Christine Neumann-Martin
Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre ersten Ausführungen. – Ich frage Sie: Wie bewerten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bund und das Bundesverfassungsgericht den Ländern mitgegeben haben, und welche Risiken gibt es, wenn die Kriterien für die Festlegung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbremse flexibel gehandhabt werden? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Also, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat uns und auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben – – Deswegen haben die Bundesregierung und der Bundestag auch nur für vier Jahre verlängert und nicht für fünf, weil gesagt wurde: Je länger die Mietpreisbremse gilt und je breiter sie gilt, desto mehr liegt ein Eingriff in die Eigentumsrechte vor. Das ist, sage ich mal, die Gratwanderung, auf der wir uns bewegen und worum es geht. Es ist klar: Es gab ja die Idee, eigentlich einen bundesweiten Vergleich anzulegen und nicht Baden-Württemberg allein zu betrachten. Das heißt, wir würden mit unserer Situation im Vergleich mit beispielsweise Sachsen-Anhalt stehen, die diesen Druck in Sachen Wohnraum gar nicht haben. Das würde den Blick auf Baden-Württemberg total verschieben und eine regionale Betrachtung nicht möglich machen. Das hieße, dass plötzlich 1 101 Kommunen in Baden-Württemberg in der Gebietskulisse wären, und dann würden wir ganz klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, was das Thema Verhältnismäßigkeit angeht. Deswegen kommt das, denke ich, schon allein rechtlich nicht infrage.
