Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2015 hat der Landtag das Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg beschlossen. Damit wurde der Grundstein für die BITBW gelegt. Seitdem hat sich die BITBW als leistungsfähige IT-Dienstleisterin des Landes etabliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten jeden Tag eine exzellente Arbeit. Ich will mich an dieser Stelle einmal sehr herzlich dafür bedanken, dass mit großer Expertise und hoher Motivation auch in Krisenzeiten – Stichwort Corona – bei der BITBW von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich eine großartige Leistung erbracht wird. Danke dafür! (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Die BITBW erfüllt ihre gesetzlichen Aufgaben und erbringt vielfältige Dienstleistungen für die Behörden des Landes, die zur Nutzung der Dienstleistungen der BITBW gesetzlich verpflichtet sind. Das sind die sogenannten Hauptkunden. Seit der Entstehung des BITBW-Gesetzes haben sich freilich die Technologien und die Praktiken der Softwareentwicklung erheblich verändert. Früher sollten Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb möglichst in einer Hand sein, denn es waren umfangreiche und fortlaufende Abstimmungen zwischen den beiden Stellen erforderlich. Das ist heute nicht mehr so; das hat sich fundamental geändert. Aufgrund neuer Technologien und moderner Praktiken muss die Inbetriebnahme neuer Anwendungen nicht mehr aufwendig mit der BITBW abgestimmt werden. Bei externen Dienstleistern entwickelte Software kann ohne Probleme in den Rechenzentrumsbetrieb übernommen werden. Das bietet den Vorteil, dass die Softwareentwicklung von dem beauftragten Fachressort fachlich eng begleitet werden kann. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Dadurch wird nicht nur die Zusammenarbeit über verschiedene Standorte hinweg gefördert, sondern auch die Flexibilität und Skalierbarkeit der Softwareentwicklung und -pflege erhöht. Der Einsatz von eigenem Personal der BITBW ist in anderen zukunftweisenden innovativen Bereichen wie etwa der Cloudtechnik oder der künstlichen Intelligenz besser einzusetzen als im Bereich der klassischen Entwicklung und Pflege von Fachverfahren. Das kann jetzt inzwischen auch anderswo erledigt werden. Aus diesem Grund ist übrigens, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD und der FDP/DVP, Ihr Änderungsantrag abzulehnen. Insbesondere die beantragte Änderung zu § 2 Absatz 3 Satz 2 macht keinen Sinn und ist deswegen abzulehnen. Herr Kollege Hoffmann, danke für das Vertrauen, dass Sie dem Innenminister hier mehr Befugnisse – ich meine, Sie haben gesagt: „mehr Macht“ – einräumen wollen. Das ist generell mal nicht verkehrt. (Vereinzelt Heiterkeit) In diesem Fall ist „gut gemeint“ oft das Gegenteil von „gut gemacht“. Ja, entlarvend fand ich die Ausführungen der FDP/ DVP in diesem Zusammenhang. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nicht entlarvend, sondern transparent!) Also dass die FDP/DVP hier ein feuriges Plädoyer für mehr staatlichen Zentralismus und gegen die Privatwirtschaft hält, zeigt, dass Sie doch sehr irrlichternd unterwegs sind. Wo da die Geisterfahrer sind, mögen andere beurteilen. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Sie haben nicht zugehört! – Zu- ruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) – Na ja, das ist schon so gewesen. Ungeachtet dessen wird die BITBW die Leistung der Entwicklung und Pflege der Informationstechnik von Fachverfahren bei Bedarf aufgrund individueller Vereinbarungen freilich weiterhin erbringen. Die hierfür notwendige Expertise und die erforderlichen Kapazitäten wird die BITBW vorhalten. Wir wollen diese Leistung also weiterhin möglich machen, aber sie nicht mehr verpflichtend für alle ins Gesetz schreiben. Das BITBW-Gesetz soll aber auch vereinfacht werden. Die im Rahmen der Errichtung der BITBW notwendigen, heute aber entbehrlichen Errichtungsvorschriften werden gestrichen. Dadurch wird die Systematik und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes deutlich verbessert. Insgesamt ist die vorliegende Änderung des BITBW-Gesetzes erforderlich, um die BITBW als zentrale Dienstleisterin des Landes zukunftsfähig und resilient gegenüber den kommenden Herausforderungen aufzustellen. (Glocke des Präsidenten)
