht. Wir hätten uns bei dem Thema, wie man mit den Eingaben des Weinbauverbands umgeht, noch ein paar Ideen vorstellen können. Aber das Ding ist richtig. Wir werden jetzt in der Ausschussberatung darauf schauen, Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Ganze kein Freifahrtschein wird. Die Hygieneunterrichtung ist für viele neu und zusätzlich. Es wird davon abhängen, wie bürokratisch das dann gemacht wird. Ich bin jetzt nicht ganz beim Kollegen Storz und seinem Motto, das sei hier der einstündige Bulettenschein. Denn ganz ehrlich: Auf einen einstündigen Bulettenschein kann man dann auch gleich verzichten. Aber es darf natürlich auch nicht so sein, dass man da dann zwei Tage hin muss. – Frau Ministerin, Sie nicken. – Ich meine, einen guten halben Tag kann man da ruhig einmal investieren. Aber dann muss auch irgendwann Schluss sein. Beim Thema „Stärkung der Gastronomie“ freue ich mich zu hören, dass Baden-Württemberg jetzt im Bundesrat der Reduzierung der Mehrwertsteuer zustimmen will. Wir haben ja lange Zeit eine Haltung von „Ich halte mir das mal offen, und was gibt es als Kompensation?“ vertreten. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 (Staatssekretär Thomas Blenke: Waren Sie da?) Aber wenn das jetzt so ist, dass Baden-Württemberg dem uneingeschränkt zustimmt, dann freut es mich. Wenn nicht, Kollege Blenke, werden wir, die Opposition, schauen, dass wir da einen Finger in die Wunde legen. Der letzte Punkt ist das Thema Arbeitszeitflexibilisierung. (Zuruf des Staatssekretärs Thomas Blenke) Wir können der Gastronomie nicht auf der einen Seite mit der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % etwas Gutes tun, und auf der anderen Seite nehmen wir das Ganze mit einem hohen Mindestlohn und mit unflexiblen Arbeitnehmerregelungen wieder weg. Da muss deutlich mehr passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) In diesem Sinn freuen wir uns auf die Ausschussberatung, sind mal gespannt, was da noch an Änderungsanträgen von der Regierungskoalition zu ihrem eigenen Gesetz kommt, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) und sehen uns dann zur zweiten Lesung hier in diesem Hohen Haus wieder. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Bernd Gögel.
Bernd Gögel AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der anstehende Wahlkampf bringt nicht nur Negatives auf die Tagesordnung, sondern sicherlich auch das eine oder andere Positive, so z. B. diesen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Landesgaststättengesetz, dem man grundsätzlich zustimmen kann. Es ist sicherlich kein großer Wurf; denn die Gastronomie wird dadurch nicht grundlegend bessergestellt. Die horrenden Mieten, die Energiekosten sowie die Lohn- und Lohnnebenkosten – jetzt die gestiegenen Mindestlöhne – bleiben schließlich alle bestehen. Die nehmen auch vielen Gastronomen die Luft zum Atmen. Die Hinweise auf die gut gefüllten guten Restaurants sprechen ja auch für die Teilung in unserer Gesellschaft. Die gutbürgerliche Mitte, die es ja noch gibt, die aber schmäler wird, kann sich solche Besuche leisten. Aber es gibt immer mehr Familien, die sich einen Gaststättenbesuch nicht mehr leisten können und dann auch keine Gaststätte mehr besuchen. Das können wir natürlich auch nicht vorantreiben, aber da werden wir auch mit der Gesetzesnovelle nicht entgegenwirken können; das ist Gesellschaftspolitik. Da ist die Frage: Wollen wir diesen Weg tatsächlich weitergehen? Übrigens hat die Landesregierung seit 2006 die Möglichkeit, das Gaststättenrecht im Land zu ändern. Sie hätten also schon seit 20 Jahren Dinge zum Wohle der Gastronomiebetreiber durchsetzen können. Warum das erst nach fast 20 Jahren der Fall ist, bleibt Ihr Geheimnis. Trotzdem ist es ein positiver Anfang. (Bernd Gögel) Künftig muss ein gastronomischer Betrieb lediglich behördlich angezeigt werden – ohne Differenzierung zwischen Betrieben mit und Betrieben ohne Alkoholausschank. Das ist eine willkommene, aber keineswegs ausreichende Erleichterung. Ich höre, dass da noch Änderungsanträge kommen. Vielleicht geht man dann tatsächlich noch auf die Wünsche des DEHOGA und anderer Verbände ein und bessert das eine oder andere noch nach, meine Damen und Herren. Im ländlichen Raum wird sich das Sterben der Gastronomie fortsetzen – auch nach der Gesetzesänderung. Denn die Rechtslage ist dort bei Neugründungen oder Übernahmen nicht das Thema. Das ist nicht das große Problem, sondern das, was ich schon angesprochen habe: dass immer weniger Menschen die Möglichkeit haben, gastronomische Betriebe zu besuchen. Verschweigen dürfen Sie auch nicht Ihre unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen, die den gastronomischen Betrieben in Baden-Württemberg erheblich zugesetzt haben. (Beifall bei der AfD) Diese Maßnahmen waren im Hinblick auf die Zahl der Erkrankten völlig unwirksam. Die Zwangsschließungen waren für viele Betriebe ruinös. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Dafür gab es Co- ronahilfen, Herr Kollege!) Wir wollten heute ja schon in der Regierungsbefragung noch eruieren, ob die Unternehmen wenigstens ihre zu Unrecht zurückgezahlten Coronahilfen wieder zurückerstattet bekommen. Die Gleichstellung bei der Mehrwertsteuer von vor Ort verzehrten Speisen mit Produkten, die im Supermarkt oder über einen Lieferdienst erworben werden, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber auch hier hat der Gesetzgeber Hü und Hott gemacht und Verunsicherung sowie ein schleichendes Misstrauen gegenüber gesetzgebenden Instanzen hervorgerufen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Was hat denn die AfD-Fraktion die ganze Zeit gemacht?) – Herr Schweickert, das kann ich Ihnen sagen: Wir sind von Anfang an für die Absenkung der Mehrwertsteuer gewesen. (Lachen des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Sie werden niemandem erklären können, warum jemand, der beim Bäcker einen Kaffee to go und ein Brötchen mitnimmt, 7 % Mehrwertsteuer bezahlt, während in dem Betrieb nebenan 19 % bezahlt werden müssen. Das kann man niemandem erklären. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Die Gleichstellung ließen Sie Ende 2023 auslaufen, weil verschwenderische Maßnahmen wie das Bürgergeld für Ukrainer bei Ihnen eine höhere Priorität hatten als unsere Gastronomie. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen: Un- sinn! – Das ist doch völliger Unsinn! – Gegenrufe von der AfD: Doch!) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Herr Schweickert, das wurde von der FDP mitgetragen – auch von der ehemaligen Arbeitnehmerpartei, der SPD. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Sie haben im- merhin vier Minuten gebraucht, um auf dieses The- ma zu kommen! Großartig! – Zuruf: Sie kümmert es doch gar nicht, Herr Gögel! – Abg. Anton Baron AfD: Größter Fehler: der Rechtskreiswechsel! Das war der größte Fehler, wirklich! Das ist so! – Abg. Tayfun Tok GRÜNE zur AfD: Ihr Spitzenkandidat muss erst mal gewählt werden! – Abg. Katrin Schindele CDU: Das ist aber arg am Thema vorbei!) Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Er geht ja in eine richtige Richtung. Aber er muss natürlich noch ergänzt werden. Die Gastronomen brauchen eine weitere Entbürokratisierung. Das, was bis jetzt in dem Gesetzentwurf steht, reicht noch nicht aus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Herr Frohnmaier erklärt uns jetzt den Rücklauf, oder wie? Das war es, oder? – Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9190 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG) – Drucksache 17/9479 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Blenke.
Thomas Blenke
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn der Beratung des im Entwurf vorliegenden Landeskatastrophenschutzgesetzes sagen: Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg ist dank der vielen Helferinnen und Helfer, vor allem im Ehrenamt, wirklich gut aufgestellt. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Hiervon konnten wir uns in der Vergangenheit oft überzeugen. Man muss fast sagen: leider; denn Katastrophenschutzeinsätzen gehen ja immer schlimme Ereignisse voraus, bei denen es dann erhebliche Schäden oder auch immer wieder schlimme Schicksale gibt. Uns allen sind die Bilder von Naturkatastrophen und vergleichbaren Ereignissen gut in Erinnerung. Genau hier, im Einsatz, entscheidet sich, was der Katastrophenschutz zu leisten vermag. Da sind die Stiefel im Schlamm, die Hände schmutzig, die Dienstkleidung verschwitzt. Das ist Katastrophenschutz live. Das sind die Bilder, die wir alle vor Augen haben. (Staatssekretär Thomas Blenke) In diesem Sinn, kann ich Ihnen sagen, ist das Landeskatastrophenschutzgesetz natürlich nur der Rahmen. Mit Leben gefüllt wird der Katastrophenschutz vor allem durch die Menschen, die ihn tragen. Das sind – ich sagte es bereits – allen voran die vielen, vielen ehrenamtlich Engagierten. Die wahren Heldinnen und Helden sind die Ehrenamtler im Katastrophenschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen) Deshalb regeln wir im Gesetz auch nicht jedes Detail. Gesetze sollen abstrakt-generell den Rahmen vorgeben. Mit Leben gefüllt wird es dann durch diejenigen, die es umsetzen. Wir dürfen den Mitwirkenden vertrauen, dass sie eine gute Umsetzung gewährleisten. Deswegen achten wir darauf, dass es nicht immer mehr Berichtspflichten, immer mehr Bürokratie gibt. Das braucht nun mal wirklich niemand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen aus den unterschiedlichen Organisationen, Gremien, Kommissionen bedanken, die bei der Erstellung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, die sich hier konstruktiv und intensiv eingebracht haben. Wir haben ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis gemacht. Das ist uns im Innenministerium bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ganz wichtig gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Pe- tra Häffner GRÜNE) Es wird eine umfassende systematische Neufassung des Textes vorgenommen. Wesentliche neue Inhalte sind eine ausdrückliche Regelung zur Ehrenamtsförderung – ich komme darauf gleich noch einmal –, klare Regelungen zur Leitung in Katastrophenfällen, klare Regelungen eines Einsatzes, die grundlegende Planung, die vorhergehende Gefahrenanalyse mit einer Schutzzielbestimmung und klare Aufgabenzuweisungen und Eingriffsbefugnisse. Das neue Katastrophenschutzgesetz erweitert den Bereich der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, abgekürzt AEL. Sie erinnern sich: Die haben wir im Jahr 2020 als Kategorie unterhalb der Katastrophe eingeführt. Sie wird jetzt noch erweitert, nämlich beispielsweise um den Fall, dass wir viele unverletzte Betroffene haben. Ein Beispiel ist ein stundenlanger Stau auf der Autobahn, wo dann Helfer im Winter Decken oder im Sommer Sprudel verteilen. Auf solche Fälle des Betreuens wird das jetzt ausgeweitet, gleichzeitig auch auf Automatisierungsfälle bei der Ausrufung einer Außergewöhnlichen Einsatzlage allein schon aufgrund von Alarmstichworten. Hervorheben möchte ich § 15 Absatz 2 Satz 1 des Entwurfs. Ich nehme an, Kollege Miller, Sie haben ihn gelesen. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU nickt. – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Und verstanden! – Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) – Sie auch, Sie auch. Wunderbar, perfekt. Sie alle haben ihn gelesen. Sehr schön. Wir könnten jetzt darüber abstimmen, wer ihn nicht gelesen hat. § 15 Absatz 2 Satz 1 lautet: Die nachfolgenden Bestimmungen iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 – das sind die Helferrechte – gelten für Helferinnen und Helfer, die durch eine Katastrophenschutzbehörde zu einer dienstlichen Veranstaltung, insbesondere zu einem Einsatz, einer Übung oder einem sonstigen dienstlichen Termin, herangezogen werden. Dies ermöglicht – – (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert?
Thomas Blenke
Ach, der bedankt sich immer so nett für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich lasse sie gern zu, zumal mich sein Anzug an Heidelbeer-Pfannkuchen in der Grünhütte in Enzklösterle erinnert. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Also bitte, Herr Kollege.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Kollege, nur weil Sie kleidungstechnisch im vorigen Jahrtausend stehen geblieben sind – – (Heiterkeit) Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Herr Staatssekretär.
Thomas Blenke
Danke.
Dr. Erik Schweickert FDP
Sie haben zur Außergewöhnlichen Einsatzlage gesprochen. Dazu hätte ich eine Frage. Wenn es um das Decken-Verteilen geht: Muss ich davon ausgehen, dass bei der Alarmierung der Helfer klar ist, dass die Außergewöhnliche Einsatzlage da ist? Denn dann hat das für die Arbeitgeber eine andere Bedeutung, als wenn das nicht klar ist. Und die zweite Frage lautet: Was passiert eigentlich, wenn die gerufen werden, weil vielleicht ein ICE irgendwo liegen geblieben ist und die die Leute aktivieren müssen? Da kann man ja vorher keine Entscheidung im Landratsamt treffen. Wie wird das dann gehandhabt, wenn die praktisch raussollen, ohne zu wissen: Kommt da die Außergewöhnliche Einsatzlage oder nicht? Wie wollen Sie das handeln, Herr Staatssekretär?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr.
Thomas Blenke
Danke. – Kollege Schweickert, das handeln nicht wir im Gesetz, sondern das handelt die zuständige Behörde, zunächst einmal dann die Leitstelle, bei der das eingeht. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei einer Alarmierung nicht immer schon wissen kann: Ist das jetzt eine Katastrophe oder eine Außergewöhnliche Einsatzlage? Das kann man da noch gar nicht wissen; das ergibt sich oftmals erst in der Folge. Was das dann jeweils für Folgen hat, darauf würde ich jetzt gleich noch eingehen. Deswegen wird sich ein Teil Ihrer Fra- (Staatssekretär Thomas Blenke) gen dann vielleicht beantworten. Im Übrigen darf ich auch auf das weitere parlamentarische Verfahren verweisen, wo wir das wirklich gern mit Ihnen im Einzelnen besprechen. Danke sehr. Also, die Regelung in § 15 des Landeskatastrophenschutzgesetzes – das ist wirklich ein guter Schritt – ermöglicht eine flexible Anwendung im Interesse, im Sinne der Helfer. Es werden nicht nur Einsätze umfasst, sondern beispielsweise auch längere Fortbildungen oder – auch dieses Stichwort nenne ich – der Katastrophenschutz an Schulen, eine ganz wichtige Sache, die wir mittlerweile machen, die gemacht wird. Das ist aber natürlich auch etwas, was das Ehrenamt sehr belastet. Das sind Fälle, die dann auch die Helferrechte auslösen. Wenn so jemand zu einer solchen dienstlichen Veranstaltung herangezogen wird, dann greifen die Freistellung am Arbeitsplatz, die Übernahme des Verdienstausfalls durch das Land und, und, und. Neu sind auch – das ist mir jetzt ganz besonders wichtig – familienfreundliche Regelungen, z. B. für Alleinerziehende oder für pflegende Helfer. Künftig können wir diesen auch Auslagen für die Kinderbetreuung oder für die Betreuung von Pflegebedürftigen erstatten. Meine Damen und Herren, das ist ein riesiger Schritt, den wir hiermit gehen, und ich darf Ihnen sagen: Das ist auch einmalig. Baden-Württemberg ist bislang das erste Land – ich nehme an, die anderen Länder werden vielleicht nach und nach folgen –, das eine solche familienfreundliche Komponente in das Landeskatastrophenschutzgesetz aufnimmt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es gilt auch der alte Satz: „Ohne Moos nix los.“ Das ist klar. Deswegen: Die Kosten, die durch diese Helferrechte entstehen, werden ehrenamtsfreundlich durch das Land getragen – also nicht durch die untere Katastrophenschutzbehörde, sondern durch das Land. Hierdurch entlasten wir die Kreise, erleichtern die Feststellung einer AEL oder einer Katastrophe und machen dann auch die Abrechnung bürokratiearm. Ich sage Ihnen auch – auch danach müssen wir ein bisschen mehr schauen –: Es sollte auch schneller gehen. Es ist nicht schön, wenn die Helfer hinterher ewig lange warten müssen. Da werden wir rangehen; da muss sich noch etwas entwickeln. (Beifall bei der CDU) Ich möchte noch einmal zum Stichwort „Würdigung des Ehrenamts“ kommen. Ein weiterer Punkt: Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird von bislang 130 € auf 180 € erhöht. Das ist ein guter und ein deutlicher Schluck, der da noch dazukommt und der es ermöglicht, beispielsweise bessere Schutzkleidung und/oder Ausrüstung und dergleichen mehr zu beschaffen. Lassen Sie mich an dieser Stelle Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Haushaltsgesetzgeber, ganz herzlich danken. Im vergangenen Doppelhaushalt haben wir hier im Haus ein 25-Millionen-€-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes beschlossen. Vielen Dank für die Bereitstellung dieser Mittel. Das wird derzeit von uns in engem Zusammenschluss mit den mitwirkenden Verbänden umgesetzt. Hier geht es aktuell vor allem um die Schaffung von Führungs- und Betreuungsfahrzeugen, die aus diesen Geldern finanziert werden. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 In diesem Doppelhaushalt haben wir von Ihnen noch einmal knapp 19 Millionen € bekommen. Hiermit werden wir diese nötigen Beschaffungen auch kraftvoll fortsetzen. Herzlichen Dank Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber. Das ist wirklich gut angelegtes Geld. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Noch einmal kurz zu den Helferrechten und der Außergewöhnlichen Einsatzlage unterhalb der Katastrophenschwelle. Ich sagte es bereits: Das haben wir schon im Jahr 2020 eingeführt. Gerade weil die Stärkung des Katastrophenschutzes eine Daueraufgabe ist, nehme ich das Ansinnen sehr ernst, nehmen wir im Innenministerium und die Landesregierung das Ansinnen sehr ernst, dass die Helfergleichstellung aus der Sicht eines Teils der Organisationen zumindest noch nicht ganz erreicht ist. Wir werden uns diese Anwendungsfelder gemeinsam mit den Organisationen ansehen und werden schauen, dass wir da im Einvernehmen gemeinsam noch Lösungen entwickeln. Da geht es um die Fallkonstellationen unterhalb der AEL, wenn also das Landeskatastrophenschutzgesetz noch nicht wirkt. Das sind die Punkte. Ich sage Ihnen hiermit zu: Das werden wir uns gemeinsam mit den Organisationen ansehen, und wir werden gemeinsam nach einer Lösung suchen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD) Ich möchte schließen und Sie um konstruktive Beratung im Innenausschuss und im weiteren parlamentarischen Verfahren bitten. Ich möchte aber nicht schließen, ohne ein großes Wort des Dankes und der Anerkennung an alle auszusprechen, die bereit sind, ihre Freizeit, ihre Gesundheit, vielleicht im extremsten Fall auch mal ihr Leben – das wollen wir um Gottes willen nicht – einzusetzen, um anderen Menschen zu helfen, um im Falle einer Katastrophe, einer schlimmen Lage anderen Menschen zu helfen, und das im Ehrenamt in ihrer Freizeit, unentgeltlich. Das ist aller Ehren wert, und dafür möchte ich ein herzliches Dankeschön aussprechen. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen die Aussprache mit der Fraktion GRÜNE. Ich darf der Abgeordnetenkollegin Andrea Schwarz hiermit das Wort erteilen. Bitte sehr.
Andrea Schwarz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es schon vom Staatssekretär gehört: Heute diskutieren wir über das neue Landeskatastrophenschutzgesetz. Es geht darin viel um Verwaltungsrecht wie Freistellungsregelungen, Einsatzleitung und Verantwortlichkeiten. Das betrifft die engagierten Haupt- und vor allem Ehrenamtlichen bei den Feuerwehren, beim DRK, den Johannitern, den (Andrea Schwarz) Maltesern, bei ASB, THW, DLRG und bei der Bergwacht, die Abteilung 6 des Innenministeriums – eigentlich ja unser Bevölkerungsschutzpräsidium – und die Stadt- und Landkreise. An vielen Stellen fließt es ein. Ihnen allen schon mal einen großen herzlichen Dank für ihre tägliche Arbeit. (Beifall bei allen Fraktionen) Was mir hier ganz besonders wichtig ist. Dort, wo ehrenamtliche Einsatzkräfte tatsächlich gebraucht werden, müssen sie rechtssicher in den Einsatz gehen können. Das wurde in den vergangenen Wochen lautstark von einer Hilfsorganisation gefordert und ist auch unser Anspruch, und dies, obwohl eigentlich im vorliegenden Gesetzentwurf schon deutliche Verbesserungen enthalten sind. So ist jetzt die Freistellung bei Übungen und Ausbildungslehrgängen im Gesetz enthalten. Wir gehen ja so weit – das haben wir auch vom Staatssekretär gehört –, dass Baden-Württemberg das erste Bundesland ist, das auch die Care-Arbeit übernimmt. Mit der Außergewöhnlichen Einsatzlage haben wir schon in der Vergangenheit ein Instrument implementiert, das genutzt werden kann. Aber auch hier bessern wir noch mal nach. Auch Schülerinnen und Schüler engagieren sich im Katastrophenschutz. Forderungen nach Lohnfortzahlungen laufen da natürlich noch ins Leere. Ich möchte mich aber bei Frau Ministerin Schopper bedanken, dass das Kultusministerium auf meine Anregung hin die Schulen aufgefordert hat, das Engagement und die Freistellung zu Einsätzen zu ermöglichen. Das zeigt, dass die Landesregierung vorangeht in dem, was zur Bewältigung von Katastrophen gebraucht wird: pragmatische Lösungen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Natürlich muss in einem solchen Fall auch abgewogen werden. Der schulische Erfolg darf nicht unter dem Engagement leiden. Aber ähnliche Interessenkonflikte kann es auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben. Mir ist klar, dass dies in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage wie der jetzigen angesichts des Fachkräftemangels gerade im Handwerk und bei medizinischen Berufen nicht immer ganz einfach ist. Deshalb gilt auch hier mein besonderer Dank den Unternehmen und Betrieben, die ehrenamtliches Engagement ihrer Mitarbeitenden unterstützen – (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) ganz gleich, ob mit gesetzlicher Verpflichtung oder ohne; auch das muss hier einmal gesagt werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Angesichts der Diskussionen der vergangenen Wochen möchte ich betonen, dass ein Großteil der Übungen oder etwa die Wartung von Einsatzmaterial abends oder am Wochenende stattfinden. Ich sehe das immer wieder, wenn ich nach Oberderdingen hineinfahre: Das Feuerwehrhaus ist abends immer beleuchtet; da wird gewerkelt und geschafft. Das ist also auch bei der Feuerwehr so – auch wenn das in den Medien ein bisschen anders dargestellt wurde und quasi suggeriert wurde, die bekämen alles bezahlt. Das ist beileibe nicht so. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Einen wichtigen Player aber dürfen wir nicht vergessen: Das sind wir alle. Auch wir sind gefragt, wenn es darum geht, sich mit der Möglichkeit von Katastrophen aller Art zu beschäftigen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat am Montag seinen neuen Ratgeber veröffentlich, der viele wertvolle Hinweise enthält, um so die gesellschaftliche wie auch die eigene Resilienz zu stärken. Nur wenn diejenigen, die sich um sich selbst kümmern können, das auch tun, wenn sie sich vorbereiten, können sich die Einsatzkräfte um diejenigen kümmern, die wirklich Hilfe brauchen, etwa weil sie von Armut betroffen sind und einfach keine eigenen Vorräte anlegen können, weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder bei einer Katastrophe verletzt wurden oder weil sie ihr Dach über dem Kopf verloren haben. Ihre Reanimationsfähigkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie übrigens morgen Abend bei einer Aktion im Foyer des Landtags auffrischen. Ich danke der Landesregierung für den in meinen Augen bereits sehr guten Gesetzentwurf, ich danke aber auch allen Verbänden für ihre Hinweise im Rahmen des Anhörungsverfahrens, und ich freue mich auf die Ausschussberatung. Danke. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion das Wort dem Kollegen Dr. Matthias Miller.
Matthias Miller CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob bei Naturkatastrophen, bei schweren Unfällen oder bei Terroranschlägen – in Stunden der Bewährung hält unser Land zusammen. Dann zeigt sich, was Baden-Württemberg stark macht: Menschen, die nicht wegschauen, sondern handeln, Menschen, die bereit sind, für andere Verantwortung zu übernehmen. Sie tun das freiwillig und vielfach im Ehrenamt. Unsere Bevölkerungsschützer rücken oft mitten in der Nacht, bei Sturm, Feuer oder Hochwasser aus. Sie üben in ihrer Freizeit; sie bereiten sich auf das Unvorstellbare vor und stehen bereit, wenn andere Schutz brauchen. Egal, ob nun DRK oder Feuerwehr: An Ausschlafen kann in solchen Lagen keiner denken. Diese Einsatzbereitschaft ist jedoch kein Naturgesetz. Sie braucht Rahmenbedingungen, die funktionieren. Sie braucht Strukturen, auf die sich unsere Helfer verlassen können. Da liegt unsere Aufgabe für Politik und Gesetzgebung. Dieses Auftrags nehmen wir uns heute erneut an. Mit der jetzt vorliegenden umfangreichen Novelle legt das Innenministerium ein, wie ich sagen muss, modernes, schlüssiges und klar strukturiertes Landeskatastrophenschutzgesetz vor. Das neue Landeskatastrophenschutzgesetz schafft Klarheit und Verlässlichkeit, damit unsere Einsatzkräfte im Ernstfall handlungsfähig sind. In erster Linie handelt es sich um eine grundlegende Neufassung mit einem klaren und logischen Aufbau und einem einheitlichen Regelungssystem. In zehn Teilen werden die Organisationen, die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden, (Dr. Matthias Miller) die Vorbereitung auf den Ernstfall, die Bewältigung von Katastrophen sowie die Aufteilung der Kosten übersichtlich geregelt. Ein Blick in den Gesetzentwurf lohnt. Darüber hinaus gibt es drei Punkte, die ich kurz erwähnen möchte. Auch ich möchte zunächst auf § 15 eingehen, allerdings nicht auf Absatz 2, sondern auf Absatz 5. In § 15 Absatz 5 wird erstmals ausdrücklich die Einbindung von Spontanhelfern geregelt. Damit schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen, um das Engagement derer zu nutzen, die im Katastrophenfall spontan helfen wollen, ohne die Arbeit der organisierten Strukturen zu irritieren. Für die Spontanhelfer, denen im Einsatz etwas zustößt, bestehen – das ist einmalig – Schadensersatz- und Unfallversicherungsansprüche. Zweitens: Die seit 2020 bewährte Regelung zur Außergewöhnlichen Einsatzlage bleibt erhalten. Sie ist der Baustein und das Scharnier zur Helfergleichstellung. Herr Schweickert, zu Ihrer Frage von vorhin: Künftig kann sie nach § 43 Absatz 2 auch durch vordefinierte Auslöseschwellen der Integrierten Leitstellen ausgelöst werden. Wir werden dann noch sehen, welche enorme bürokratische Entlastung und Rechtssicherheit damit einhergehen werden. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Drittens möchte ich Ihnen noch meine Lieblingsvorschrift vorstellen: (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Jetzt!) § 26 Absatz 5 Nummer 8. Dort heißt es: Das Innenministerium hat – Zitat – ... die Ehrenamtsförderung und Unterstützung der Nachwuchswerbung wahrzunehmen, ... Wir werden hier erstmals in unserem Gesetz die unschätzbare Relevanz des Ehrenamts widerspiegeln, was uns, die CDU, natürlich sehr freut. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Unabhängig von dem neuen Gesetz gilt: Wir haben den Katastrophenschutz auch finanziell stark aufgestellt. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen dafür Mittel in Rekordhöhe bereit. Erstmals werden wir strukturell jährlich 7 Millionen € aus dem Wettmittelfonds zur Verfügung stellen. (Beifall des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bravo!) – Vielen Dank, Herr Kollege Rösler. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Jedes Jahr 7 Millionen € zusätzlich für ehrenamtlichen Katastrophenschutz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – auf diese Prioritätensetzung bin ich und ist meine Fraktion, ist die CDU, sehr stolz. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Abschließend möchte ich einen Punkt ansprechen, der in den Debatten der letzten Wochen häufig aufgetaucht ist: die sogenannte Helfergleichstellung. (Zuruf von den Grünen: Ja, genau!) Im Katastrophenfall und in Außergewöhnlichen Einsatzlagen sind alle Helfer gleichgestellt, unabhängig von der Organisation, also auch der weiße Bereich. Aber es gibt Konstellationen – wir haben es vom Staatssekretär gehört – außerhalb des Landeskatastrophenschutzgesetzes, in denen die Freistellung von Einsatzkräften bislang nicht überall gesichert ist. Diese Thematik sehen wir und nehmen sie sehr ernst. Wir stehen daher in engem Austausch mit den Hilfsorganisationen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Vielen Dank auch an das DRK für das Papier, das uns gestern zu dieser Thematik noch erreicht hat. Dabei gilt für uns zweierlei. Erstens dürfen Ehrenamtliche nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zweitens müssen die unterschiedlichen Strukturen zwischen privaten Hilfsorganisationen in Selbstverantwortung auf der einen Seite und den staatlichen Organisationen auf der anderen Seite berücksichtigt werden. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Natürlich wäre es theoretisch auch möglich, um rechtlich vollständige Gleichstellung zu erhalten, den Rettungsdienst vollständig in staatliche Hände zu legen (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Hey!) und einzelne Hilfsorganisationen in Anstalten des öffentlichen Rechts zu überführen, wie es zugegebenermaßen in vielen anderen Ländern der Fall ist. Ob das wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir setzen auf Kooperation, Vertrauen und Verantwortung und sind offen für konstruktive Vorschläge für den Gesetzestext, um die Rechtsstellung der Helfer weiter zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz stellen wir den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg auf eine moderne, stabile und zukunftsfeste Grundlage. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss und schließe mit einem großen Dank an die vielen ehrenamtlichen Bevölkerungsschützer. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir setzen die Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion steht bereits der Kollege Klaus Ranger bereit. Er hat hiermit das Wort.
Klaus Ranger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes, ein Gesetz, das unser Land auf Krisen und Katastrophen vorbereiten soll. Es geht um Strukturen, Zuständigkeiten und Ressourcen, aber vor allem um die Menschen – Menschen, die in solchen Lagen Verantwortung übernehmen: die Einsatzkräfte bei der Feuerwehr, beim THW und bei all den vielen Hilfsor- (Klaus Ranger) ganisationen. Ihnen gilt unser Dank, aber auch unsere Pflicht, faire und verlässliche rechtliche Grundlagen zu schaffen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die SPD-Fraktion setzt sich schon seit Langem für eine Helfergleichstellung – wie gerade auch der Kollege Miller gesagt hat – ein. Schon bei der letzten Novelle des Rettungsdienstgesetzes hatten wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht; denn derzeit werden Helferinnen und Helfer der Rettungsdienstorganisationen im Einsatz unterhalb der Katastrophenschwelle und jetzt neu der AEL schlechtergestellt als Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und des THW. Während Letztere einen Anspruch auf Freistellung und Entschädigung haben, sind Helferinnen und Helfer des Rettungsdienstes häufig auf den guten Willen ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angewiesen. (Zuruf: So ist es!) Selbst bei einer Außergewöhnlichen Einsatzlage gilt durch die etwas versteckte Regelung des § 45 Absatz 1 des Gesetzentwurfs, dass es keine Freistellung oder Lohnfortzahlung gibt. Wie passt das, lieber Herr Staatssekretär, mit dem erwähnten § 15 Absatz 2 zusammen? Das widerspricht sich meiner Meinung nach. Das ist weder sachgerecht noch zukunftsfähig. Nach den Angaben der Rettungsdienstorganisationen werden qualifizierte Fachkräfte zunehmend nämlich nicht mehr freigestellt, weil eine klare gesetzliche Regelung hierzu fehlt. Ich kann dazu sagen: Ich habe ein solches Beispiel in der eigenen Familie. Meinen Schwiegersohn betrifft es genauso. Damit riskieren wir die Einsatzfähigkeit unseres gesamten Hilfssystems. Wir fordern daher, die Helfergleichstellung umzusetzen – nicht nur bei der Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes, sondern auch des Rettungsdienstgesetzes, so wie wir, die SPD-Fraktion, es bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes bereits mit einem eigenen Änderungsantrag gefordert hatten. (Beifall bei der SPD) Mit Blick auf die Kosten ist festzustellen, dass die Landesregierung zwar behauptet, sie habe eine einfache und klare Regelung geschaffen. Nach dem vorliegenden Entwurf trägt grundsätzlich die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde die im Rahmen des Gesetzes anfallenden Kosten, insbesondere auch die Gebäudekosten und die Kosten für die konkreten Bewältigungsmaßnahmen, die sie selbst ergreift. Damit droht den Landkreisen ein nicht unerheblicher Teil der Kosten auferlegt zu werden. Was passiert in der Folge? Sie erhöhen die Kreisumlage; dann trifft es wieder unsere Kommunen, die eh kein Geld haben. Außerdem kann ein Kostendruck entstehen, wenn klar ist, dass eine weitere Maßnahme, die der Landkreis ergreifen könnte, aber nicht zwingend ergreifen muss, von ihm finanziert werden muss. Denn nur wenn eine höhere oder die oberste Behörde, also das Regierungspräsidium oder das Innenministerium, die Einsatzleitung innehat und eine untere Katastrophenschutzbehörde beauftragt, soll die Kostenlast auf die höhere Ebene übergehen. Dass die Landesregierung hier pauschal behauptet, dass am Ende keiiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 ne relevanten Kosten entstünden, wird der Bedeutung der Finanzierungsfrage nicht gerecht. Der Landkreistag hat in diesem Zusammenhang zu Recht eine klare und verlässliche Regelung gefordert. Ich sage mal: Bitte keine Hütchenspielertricks; denn die Landkreise erkennen das. Schließlich verpasst die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf auch die Chance, aus vergangenen Krisen zu lernen und die Strukturen insgesamt zu überdenken. Wir, die SPD-Fraktion, haben bereits im März 2024 ein Landesamt für Brandund Katastrophenschutz gefordert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Noch eine neue Behörde!) Dieses Landesamt soll die Kräfte bündeln, steuern und koordinieren, insbesondere in überregionalen Lagen. Es soll frühzeitig erkennen können, wenn Katastrophenalarm ausgelöst werden muss, und sicherstellen, dass alle Ebenen effizient zusammenarbeiten. Die Ahrtalkatastrophe hat gezeigt, dass einzelne Kommunen mit der Bewältigung dieser großen Katastrophe vielfach überfordert waren. – Die Enquetekommission hat das ausgearbeitet. – Eine zentrale Steuerung vonseiten des Landes ist in solchen Situationen unabdingbar. Wir bleiben überzeugt: Ein moderner Katastrophenschutz braucht klare Zuständigkeiten und eine klare Koordinierungsstelle auf Landesebene. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz leisten Enormes. Sie verdienen Gleichbehandlung, klare Strukturen, eine faire Finanzierung und damit echte Wertschätzung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Nico Weinmann das Wort.
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zunahme dramatischer Extremwetterereignisse macht deutlich, wie unverzichtbar ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Geopolitische Verwerfungen, destabilisierende Sabotageakte bis hin zu kriegerischen Bedrohungslagen zeigen deutlich, vor welchen Herausforderungen wir im Katastrophenschutz stehen. Ein effektiver und ausreichender Katastrophenschutz ist folglich wichtiger denn je. Beruhigend ist, dass wir uns auf großartige Menschen verlassen können, die leidenschaftlich, gut ausgebildet und hoch motiviert in den staatlichen Behörden, den Feuerwehren und den zahlreichen Freiwilligenorganisationen – THW, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, ASB, Malteser, DLRG oder Bergwacht – tätig sind und sich aufopferungsvoll für unsere Gemeinschaft einbringen. Ihnen allen gebührt unsere große Anerkennung und unser herzliches Dankeschön. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) (Nico Weinmann) Wir sind es nicht zuletzt diesen Menschen schuldig, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie weiterhin motiviert und mit bestmöglicher Ausstattung ihrer sinnstiftenden Aufgabe nachkommen können. Der heute eingebrachte Entwurf des Landeskatastrophenschutzgesetzes bietet einen guten Anfang, bleibt aber leider hinter den gehegten Erwartungen zurück. Deutlich auseinander gehen Erwartung und Ausgestaltung bei der Helfergleichstellung. Das ist die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen mit den Einsatzkräften der Feuerwehr und des THW. Ja, wir begrüßen ausdrücklich die höheren Pauschalen und die unbürokratische Kostenübernahme. Wir freuen uns ausdrücklich über die familienfreundlichen Komponenten wie beispielsweise die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung. Dies kann aber die Gerechtigkeits- und Rechtssicherheitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen nicht ersetzen. Hier werden wir weiterhin auf eine landeseinheitliche Regelung bei Freistellung, Lohnfortzahlung und Entschädigung hinwirken. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Christine Neumann-Martin CDU und Dennis Klecker AfD) Kritisch betrachten wir auch das Fehlen einer durchgängigen und abgestimmten Planungs- und Handlungsgrundlage, einheitlicher Katastrophenschutzpläne sowie eines klaren Konzepts, wie wir die Bevölkerung einbinden können. Andererseits begrüßen wir die im Entwurf jetzt berücksichtigten ungebundenen Spontanhelfer, die – wie wir beispielsweise im Ahrtal beobachten konnten – an Bedeutung gewinnen. Grundlegend fehlt uns eine umfassende Bestandsaufnahme. Auf wie viele Einsatzkräfte sowie Helferinnen und Helfer können wir im Land zurückgreifen? Wir wissen, dass im Land der Ehrenamtlichen viele Ehrenamtliche oftmals in mehreren Bereichen aktiv sind, sich aber im Katastrophenfall nur einfach einbringen können. Wie schnell stehen diese zur Verfügung, und wie lange sind sie im Katastrophenfall belastbar einsatzfähig? Das sind Fragen, die für die Bewertung der Einsatzfähigkeit von elementarer Bedeutung sind. Hier brauchen wir schnellstmöglich eine verlässliche Datengrundlage. Schließlich begrüßen wir den Bau eines neuen Katastrophenschutzlagers, in dem – so habe ich es verstanden – Engpassressourcen – also medizinisches Material, Schutzmaterial, Gegenmittel für chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe oder Betreuungsmaterial – gelagert werden sollen, die im Katastrophenfall schnell zur Verfügung stehen müssen. Wir sind überzeugt: Notwendig ist es, dies auch auf Spezialressourcen auszuweiten. Ich nenne beispielsweise mobile Deiche, Großpumpen oder Stromgroßaggregate. Sosehr wir die Klarstellung, dass der Katastrophendienst Grundbaustein des staatlichen Katastrophenschutzes ist, begrüßen, so bemängeln wir eine fehlende landeseinheitliche Definition, wann eine Außergewöhnliche Einsatzlage, die AEL, vorliegt. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Und über allem bleibt die Frage der Finanzierung vage, wie ein haushaltsunabhängiger Katastrophenschutz dauerhaft ermöglicht werden soll. Es sind also zahlreiche Fragen, die wir nun in den anstehenden Beratungen intensiv thematisieren und gegebenenfalls mit entsprechenden Änderungsanträgen begleiten werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Klaus Ranger SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt spricht noch Herr Abg. Lindenschmid für die AfD-Fraktion.
Daniel Lindenschmid AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte würde der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg schlichtweg nicht funktionieren. Für jeden einzelnen Einsatz möchten wir uns ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen überfälligen, systematischen Schritt hin zu einem schlagkräftigen und zukunftsfähigen Katastrophenschutz in Baden-Württemberg dar. Der Entwurf ist gelungen, wohl vor allem deshalb, weil es sich um eine technische und den Gesetzen der Logik unterworfene Materie handelt, die von Fachleuten verfasst wurde. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Aus einem CDU- Haus!) In einer Zeit, in der Naturereignisse, Pandemien, technische Störfälle und vergleichbare Gefährdungslagen nicht mehr als Ausnahme, sondern als realistische Risiken unseres Lebens zu betrachten sind, bedarf es klarer gesetzlicher Grundlagen. Genau hier leistet der Entwurf an vielen Stellen das, was gebraucht wird. Er definiert Begriffe wie „Außergewöhnliche Einsatzlage“ und „Katastrophe“ verbindlich, er ordnet Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Zuständigkeiten eindeutig zu. Das ist entscheidend; denn in der Praxis haben wir schon öfter erlebt, wie Unsicherheiten über Zuständigkeiten zu Verzögerungen, Kompetenzgerangel und Rechtsunsicherheit geführt haben. Mit dem neuen Gesetz werden die Eingriffsbefugnisse gebündelt, die Schwelle zur Außergewöhnlichen Einsatzlage bleibt bestehen, und zugleich werden Einsatzrechte gegenüber Dritten klarer ausgestaltet. So entsteht die dringend notwendige Rechtsklarheit und Einsatzsicherheit für Behörden und Hilfsorganisationen. Besonders begrüßenswert ist die ausdrückliche Berücksichtigung der ehrenamtlichen Helfer. Diese zumeist unentgeltlich tätigen Personen sind das Rückgrat jedes funktionierenden Bevölkerungsschutzes. Der Entwurf schreibt nunmehr verbindlich vor, dass das Land die Kosten dieser Helfer trägt und die Abwicklung unbürokratisch regelt. Außerdem werden freie Einsatzkräfte – die genderkorrekten Spontanhelfenden – (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Boah!) gesetzlich anerkannt und in die Struktur eingebunden – ein Gebot der Stunde, wenn spontan Hilfe und Helfer benötigt (Daniel Lindenschmid) werden. Hoffentlich leidet der Hilfswillen der Helfer nicht unter ihrer neu eingeführten Weisungsabhängigkeit. Darüber hinaus stärkt der Entwurf die Vorbereitung und Organisation, die Planungs- und Koordinationspflichten werden präzisiert, Katastrophenschutzpläne, insbesondere für Risiken wie Unfälle mit gefährlichen Stoffen, werden verbindlich vorgeschrieben. Die Behörden erhalten klare Leitungsstrukturen, Stäbe und Kompetenzen. Damit wird die Fähigkeit des Landes verbessert, im Falle schwerer Ereignisse zentral zu steuern und zu koordinieren – ein Gewinn für die Krisenresilienz und die Sicherheit. Dies alles sind wichtige Fortschritte; denn in Krisensituationen zählt jede Minute, und jeder Helfer, der einsatzfähig gemacht wird, kann Leben retten. Es darf nicht sein, dass gesetzliche Lücken unsere Einsatzkräfte in Haftungs- oder Organisationsunsicherheit bringen. Auch die Ressortabgrenzung zwischen Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz wird transparenter geregelt. Der Entwurf schafft Klarheit, damit kein Ressort seine Verantwortung vernachlässigt und Schnittstellenprobleme reduziert werden. Natürlich verursacht ein solcher Umbau Kosten; man rechnet mit rund 3,6 Millionen € jährlich sowie einmalig 2,2 Millionen €. Dies ist ein absolut vertretbarer Preis für die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere wenn man bedenkt, was ungenügender Katastrophenschutz im Ernstfall kosten kann – an Menschenleben, an Sachwerten, an Vertrauen in Staat und Verwaltung. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: An Klimaschutz auch!) Als zukunftsorientierten und bürgernahen Schritt, der den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg stark macht und Sicherheit gewährleistet, unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Mit diesem Gesetz gelingt ein bedeutender Schritt nach vorn. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9479 zur weiteren Beratung an den zuständigen Innenausschuss zu Schluss: iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe jetzt noch Punkt 9 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes – Drucksache 17/9480 Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs. Deshalb schlage ich vor, dass wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Finanzausschuss überweisen. – Auch hiergegen erhebt sich, wie ich sehe, kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Tagesordnungspunkt 9 ist hiermit erledigt. Bevor ich das Ende der Sitzung bekannt gebe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch Mitglieder der Regierung, die jungen Gäste des Jugendlandtags freuen sich auf den Austausch mit Ihnen am heutigen Abend. Die jungen Leiterinnen und Leiter der Workshops des Jugendlandtags werden Sie ab 18 Uhr vor dem Plenarsaal mit der Gruppe Ihrer gewählten Workshops erwarten. Daher schon vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum direkten Austausch mit den Jugendlichen. Im Übrigen haben wir nachher noch parlamentarische Abende, u. a. mit dem Handwerk und dem VDI, mit den Ingenieuren, im Restaurant „Cube“. (Abg. Anton Baron AfD: Da kommen die Ingenieu- re natürlich!) Dazu sind Sie natürlich eingeladen. Wir werden uns dort sicherlich begegnen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, am 16. Oktober 2025, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 17:30 Uhr Vorschlag der Fraktion der SPD Umbesetzungen im Präsidium Funktion scheidet aus stellvertretendes Mitglied Rolland Mitglied – 14.10.2025 Andreas Stoch und Fraktion ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Anlage tritt ein – Rolland
