Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9130. Abiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9491. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW mit den Nummern 1 bis 6. Zu Nummer 2 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9656, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schlage Ihnen nun vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich jetzt die Artikel 2 bis 6 gemeinsam zur Abstimmung stelle. (Abg. Anton Baron AfD: Artikel 2 bis 5!) – 2 bis 5, okay. Dann lasse ich über die Artikel 2 bis 5 abstimmen. Artikel 2 bis Artikel 5 Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt. Jetzt lasse ich, wie gewünscht, über Artikel 6 separat abstimmen. Artikel 6 Inkrafttreten Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BIT-BW“. – Sie stimmen, wie üblich, der Überschrift zu. Damit kommen wir zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LGastG) – Drucksache 17/9190 Ich erteile zur Begründung des Gesetzentwurfs Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich freue mich, heute die Novellierung des Gaststättengesetzes einbringen zu dürfen. Im Juli 2023 hat die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden, aber auch mit den Spitzen der Wirtschafts- und Finanzverbände in der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vereinbart, in diesem Punkt eine Novellierung auf den Weg zu bringen. Mit dieser Entlastungsallianz wurde ein grundlegender Reformprozess angestoßen mit dem Ziel einer schonungslosen Aufgabenkritik, einer Verschlankung und Modernisierung von Verwaltungsverfahren und -prozessen sowie der Reduzierung gesetzlicher Vorgaben auf das wirklich Notwendige. Wir adressieren hiermit die Themen, die die Wirtschaft, aber zunehmend auch die Bürgerinnen und Bürger – Stichworte „Bürokratieabbau“ und „schnellere Verfahren“ –, die uns alle so belasten. In Gesprächen wird das auch immer an erster Stelle genannt. Uns allen ist klar: Um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu stärken und unseren Wirtschaftsstandort zukunftsfähig aufzustellen, ist es wichtig, dass wir die Regulierungsdichte konsequent weiter zurückfahren. Die Handlungsfähigkeit der Behörden in den Blick nehmend, müssen wir die Verwaltung und die Verfahren zeitgemäß aufstellen und bei der Regulierung auf weniger Komplexität und mehr Eigenverantwortung setzen. Genau das machen wir mit dem Regierungsentwurf für ein neues Landesgaststättengesetz, ein ganz konkretes Ergebnis aus diesem Reformprozess, den die Entlastungsallianz angestoßen hat – in diesem Fall konkret für die Gastronomiebranche. Worum geht es? Die Gastronomiebetriebe in unserem Land sind nicht nur Orte, an denen hervorragend gegessen und getrunken wird, nein, es sind auch Orte der Begegnung und des Austauschs, die die Gesellschaft zusammenbinden. Unsere Hotellerie und Gastronomie gehören zur Kultur unseres Landes. Hotels und Gaststätten erfüllen also nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und darüber hinaus kulturelle Funktionen. Ganz häufig werden Restaurants, traditionelle Gasthäuser, aber auch Cafés als Familienbetriebe geführt – Familienunternehmen, das Rückgrat unserer baden-württembergischen Gesellschaft. Diese werden häufig von Generation zu Generation weitergegeben. Gerade in diesen Nachfolgesituationen, aber auch bei einer Neugründung bedarf es eines schlanken und effizienten Verfahrens, das den Unternehmerinnen und Unternehmern einen möglichst schnellen Betriebsstart ermöglicht. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Genau an dieser Stelle setzt das neue Landesgaststättengesetz an. Das bisherige aufwendige Erlaubnisverfahren wird durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt. Das Verfahren wird damit deutlich schneller, und die Vorlage umfangreicher Unterlagen erübrigt sich. Mit dem Erlaubnisverfahren fallen auch die präventive Zuverlässigkeitsprüfung sowie die bislang bei Gaststätten mit Alkoholausschank erforderliche raum- und ortsbezogene Prüfung weg. Wir vollziehen mit der Novellierung somit einen grundsätzlichen Systemwechsel. Das bedeutet aber nicht – das möchte ich an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen –, dass sich das Gaststättengewerbe jetzt in einem rechtsfreien Raum bewegen würde. Denn die fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten bleiben bestehen, dann als Eingriffsmöglichkeiten im Nachgang. Auch das Gaststättenrecht ermöglicht weiterhin Maßnahmen zur sogenannten Gefahrenabwehr. Wenn sich also ein Gastwirt oder eine Gastwirtin als unzuverlässig erweist, kann hier auch von der entsprechenden Behörde eingegriffen werden. Der Gesetzentwurf steht also ganz im Zeichen der Entlastung. Ein aufwendiges Verwaltungsverfahren wird abgeschafft, die Eigenverantwortlichkeit der Gastronomie wird damit gestärkt. Gleichzeitig wird die Teilnahme an der sogenannten Gaststättenunterrichtung, um auch die Qualität zu sichern, Pflicht für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe, die über keine Kenntnisse verfügen, also nicht qualifiziert sind und keine Erfahrung im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses vorweisen können. Diese werden eine solche Gaststättenunterrichtung durchlaufen müssen, damit den Gästen ein entsprechendes Qualitätsniveau zugesichert ist. Das ist dem DEHOGA auch ganz besonders wichtig. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Auch da agieren wir so schlank wie möglich und zeitgemäß; es werden relativ kurze Zeitabschnitte vorgegeben, sodass auch das leistbar sein wird. Das gibt es übrigens in weiten Teilen schon jetzt. Mit der Gaststättenunterrichtung flankieren wir also diesen Systemwechsel und unterstützen die Gastronomen bei ihrer erfolgreichen und rechtskonformen Betriebstätigkeit. Die Einzelheiten der Gaststättenunterrichtung werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die wir derzeit finalisieren. Darüber hinaus haben wir noch einen weiteren Bereich in den Blick genommen, und zwar haben wir bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten, bei der sogenannten Veranstaltungsgastronomie, jetzt ebenfalls umfassende Vereinfachungen aufgenommen. Die bisherige sogenannte Gestattung wird auch hier durch eine bloße Anzeige ersetzt. Auch hier wird das Verfahren somit deutlich einfacher. Zum ersten Mal dürfte dies in vollem Umfang dann bei den kommenden Faschingsveranstaltungen relevant werden, wenn den Städten und Gemeinden dann eine Vielzahl von Festen und Umzügen angezeigt werden und hier dann beide Seiten entlastet werden: die Veranstalter, aber natürlich auch die Behörden. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Mit dem neuen Landesgaststättengesetz entlasten wir beide Seiten. Wir haben das auch quantifiziert. Nach unseren Schätzungen können durch die Novellierung ca. 3,5 Millionen € pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden eingespart werden und ca. 9,75 Millionen € pro Jahr bei der Branche. Also auch hier: finanzielle Entlastungen, Geld, das an anderer Stelle sicher besser investiert wird. Mit dem Gesetz tragen wir zur Umsetzung des Auftrags, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode zu entlasten, umfassend bei. Wir zeigen, dass es mit vereinten Kräften durchaus möglich ist, einen Weg durch dieses Regelungsdickicht der letzten Jahre zu schlagen. Im Rahmen der Entlastungsallianz haben sich Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände – da möchte ich mich auch recht herzlich für das Engagement bedanken –, auch der DEHOGA und der Bäckerinnungsverband als Stimmen der Akteure, derjenigen, die vor Ort betroffen sind, eingebracht. Das ist auch nicht selbstverständlich, das war eine großartige Zusammenarbeit. Man hat konstruktiv-kritisch diskutiert und einen gemeinsamen Weg gefunden, den man gehen kann. Dank dieser Einbindung und dieses Einsatzes konnten wir ein pragmatisches und wirkungsvolles Gesetz erarbeiten, mit Anforderungen, die unsere heutige Zeit und vor allem die Forderung nach Schnelligkeit, nach schnelleren Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau entsprechend darstellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir nehmen hier übrigens eine Pionierrolle ein, auch bundesweit. Deswegen – auch das war Teil der Gespräche im Vorfeld – werden wir nach drei Jahren eine Evaluation durchführen. Da werden wir natürlich auch die Stakeholder entsprechend mit einbinden. Wir werden uns – ich denke, auch das wird ganz entscheidend sein – natürlich auch weiter für Entlastungen einsetzen. So unterstützen wir beispielsweise auch die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Branche auf Bundesebene. Ich denke, in dieser Gesamtheit haben das Land und der Bund dann für die Gastronomie, die in der Coronazeit auch massiv betroffen war, viel erreicht. Wir entbürokratisieren, wir haben eine bessere Rechtsetzung, wir haben politische Handlungsfähigkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezeigt. Das eröffnet Perspektiven. In diesem Sinn freue ich mich, und über eine positive Begleitung des Gesetzentwurfs im weiteren Verfahren würde ich mich ebenfalls freuen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) iode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025
