landtag-bw.de ↗

Muhterem Aras

15.10.2025 Sitzungen 17/131

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaft in unserem Land befindet sich seit Jahren in einem Krisenmodus. Zuerst hat Corona die Märkte erschüttert, dann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Der grüne Angriffs- krieg gegen unsere Energieversorgung!) Lieferketten sind abgerissen, Energiepreise explodierten, Märkte haben sich verschoben, und die stark exportorientierten Unternehmen in unserem Land sehen sich mit der US-Zollpolitik ebenfalls wieder vor neue Herausforderungen gestellt. All diese Krisen haben die Weltwirtschaftsordnung ein ums andere Mal aus den Angeln gehoben. Sie haben auch gezeigt, worauf es wirklich ankommt: Es kommt auf Handlungsfähigkeit an, auf Verantwortung, auf Mut und vor allem auch darauf, Entscheidungen zu treffen. Genau das hat die Landesregierung in der Coronapandemie gezeigt. Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken. Es war der ausdrückliche Wunsch, den Unternehmen schnell zur Seite zu stehen und zu helfen. Wir haben damals beherzt, schnell entschlossen reagiert und die selbstständigen Unternehmen, vor allem die kleinen und mittleren Betriebe, mit Programmen unterstützt, die auch gewirkt haben. Das Ziel, das wir uns gesetzt hatten, war, Existenzen zu sichern, die Wirtschaftsstruktur zu erhalten – wenn wir nur an unsere Hotellerie und Gastronomie denken –, und es war auch eine Insolvenzwelle zu verhindern und den Betrieben schnell zu helfen. Mit all den Hilfsprogrammen konnten wir Hunderttausende Arbeitsplätze, Tausende Betriebe retten. Wir haben unser Land stabilisiert – in einer Zeit, in der so viel Unsicherheit geherrscht hat. Es gab keine Blaupause. Keiner wusste, welche Konsequenzen und welche Entscheidungen dann noch anstehen. In einem Punkt hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Erklärungsbedarf festgestellt. Ja, das respektieren wir. Glauben Sie mir, niemandem ist mehr daran gelegen als mir, diesen Punkt jetzt schnell, sauber und vor allem auch transparent zu lösen, ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 damit die Unternehmen Planungssicherheit haben, damit Vertrauen bleibt und wir auch den sozialen Frieden wahren. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck daran, wir übernehmen Verantwortung. Ich kümmere mich nicht nur darum, dass das Kapitel Coronasoforthilfen korrekt zu Ende geführt wird, sondern auch darum, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Darauf legen wir sehr viel Wert und dem widmen wir auch sehr viel Zeit unserer Arbeit. Wir haben ja heute in der Diskussion über die Stärkung des Handwerks zum Teil darüber diskutiert, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit für unsere Wirtschaft wiederherstellen. Das ist eine große Aufgabe, der wir uns derzeit auch widmen. Herr Gögel, Sie haben explizit Fragen zu den Zahlen gestellt. Die L-Bank bereitet aufgrund des Urteils, das erst am letzten Donnerstag ergangen ist, die Zahlen derzeit auf. Wir haben laut den aktuellen Vorgaben der Aufarbeitung der L-Bank Zahlen vorliegen bezüglich erlassener Rückforderungsbescheide, die unter die Richtlinie und die Verwaltungsvorschrift fallen, und im Rahmen des Rückmeldeverfahrens, bei denen Widerspruch eingelegt wurde. Das sind 1 800. Davon Bescheide, die wegen Klagen nicht bestandskräftig sind; das sind 1 000. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Davon?) – Nein, das sind insgesamt 1 000 nicht abgeschlossene Klageverfahren. Die Zahl der Rückforderungen wegen angemeldetem Rückzahlungsbedarf beträgt insgesamt 62 200, die unter die Richtlinie fallen, plus 27 900, die unter die Verwaltungsvorschrift fallen. Das sind dann (Zuruf von der AfD: Ganz viele!) ca. 90 000 Rückforderungen (Abg. Anton Baron AfD: Mathematik!) wegen angemeldetem Rückzahlungsbedarf.

Alle Reden von Muhterem Aras Protokoll ↗