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Dr. Michael Preusch

CDU 15.10.2025 Sitzungen 17/131

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister! Unsere Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr. Sie müssen also auch in Krisenund Katastrophenfällen handlungsfähig bleiben. Das gilt im Übrigen nicht nur bei Standardkrisenszenarien wie dem Massenanfall von Verletzten, sondern auch bei den vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen, denen wir uns im Inland sowie geografisch und geopolitisch gegenübersehen: Terroranschläge, Amoklagen, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen oder der Bündnis- und Verteidigungsfall. Die Bewältigung solcher Gefahren- und Schadenslagen ist nur möglich mit einer guten Vorbereitung und dem Engagement des Personals, das die einschlägigen Pläne und Abläufe gut kennt und diese auch gut geübt hat. Wir, die CDU-Fraktion, haben dies auch in einem Antrag thematisiert. Deshalb freue ich mich heute, dieses Thema noch mal im Rahmen der Regierungsbefragung setzen zu können. Ich darf die Landesregierung fragen: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung Baden-Württemberg grundsätzlich bei, und was sind die wesentlichen Inhalte dieses Rahmenplans? (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf: Ganz stark!)

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