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Thomas Blenke

15.10.2025 Sitzungen 17/131

Danke. – Kollege Schweickert, das handeln nicht wir im Gesetz, sondern das handelt die zuständige Behörde, zunächst einmal dann die Leitstelle, bei der das eingeht. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei einer Alarmierung nicht immer schon wissen kann: Ist das jetzt eine Katastrophe oder eine Außergewöhnliche Einsatzlage? Das kann man da noch gar nicht wissen; das ergibt sich oftmals erst in der Folge. Was das dann jeweils für Folgen hat, darauf würde ich jetzt gleich noch eingehen. Deswegen wird sich ein Teil Ihrer Fra- (Staatssekretär Thomas Blenke) gen dann vielleicht beantworten. Im Übrigen darf ich auch auf das weitere parlamentarische Verfahren verweisen, wo wir das wirklich gern mit Ihnen im Einzelnen besprechen. Danke sehr. Also, die Regelung in § 15 des Landeskatastrophenschutzgesetzes – das ist wirklich ein guter Schritt – ermöglicht eine flexible Anwendung im Interesse, im Sinne der Helfer. Es werden nicht nur Einsätze umfasst, sondern beispielsweise auch längere Fortbildungen oder – auch dieses Stichwort nenne ich – der Katastrophenschutz an Schulen, eine ganz wichtige Sache, die wir mittlerweile machen, die gemacht wird. Das ist aber natürlich auch etwas, was das Ehrenamt sehr belastet. Das sind Fälle, die dann auch die Helferrechte auslösen. Wenn so jemand zu einer solchen dienstlichen Veranstaltung herangezogen wird, dann greifen die Freistellung am Arbeitsplatz, die Übernahme des Verdienstausfalls durch das Land und, und, und. Neu sind auch – das ist mir jetzt ganz besonders wichtig – familienfreundliche Regelungen, z. B. für Alleinerziehende oder für pflegende Helfer. Künftig können wir diesen auch Auslagen für die Kinderbetreuung oder für die Betreuung von Pflegebedürftigen erstatten. Meine Damen und Herren, das ist ein riesiger Schritt, den wir hiermit gehen, und ich darf Ihnen sagen: Das ist auch einmalig. Baden-Württemberg ist bislang das erste Land – ich nehme an, die anderen Länder werden vielleicht nach und nach folgen –, das eine solche familienfreundliche Komponente in das Landeskatastrophenschutzgesetz aufnimmt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es gilt auch der alte Satz: „Ohne Moos nix los.“ Das ist klar. Deswegen: Die Kosten, die durch diese Helferrechte entstehen, werden ehrenamtsfreundlich durch das Land getragen – also nicht durch die untere Katastrophenschutzbehörde, sondern durch das Land. Hierdurch entlasten wir die Kreise, erleichtern die Feststellung einer AEL oder einer Katastrophe und machen dann auch die Abrechnung bürokratiearm. Ich sage Ihnen auch – auch danach müssen wir ein bisschen mehr schauen –: Es sollte auch schneller gehen. Es ist nicht schön, wenn die Helfer hinterher ewig lange warten müssen. Da werden wir rangehen; da muss sich noch etwas entwickeln. (Beifall bei der CDU) Ich möchte noch einmal zum Stichwort „Würdigung des Ehrenamts“ kommen. Ein weiterer Punkt: Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird von bislang 130 € auf 180 € erhöht. Das ist ein guter und ein deutlicher Schluck, der da noch dazukommt und der es ermöglicht, beispielsweise bessere Schutzkleidung und/oder Ausrüstung und dergleichen mehr zu beschaffen. Lassen Sie mich an dieser Stelle Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Haushaltsgesetzgeber, ganz herzlich danken. Im vergangenen Doppelhaushalt haben wir hier im Haus ein 25-Millionen-€-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes beschlossen. Vielen Dank für die Bereitstellung dieser Mittel. Das wird derzeit von uns in engem Zusammenschluss mit den mitwirkenden Verbänden umgesetzt. Hier geht es aktuell vor allem um die Schaffung von Führungs- und Betreuungsfahrzeugen, die aus diesen Geldern finanziert werden. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 In diesem Doppelhaushalt haben wir von Ihnen noch einmal knapp 19 Millionen € bekommen. Hiermit werden wir diese nötigen Beschaffungen auch kraftvoll fortsetzen. Herzlichen Dank Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber. Das ist wirklich gut angelegtes Geld. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Noch einmal kurz zu den Helferrechten und der Außergewöhnlichen Einsatzlage unterhalb der Katastrophenschwelle. Ich sagte es bereits: Das haben wir schon im Jahr 2020 eingeführt. Gerade weil die Stärkung des Katastrophenschutzes eine Daueraufgabe ist, nehme ich das Ansinnen sehr ernst, nehmen wir im Innenministerium und die Landesregierung das Ansinnen sehr ernst, dass die Helfergleichstellung aus der Sicht eines Teils der Organisationen zumindest noch nicht ganz erreicht ist. Wir werden uns diese Anwendungsfelder gemeinsam mit den Organisationen ansehen und werden schauen, dass wir da im Einvernehmen gemeinsam noch Lösungen entwickeln. Da geht es um die Fallkonstellationen unterhalb der AEL, wenn also das Landeskatastrophenschutzgesetz noch nicht wirkt. Das sind die Punkte. Ich sage Ihnen hiermit zu: Das werden wir uns gemeinsam mit den Organisationen ansehen, und wir werden gemeinsam nach einer Lösung suchen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD) Ich möchte schließen und Sie um konstruktive Beratung im Innenausschuss und im weiteren parlamentarischen Verfahren bitten. Ich möchte aber nicht schließen, ohne ein großes Wort des Dankes und der Anerkennung an alle auszusprechen, die bereit sind, ihre Freizeit, ihre Gesundheit, vielleicht im extremsten Fall auch mal ihr Leben – das wollen wir um Gottes willen nicht – einzusetzen, um anderen Menschen zu helfen, um im Falle einer Katastrophe, einer schlimmen Lage anderen Menschen zu helfen, und das im Ehrenamt in ihrer Freizeit, unentgeltlich. Das ist aller Ehren wert, und dafür möchte ich ein herzliches Dankeschön aussprechen. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen)

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