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Matthias Miller

CDU 15.10.2025 Sitzungen 17/131

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob bei Naturkatastrophen, bei schweren Unfällen oder bei Terroranschlägen – in Stunden der Bewährung hält unser Land zusammen. Dann zeigt sich, was Baden-Württemberg stark macht: Menschen, die nicht wegschauen, sondern handeln, Menschen, die bereit sind, für andere Verantwortung zu übernehmen. Sie tun das freiwillig und vielfach im Ehrenamt. Unsere Bevölkerungsschützer rücken oft mitten in der Nacht, bei Sturm, Feuer oder Hochwasser aus. Sie üben in ihrer Freizeit; sie bereiten sich auf das Unvorstellbare vor und stehen bereit, wenn andere Schutz brauchen. Egal, ob nun DRK oder Feuerwehr: An Ausschlafen kann in solchen Lagen keiner denken. Diese Einsatzbereitschaft ist jedoch kein Naturgesetz. Sie braucht Rahmenbedingungen, die funktionieren. Sie braucht Strukturen, auf die sich unsere Helfer verlassen können. Da liegt unsere Aufgabe für Politik und Gesetzgebung. Dieses Auftrags nehmen wir uns heute erneut an. Mit der jetzt vorliegenden umfangreichen Novelle legt das Innenministerium ein, wie ich sagen muss, modernes, schlüssiges und klar strukturiertes Landeskatastrophenschutzgesetz vor. Das neue Landeskatastrophenschutzgesetz schafft Klarheit und Verlässlichkeit, damit unsere Einsatzkräfte im Ernstfall handlungsfähig sind. In erster Linie handelt es sich um eine grundlegende Neufassung mit einem klaren und logischen Aufbau und einem einheitlichen Regelungssystem. In zehn Teilen werden die Organisationen, die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden, (Dr. Matthias Miller) die Vorbereitung auf den Ernstfall, die Bewältigung von Katastrophen sowie die Aufteilung der Kosten übersichtlich geregelt. Ein Blick in den Gesetzentwurf lohnt. Darüber hinaus gibt es drei Punkte, die ich kurz erwähnen möchte. Auch ich möchte zunächst auf § 15 eingehen, allerdings nicht auf Absatz 2, sondern auf Absatz 5. In § 15 Absatz 5 wird erstmals ausdrücklich die Einbindung von Spontanhelfern geregelt. Damit schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen, um das Engagement derer zu nutzen, die im Katastrophenfall spontan helfen wollen, ohne die Arbeit der organisierten Strukturen zu irritieren. Für die Spontanhelfer, denen im Einsatz etwas zustößt, bestehen – das ist einmalig – Schadensersatz- und Unfallversicherungsansprüche. Zweitens: Die seit 2020 bewährte Regelung zur Außergewöhnlichen Einsatzlage bleibt erhalten. Sie ist der Baustein und das Scharnier zur Helfergleichstellung. Herr Schweickert, zu Ihrer Frage von vorhin: Künftig kann sie nach § 43 Absatz 2 auch durch vordefinierte Auslöseschwellen der Integrierten Leitstellen ausgelöst werden. Wir werden dann noch sehen, welche enorme bürokratische Entlastung und Rechtssicherheit damit einhergehen werden. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Drittens möchte ich Ihnen noch meine Lieblingsvorschrift vorstellen: (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Jetzt!) § 26 Absatz 5 Nummer 8. Dort heißt es: Das Innenministerium hat – Zitat – ... die Ehrenamtsförderung und Unterstützung der Nachwuchswerbung wahrzunehmen, ... Wir werden hier erstmals in unserem Gesetz die unschätzbare Relevanz des Ehrenamts widerspiegeln, was uns, die CDU, natürlich sehr freut. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Unabhängig von dem neuen Gesetz gilt: Wir haben den Katastrophenschutz auch finanziell stark aufgestellt. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen dafür Mittel in Rekordhöhe bereit. Erstmals werden wir strukturell jährlich 7 Millionen € aus dem Wettmittelfonds zur Verfügung stellen. (Beifall des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bravo!) – Vielen Dank, Herr Kollege Rösler. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Jedes Jahr 7 Millionen € zusätzlich für ehrenamtlichen Katastrophenschutz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – auf diese Prioritätensetzung bin ich und ist meine Fraktion, ist die CDU, sehr stolz. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Abschließend möchte ich einen Punkt ansprechen, der in den Debatten der letzten Wochen häufig aufgetaucht ist: die sogenannte Helfergleichstellung. (Zuruf von den Grünen: Ja, genau!) Im Katastrophenfall und in Außergewöhnlichen Einsatzlagen sind alle Helfer gleichgestellt, unabhängig von der Organisation, also auch der weiße Bereich. Aber es gibt Konstellationen – wir haben es vom Staatssekretär gehört – außerhalb des Landeskatastrophenschutzgesetzes, in denen die Freistellung von Einsatzkräften bislang nicht überall gesichert ist. Diese Thematik sehen wir und nehmen sie sehr ernst. Wir stehen daher in engem Austausch mit den Hilfsorganisationen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Vielen Dank auch an das DRK für das Papier, das uns gestern zu dieser Thematik noch erreicht hat. Dabei gilt für uns zweierlei. Erstens dürfen Ehrenamtliche nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zweitens müssen die unterschiedlichen Strukturen zwischen privaten Hilfsorganisationen in Selbstverantwortung auf der einen Seite und den staatlichen Organisationen auf der anderen Seite berücksichtigt werden. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Natürlich wäre es theoretisch auch möglich, um rechtlich vollständige Gleichstellung zu erhalten, den Rettungsdienst vollständig in staatliche Hände zu legen (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Hey!) und einzelne Hilfsorganisationen in Anstalten des öffentlichen Rechts zu überführen, wie es zugegebenermaßen in vielen anderen Ländern der Fall ist. Ob das wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir setzen auf Kooperation, Vertrauen und Verantwortung und sind offen für konstruktive Vorschläge für den Gesetzestext, um die Rechtsstellung der Helfer weiter zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz stellen wir den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg auf eine moderne, stabile und zukunftsfeste Grundlage. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss und schließe mit einem großen Dank an die vielen ehrenamtlichen Bevölkerungsschützer. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD)

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