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Peter Seimer

GRÜNE 15.10.2025 Sitzungen 17/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BITBW liegt mir besonders am Herzen. Die BITBW ist das zentrale Rückgrat unserer Landesverwaltung. Nur mit einem leistungsfähigen, gut ausgestatteten IT-Dienstleister kann unser Land Schritte in eine moderne digitale Verwaltung gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Ein sicherer, medienbruchfreier und effizienter Verwaltungsapparat ist keine Zukunftsvision mehr, er ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat im 21. Jahrhundert. Aus diesem Grund habe ich in dieser Legislaturperiode auch eine meiner drei Großen Anfragen zur Digitalisierung zentral der BITBW gewidmet. In der dazugehörigen öffentlichen Anhörung wurden zahlreiche Expertinnen und Experten gehört – mit dem Ziel, eine breite und fundierte Debatte über die Rolle der BITBW in der digitalen Transformation unserer Verwaltung anzustoßen. Als die BITBW vor gut zehn Jahren mit dem BITBW-Gesetz gegründet wurde, stand ein klares Ziel im Raum: Zentralisierung und Konsolidierung der Landes-IT. Deshalb wurde damals auch eine Nutzungspflicht für die Angebote der BITBW ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 in das Gesetz aufgenommen. Sie sollte gewährleisten, dass digitale Verwaltungsverfahren künftig auf einer gemeinsamen Basis entwickelt werden. Die Aufgaben waren klar umrissen: Die BITBW sollte die bestehenden IT-Systeme der Landesbehörden sicher betreiben und verlässlich miteinander vernetzen – einheitliche IT-Standards, gebündelte Leistungen wie beispielsweise die E-Akte –, und darüber hinaus war vorgesehen, dass die BITBW auch Software entwickeln und den Ressorts anbieten soll. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war auch vereinbart, dass Fachkräfte aus den verschiedenen Behörden und Ministerien zur BITBW wechseln sollten, um dort eine leistungsfähige IT-Behörde aufzubauen. Wenn man ehrlich ist, stellt man jedoch fest: Gerade der letzte Schritt hat nicht ganz reibungslos funktioniert. Als ich 2021 in den Landtag eingezogen bin, war die Personalausstattung der BITBW nicht ausreichend. Auch 2024 war die Lage noch nicht zufriedenstellend. Es gibt sogar weiter gehende Stimmen; die Gewerkschaft ver.di hat sich dazu relativ deutlich geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es aber konsequent und auch richtig, dass jetzt mit diesem Gesetzentwurf auf der einen Seite die Nutzungspflicht entfallen wird, wir aber auf der anderen Seite die BITBW im aktuellen Haushalt personell gestärkt haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es ist ja auch ein bisschen die Frage: Ist eine Nutzungspflicht tatsächlich gut? Bringt sie uns voran, oder ist sie nicht eher ein Steigbügelhalter für die Bürokratie? Mit der Streichung der Nutzungspflicht in diesem Gesetzentwurf für die BITBW bei der Entwicklung und Pflege von IT-Fachverfahren ermöglichen wir aber in Zukunft mehr Flexibilität für Ministerien, für Behörden und Gerichte in unserem Land. Es wird also nur noch dort zentralisiert, wo es auch für alle Beteiligten Sinn macht. So entstehen Synergieeffekte eben nicht durch Zwang, sondern durch echten Mehrwert und echten Bedarf – getreu dem Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“. Es schafft, wie gesagt, mehr Flexibilität und eröffnet zugleich die Möglichkeit, individuelle Ausnahmen dort vorzusehen, wo sie notwendig sind. Denn es gibt tatsächlich sehr fachspezifische Fachverfahren, bei denen eine Zentralisierung nicht immer Sinn macht, bei denen das Fachwissen einfach höher zu werten ist als eine zentrale Bereitstellung der Dienstleistungen. Ich denke da beispielsweise auch an Chemische und Veterinäruntersuchungsämter und die Aufgaben, mit denen sie betraut sind, u. a. mit der Gefahrenabwehr und der Überwachung von radioaktiven Strahlungen. Das ist eine sehr fachspezifische Aufgabe. Bei der Pflege und Entwicklung dieser Systeme macht es, denke ich, Sinn, dass das dann auch in der jeweiligen Fachressorthoheit liegt. Gleichzeitig bleibt aber festzuhalten: An der Personal- und an der Ressourcenlage der BITBW müssen wir weiterhin arbeiten. Hier müssen wir wirklich dringend weiter dranbleiben. Ich werde nicht müde, weiter für eine ordentliche Ausstattung der BITBW zu kämpfen. Aber ich habe es ja erwähnt: Wir handeln nach dem Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“. Deshalb kann ich sagen: Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen (Peter Seimer) und sich weiterhin für eine funktionierende Digitalisierung einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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