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Muhterem Aras

15.10.2025 Sitzungen 17/131

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kollegen von der SPD, dass wir heute hier die Möglichkeit haben, über die Mietpreisbremse zu reden und zu diskutieren. Ich denke, zu Beginn ist es ganz wichtig, die Fakten nüchtern und klar darzulegen. Zunächst mal zur Ausgangslage: Der Wohnungsmarkt in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg steht stark unter Druck. Das Bauen, das Sanieren rechnet sich in der aktuellen Situation für so gut wie niemanden mehr, (Abg. Anton Baron AfD: Alle rein! Alle nach Deutsch- land rein!) weil Bauen und Sanieren nicht wirtschaftlich sind. Das Problem verlagert sich damit auch auf den Bereich des Vermietens. Wir alle wissen: Die Mietpreisbremse ist kein unumstrittenes Instrument. (Abg. Anton Baron AfD: Enteignungseingriff!) Ich denke, wir sind uns auch einig, dass die Mietpreisbremse selbst unser Wohnraumproblem nicht löst. Das heißt, auf der einen Seite ist der Motor aus den genannten Gründen fast zum Stillstand gekommen, und auf der anderen Seite besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum. Die Mietpreisbremse selbst schafft keine einzige neue Wohnung. Sie ist auch kein Allheilmittel für den Wohnungsmarkt. (Abg. Anton Baron AfD: Und Investoren vertreibt sie auch noch!) Da gilt: Jede Wohnung, die dazukommt, ob im Neubau oder saniert, die wiedervermietet wird, zählt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entspannung. Das heißt, der beste Schutz vor zu hohen Mieten ist ausreichend bezahlbarer Wohnraum. (Abg. Anton Baron AfD: Und abschieben!) Es ist unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu setzen, damit das auch in schwieriger Zeit gelingen kann. Nur ein deutlich größeres Angebot kann den Druck auf den Wohnungsmarkt nachhaltig verringern. Dafür müssen wir gemeinsam – auch mit dem Bund und den Kommunen – alles tun. Aber solange der Wohnungsbau in dieser Krise steckt, kann die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten, zu helfen. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Die Frage ist: Wo kommen wir her? Herr Fulst-Blei, darüber sollten Sie selbst vielleicht einmal nachdenken. Denn wir sind deswegen jetzt zeitlich unter Druck, weil die Ampelkoalition die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht rechtzeitig hinbekommen, sondern sie schlicht und ergreifend total verstolpert hat. Wir waren dann in der Situation – Bundestagswahl, neue Bundesregierung –, dass wir zunächst – das wissen Sie –, weil unsere Mietpreisbremse ja schon im Sommer ausgelaufen war, gesagt haben: Wir bauen eine Brücke, bis die neue Bundesregierung entschieden hat, wie es weitergeht; wir bauen eine Brücke bis zum Ende dieses Jahres, also bis zum 31. Dezember; und sobald die neue Bundesregierung entschieden hat, machen wir uns dann an unsere Arbeit mit Blick auf den 1. Januar 2026. Das heißt: Wir wollen das Instrument Mietpreisbremse in Baden-Württemberg auch weiterhin einsetzen, und zwar auf der Grundlage der neuen bundesrechtlichen Ermächtigung, die uns – man höre und staune – erst seit Juli vorliegt. Insofern, denke ich, ist Ihre erste Frage schon mal beantwortet. Klar muss aber sein und klar ist auch: Die Mietpreisbremse ist ein Eigentumseingriff, (Abg. Christiane Staab CDU: Ja!) und sie muss deshalb auch den verfassungsrechtlichen Einwänden standhalten. Diese verfassungsrechtlichen Einwände verstärken sich mit jeder Verlängerung; das muss man wissen. Sie darf – so sagt es uns auch das Bundesverfassungsgericht – ausdrücklich und überhaupt nur in Kommunen mit einem klar messbar angespannten Wohnungsmarkt zum Einsatz kommen, und sie ist mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Schranken auch nur ein temporäres Instrument. Das hat auch die SPD jetzt in der neuen Koalition mit der CDU erkannt und hat die neue Ermächtigung im BGB jetzt auch nur auf vier statt auf fünf Jahre begrenzt. Sie läuft also definitiv 2029 aus. Ich finde schon, dass wir den verfassungsrechtlichen Rang und den Wert des Eigentumsrechts hier zu beachten haben. Schlussendlich geht es hier nämlich um die Frage: Dürfen wir die Verantwortung für ausreichend bezahlbaren Wohnraum in erster Linie auf den Vermietern und Eigentümern abladen? Ich meine, nein. Klar ist: Wir brauchen die engagierten Eigentümer und die engagierten Vermieterinnen und Vermieter, wenn wir im Kampf für mehr Wohnraum etwas bewirken wollen. Das heißt, wir müssen sie gewinnen, wir müssen Anreize schaffen, damit sie ihren Wohnraum zur Verfügung stellen, und dürfen sie nicht vergraulen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Friedrich Haag FDP/DVP) Deswegen ist es mir ganz wichtig, dass wir bei der Neufassung der Mietpreisbremse ganz objektiven und transparenten Kriterien folgen, ja, ich würde sagen, sogar folgen müssen und (Ministerin Nicole Razavi) dass wir diesen Eigentumseingriff auch sauber herleiten und rechtfertigen können. Richtig ist: Die bisherige Gebietskulisse konnte nicht mehr verwendet werden. Daher wurde das Datenmaterial aktualisiert und eine neue Gebietskulisse auf einer vergleichbaren belastbaren methodischen Basis wie bisher erstellt. Die methodische Basis fußt auf fünf gut austarierten, sorgfältig bestimmten und klar nachvollziehbaren Indikatoren. Sie wurden übrigens schon im Jahr 2019 in intensiver Abstimmung mit der breit besetzten Wohnraum-Allianz entwickelt. Die Methodik mit diesen fünf Indikatoren werden wir also auch ganz bewusst beibehalten. Die Grundlage der Mietpreisbegrenzungsverordnung ist die Festlegung der Gebietskulisse nach genau diesen engen Grenzen. Diese Kriterien haben sich in der Vergangenheit bewährt, sie sind fachlich anerkannt, sie sind wissenschaftlich fundiert, und sie werden – das zu beachten ist ganz arg wichtig – der verfassungsrechtlichen Sensibilität des Themas gerecht. Bei der Aktualisierung konnten die neuesten Daten des zwischenzeitlich erfolgten Zensus 2022 berücksichtigt werden, aber nicht nur das, sondern beispielsweise auch die Daten des StaLa dazu, was in den vergangenen fünf Jahren z. B. den Neubau von Wohnungen angeht. Also: Wie hat sich die Wohnraumsituation in der jeweiligen Kommune entwickelt? Dann zeigt sich – jetzt öffne ich ein bisschen den Blick in das Gutachten, das ja noch nicht öffentlich ist –, dass in Baden-Württemberg jetzt 130 Städte und Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt qualifiziert sind. Das sind 41 Städte und Gemeinden mehr als bisher. Bisher waren es 89. Klar ist: Einige Kommunen kommen neu dazu, andere fallen heraus, weil sich natürlich in diesen fünf Jahren – deswegen die Daten, die für uns wichtig sind: Zensus, StaLa und, und, und – auch etwas verändert hat. Das würde auch die Städte – da haben Sie recht – Konstanz und Mannheim betreffen. Aber lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Dieses Ergebnis ist die schlichte Anwendung objektiver Zahlen und Daten. Die neue Gebietskulisse folgt wie die alte aus der Statistik, der Anwendung der fünf Indikatoren, nicht etwa aus programmatischen Vorgaben oder aus einer Intervention des Ministeriums. Klar ist jetzt: Wir müssen die Zeit bis Ende 2029 – ich habe vorhin gesagt: die Bundesregierung hat klar vorgegeben: 2029 läuft die Mietpreisbremse aus – unbedingt nutzen, um den Wohnungsbau anzukurbeln, das heißt, durch kluge staatliche Förderung, durch Reduzierung von Standards und Vorgaben, aber vor allem durch die Aktivierung von Investitionen und privatem Kapital. Wir wissen: Viele Menschen wollen bauen, schrecken aber angesichts der schwierigen Bedingungen schlicht und ergreifend davor zurück, und die müssen wir unterstützen. Genau daran arbeiten wir, z. B. mit der Verdreifachung der Wohnraumförderung in den letzten vier Jahren, z. B. mit einer Städtebauförderung, die wie bisher auch stark wirkt, und zwar in jeder Kommune, die im Volumen stärker ist als je zuvor und die rund 24 000 neue Wohnungen allein in diesem Jahr hebelt und 13 000 Sanierungen an den Markt bringt. iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025

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